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preußischer Landkreis in Schlesien, der von 1742 bis 1945 bestanden hat Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Kreis Wohlau war ein preußischer Landkreis in Schlesien. Er bestand von 1742 bis 1945. Namensgeberin und Sitz der Kreisverwaltung war die Kleinstadt Wohlau. Die Stadt Hilden in Nordrhein-Westfalen übernahm 1957 die Patenschaft über den Kreis, dessen ehemaliges Gebiet heute in der polnischen Woiwodschaft Niederschlesien liegt.
Nach der Eroberung des größten Teils von Schlesien durch Preußen im Jahre 1741 wurden durch die königliche Kabinettsorder vom 25. November 1741 in Niederschlesien die preußischen Verwaltungsstrukturen eingeführt.[1] Dazu gehörte die Einrichtung zweier Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und Glogau sowie deren Gliederung in Kreise und die Einsetzung von Landräten zum 1. Januar 1742.[2]
Im Fürstentum Wohlau, einem der schlesischen Teilfürstentümer, wurden aus den alten schlesischen Weichbildern Raudten, Steinau und Wohlau die preußischen Kreise Steinau-Raudten und Wohlau gebildet. Als erster Landrat des Kreises Wohlau wurde Georg Ernst von Tschammer eingesetzt.[3][4] Der Kreis Wohlau unterstand zunächst der Kriegs- und Domänenkammer Breslau und wurde im Zuge der Stein-Hardenbergischen Reformen 1815 dem Regierungsbezirk Breslau der Provinz Schlesien zugeordnet.[5]
Bei der Kreisreform vom 1. Januar 1818 im Regierungsbezirk Breslau gab es umfangreiche Grenzänderungen zu den Nachbarkreisen. In den Kreis Wohlau wurden eingegliedert:
Der Kreis Wohlau gab seinerseits die Stadt Herrnstadt sowie die Dörfer Austen, Bartschdorf, Bobiele, Brenowitz, Bronau, Buschen, Corangelwitz, Duchen, Geischen, Gewehrsewitz, Globitschen, Gohle, Gorkau, Groß Räudchen, Groß Saul, Groß Wiersewitz, Heidchen, Herrndorf, Herrnlauersitz, Hochbeltsch, Irrsingen, Kaltvorwerg, Klein Beltsch, Kleinlauersitz, Klein Saul, Klein Räudchen, Klein Wiersewitz, Königsbruch, Königsdorf, Lübchen, Oderbeltsch, Porlewitz, Rützen Stadt, Saborwitz, Sackern, Sandeborske, Sandewalde, Schätz, Schlaupe, Schubersee, Schwinaren, Sophienthal, Stadtherrnstadt, Stadtvorwerk, Triebusch, Tscheschenheyde, Tscheschkowitz, Tschistey, Waldvorwerk, Wendstadt, Wikoline, Wilhelmsbruch, Woidnig, Zechen und Züchen an den Kreis Guhrau ab.[6][7]
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst und aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz die neue Provinz Niederschlesien gebildet. Zum 30. September 1929 wurden alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt. Zum 1. Oktober 1932 wurde der der größte Teil des aufgelösten Kreises Steinau in den Kreis Wohlau eingegliedert. Gleichzeitig gab der Kreis Wohlau die Landgemeinden Akreschfronze, Alt Neu Heidau, Dahsau, Gimmel, Groß Tschuder, Hengwitz, Hünern, Kadlewe, Kamin, Klein Peterwitz, Klein Tschuder, Kutscheborwitz, Lendschütz, Leubel, Neuvorwerk, Osselwitz, Ostrawe, Peiskern, Pluskau, Schmögerle, Tscheschen, Tschilesen und Wehlefronze an den Kreis Guhrau ab.[8][9]
Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien erneut aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet von der Roten Armee besetzt. Im Sommer 1945 wurde das Kreisgebiet von der sowjetischen Besatzungsmacht gemäß dem Potsdamer Abkommen unter polnische Verwaltung gestellt. Im Kreisgebiet begann darauf der Zuzug polnischer Zivilisten, die zum Teil aus den an die Sowjetunion gefallenen Gebieten östlich der Curzon-Linie kamen. In der Folgezeit wurde die deutsche Bevölkerung größtenteils aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Der Kreis Wohlau gliederte sich, wie seit dem 19. Jahrhundert in Preußen üblich, in Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das „Führerprinzip“ auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Der Kreis Wohlau umfasste zuletzt sechs Städte und 137 Landgemeinden:[6][16]
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Eingemeindungen bis 1928
1937 wurden im Kreis Wohlau etliche Gemeinden umbenannt:
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