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historischer Landkreis in Schlesien Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Landkreis Ratibor war ein preußischer Landkreis in Schlesien, der von 1743 bis 1945 bestand. Seine Kreisstadt war die Stadt Ratibor, die seit 1904 einen eigenen Stadtkreis bildete. Das ehemalige Kreisgebiet liegt heute in der polnischen Woiwodschaft Schlesien sowie in der Mährisch-Schlesischen Region in Tschechien.
Nach der Eroberung des größten Teils von Schlesien wurden von König Friedrich II. 1742 in Niederschlesien und 1743 auch in Oberschlesien preußische Verwaltungsstrukturen eingeführt.[1] Dazu gehörte die Einrichtung zweier Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und Glogau sowie deren Gliederung in Kreise und die Einsetzung von Landräten. Die Ernennung der Landräte in den oberschlesischen Kreisen erfolgte auf einen Vorschlag des preußischen Ministers für Schlesien Ludwig Wilhelm von Münchow hin, dem Friedrich II. im Februar 1743 zustimmte.[2]
Aus dem Fürstentum Ratibor, einem der schlesischen Teilfürstentümer, wurde der Kreis Ratibor gebildet.[3] Erster Landrat des Kreises Ratibor wurde Carl Joseph von Schimonsky.[4] Der Kreis unterstand zunächst der Kriegs- und Domänenkammer Breslau und wurde im Zuge der Stein-Hardenbergischen Reformen dem Regierungsbezirk Oppeln der Provinz Schlesien zugeordnet.[5]
Bei der Kreisreform vom 1. Januar 1818 im Regierungsbezirk Oppeln wurden die Kreisgrenzen in großem Umfang geändert:[6][7]
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Mit dem 1. April 1904 schied die Stadt Ratibor aus dem Kreis Ratibor aus und bildete einen eigenen Stadtkreis. Der Kreis Ratibor wurde seitdem als Landkreis bezeichnet. Am 1. April 1910 wurden die Landgemeinde und der Gutsbezirk Plania aus dem Landkreis Ratibor in den Stadtkreis Ratibor eingemeindet.
Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst und aus dem Regierungsbezirk Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet. Durch den Versailler Vertrag wurde das Hultschiner Ländchen am 10. Januar 1920 vom Deutschen Reich abgetrennt und ohne Volksabstimmung der Tschechoslowakei zugeschlagen. Bei der Volksabstimmung in Oberschlesien am 20. März 1921 votierten im Landkreis Ratibor 58,7 % der Wähler für den Verbleib bei Deutschland und 41,3 % für eine Abtretung an Polen. Durch die anschließenden Beschlüsse der Pariser Botschafterkonferenz musste 1922 der Südosten des Landkreises mit insgesamt 21 Landgemeinden an Polen abgetreten werden.[7]
Mit Wirkung vom 1. Januar 1927 erfolgten weitere Grenzänderungen:[7]
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Ratibor wie im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der bis auf zwei Forstgutsbezirke alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum 15. April 1939 wurde das „Hultschiner Ländchen“ aus den sudetendeutschen Gebieten wieder in den Landkreis Ratibor eingegliedert. Am 20. November 1939 wurde auch der 1922 an Polen abgetretenen Teil des Landkreises Ratibor östlich des Unterlaufs der Oder in den Landkreis Ratibor völkerrechtswidrig eingegliedert. Damit entsprach die Außengrenze des Landkreises Ratibor wieder der von 1919. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien erneut aufgelöst und aus den Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln die neue Provinz Oberschlesien gebildet.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet von der Roten Armee besetzt. Das Hultschiner Ländchen wurde wieder Teil der Tschechoslowakei. Das restliche Gebiet wurde unter polnische Verwaltung gestellt und ist heute Staatsgebiet der Republik Polen. Die Mehrheit der deutschsprachigen Bevölkerung wurde nach 1945 vertrieben.
Bei der Volkszählung von 1910 bezeichneten sich 48 % der Einwohner des Landkreises Ratibor als rein polnischsprachig und 11 % als rein deutschsprachig.[15] 99 % der Einwohner waren 1910 katholisch und 1 % evangelisch.[14]
Der Kreis Ratibor gliederte sich seit dem 19. Jahrhundert in die Städte Hultschin und Ratibor, in Landgemeinden und in Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Nach dem Überfall auf Polen wurde auch in den Gemeinden des Kreises Rybnik, die in den Landkreis Ratibor eingegliedert worden waren, am 26. Januar 1940 die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 geltendes Recht. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Die folgenden Gemeinden bildeten das sogenannte Hultschiner Ländchen und gehörten zum Landkreis Ratibor, bis sie 1920 an die Tschechoslowakei fielen:[13][7]
Die folgenden Gemeinden aus dem Südosten des Landkreises Ratibor fielen 1922 an Polen:[13][7]
Die folgenden Gemeinden gehörten 1936 zum Landkreis Ratibor:[14][7]
Im Landkreis lagen außerdem die beiden Forstgutsbezirke Groß Rauden und Ratiborhammer.
Bereits vor dem Ersten Weltkrieg wurden mehrere Gemeinden des Landkreises umbenannt:[13]
Im Jahre 1936 wurden im Landkreis zahlreiche Gemeinden umbenannt:[14]
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