[2] Recht: ein Verpflichtungsgeschäft zum Erwerb eines Gegenstands eingehen, das von dem Erfüllungsgeschäft (Übertragung des Eigentums) zu unterscheiden ist.
[1] Wenn ich einmal groß bin, kaufe ich mir ein Auto.
[1] „Alltägliche Nahrungsmittel, die Impfstoffe oder andere medizinisch wirksame Zusatzstoffe enthalten, gibt es zwar noch nicht zu kaufen, sie sind aber schon Gegenstand der Forschung.“[2]
[2] Pjotr Ekhahn kaufte einen grünen Ford vom Gebrauchtwagenhändler Hompka mit der Maßgabe, dass die Übereignung desselben nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises am darauffolgenden Montag erfolgen sollte.
[3] Pjotr gab an, sich den Hompka bei nächster Gelegenheit wegen des fehlgeschlagenen Autogeschäfts einmal kaufen zu wollen.
[4] Nach Presseangaben war der Schiedsrichter in dem Spiel am Gründonnerstag von der Wettmafia gekauft.
Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold:Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache.24., durchgesehene und erweiterteAuflage.Walter de Gruyter,Berlin/New York2001,ISBN 978-3-11-017473-1,DNB 965096742, Stichwort: „kaufen“, Seite 479. Verwechslung bei den Formen für das mittelhochdeutsche und althochdeutsche Verb korrigiert.