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Liste der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
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Die Liste der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg enthält die Städte und Gemeinden im deutschen Land Baden-Württemberg. Es besteht seit dem Abschluss der Gebiets- und Verwaltungsreform und dem Zusammenschluss weiterer Gemeinden aus insgesamt



Diese verteilen sich wie folgt:
- 316 Städte, darunter
- 785 Gemeinden.
Zudem existieren 270 Verwaltungsgemeinschaften, davon sind 156 Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften und 114 Gemeindeverwaltungsverbände. 38 Verwaltungsgemeinschaften wurden zu unteren Verwaltungsbehörden erklärt.
Neun Städte haben mehr als 100.000 Einwohner und sind somit Großstädte. Darunter befinden sich acht der neun Stadtkreise und die Große Kreisstadt Reutlingen. In Großen Kreisstädten und Stadtkreisen lautet die Amtsbezeichnung für Oberhäupter der Verwaltungen Oberbürgermeister.[2]
Des Weiteren bestehen in Baden-Württemberg zwei unbewohnte gemeindefreie Gebiete, der „Gutsbezirk Münsingen“ im Landkreis Reutlingen sowie der „Gemeindefreie Grundbesitz“ Rheinau (Ortenaukreis).
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Größte und kleinste Städte und Gemeinden nach Einwohnerzahl und Fläche
Die bevölkerungsreichste Stadt ist Stuttgart mit 613.111 Einwohnern, die bevölkerungsärmste Stadt ist Widdern (Landkreis Heilbronn) mit 1794 Einwohnern (31. Dezember 2023). Die bevölkerungsärmste Gemeinde ist Böllen (Landkreis Lörrach) mit 92 Einwohnern (31. Dezember 2023), die bevölkerungsreichste Gemeinde ohne Stadtrecht ist Pfinztal mit 18.324 Einwohnern (31. Dezember 2023).
Die flächengrößte Stadt ist Stuttgart mit 207,32 Quadratkilometern, die flächenkleinste Stadt ist Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) mit 5,70 Quadratkilometern. Die flächenkleinste Gemeinde ist Wembach (Landkreis Lörrach) mit 1,80 Quadratkilometern.
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Stadtkreise
Bei den neun Stadtkreisen handelt es sich, mit Ausnahme von Baden-Baden, um Großstädte mit mindestens 100.000 Einwohnern.[2]
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Große Kreisstädte
Zusammenfassung
Kontext
Als Große Kreisstadt dürfen sich Städte bezeichnen, die mindestens 20.000 Einwohner zählen, einen Antrag bei der Landesregierung von Baden-Württemberg auf Erhebung zur Großen Kreisstadt gestellt haben und dem seitens der Landesregierung entsprochen wurde.[2]
- Aalen
- Achern
- Albstadt
- Backnang
- Bad Krozingen
- Bad Mergentheim
- Bad Rappenau
- Bad Waldsee
- Balingen
- Biberach an der Riß
- Bietigheim-Bissingen
- Böblingen
- Bretten
- Bruchsal
- Bühl
- Calw
- Crailsheim
- Ditzingen
- Donaueschingen
- Ehingen (Donau)
- Eislingen/Fils
- Ellwangen (Jagst)
- Emmendingen
- Eppingen
- Esslingen am Neckar
- Ettlingen
- Fellbach
- Filderstadt
- Freudenstadt
- Friedrichshafen
- Gaggenau
- Geislingen an der Steige
- Giengen an der Brenz
- Göppingen
- Heidenheim an der Brenz
- Herrenberg
- Hockenheim
- Horb am Neckar
- Kehl
- Kirchheim unter Teck
- Konstanz
- Kornwestheim
- Lahr/Schwarzwald
- Laupheim
- Leimen
- Leinfelden-Echterdingen
- Leonberg
- Leutkirch im Allgäu
- Lörrach
- Ludwigsburg
- Metzingen
- Mosbach
- Mössingen
- Mühlacker
- Nagold
- Neckarsulm
- Nürtingen
- Oberkirch
- Offenburg
- Öhringen
- Ostfildern
- Radolfzell am Bodensee
- Rastatt
- Ravensburg
- Remseck am Neckar
- Reutlingen
- Rheinfelden (Baden)
- Rheinstetten
- Rottenburg am Neckar
- Rottweil
- Schorndorf
- Schramberg
- Schwäbisch Gmünd
- Schwäbisch Hall
- Schwetzingen
- Sindelfingen
- Singen (Hohentwiel)
- Sinsheim
- Stutensee
- Tübingen
- Tuttlingen
- Überlingen
- Vaihingen an der Enz
- Villingen-Schwenningen
- Waghäusel
- Waiblingen
- Waldkirch
- Waldshut-Tiengen
- Wangen im Allgäu
- Weil am Rhein
- Weingarten
- Weinheim
- Weinstadt
- Wertheim
- Wiesloch
- Winnenden
Gemeinden
Zusammenfassung
Kontext
Alle politisch selbständigen Gemeinden in Baden-Württemberg
(Städte sind fett dargestellt):
A
|
B
C
D
|
E
F
G
H
I
J
K
L
M
|
N
O
P
R
S
T
|
U
V
W
Z
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Gemeindefreie Gebiete
- Gemeindefreier Grundbesitz Rheinau (Ortenaukreis), unbewohnt
- Gutsbezirk Münsingen (Landkreis Reutlingen), unbewohnt
Dörfer bzw. Ortsteile von Städten und Gemeinden
(keine politisch selbständigen Gemeinden) insgesamt 2693 Orte mit zugehöriger Gemeinde:
Siehe auch
Einzelnachweise
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