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Der preußische Kreis Goldberg (von 1817 bis 1932 Kreis Goldberg-Haynau) in Schlesien bestand in der Zeit von 1742 bis 1945. Das Landratsamt war in der Stadt Goldberg. Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute zu den polnischen Powiaten Złotoryjski und Legnicki in der Woiwodschaft Niederschlesien.
Nach der Eroberung des größten Teils von Schlesien durch Preußen im Jahre 1741 wurden durch die königliche Kabinettsorder vom 25. November 1741 in Niederschlesien die preußischen Verwaltungsstrukturen eingeführt.[1] Dazu gehörte die Einrichtung zweier Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und Glogau sowie deren Gliederung in Kreise und die Einsetzung von Landräten zum 1. Januar 1742.[2]
Im Fürstentum Liegnitz wurden aus den drei bestehenden alten schlesischen Weichbildern Goldberg-Haynau, Liegnitz und Lüben preußische Kreise gebildet. Als erster Landrat des Kreises Goldberg-Haynau wurde Heinrich Sigismund von Festenberg–Pakisch eingesetzt.[3][4] Der Kreis unterstand der Kriegs- und Domänenkammer Glogau, aus der im Zuge der Stein-Hardenbergischen Reformen 1815 der Regierungsbezirk Liegnitz der Provinz Schlesien hervorging.[5]
Im Rahmen von Grenzregulierungen zwischen den Regierungsbezirken Liegnitz und Reichenbach wurden die Dörfer Peiswitz und Riemberg am 1. Januar 1817 aus dem Kreis Jauer in den Kreis Goldberg-Haynau umgegliedert. Im März 1817 wurden das Landratsamt von Goldberg nach Haynau verlegt und der Kreis in Kreis Goldberg-Haynau umbenannt.
Bei der Kreisreform vom 1. Januar 1820 im Regierungsbezirk Liegnitz erhielt der Kreis Goldberg-Haynau vom Kreis Liegnitz das Dorf Siegendorf und gab seinerseits das Dorf Wildschütz an den Kreis Liegnitz ab. Außerdem wurden die Dörfer Brockendorf, Grüßiggrund, Märzdorf, Petschendorf, Sankt Hedwigsdorf und Woitsdorf aus dem Kreis Bunzlau in den Kreis Goldberg-Haynau sowie die Dörfer Buchwald und Fuchsmühl aus dem Kreis Goldberg-Haynau in den Kreis Lüben umgegliedert.[6]
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Goldberg-Haynau wie im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Oktober 1932 trat der größte Teil des aufgelösten Kreises Schönau, darunter die Stadt Schönau a./Katzbach, zum Kreis Goldberg-Haynau, der gleichzeitig in Kreis Goldberg umbenannt wurde. Außerdem wurde die Landgemeinde Siegendorf aus dem Kreis Goldberg-Haynau in den Landkreis Liegnitz umgegliedert. Aus dem aufgelösten Kreis Jauer wechselten die Gemeinden Haasel, Hänchen, Laasnig und Prausnitz in den Kreis Goldberg.[7][8]
Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien erneut aufgelöst und in die Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien aufgeteilt. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet von der Roten Armee besetzt. Im Sommer 1945 wurde das Kreisgebiet von der sowjetischen Besatzungsmacht gemäß dem Potsdamer Abkommen der polnischen Verwaltung übergeben. Im Kreisgebiet begann danach der Zuzug polnischer Zivilisten, die zum Teil aus den an die Sowjetunion gefallenen Gebieten östlich der Curzon-Linie kamen. In der Folgezeit wurde die deutsche Bevölkerung größtenteils aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Am 11. September 1955, dem Tag der Heimat, übernahm die Stadt Solingen die Patenschaft über den Kreis Goldberg. 500 ehemalige Goldberger kamen aus diesem Anlass nach Solingen, um der Überreichung der Patenurkunde beizuwohnen. Die Stadt Solingen verpflichtete sich, eine Auskunftsstelle einzurichten, die Goldberger Heimattreffen auszurichten und im Stadtarchiv Solingen einen Ort (die „Goldberg-Stube“) für die Sammlung Goldberger Archivalien und Erinnerungsstücke zu schaffen. Die Sammlung wird regelmäßig durch Leihgaben und Schenkungen vergrößert.[9]
Der Kreis Goldberg-Haynau gliederte sich seit dem 19. Jahrhundert in Städte, in Landgemeinden und in Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Der Kreis Goldberg umfasste zuletzt drei Städte und 71 Landgemeinden:[16][18]
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Bis 1938 verloren die folgenden Gemeinden ihre Eigenständigkeit:
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Im Jahre 1936 wurde die Gemeinde Kopatsch in Schneebach, die Gemeinde Tscheschendorf in Georgenruh und die Gemeinde Groß Tschirbsdorf in Sandwaldau umbenannt.
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