Der Artikel Bezirksreformen in Österreich erfasst die seit dem Bestehen der Bezirkshauptmannschaften in heutiger Form, also 1868, für das Burgenland 1922, durchgeführten Gebietsreformen auf der Bezirksebene, also der Statutarstädte und politischen Bezirke im Gebiet des heutigen Österreichs, sowie der nicht mehr zu Österreich gehörenden Teile der ehemaligen KronländerTirol, Steiermark, Kärnten und Niederösterreich. Daneben werden auch Umgliederungen von Gemeinden und Ortschaften in andere Bezirke dargestellt, jedoch nicht bloße Umgliederungen einzelner Grundstücke, auch wenn diese im Gesetzblatt veröffentlicht werden. Bei jedem Land wird in einer Liste gezeigt, wann und wie sich die Anzahl der Statutarstädte und Bezirke geändert hat (nur in den Text, jedoch nicht in die Tabellen aufgenommen wurden die zumeist nur provisorisch durchgeführten Angliederungen während der deutschen Besatzung, die die Bezirksgliederung nicht nachhaltig beeinflusst haben). Die Länder sind im geographischen Sinne zu verstehen, die Listen und Tabellen umfassen also die vormaligen Kronländer, die Bundesländer der ersten und zweiten Republik sowie die Reichsgaue zur Zeit der deutschen Besatzung.
Bei den Begriffen wie Eingliederung oder Vergrößerung wird nicht auf die rechtliche Situation, sondern auf die allgemein übliche Regelung verwiesen. Oftmals handelt es sich um Zusammenschlüsse, die aber dennoch von der Mehrheit der Bevölkerung, auch im eingegliederten Bezirk, nicht so verstanden werden. Deshalb ist hier der Fortbestand oder die Neuvergabe des/eines Namens das entscheidende Kriterium. Die rechtliche Regelung, ob es sich um einen Zusammenschluss oder um eine Eingliederung/Eingemeindung handelt oder gehandelt hat, ist nur unmittelbar wichtig. Schon nach wenigen Jahren ist sie bedeutungslos. Es wird auf spezielle Artikel verwiesen, in denen weitere Informationen nachgelesen werden können.
Teilweise (vor allem im Zusammenhang mit Gebietsveränderungen nach Kriegen) kam es vor, dass die faktischen Veränderung (Übernahme der Verwaltung durch andere Behörde) nicht gleichzeitig mit der rechtlichen Veränderung erfolgte. Soweit dies belegbar ist, werden beide Daten genannt, die zeitliche Gliederung erfolgt jedoch nach der faktischen Veränderung.
1924, 28. Oktober:
Vergrößerung
der Statutarstadt Eisenstadt um die Gemeinde Eisenstadt-Schloszgrund aus dem Bezirk Eisenstadt
des Bezirks Jennersdorf, Aufteilung auf die Bezirke Feldbach und Fürstenfeld, beide Land Steiermark[2]
Umgliederung
der Bezirke Eisenstadt und Oberpullendorf (welcher gleichzeitig um Gebiete, die schon bisher zu Niederösterreich gehörten, erweitert wurde, siehe dort) nach Niederösterreich
des Bezirkes Eisenstadt um die wieder errichteten Gemeinden Kleinhöflein im Burgenland und St.Georgen am Leithagebirge aus der Statutarstadt Eisenstadt[4]
des Bezirks Wolfsberg um die Gemeinde Unterdrauburg und Teile der Gemeinde Kienberg (Gebietsverlust an den SHS-Staat)
1925, 15. Dezember:
Vergrößerung
des Bezirks Hermagor um die nach 1918 bei Österreich verbleibenden Teile der Gemeinde Pontafel, vormals Bezirk Villach, Angliederung an die Gemeinden Mitschig und Tröpolach[7]
1932, 1. Jänner:
Neubildung
der Statutarstadt Villach aus der Stadt Villach im Bezirk Villach[8]
1932, 28. April:
Vergrößerung
des Bezirks Hermagor um die nach 1918 bei Österreich verbleibenden Teile der Gemeinde Uggowitz, vormals Bezirk Villach, Angliederung an die Gemeinden Egg und Vorderberg[9]
des Stadtkreises Klagenfurt um die Gemeinden Annabichl, St.Peter bei Klagenfurt und St.Martin bei Klagenfurt sowie Teile der Gemeinden Hörtendorf, Krumpendorf, Lendorf, Maria Wörth, St.Ruprecht bei Klagenfurt und Viktring aus dem Bezirk Klagenfurt[10]
des Bezirks Lilienfeld, Angliederung an den Bezirk St.Pölten[21]
1892, 1. Jänner:
Neubildung
des Bezirks Tulln aus dem Gerichtsbezirk Atzenbruck des Bezirkes St.Pölten, dem Gerichtsbezirk Kirchberg am Wagram des Bezirks Krems sowie den Gerichtsbezirken Klosterneuburg und Tulln des zugleich aufgelösten Bezirks Währing
Auflösung
des Bezirks Hernals, Angliederung an die Statutarstadt Wien (bis auf Gebiete im Wienerwald, die zu den Bezirken Tulln und Hietzing-Umgebung gelangten)
des Bezirks Sechshaus, Angliederung an die Statutarstadt Wien
des Bezirks Währing, Aufteilung auf die Statutarstadt Wien und den neu errichteten Bezirk Tulln
des Bezirks Melk aus dem Gerichtsbezirk Ybbs des Bezirks Amstetten, dem Gerichtsbezirk Melk des Bezirks St.Pölten und dem Gerichtsbezirk Mank des Bezirks Scheibbs[26]
1897, 1. Jänner:
Neubildung
des Bezirks Mödling aus dem Gerichtsbezirk Mödling des Bezirks Baden und dem Gerichtsbezirk Ebreichsdorf des Bezirks Wiener Neustadt
Vergrößerung
des Bezirks Wiener Neustadt um die Gerichtsbezirke Aspang und Kirchschlag aus dem Bezirk Neunkirchen[27]
des Bezirks Mistelbach um die Gemeinde Oberkreuzstetten aus dem Bezirk Korneuburg[28]
des Bezirks Lilienfeld aus den Gerichtsbezirken Hainfeld und Lilienfeld des Bezirks St.Pölten[30]
1899, 1. Jänner:
Vergrößerung
des Bezirks Wiener Neustadt-Land um die Gemeinde Ebenfurth aus dem Bezirk Mödling[31]
1899, 1. Oktober:
Neubildung
des Bezirks Gmünd aus den Gerichtsbezirken Litschau und Schrems des Bezirks Waidhofen an der Thaya und dem Gerichtsbezirk Weitra des Bezirks Zwettl[32]
des Bezirks Pöggstall aus dem Gerichtsbezirk Persenbeug des Bezirks Amstetten, dem Gerichtsbezirk Pöggstall des Bezirks Krems und dem Gerichtsbezirk Ottenschlag des Bezirks Zwettl[33]
1901, 1. Juni:
Neubildung
des Bezirks Untergänserndorf, ab 1904 Gänserndorf, aus den Gerichtsbezirken Matzen und Marchegg des Bezirks Floridsdorf und dem Gerichtsbezirk Zistersdorf des Bezirks Mistelbach[34]
des Bezirks Floridsdorf-Umgebung aus den Gemeinden des zugleich aufgelösten Bezirkes Floridsdorf, soweit sie nicht an den Bezirk Korneuburg gelangten (siehe unten), sowie dem Gerichtsbezirk Wolkersdorf des Bezirkes Korneuburg[37]
Vergrößerung
des Bezirks Korneuburg um die Gemeinden Groß-Jedlersdorf, Stammersdorf und Strebersdorf aus dem aufgelösten Bezirk Floridsdorf[38]
Auflösung
des Bezirks Floridsdorf, Aufteilung auf die Bezirke Floridsdorf-Umgebung und Korneuburg
1920, 16. Juli (de jure):
Verkleinerung durch Gebietsverlust an die Tschechoslowakei
des Bezirks Gänserndorf um Teile der Gemeinde Hohenau
der Statutarstadt St. Pölten aus der gleichnamigen Stadt im Bezirk St.Pölten[39]
1923, 1. Juli:
Vergrößerung
des Bezirks Waidhofen an der Thaya um die Gemeinde Vitis aus dem Bezirk Gmünd[40]
1924, 1. Jänner:
Vergrößerung
des Bezirks Hietzing-Umgebung um die Gemeinden Thalheim und Murstetten aus dem Bezirk Tulln[41]
1924, 29. Februar:
Vergrößerung
des Bezirks Bruck an der Leitha um die an die Gemeinden Hainburg an der Donau und Wolfsthal angegliederten südlich der Donau liegenden Teile der ehemaligen ungarischen Gemeinde Theben[42]
1925, 1. Jänner:
Vergrößerung
des Bezirks Tulln um die Gemeinde Tiefenthal aus dem Bezirk Korneuburg
des Bezirks Hietzing-Umgebung, Aufteilung auf die Stadt Wien (siehe oben) und den Bezirk St.Pölten (Gerichtsbezirk Neulengbach sowie die Gemeinden Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Tullnerbach und Wolfsgraben)
des Bezirks Mödling, Aufteilung auf die Stadt Wien (siehe oben) und die Bezirke Bruck an der Leitha (Gemeinden Au am Leithagebirge und Hof am Leithagebirge) sowie Baden (restliche Gemeinden aus dem Gerichtsbezirk Ebreichsdorf)
des Bezirks Pöggstall, Aufteilung auf die Bezirke Melk (Gerichtsbezirke Persenbeug und Pöggstall) und Zwettl (Gerichtsbezirk Ottenschlag)[50]
1939, 25. April, rückgängig gemacht 1945:
Angliederung
sudetendeutscher Gebiete, Landkreise Neubistritz, Nikolsburg und Znaim, sowie Vergrößerung des Landkreises Bruck an der Leitha um die Gemeinden Theben und Engerau, des Landkreises Gmünd und des Landkreises Waidhofen an der Thaya um den Gerichtsbezirk Zlabings sowie vom Gerichtsbezirk Znaim die Gemeinden Ranzern, Tiefenbach und Zoppanz
des Bezirks St.Pölten um Teile der Statutarstadt St.Pölten (nachdem der Verfassungsgerichtshof die 1972 erfolgte Auflösung der Gemeinde Gerersdorf für rechtswidrig erklärt hat)
des Bezirkes Urfahr und Aufteilung auf die Bezirke Freistadt (Gerichtsbezirk Leonfelden), Linz (Gerichtsbezirke Urfahr, sofern nicht an Stadtkreis Linz angegliedert – siehe unten, und Ottensheim) und den Stadtkreis Linz
des Bezirkes Eferding, Angliederung an den Bezirk Grieskirchen
Vergrößerung
des Stadtkreises Linz um die Gemeinde Ebelsberg aus dem Bezirk Linz sowie die Gemeinde St.Magdalena und Teile der Gemeinde Steyregg aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung[67]
des Stadtkreises Steyr um Teile der Gemeinden Garsten, Gleink und Sierning aus dem Bezirk Steyr[68] sowie um die Ortschaften Hinterberg und Münichholz der Gemeinde Behamberg, Bezirk Amstetten, Land Niederösterreich[69]
des Bezirkes Gmunden um den Gerichtsbezirk Bad Aussee aus dem zugleich aufgelösten Bezirk Gröbming, Steiermark[3]
des Stadtkreises Linz um die Ortschaft Keferfeld der Gemeinde Leonding aus dem Landkreis Linz[72]
des Landkreises Wels um die Teile der neu errichteten Gemeinde Sattledt, die bisher zu den Gemeinden Kremsmünster und Ried im Traunkreis im Landkreis Kirchdorf gehörten[73]
Diese in Österreich neue Form bedeutet, dass die beiden Bezirke zwar formell selbständig bleiben und ihr Autokennzeichen behalten. Geleitet werden die Bezirke von einem Bezirkshauptmann in Personalunion. Die Verwaltung der Bezirke erfolgt zentral von Grieskirchen aus, in Eferding verbleiben eine Bürgerservicestelle (für Angelegenheiten wie Ausstellung von Reisedokumenten und Führerscheinen) und eine Außenstelle für Kinder- und Jugendhilfe sowie Soziales.
2018, 1. Jänner:
Vergrößerung
des Bezirks Urfahr-Umgebung um die gleichzeitig aufgelöste Gemeinde Schönegg des Bezirks Rohrbach (Zusammenlegung mit Vorderweißenbach, Bezirk Urfahr-Umgebung)[74]
Weitere Informationen Datum, Statutarstädte Anzahl ...
Anzahl der Statutarstädte und Bezirke
Datum
Statutarstädte Anzahl
Bezirke Anzahl
31. August 1868
2
12
1. Oktober 1903
2
13
12. August 1907
2
14
1. Juni 1911
2
15
Datum
Stadtbezirke Anzahl
Bezirke Anzahl
15. Oktober 1938
2
13
Datum
Statutarstädte Anzahl
Bezirke Anzahl
1. Mai 1945
2
13
August 1945
2
14
1. August 1948
2
15
1. Jänner 1964
3
15
heute
3
15
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Das Land Salzburg gehört zur am 1. Mai 1945 wiedererrichteten Republik Österreich.
des Stadtkreises Salzburg um die Gemeinde Morzg und Teile der Gemeinden Aigen, Anif, Bergheim, Hallwang, Koppl, Leopoldskron und Siezenheim aus dem Bezirk Salzburg[79]
die Gemeinden Absberg, Abstall (großteils), Frattenberg, Frattendorf (großteils), Graben, Leitersdorf (großteils), Lugatz, Nassau, Plippitz, Plippitzberg, Proskersdorf, Rosengrund, Roßhof (großteils), Seibersdorf, Schirmdorf (großteils), Schöpfendorf, Sögersdorf (großteils), Stanz, Süßenbach, Trassenberg, Wiesenbach und Völling sowie Teile der Stadt Radkersburg (Abstaller Feld) aus dem Bezirk Radkersburg
ehemals jugoslawischer Gebiete (CdZ-Gebiet Untersteiermark) mit dem Stadtkreis Marburg und den Landkreisen Cilli, Luttenberg, Marburg-Land, Pettau, Rann und Trifail
1942, 1. Oktober,
Vergrößerung
des Stadtkreises Graz um Teile der Gemeinde Thondorf aus dem Landkreis Graz[93]
des Bezirkes Lienz (Gemeinden Prägraten bzw. St.Jakob in Defereggen) um die bei Österreich verbliebenen Teile der Gemeinden Antholz bzw. Prettau, beide vormals Bezirk Bruneck[102]
1926, 23. März:
Vergrößerung
des Bezirkes Schwaz um die Ortschaft Hintertux, vormals Gemeinde Schmirn, nunmehr Gemeinde Tux, aus dem Bezirk Innsbruck-Land[97]
1928, 1. April:
Vergrößerung
des Bezirkes Schwaz um die Gemeinde Terfens aus dem Bezirk Innsbruck-Land[97]
des Bezirkes Imst um den Großteil der Gemeinde Wildermieming aus dem Bezirk Innsbruck-Land sowie der Ortschaft Piller, vormals Gemeinde Fließ, nunmehr Gemeinde Wenns, aus dem Bezirk Landeck
des Bezirkes Innsbruck-Land um die Ortschaft Kühtai, vormals Gemeinde Silz, nunmehr Gemeinde St. Sigmund im Sellrain, aus dem Bezirk Imst
Weitere Informationen Datum, Statutarstädte Anzahl ...
Datum
Statutarstädte Anzahl
Bezirke Anzahl
1868
0
3
Anzahl der Statutarstädte und Bezirke
Datum
Statutarstädte Anzahl
Bezirke Anzahl
1. Mai 1945
0
3
1. Jänner 1969
0
4
heute
0
4
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Wien gehört zur am 1. Mai 1945 wiedererrichteten Republik Österreich.
Zur Gebietsentwicklung der Statutarstadt Wien bis 1. Jänner 1922 siehe Niederösterreich.
1938, 15. Oktober:
Angliederung
der Gemeinden Atzgersdorf, Breitenfurt bei Wien, Erlaa, Hadersdorf-Weidlingau, Inzersdorf, Kalksburg, Kaltenleutgeben, Liesing, Mauer, Perchtoldsdorf, Purkersdorf, Laab im Walde, Rodaun, Siebenhirten und Vösendorf aus dem zugleich aufgelösten Bezirk Hietzing-Umgebung, Land Niederösterreich
der Gemeinden des Gerichtsbezirks Mödling und der Gemeinden Gramatneusiedl, Moosbrunn, Münchendorf und Velm aus dem zugleich aufgelösten Bezirk Mödling, Land Niederösterreich
der Gemeinden des Gerichtsbezirks Schwechat – ausgenommen die Gemeinde Enzersdorf an der Fischa – aus dem Bezirk Bruck an der Leitha, Land Niederösterreich
der Gemeinden Andlersdorf, Breitenlee, Essling, Franzensdorf, Gerasdorf, Glinzendorf, Groß-Enzersdorf, Großhofen, Mannsdorf an der Donau, Mühlleiten, Oberhausen, Probstdorf, Raasdorf, Rutzendorf, Seyring, Schönau, Süßenbrunn und Wittau aus dem zugleich aufgelösten Bezirk Floridsdorf-Umgebung, Land Niederösterreich
der Gemeinden Bisamberg, Enzersfeld, Flandorf, Hagenbrunn, Kleinengersdorf, Königsbrunn, Langenzersdorf (teilweise) und Stammersdorf aus dem Bezirk Korneuburg, Land Niederösterreich
der Gemeinden des Gerichtsbezirks Klosterneuburg – mit Ausnahme von Teilen der Gemeinde Kritzendorf – aus dem Bezirk Tulln, Land Niederösterreich[3]
Weitere Informationen Datum, Statutarstädte Anzahl ...
Anzahl der Statutarstädte und Bezirke
Datum
Statutarstädte Anzahl
Bezirke Anzahl
1. Jänner 1922
1
0
Datum
Statutarstädte Anzahl
Bezirke Anzahl
1. Mai 1945
1
0
heute
1
0
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Wegen des besseren Gesamtüberblicks enthält diese Tabelle alle Veränderungen ab der Wiederherstellung der Republik Österreich (1. Mai 1945). Die heute gültigen Gesamtzahlen werden in fetter Schrift dargestellt.
Weitere Informationen Datum, Land (Bundesland) ...
Datum
Land (Bundesland)
Statutarstädte Veränderung
Bezirke Veränderung
Statutarstädte Anzahl
Bezirke Anzahl
1. Mai 1945
Österreich
11
73
? 1945
Niederösterreich
− 1
11
72
15. Juli 1945
Niederösterreich
+ 3
0
14
72
August 1945
Oberösterreich
+ 1
14
73
1. Oktober 1945
Burgenland
+ 4
14
77
10. März 1946
Steiermark
0
+ 1
14
78
1. August 1948
Oberösterreich
0
+ 1
14
79
20. August 1953
Niederösterreich
0
+ 1
14
80
1. September 1954
Niederösterreich
0
+ 2
14
82
1. Jänner 1964
Oberösterreich
+ 1
0
15
82
1. Jänner 1969
Vorarlberg
0
+ 1
15
83
1. Jänner 1982
Kärnten
0
+ 1
15
84
1. Jänner 2012
Steiermark
0
− 1
15
83
1. Jänner 2013
Steiermark
0
− 3
15
80
1. Jänner 2017
Niederösterreich
0
− 1
15
79
heute
15
79
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Die Übersicht zeigt die heute bestehenden Statutarstädte und Bezirke in Österreich:
Gründler, Johannes (Herausgeber), 100 Jahre Bezirkshauptmannschaften in Österreich: Festschrift, Wien, 1970
Rausch Wilhelm (Herausgeber), Rafetsder Hermann (Bearbeiter), Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs Bd 2, Linz, 1989 (enthält ua die territoriale Entwicklung der Statutarstädte)
Tiroler Landesregierung (Herausgeber), geleitet von Fritz Steinegger, 100 Jahre Bezirkshauptmannschaften in Tirol, Innsbruck, 1972
Oswald Gschließer:Die gesetzliche Einführung der Bezirkshauptmannschaften und ihre territorialen Veränderungen. In: Tiroler Landesregierung (Hrsg.): 100 Jahre Bezirkshauptmannschaften in Tirol. Innsbruck 1972, S.33.
Oswald Gschließer:Die gesetzliche Einführung der Bezirkshauptmannschaften und ihre territorialen Veränderungen. In: Tiroler Landesregierung (Hrsg.): 100 Jahre Bezirkshauptmannschaften in Tirol. Innsbruck 1972, S.34.