Nach der Eroberung des größten Teils von Schlesien wurden von König Friedrich II. 1742 in Niederschlesien und 1743 auch in Oberschlesien preußische Verwaltungsstrukturen eingeführt.[1] Dazu gehörte die Einrichtung zweier Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und Glogau sowie deren Gliederung in Kreise und die Einsetzung von Landräten. Die Ernennung der Landräte in den oberschlesischen Kreisen erfolgte auf einen Vorschlag des preußischen Ministers für Schlesien Ludwig Wilhelm von Münchow hin, dem Friedrich II. im Februar 1743 zustimmte.[2]
Die Ortschaften Annaberg, Belschnitz, Groß Gorschütz, Klein Gorschitz, Odrau, Olsau, Ulchisko und Zabelkau wechselten aus dem Kreis Pleß in den Kreis Ratibor.
Die Dörfer Autischkau, Dobischau, Dobroslawitz, Matzkirch und Warmunthau wechselten aus dem Kreis Ratibor in den Kreis Cosel.
Die Städte Rybnik und Sohrau wechselten mitsamt ihrem Umland aus dem Kreis Ratibor in den neuen Kreis Rybnik.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Mit dem 1. April 1904 schied die Stadt Ratibor aus dem Kreis Ratibor aus und bildete einen eigenen Stadtkreis. Der Kreis Ratibor wurde seitdem als Landkreis bezeichnet. Am 1. April 1910 wurden die Landgemeinde und der Gutsbezirk Plania aus dem Landkreis Ratibor in den Stadtkreis Ratibor eingemeindet.
Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst und aus dem Regierungsbezirk Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet. Durch den Versailler Vertrag wurde das Hultschiner Ländchen am 10. Januar 1920 vom Deutschen Reich abgetrennt und ohne Volksabstimmung der Tschechoslowakei zugeschlagen. Bei der Volksabstimmung in Oberschlesien am 20. März 1921 votierten im Landkreis Ratibor 58,7% der Wähler für den Verbleib bei Deutschland und 41,3% für eine Abtretung an Polen. Durch die anschließenden Beschlüsse der Pariser Botschafterkonferenz musste 1922 der Südosten des Landkreises mit insgesamt 21 Landgemeinden an Polen abgetreten werden.[7]
Mit Wirkung vom 1. Januar 1927 erfolgten weitere Grenzänderungen:[7]
Die Landgemeinden bzw. Gutsbezirke Barglowka, Groß Rauden, Gurek, Jankowitz-Rauden, Klein Rauden, Rennersdorf, Stanitz und Stodoll aus dem aufgelösten Restkreis Rybnik wurden in den Landkreis Ratibor eingegliedert.
Die Landgemeinden bzw. Gutsbezirke Dollendzin, Ehrenfeld, Habicht und Mosurau wechselten aus dem Kreis Cosel in den Landkreis Ratibor.
Die Landgemeinden Ostrog und Studzienna wurden in den Stadtkreis Ratibor eingemeindet.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Ratibor wie im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der bis auf zwei Forstgutsbezirke alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Nach dem Münchner Abkommen
Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum 15. April 1939 wurde das „Hultschiner Ländchen“ aus den sudetendeutschen Gebieten wieder in den Landkreis Ratibor eingegliedert. Am 20. November 1939 wurde auch der 1922 an Polen abgetretenen Teil des Landkreises Ratibor östlich des Unterlaufs der Oder in den Landkreis Ratibor völkerrechtswidrig eingegliedert. Damit entsprach die Außengrenze des Landkreises Ratibor wieder der von 1919. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien erneut aufgelöst und aus den Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln die neue Provinz Oberschlesien gebildet.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet von der Roten Armee besetzt. Das Hultschiner Ländchen wurde an die Tschechoslowakei zurückgegeben und das alte Kreisgebiet wurde unter polnische Verwaltung gestellt. Die deutsche Bevölkerung wurde aus dem Kreisgebiet größtenteils vertrieben.
Der Kreis Ratibor gliederte sich seit dem 19. Jahrhundert in die Städte Hultschin und Ratibor, in Landgemeinden und in Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Nach dem Überfall auf Polen wurde auch in den Gemeinden des Kreises Rybnik, die in den Landkreis Ratibor eingegliedert worden waren, am 26. Januar 1940 die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 geltendes Recht. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Die folgenden Gemeinden bildeten das sogenannte Hultschiner Ländchen und gehörten zum Landkreis Ratibor, bis sie 1920 an die Tschechoslowakei fielen:[13][7]
Königlich Preußisches Statistisches Landesamt: Gemeindelexikon der Regierungsbezirke Allenstein, Danzig, Marienwerder, Posen, Bromberg und Oppeln. Auf Grund der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 und anderer amtlicher Quellen. Berlin 1912, Heft VI: Regierungsbezirk Oppeln, S. 70–79, Landkreis Ratibor.
Felix Triest: Topographisches Handbuch von Oberschlesien, Wilh. Gottl. Korn, Breslau 1865, S. 653–733.
Josef Bartoš, Jindřich Schulz, Miloš Trapl: Historický místopis Moravy a Slezska v letech 1848-1960. Sv. 16, okresy: Ostrava, Fryštát, Hlučín. Univerzita Palackého v Olomouci, Olomouc 2011.
Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Schlesien und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. Dezember 1871. Berlin 1874, S. 358–369.
Schlesisches Güter-Adreßbuch. Verzeichniß sämmtlicher Rittergüter und selbständigen Guts- und Forstbezirke, sowie solcher größeren Güter, welche innerhalb des Gemeindeverbandes mit einem Reinertrag von etwa 1500 Mark und mehr zur Grundsteuer veranlagt sind. Fünfte Ausgabe, Wilhelm Gottlob Korn, Breslau 1894, S. 422–432 (Online).
Roland Gehrke:Landtag und Öffentlichkeit: Provinzialständischer Parlamentarismus in Schlesien 1825-1845. Böhlau Verlag, Köln 2009, ISBN 978-3-412-20413-6, S.45 (Teildigitalisat).
Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert. Akten vom 31. Mai 1740 bis Ende 1745. In: Königliche Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Acta Borussica. Band6,2. Paul Parey, Berlin 1901, Immediatbericht Münchows zu Bestellung von Landräthen in Oberschlesien, S.540 (Digitalisat).
W. F. C. Starke:Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate. Carl Heymann, Berlin 1839, Kreiseinteilung des preußischen Herzogtums Schlesien im 18. Jahrhundert, S.290 (Digitalisat).
Rolf Straubel:Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9.
Amtsblatt Königlichen Oppelnschen Regierung 1817, Nr. XLI. Bekanntmachung der neuen Kreis-Eintheilung des Oppelnschen Regierungs-Bezirks vom 1. Oktober 1817. Oppeln, S.523ff. (Digitalisat).
Georg Hassel:Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten. Die statistische Ansicht und Specialstatistik von Mitteleuropa. Vieweg, Braunschweig 1805, S.38 (Digitalisat).