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Arbeits- und Vernichtungslager des NS-Regimes für Menschen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel behandelt das zwischen 1933 und 1945 entstandene und unterhaltene System der Konzentrationslager im Herrschaftsbereich des Deutschen Reiches. Dafür verwendete Abkürzungen sind KZ oder K.L. mit einem Ortszusatz. Dieses Gefangenenlager-System stellte ein wesentliches Element des nationalsozialistischen Unterdrückungsapparates dar. Es gab nach 1940 schließlich rund 1000 deutsche Konzentrations- und KZ-Nebenlager sowie sieben Vernichtungslager unter staatlicher Aufsicht.[1][2] Sie dienten der Ermordung von Millionen Menschen, insbesondere des von Hitler rassistisch begründeten Völkermords, der Beseitigung politischer Gegner, der Ausbeutung der KZ-Häftlinge durch Zwangsarbeit zugunsten der SS und der beteiligten Industriekonzerne, unmenschlichen und unethischen Menschenversuchen und der gegen das Völkerrecht verstoßenden Internierung von Kriegsgefangenen.
Es wird angenommen, dass etwa zwei Drittel der geschätzt sechs Millionen Juden, die der deutschen Judenvernichtung, später Shoah oder Holocaust genannt, zum Opfer fielen, in Vernichtungs- und Konzentrationslagern direkt ermordet wurden oder dort an den Folgen von systematischer Unterernährung, Misshandlungen und unbehandelten Krankheiten gestorben sind. Das verbleibende Drittel starb in – von der Schutzstaffel (SS) so genannten – „Ghettos“, bei Massenerschießungen vor allem durch die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD (Massenmord) und in der letzten Kriegsphase bei den nach 1945 so genannten Todesmärschen bzw. Deportationen mit Zügen zu anderen Lagern.
Es wurden in den Konzentrationslagern auch viele andere Menschen ermordet, wie Kommunisten, Sozialisten, Pfarrer, Systemkritiker, damals sogenannte Zigeuner (siehe Porajmos), Homosexuelle, Zeugen Jehovas, geistig Behinderte und angebliche „Asoziale“ (siehe auch Aktion T4 und „Invalidentransporte“). Die genaue Anzahl der Toten ist unklar, da die Täter und ihre Organisationen nicht über alle Opfer Akten führten, am Ende des Zweiten Weltkrieges keine Ermordungen mehr dokumentarisch festgehalten wurden und viele Unterlagen durch Kriegsereignisse unwiederbringlich verloren gingen. Ebenso wurden viele Zeugen bei Kriegsende wegen deren Zeugeneigenschaft gezielt ermordet. Zahlreiche KZ-Häftlinge wurden bei Massakern und anderen nationalsozialistischen Endphaseverbrechen ermordet.
Überlebende Häftlinge litten körperlich und seelisch an den Folgen ihrer KZ-Haft.
Als „Konzentrationslager“ wurden in Deutschland in der Zeit vor der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verschiedene Einrichtungen bezeichnet, die sich jedoch grundsätzlich vom auf physische Vernichtung oder zumindest psychisches Brechen ausgelegten NS-Lagersystem unterschieden. Es handelte sich dabei zunächst um Internierungslager für meist deportierte Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und politische „Schutzhäftlinge“ im Ersten Weltkrieg und in der frühen Nachkriegszeit. 1920/21 bestanden kurzzeitig drei Lager für jüdische Migranten, die meist vor antisemitischer Verfolgung aus Osteuropa geflohen waren, aber aus Deutschland wieder abgeschoben werden sollten.
Zunächst wurde von nationalsozialistischen Funktionären die Abkürzung KL für Konzentrationslager verwendet. Nach Eugen Kogon (Der SS-Staat) gaben SS-Wachmannschaften dann der Abkürzung KZ wegen ihres härteren Klanges den Vorzug. Laut Benedikt Kautsky geht die Abkürzung KZ auf Lagerinsassen zurück. Das Z, so Kautsky, habe wahrscheinlich für Zuchthaus gestanden.[3]
Man kann die Entwicklung der nationalsozialistischen Konzentrationslager in vier zeitlich zu trennende Phasen einteilen (1933–1935, 1936–1938, 1939–1941 und 1942–1945). Diese lassen sich durch die Gruppen der Inhaftierten, den Haftzweck, die Art der Durchführung und die Haftfolgen beschreiben. Stand in der ersten Phase die Einschüchterung und Verfolgung politischer und gesellschaftlicher Gegner der NSDAP im Vordergrund, wurde schließlich die massenhafte Ermordung jüdischer Bürger in ganz Europa (Shoah) zum Hauptziel.
Mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) setzte Reichspräsident Paul von Hindenburg am 28. Februar 1933 den Artikel 114 der Weimarer Verfassung (Schutz der persönlichen Freiheit) außer Kraft. Dies diente als legalistische Grundlage für die Schaffung der Konzentrationslager. Zuvor hatte der kommissarische preußische Innenminister Hermann Göring die Aufstellung einer aus „nationalen Verbänden“ (SA, SS und auch Stahlhelm) rekrutierten Hilfspolizei angeordnet und diese mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet.[4]
Während der ersten Phase in den frühen Jahren der NS-Diktatur bis zum Frühsommer 1934 begannen der NSDAP nahestehende Organisationen, vor allem die Sturmabteilung (SA) damit, überall in Deutschland zusätzlich zu staatlichen Gefängnissen größere oder kleinere Inhaftierungsstätten aufzubauen. Am 3. März 1933 wurde in einer Militärschule bei Weimar das KZ Nohra als erstes Konzentrationslager des Dritten Reiches eingerichtet.[5] Am 13. März 1933 veranlasste der Münchner kommissarische Polizeipräsident Heinrich Himmler die Errichtung des Konzentrationslagers Dachau (bei München).[6] Am 21. März 1933 wurde dann mit dem KZ Oranienburg (nördlich von Berlin) das erste der SA unterstehende Konzentrationslager eingerichtet.[7] In dieser Zeit wurden zudem das KZ Ahrensbök, KZ Alt-Daber, KZ Bad Sulza, KZ Benninghausen, KZ Brandenburg an der Havel, KZ Börnicke, KZ Breitenau, KZ Breslau-Dürrgoy, KZ Esterwegen, KZ Kemna, KZ Sonnenburg und als letztes KZ Bredow errichtet.
Die frühen KZs ähnelten zum Teil Gefängnissen, zumeist bestanden sie aber in improvisierten Folterstätten in Scheunen, Kneipen, Kellern oder anderen Liegenschaften, die von der SA „übernommen“ worden waren. Hier wurden politische Gegner des Regimes in „Schutzhaft“ genommen und misshandelt. Anfangs waren sie verschiedenen Institutionen unterstellt, unter anderem der zur Hilfspolizei ernannten SA, den verschiedenen nationalsozialistischen Polizeichefs und der SS.[8] Bis Mitte März 1933 wurden über 100.000 Menschen inhaftiert, waren in Gefängnissen und improvisierten Lagern der Willkür ihrer Bewacher ausgesetzt, zu Tode gequält oder begründungslos wieder entlassen worden.[9] Im Sommer 1933 wurden noch mehr als 26.000 Menschen in diesen Haftstätten gefangen gehalten.[10]
Seit Mai 1933 wurden diese so genannten „wilden KZs“ in Preußen verstaatlicht und dem neu gegründeten Gestapa unter Rudolf Diels unterstellt.[11] Spätestens mit der Entmachtung der SA im so genannten Röhm-Putsch 1934 unterstanden alle Konzentrationslager der SS; Theodor Eicke wurde Leiter der Inspektion der Konzentrationslager (IKL). Um die Finanzierung der Konzentrationslager durch den Staat zu sichern war die IKL seit Dezember 1934 in das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) eingegliedert. Für Personal, Verwaltung und Finanzen der Konzentgrationslager war die Gestapa zuständig.[12] Im Dritten Gestapogesetz vom 10. Februar 1936 erhielt das Gestapa eine Generalermächtigungsklausel und das Schutzhaft-Monopol.[13]
Auf Eicke ging die räumliche Bauweise und die fast überall gleich geltende Lagerordnung zurück. Die Konzentrationslager wurden zum rechtsfreien Raum und waren von der Außenwelt abgeschirmt. Selbst die Feuerwehr durfte das Gelände nicht betreten, zum Beispiel um etwa die Einhaltung feuerpolizeilicher Vorschriften zu prüfen.[14] Im Sommer 1935 war die Herrschaft des Regimes gesichert und in den Lagern des Reichsgebietes befanden sich noch zirka 4.000 Häftlinge.[15]
Im August 1933 waren durch den Dachau-Ausbrecher Hans Beimler in der Broschüre Im Mörderlager Dachau die Zustände in einem KZ öffentlich beschrieben worden.[16]
Ab April 1934 verfügte das K.L. Columbia in Berlin bereits über einen eigenen Haushalt und war der SS unterstellt. Das K.L. Columbia war das reichsweit zweite Konzentrationslager der SS. Im Juli 1933 waren 80 Männer im Columbia-Haus inhaftiert, die Zahl stieg jedoch rasch an. Im September waren es bereits 300 Häftlinge, im Februar 1934 lag die Zahl bei 450 Gefangenen. Aufgrund der drastischen Überbelegung der 156 vorhandenen Zellen waren die Lebensumstände unmenschlich. Als schließlich die Folterungen im KZ Columbia auch in der Berliner Bevölkerung bekannt wurden und ein sehr negatives Echo fanden, sah sich das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) genötigt, einzugreifen, um Bevölkerung und Ausland „nicht unnötig zu beunruhigen“. Im September 1934 wurde durch das Gestapa die Schikanierung und Folterung von Häftlingen ausdrücklich verboten.
Die zweite Phase begann 1936 und dauerte bis 1938. In dieser Zeit stieg die Anzahl der Häftlinge an und ihre Zusammensetzung änderte sich grundlegend. Während in der ersten Phase noch hauptsächlich politische Gegner des Regimes inhaftiert waren, wurde in der zweiten Phase damit begonnen, diejenigen zu inhaftieren, die nicht dem nationalsozialistischen Bild der Volksgemeinschaft entsprachen: vor allem „Asoziale“, „Arbeitsscheue“, mehrfach Vorbestrafte, Homosexuelle und Zeugen Jehovas, die in den Lagern als „Bibelforscher“ gekennzeichnet wurden. Nach dem Anschluss Österreichs stieg die Zahl der „politischen Schutzhäftlinge“ auf etwa 7000 an.[17]
In dieser zweiten Phase wurden die Konzentrationslager Sachsenhausen und Buchenwald gebaut, die schon ein Zeichen des drohenden Krieges und damit verbundenen steigenden Häftlingszahlen waren. Das Konzentrationslager Sachsenhausen wurde nach seinem Bau auch zum Zentrum der Konzentrationslager (Sitz des IKL).
Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden im April und Juni 1938 bei zwei Verhaftungswellen über 10.000 Personen als sogenannte Asoziale in Konzentrationslager verschleppt.
Während der Novemberpogrome 1938 wurden 26.000 Juden inhaftiert, um sie zur Emigration zu zwingen und ihr Vermögen zu arisieren.[18] Ende 1938 wurden fast 60.000 Menschen in Konzentrationslagern festgehalten.[19]
Zur weiteren Entwicklung der Konzentrationslager in der dritten Phase, vom Überfall auf Polen im September 1939 bis Mitte 1941 bzw. Anfang 1942, trugen mehrere Faktoren bei. Die Häftlinge wurden in SS-Produktionsstätten wie Steinbrüchen und Ziegeleien eingesetzt. Nach einer Inhaftierungswelle in Deutschland stiegen die Häftlingszahlen, die vor Kriegsbeginn auf 21.000 gesunken waren,[19] rapide an und verdoppelten sich binnen kürzester Zeit. Ende 1940 befanden sich 53.000 Häftlinge in deutschen Konzentrationslagern.[20] Zudem veränderte sich wieder die Zusammensetzung der Häftlinge. Waren es am Anfang vor allem noch Deutsche, so kamen mit Beginn des Krieges vor allem Menschen aus den von Deutschland eroberten Gebieten, also Zivilpersonen aus Polen, Frankreich, Tschechien, Jugoslawien, den Niederlanden, Belgien und Soldaten der Sowjetunion. Unter diesen Häftlingen waren viele Juden, Roma und Sinti.
In den eroberten Ländern wurden viele neue Lager errichtet; bald waren mehr Häftlinge in diesen Lagern eingesperrt als im Reichsgebiet (Deutschland und Österreich). Mit Beginn der dritten Phase wurden die Konzentrationslager in drei Kategorien eingeteilt, welche die Härte der Behandlung und die Lebensbedingungen der Häftlinge anzeigten. Die Sterblichkeitsrate unter den Häftlingen vervielfachte sich in der dritten Phase: So in Dachau von 4 % auf 36 % im Jahre 1942; in Buchenwald von 10 % auf 19 % im Jahr 1941.[21]
Die vierte Phase begann etwa Anfang 1942 und endete 1945. Sie war vor allem durch die massive Judenverfolgung und durch den Krieg gegen die Sowjetunion gekennzeichnet sowie die Einrichtung von Vernichtungslagern. In dieser letzten Phase lag die Verwaltung der Konzentrationslager beim SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt (WVHA) unter der Leitung von Oswald Pohl. Bedeutsamer als die Produktion in KZ-eigenen Betrieben wurde der Häftlingseinsatz in Privatunternehmen, so dass mehrere Tausend KZ-Außenlager im Zusammenhang mit Rüstungsprojekten entstanden. Jedes KZ-Außenlager bzw. KZ-Außenkommando war Teil seines Konzentrationslager-Stammlagers und dem dortigen KZ-Kommandanten untergeordnet.
Die Vernichtungslager der Aktion Reinhardt unterstanden den jeweiligen Höheren SS- und Polizeiführern (HSSPF).
Die Anzahl der KZ-Häftlinge erreichte im August 1943 bereits 224.000, stieg im August 1944 auf 524.286 und lag kurz vor Kriegsende, im Januar 1945, bei 714.211 Menschen. Die Gefangenen kamen aus allen Teilen Europas. Deutsche und Österreicher umfassten am Ende des Krieges nur noch etwa 5–10 % der Häftlinge.[22]
Unter den Folgen der zunehmenden alliierten Luftüberlegenheit und des immensen Rüstungsbedarfs kam es ab März 1944 zu einem reichsweiten Ausbau der Rüstungsproduktion. Beim Ausbau von Stollen oder beim Arbeitseinsatz in unterirdischen Produktionsstätten starben zahlreiche Häftlinge binnen weniger Wochen. In der Endphase des Krieges ab Dezember 1944 kamen direkt oder indirekt dadurch vermutlich 240.000 Häftlinge zu Tode.[23] Zu der hohen Todesrate kam es durch Mangelernährung, unzureichende Bekleidung und Schwerstarbeit, durch Strapazen und Morde bei den Todesmärschen zur Räumung von Lagern, durch Fliegerangriffe und Seuchen. Auch nach der Befreiung starben trotz der „in vorbildlicher Weise“ anlaufenden Versorgung durch das Sanitätspersonal noch tausende Häftlinge in den Lagern[24] an den Krankheiten, der Unterernährung oder dem Refeeding-Syndrom.
Die Zahl der Häftlinge, die für Wochen oder Jahre in einem der Konzentrationslager eingesperrt waren, wird insgesamt auf zweieinhalb bis drei Millionen Menschen geschätzt.[25]
Insgesamt gab es unter der Inspektion der Konzentrationslager 24 KZ-Stammlager, denen zuletzt weit über 1.000 Außenlager, zum Teil unter der Bezeichnung „Außenkommando, -lager, Nebenlager“, organisatorisch unterstellt waren. Eine entsprechende Auflistung wurde 1977 und 1982 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.[26] In den Folgejahren wurden weitere Haftstätten, die nominell nicht in das System der NS-Konzentrationslager gehörten, nach den gesetzlichen Vorgaben ebenfalls als Lager eingestuft, so dass die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ von insgesamt 3.846 Lagern ausgeht.[27] Experten des Holocaust Memorial Museums in Washington berechneten insgesamt rund 42.500 NS-Lager, einschließlich Außen-, Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlager, sogenannte Ghettos und Judenhäuser, Zwangsbordelle sowie Heime für Euthanasieopfer.[28][29]
Die Stammlager waren im Deutschen Reich die Konzentrationslager Arbeitsdorf (bei Wolfsburg), Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Groß-Rosen, Hinzert, KZ Mittelbau-Dora (bei Nordhausen), KZ Mauthausen, Neuengamme, Ravensbrück, Sachsenhausen, Niederhagen-Wewelsburg und Stutthof, auf besetztem polnischem Gebiet Auschwitz I Stammlager, Auschwitz-Monowitz, Majdanek, Warschau und Płaszow, in Estland Vaivara, in Litauen Kauen, in Lettland Riga-Kaiserwald, in Frankreich (im annektierten Elsass) Natzweiler-Struthof sowie in den Niederlanden Herzogenbusch. Im damaligen Ostpreußen bestand das KZ Hohenbruch bei Hohenbruch (bis 1938 Lauknen, seit 1946 Gromowo/Гро́мово) von August 1939 bis Januar 1945, das der Gestapo in Königsberg unterstand.
Die Befehlshierarchie über die KZ, zunächst in der Inspektion der Konzentrationslager (IKL), lief ab Dezember 1934 in der Berliner Prinz-Albrecht-Straße zusammen. 1939 erfolgte dort der Zusammenschluss zum Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in der Amtsgruppe D unter Heinrich Müller, dem auch das Referat unter Eichmanns Leitung, die „Deportationszentrale“ des Lagersystems, unterstand. Ab März 1942 konnte der SS-Wirtschaftsfachmann Oswald Pohl im Rahmen der Kriegswirtschaft die Ämter „SS-Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft“ und das „Hauptamt Haushalt und Bauten“ so zusammenfassen, dass die SS-eigenen Industrien, Gewerbe und Betriebe auch in den Konzentrationslagern ihm unterstanden. Polizeibehörde und Parteiämter waren darin verschmolzen. Das WVHA Pohls arbeitete eng mit dem SS-Hauptamt zusammen. Ab 1942/43 war das gesamte Konzentrationslagerwesen allein Pohl unterstellt.
Waren die Häftlinge als Arbeitskräfte nicht bzw. nicht mehr einsetzbar, wurden sie im KZ vor Ort umgebracht oder meist in eines der sieben Vernichtungslager oder besonders in der Endphase des Systems ab 1944 in eines der Sterbe-Außenlager deportiert. „Außenkommandos“ waren ansonsten Arbeitsstellen, zu denen die Gefangenen während der jeweiligen Arbeitstage vom KZ aus hinmarschieren mussten und danach dorthin wieder zurückkehrten. Der Komplex der drei großen Auschwitz-Konzentrationslager (KZ Auschwitz I, Auschwitz-Birkenau und Auschwitz-Monowitz) mit seinen Produktionsanlagen und zahlreichen Neben-Konzentrationslagern nahm in diesem System aus Rüstungsproduktion, Vernichtung durch Arbeit und direktem Massenmord eine Schlüsselstellung ein.
Dem System waren Durchgangslager und Sammellager vorgeschaltet. Sammellager konnten auch vom übrigen Ort abgetrennte Stadtteile sein, die sehr oft als „Jüdischer Wohnbezirk“ bezeichnet wurden. Allein in Osteuropa richtete die SS etwa 600 seinerzeit verharmlosend so genannte „Ghettos“ ein, in denen zwischenzeitlich mindestens vier Millionen Menschen interniert worden sind. Diese „Wohnbezirke“ wurden von der SS meist von Anfang an nur für ihren Einsatz im Rahmen der beabsichtigten Endlösung / Judenvernichtung eingerichtet. Sie dienten insbesondere als Pufferstation für die nicht immer zur Verfügung stehenden Transportkapazitäten der Reichsbahn.
Die Inspektion der Konzentrationslager (IKL) war die zentrale Verwaltungs- und Führungsbehörde innerhalb des SS-WVHA für alle nationalsozialistischen Konzentrationslager (s. u.).
Im Unterschied zu Arbeitslagern des allgemeinen historischen Typus[30] diente im nationalsozialistischen Deutschland die Ausbeutung der Arbeitskraft der KZ-Häftlinge in erster Linie zu deren Vernichtung durch Arbeit, also deren Ermordung durch die dortigen Arbeits- und Lebensbedingungen. Allein die Nahrungsmittelzuweisungen lagen unter dem Existenzminimum bei körperlicher Arbeit. Die Zustände, unter denen Menschen in Arbeitslagern interniert wurden, waren in dem von der IKL zentral bestimmten Rahmen von der jeweiligen Lagerkommandantur abhängig. Wer keine Arbeit mehr leisten konnte und noch nicht den unmenschlichen Bedingungen oder der Willkür des Lagerpersonals zum Opfer gefallen war, wurde ermordet. Diejenigen Kranken, die nicht in voraussichtlich vier Wochen wieder arbeitsfähig waren, wurden vom medizinischen Personal mit Phenol oder anderen Mitteln zu Tode gespritzt (ermordet) oder in Sammeltransporten in die Vernichtungslager geschickt (Selektion). In den Konzentrationslagern überlebten viele Gefangene die Bedingungen bei der Zwangsarbeit nur wenige Wochen. Es ist dafür auch immer wieder der Begriff Sklavenarbeit verwendet worden.[31]
Im Verlauf des Krieges erlangten die Konzentrationslager mit der dort erzwungenen Arbeit zu einem wachsenden Anteil eine kriegswichtige Funktion, die zu dem Vernichtungsziel in einem partiellen Gegensatz stand. Die Lager waren Produktionsstätten der SS, zunächst zur Gewinnung von Natur- und Ziegelsteinen, später in vielen anderen Bereichen. Außerdem wurden die Gefangenen als Arbeitskräfte an die Rüstungsindustrie ausgeliehen. Der bekannteste Fall betrifft den Chemiekonzern I.G. Farben, die in der Nähe des Konzentrationslagers mit den Buna-Werken ein eigenes Zweigwerk in Oświęcim errichteten und dort schließlich das Nebenlager KZ Auschwitz III Monowitz, erstellen ließ. Praktisch die gesamte deutsche Großindustrie missbrauchte KZ-Häftlinge in großem Umfang im Kriegsverlauf als Zwangsarbeiter. Sie wurden in Fabriken neben den Personengruppen der Stammbelegschaft, den Arbeitsverpflichteten, den ausländischen Ostarbeitern, den meist nur vorübergehend Gefangenen der Polizeihaft- und Erziehungslager, zu Zivilgefangenen erklärte Kriegsgefangenen, allerdings unter deutlich verschärfter Überwachung und unter viel schlechteren Lebensbedingungen regelrecht ausgebeutet.
In der Regel waren die KZ strikt nach Geschlechtern getrennt. Die meisten der Konzentrationslager waren Männerlager. Die Konzentrationslager Moringen sowie Lichtenburg waren zeitweise und später das KZ Ravensbrück durchgehend Frauenlager. Frauen als Gestapo-Häftlinge wurden sehr oft in regulären Haftanstalten eingesperrt.[32] Nur in wenigen Konzentrationslagern gab es zeitweise oder durchgehend sowohl ein Männer- als auch ein Frauenlager, wie im KZ Auschwitz-Birkenau. Dies hing wahrscheinlich mit dem vor Ort geplanten Arbeitseinsatz der Gefangenen zusammen.[33] Die männlichen und weiblichen KZ-Häftlinge wurden im gesamten Tagesablauf seitens der SS getrennt eingesetzt. Der Anteil der Frauen unter den KZ-Häftlingen stieg von 11,7 % (1939) auf 28 % im Januar 1945.[34]
Jugend-Haftstätten wurden zur Zeit des Nationalsozialismus euphemistisch als „Jugendschutzlager“ oder „Jugendverwahrlager“ bezeichnet. Sie glichen in gewisser Weise den Konzentrationslagern, da die Nationalsozialisten diese Jugendhaftorte zur Internierung und systematischen Umerziehung widerständiger, „schwer erziehbarer“ oder nonkonformistischer Jugendlicher und auch Kinder aus ganz Europa nutzten: KZ Moringen (offiziell „Polizeiliches Jugendschutzlager“; Juni 1940; bei Göttingen) für Jungen, das KZ Uckermark (seit Juni 1942 in unmittelbarer Nähe des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück in Mecklenburg) für Mädchen und junge Frauen und das Lager im Ghetto Litzmannstadt (Łódź, offiziell: „Polenjugendverwahrlager“) mit insgesamt drei Außenlagern. Die Gefangenenkapazität betrug dort mindestens 3.000 heranwachsende Personen.
Diese Lager unterstanden dem Reichssicherheitshauptamt und dienten offiziell der „Jugendfürsorge“. Die Jugendlichen wurden zum Teil durch Robert Ritters Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle nach „rassischen“ bzw. „kriminalbiologischen“ Merkmalen und auf ihre „Entwicklungs- oder Erziehungsfähigkeit“ begutachtet.
Weiterhin gab es sogenannte Ausländerkinder-Pflegestätten für neugeborene Kinder von Zwangsarbeiterinnen, in denen unmenschliche Bedingungen herrschten.
Kinder und Jugendliche wurden in allen Konzentrationslagern eingesperrt und ermordet. Direkt im KZ Litzmannstadt wurden mindestens 500 Jugendliche ermordet. Das KZ Uckermark wurde im Januar 1945 in der Endphase des Kriegs zu einem Todeslager für Erwachsene.
Standorte (Karte des heutigen Polen) |
Vernichtungs- oder Todeslager wurden zu dem einzigen Zweck errichtet, Juden, Roma und Sinti und andere Minderheiten, wie politisch Andersdenkende, Homosexuelle und sowohl psychisch als auch physisch Kranke, zunächst mit Hilfe von Gaswagen, später vor allem in Gaskammern, massenhaft zu ermorden. Der nationalsozialistische Mordapparat konzentrierte sich dabei auf Juden. Andere Gruppen, insbesondere sowjetische Kriegsgefangene, zählten ebenfalls zu den Opfern und wurden teilweise dort ermordet. Lager dieses Typs wurden zwischen Dezember 1941 und Juli 1942 im besetzten Polen in Chelmno im sogenannten Wartheland bei Łódź, Belzec bei Lublin, Sobibor und Treblinka im sogenannten Generalgouvernement, sowie Maly Trostinez in Weißrussland errichtet.
Etwas anders war die Entstehungsgeschichte der Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau (bei Kraków) und Majdanek (ebenfalls bei Lublin). In beiden Konzentrationslagern wurden erst nach ihrer Inbetriebnahme zusätzlich Gaskammern zur Perfektion des Massenmords an den Juden eingerichtet. Auch Majdanek wird zu den Vernichtungslagern gezählt. Anders als die erstgenannten Vernichtungslager funktionierten sie für die SS durch die dort gleichzeitig praktizierte Vernichtung durch Arbeit ebenfalls als Konzentrationslager im sonst bei den Nationalsozialisten üblichen Sinn. Das Gebiet der Auschwitz-KZ wurde annektiert und zählte während der Besetzung als Reichsgebiet.
Alle diese Vernichtungslager unterscheiden sich von den anderen Konzentrationslagern durch die enorme Zahl jüdischer Opfer (unabhängig von der jeweiligen Nationalität).
Der Begriff Durchgangslager kann in Teilen als euphemistisch gelten. So hatte in eingeweihten Kreisen die Wendung „durch die Lager im Generalgouvernement geschleust“ eine bedrohliche Bedeutung. Der ‘Durchgang’ durch Lager wie Theresienstadt und Westerbork bedeutete in Wirklichkeit den Tod. Zudem wurden Lager wie Sobibor und Chelmno ebenfalls als ‘Durchgangslager’ bezeichnet, waren aber ausschließlich Stätten der Vernichtung.[35] Durchgangslager lagen in der Regel an Bahnlinien, die direkt zu Vernichtungslagern führten, und organisatorisch waren einige Konzentrationslager direkt mit dem Betrieb dieser Vernichtungslager verknüpft. Insbesondere in besetzten Ländern ohne eigene Vernichtungslager, wie Frankreich, Italien, Niederlande und Griechenland dienten diese „Zwischenlager“ vor allem dem Zusammenstellen von Transporten mit jeweils etwa 1.000 Gefangenen. Das war die Zahl, die von der SS als „Richtgröße für Todestransporte“ angestrebt wurde, um die Vernichtungslager mit gleichmäßig großen Mengen an Opfern versorgen zu können. Im Unterschied dazu waren Konzentrationslager bestrebt, eine hohe Kontinuität in der Zusammensetzung ihrer Zwangsarbeiter zu erreichen. Dies schloss nicht aus, Häftlinge zur Ermordung an die Todeslager, zum Beispiel wegen Krankheit oder Kräfteverlust, auszusortieren („Selektion“). Dies konnte regelmäßig geschehen, zur Anpassung an neue Häftlings-Richtwerte („Belegung“) oder im Rahmen von befohlenen „Aktionen“. Auch wenn die Tötung nicht Zweck der Durchgangslager war und nicht systematisch betrieben wurde, starben dennoch schon dort zahlreiche Gefangene an Misshandlungen oder den Transport- und Haftbedingungen.
Es gab zahlreiche sogenannte Sammellager für Juden, die oft auch jüdischer Wohnbezirk oder, besonders in der Nachkriegszeit, Ghetto genannt wurden. Das Wort Wohnbezirk oder Ghetto wurde einzig aus Tarngründen verwendet, denn eine längere Überlebenszeit der dort gefangen gehaltenen Personen war von den Verantwortlichen nie beabsichtigt. Sie hatten organisatorisch den Vorteil, dass keine Züge, Wagenmaterial und Personal beim Warten auf Vernichtungskapazitäten durch die darin gefangenen Opfer blockiert wurden. Die Sammellager der Endlösungs-Aktion Reinhardt hatten einzig die Funktion, Transporte auf dem Weg in die Vernichtungslager so lange aufzunehmen, bis wieder Vernichtungskapazitäten in den Todes-/Vernichtungslagern zu ihrer fabrikmäßigen Ermordung und der Beseitigung der Leichen frei waren.[36]
Die Inspektion der Konzentrationslager, d. h. die Verwaltung des KZ-Systems, wurde 1942 in das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt (SS-WVHA) als Amtsgruppe D eingegliedert. Die KZ der SS waren nicht in staatliche Hierarchien eingebunden. Dadurch konnte die SS erbrachte Leistungen ihrer „Wirtschaftsbetriebe“ in Rechnungen stellen, z. B. für Häftlingszwangsarbeit in KZ-Außenlagern.
Alle SS-Angehörigen zur Bewachung der Lager gliederten sich nach Aufgaben und Zuständigkeitsverteilung in fünf (andere Angabe: sechs) Bereiche:
Darunter die anderen Abteilungen
KZ-Kommandant/ Lagerkommandant | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wachtruppe | Kommandantur-Stab/ Kommandantur; Adjutant | Politische Abteilung/ Lager-Gestapo | Schutzhaftlager | Verwaltung/ Standortverwaltung | Sanitätsdienst/ Medizinische Abteilung | Arbeitseinsatz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Führer der Wachmannschaften | Schutzhaftlagerführer | Lager- oder Stabsarzt | Arbeitseinsatzführer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lagerältester | Arbeitsstatistik | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kompanieführer | Schreibstube | Rapportführer | Lagerärzte/Truppenärzte | Kommandoführer | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Blockältester | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SS-Unterführer | Blockführer | SS-Sanitätsdienstgrade | Kapos | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stubendienst | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wachtruppen | Stubenführer | Kapo im Krankenrevier | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kursiv: Funktionshäftlinge
Die Rapportführer, der Arbeitseinsatzführer und in Frauenlagern evtl. die Oberaufseherin unterstanden dem Schutzhaftlagerführer. Sie waren für die Ordnung im ganzen Lager und die Zuteilung der Häftlinge in Außenkommandos zuständig. Sie standen dabei den Blockführern vor, die jeweils einen oder wenige Blocks beaufsichtigten, für die sie gegenüber der Lagerleitung verantwortlich waren. Die Blockführer bestimmten die Zusammensetzung der Arbeitskommandos sowie die jeweiligen Blockältesten und Stubenältesten aus den Reihen der Häftlinge.
Bei einer weiteren, Teile-und-Herrsche-Strategie genannten Führungsmethode wurden Funktionshäftlinge quasi als Hilfspolizei eingesetzt (siehe Kapo). Ein Kapo musste im Auftrag der SS die Arbeit der Häftlinge anleiten und wurde für die Ergebnisse verantwortlich gemacht. Bei „erfolgreich“ ausgeführtem „Auftrag“ wurden sie mit „besonderen“ Vergünstigungen, zum Beispiel Alkohol, besseren Essensrationen belohnt.
Der Tagesablauf für die Gefangenen war in den meisten Konzentrationslagern davon geprägt, dass ihre Arbeitskraft von Morgengrauen bis zum Einbruch der Dunkelheit genutzt werden sollte. Hier ein Beispiel aus dem Konzentrationslager Flossenbürg bei Weiden.[37] Es gab Konzentrationslager, in denen die Gefangenen in zwei gegenläufigen Schichten rund um die Uhr arbeiten mussten und abwechselnd in denselben Betten schliefen (Beispiel KZ Neckarelz).
4:00 Uhr/5.00 Uhr | Wecken (Sommer/Winter) |
5:15 Uhr | Zählappell |
6:00–12:00 Uhr | Arbeitszeit |
12:00–13:00 Uhr | Mittagessen (einschließlich Ein- und Ausgangszeit) |
13:00–18:30 Uhr | Arbeitszeit |
19:00 Uhr | Zählappell (Dauer ca. 1 Stunde) |
20:45 Uhr | „Alles in die Baracken“ |
21:00 Uhr | „Alles in die Betten“ – „Licht aus“ |
Bei der Aufnahme in ein KZ wurde den Häftlingen das Kopfhaar geschoren und die Privatkleidung abgenommen. Anstelle ihres Namens erhielten sie eine Häftlingsnummer.
In einem Lagerbereich des KZ Auschwitz wurde diese auch eintätowiert. Dies geschah jedoch nicht bei jenen, die unverzüglich nach ihrer Ankunft im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau in die Gaskammern geschickt wurden.
„Wenn man es mit einem SS-Mann zu tun hatte, musste man als erstes die Mütze herunterreißen, und seine Nummer laut und deutlich, natürlich auf deutsch, angeben. Ich beginne zu begreifen, welches Glück im Unglück ich habe, fließend Deutsch zu sprechen. Die meisten griechischen und italienischen Juden verstehen keinen Befehl und können nicht einmal ihre Nummer aussprechen. Natürlich können sie auch keine deutschen Lieder singen, die wir, wie zum Hohn, beim Hin- und Rückmarsch von der Arbeit noch zum Besten geben müssen. Das ist ausreichend, um brutal geschlagen, manchmal auch totgeschlagen zu werden.“[38]
Die Häftlinge in den Konzentrationslagern wurden von der SS verschiedenen Kategorien zugeteilt – sichtbar an bunten Stofffetzen auf der Häftlingskleidung (Dreiecke). Mit dieser Kennzeichnung war aus Sicht der SS eine Hierarchie unter den Häftlingen hergestellt, an deren unterstem Ende sich regelmäßig „die Juden“ befanden.
Bei den täglichen Zählappellen auf dem Appellplatz kontrollierte die SS die Vollständigkeit der Gefangenen. Fehlten beim Appell Häftlinge, dann wurde Alarm wegen eines Fluchtversuchs ausgelöst. Die äußere Postenkette wurde dann nicht zurückgezogen, um eine Flucht in die Umgebung zu verhindern. Erst bei Vollständigkeit stand nachts die Postenkette nur noch um den inneren Lagerbereich. Die Appelle wurden auch als Kollektivstrafe für die Häftlinge eingesetzt.
Als Arbeitskommando oder KZ-Kommando bezeichnete die SS jene Gruppen, die zu verschiedenen Arbeiten eingeteilt wurden.
Als Beispiele für den täglichen Arbeitseinsatz der KZ-Häftlinge wird hier eine Aufzählung der internen und externen Arbeitskommandos aus dem KZ Gusen I wiedergegeben:
Die KZ-Häftlinge hatten von Beginn an Zwangsarbeit zu leisten, die SS wollte unter anderem sogenannte „Arbeitsscheue“ erziehen. Häftlinge sollten nicht unbeschäftigt in KZ-Haft sein. Der SS-Betrieb, das jeweilige KZ, sollte wirtschaftlichen Nutzen bringen. Vor allem in späteren Jahren steigerte sich die Zwangsarbeit auch zur Vernichtung durch Arbeit.
Die Einteilung zu einem leichteren oder körperlich schweren Kommando beeinflusste die Überlebenschancen der Häftlinge.[39] Ein Kommando innerhalb eines Gebäudes, beispielsweise handwerkliche Arbeiten, war für Häftlinge erträglicher als Kommandos, die im Winter bei eisigen Temperaturen unter freiem Himmel stattfanden. Beispiele solcher Außenkommandos waren die Plantagen der Deutschen Versuchsanstalt für Ernährung und Verpflegung (DVA) im Kräutergarten Dachau und im Außenlager Heppenheim.
Einige Arbeitskommandos wurden gezwungen, sich am Mordvorgang oder bei der Beseitigung von Leichen zu beteiligen. So gab es beispielsweise im KZ Dachau ab 1940 ein Arbeitskommando Krematorium. Es wurde getrennt untergebracht und durfte keinen Kontakt zu anderen Häftlingen haben. Das Sonderkommando KZ Auschwitz-Birkenau hatte ähnliche Aufgaben.
Manche Außenkommandos entwickelten sich zu neuen, eigenständigen KZ, beispielsweise das KZ Mauthausen, das KZ Niederhagen und das KZ Mittelbau-Dora.
Eine Besonderheit ist der Sprachgebrauch der Gefangenen in den Konzentrationslagern neben ihrer jeweiligen Muttersprache. In fast jedem KZ gab es als Opfer Angehörige von bis zu 40 verschiedenen Völkern oder Volksgruppen. Jeder Gefangene brachte an diesen Ort seine eigene Muttersprache oder Nationalsprache mit. Jüdische Gefangene benutzten oftmals Jiddisch. Mit den Bewachern musste jeder in der offiziellen Lagersprache Deutsch sprechen. Gefangenenpost durfte nur in deutscher Sprache geschrieben werden. Um überleben zu können, musste ein Häftling wenigstens die simpelsten Befehle und Antworten auf Deutsch verstehen und sprechen können. Untereinander behalfen sich die Gefangenen mit einem multinationalen Sprachgemisch, das sich zum Teil zu einer deutsch-basierten Pidginsprache entwickelte. Sie bestand aus Schlüsselwörtern und sehr oft aus ergänzenden nonverbalen Zeichen.[40][41] Um 1985 hat Wolf Oschlies vorgeschlagen, dafür den im KZ bereits zum Teil benutzten Begriff „Lagerszpracha“ generell zu verwenden.[42]
Durch die Wehrmacht, die Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, diverse Universitäten und die Pharmaindustrie wurden Menschenversuche finanziell, personell und mit Geräten gefördert. An als Probanden ausgewählten KZ-Häftlingen wurden von Ärzten und Ärzten der Wehrmacht (unterstützt von zwangsrekrutierten Funktionshäftlingen mit teilweise pflegerischer oder ärztlicher Ausbildung) medizinische Experimente vorgenommen, in deren Verlauf die Häftlinge meist qualvoll starben. Die überlebenden Versuchspersonen und das involvierte Personal wurden mitunter wie im Fall Bullenhuser Damm zur Vertuschung getötet. Bekannt sind Fleckfieberversuche, Malaria- und TBC-Versuche und Operationsversuche, bei denen den Probanden verschmutzte Schuss-, Explosions- oder Brandbombenverletzungen zugefügt wurden. In Dachau erfolgten Salzwasserversuche und in Natzweiler-Struthof wurde mit chemischen Kampfstoffen in der Gaskammer experimentiert.[43]
Der Nürnberger Ärzteprozess fand vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg statt. Angeklagt war unter anderem der Abteilungsleiter für Tropenmedizin am Robert-Koch-Institut in Berlin, Gerhard Rose, für die Fleckfieberversuche an „Zigeunern“ in Buchenwald.[44] Weiterhin wurde der SS-Hauptsturmführer Waldemar Hoven, Lagerarzt im KZ Buchenwald, angeklagt.
Quellengrundlage für die Experimente in Buchenwald sind das Stationstagebuch des SS-Hauptsturmführers Erwin Ding-Schuler, Aussagen von europäischen Medizinern, die im KZ inhaftiert waren, sowie Häftlingen wie dem österreichischen Soziologen und Philosophen Eugen Kogon, der 1946 unter dem Titel Der SS-Staat über das Leben in Buchenwald berichtete.
Ab 1949 lag über Jahrzehnte hinweg in deutscher Sprache allein die 1949 von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke herausgegebene Auswahldokumentation Wissenschaft ohne Menschlichkeit (seit 1961 in weiteren Auflagen: Medizin ohne Menschlichkeit) vor. Die Publikation der vollständigen Dokumentation, der Wortprotokolle, des Anklage- und Verteidigungsmaterials erfolgte erst 1999 als Mikrofiche-Edition Der Nürnberger Ärzteprozess 1946/47 (381 Fiches) im Auftrag der Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts. Die Edition geht auf das ab Beginn der 1990er-Jahre bestehende Engagement von Klaus Dörner zurück. Nach dem Scheitern einer direkten Projektförderung durch die Bundesärztekammer entschied Dörner sich für den Weg über die Ärzteschaft. Mit Unterstützung der Bundesärztekammer und der Landesärztekammern wurden zwischen 1994 und 1998 sämtliche Ärzte in Deutschland persönlich angeschrieben und um finanzielle Unterstützung gebeten. Über 7900 Ärzte spendeten insgesamt rund 1,4 Millionen DM und ermöglichten so die Edition zum Nürnberger Ärzteprozess. Die Analyse dazu gab Dörner zusammen mit Angelika Ebbinghaus im Jahr 2001 unter dem Titel Vernichten und Heilen: Der Nürnberger Ärzteprozess und seine Folgen heraus.[45]
Die Todesursachen der Häftlinge wurden im Aktenverkehr der NS-Organe zum Zweck der Geheimhaltung häufig chiffriert. Als Kürzel wurden die Aktenzeichen verwendet, unter denen der Aktenvorgang bei der übergeordneten Inspektion der Konzentrationslager (IKL) bearbeitet wurde.
Folgende Chiffre-Formen wurden verwendet:[46]
Für sowjetische Gefangene galten ab 21. Oktober 1941 abweichende Chiffre (14 f 7 bis 14 f 10 und 14 f 14).[47]
An die KZ waren zum Teil separate Sonderstandesämter angeschlossen, die auf Grund gefälschter ärztlicher Bescheinigungen der SS-Ärzte Totenscheine und Todesbenachrichtigungen erstellt haben. Die darin genannten Todesursachen hatten in der Regel keinen Zusammenhang mit der individuellen Todesursache.
(Hinweis auf die spätere Beurkundung der Sterbefälle von Häftlingen der ehemaligen deutschen Konzentrationslager in der Nachkriegszeit; dafür ist laut § 38 des Personenstandsgesetzes i. d. F. von 2007[48] ausschließlich der Standesbeamte des Sonderstandesamtes Bad Arolsen zuständig.)
Eine der ersten Verfügungen Himmlers zur Abschottung der Konzentrationslager von der Umwelt war die Bevollmächtigung der Kommandanten als Gerichtsherr. Vorausgegangen war eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung von Todesfällen im KZ Dachau. Nun konnten die KZ-Kommandanten über die meisten Bestrafungen selbst entscheiden. In bestimmten Fällen hatten sie die Weisung der IKL einzuholen. Der so genannte „Bunker“ war die SS-Bezeichnung des Gefängnisses im KZ. Meistens wurde Haft in Form von Einzelhaft angeordnet, sehr oft ohne Nahrung. Zum Teil ohne Licht und in sog. Stehzellen, in denen Sitzen oder Liegen unmöglich war. Der „Bunker“ wurde von der SS, bzw. der Lager-Gestapo oft als schallgedämpfter Ort für Folterungen benutzt. Der Ausdruck Bunker für Gefängnis kommt aus der Soldatensprache für das Militärgefängnis.
Beim Vormarsch ihrer Truppen machten die Alliierten an den Fronten zu ganz verschiedenen Zeitpunkten die Erfahrung, wozu der Antisemitismus der Nationalsozialisten beim verbrecherischen Umgang mit der eigenen Zivilbevölkerung in der Lage war:
Im August 1944 gelangten westliche Journalisten zu einer Besichtigung in das von der SS hastig geräumte Vernichtungslager Majdanek. Daraufhin wurden Darstellungen des Massenmords auf die Titelseiten US-amerikanischer Zeitungen und in US-Zeitschriften gesetzt (Life-Magazin 28. August und New York Times 30. August 1944).
Nur wenige der SS-Wachen konnten direkt festgenommen werden. Der Großteil entkam vorher. Vereinzelt gab es durch befreite Häftlinge, aber auch durch Truppenteile der Alliierten Racheakte an den Festgenommenen.
Nach der Befreiung wurden die KZ Buchenwald und Sachsenhausen, die auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone lagen, von der sowjetischen Militäradministration und der DDR bis 1950 als Speziallager weitergenutzt.
Ab 1943 wurde durch das Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force, SHAEF) die Situation der Inhaftierten untersucht. Zum Kriegsende mündete dies in die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) und im Juni 1947 in die International Refugee Organization (IRO) als deren Nachfolgeorganisation. Daraus entstand der Internationale Suchdienst in Bad Arolsen, bei dem der Verbleib vermisster Personen erfragt werden kann.
Die befreiten KZ-Häftlinge wurden als Displaced Persons durch die Alliierten in DP-Lagern untergebracht und durch die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) bzw. die Nachfolgeorganisation Internationale Flüchtlingsorganisation (IRO), das Joint Distribution Committee (JDC) und viele weitere Organisationen versorgt und betreut. In den ersten Monaten starben noch zahlreiche displaced Persons, da ihr Gesundheitszustand bei der Befreiung schlecht und die Versorgung mit Lebensmitteln, warmer Kleidung und Medikamenten durch die Alliierten mangelhaft war. Nach der Veröffentlichung des Harrison-Reports besserten sich die Zustände.
Leichen aus Massengräbern wurden exhumiert, identifiziert und einzeln bestattet. Zeugen wurden befragt, Beweise und Dokumente festgehalten. Die im Rahmen der Ausländersuchaktion der UNRRA gewonnenen Erkenntnisse über Arbeits- und Konzentrationslager wurden 1949 erstmals im Catalogue of Camps and Prisons (CCP) veröffentlicht.[51]
Die Repatriierung der jüdischen, russischen, polnischen und südosteuropäischen KZ-Häftlinge gestaltete sich wegen ihrer Anzahl, der Verwüstungen in ihren Heimatländern und der politischen Umbrüche (Westverschiebung Polens, Ausbreitung kommunistischer Zwangsregime) schwierig. Das letzte DP-Lager in Deutschland (Föhrenwald) wurde 1957 geschlossen.
Eine amerikanische Holocaust-Studie über die NS-Lager legte im Jahr 2013 dar, dass es in Europa insgesamt etwa 42.500 Zwangsarbeits- und Gefangenenlager, KZ und Ghettos gab.[29]
Im besiegten und teilweise besetzen Frankreich gab es – mit einer Ausnahme – keine Konzentrationslager, wenn man darunter ein Lager der Deutschen im Zweiten Weltkrieg versteht, dessen Wachmannschaften einer SS-Organisation unterstellt waren. Die eine Ausnahme, das KZ Natzweiler-Struthof, lag im CdZ-Gebiet Elsaß, das faktisch ins Deutsche Reich eingegliedert war und in dem es keine französischen Verwaltungsorgane mehr gab. In Frankreich gab es aber Lager mit ähnlichen Bezeichnungen und unterschiedlichen Funktionen, ähnlich den Durchgangslagern: (frz.: Camp de transit, Camp d’internement, Camp de réfugiés, aber auch Camp de prisonniers de guerre, Camp de prisonniers, Camp de concentration pour détenus politiques, Camp d’accueil, Camp de séjour, Centre de séjour surveillé.)
Es konnte sich um seit Jahren bestehende Lager für Flüchtlinge aus Spanien, sogenannte Rotspanier handeln, die vor Franco geflüchtet waren und oft des Kommunismus verdächtigt wurden. In einigen Lagern wurden Roma (im frz. Sprachgebrauch „Tsiganes, Nomades“ genannt) gefangen gehalten. Wieder andere waren ursprünglich Kriegsgefangenenlager, die als Internierungslager für sog. feindliche Zivilisten genutzt wurden. Gesetzesgrundlage waren in der Regel neuere Bestimmungen des Vichy-Regimes. Allerdings dienten einige Lager aufgrund der Kollaboration des Pétain-Regimes mit den deutschen Besatzern im Rahmen der Shoa, vor allem der Zusammenstellung von Deportationstransporten in die deutschen Vernichtungslager im besetzten Polen. Die Lager wurden unterschiedlich streng, meist von französischer Polizei, bewacht und organisiert.
Meistens war die mangelnde Verpflegung und die Hygiene ein massives Krankheitsrisiko, das zu vielen Todesfällen in solchen Lagern führte. Französische und internationale Hilfsorganisationen versuchten das Verhungern durch Hilfslieferungen in die Lager zu bremsen. In Frankreich gibt es eine Diskussion um die Schuldfrage bei der Kollaboration und Mithilfe bei der Deportation (insbesondere von jüdischen Franzosen, aber auch von Ausländern, insbesondere Flüchtlingen aus Hitlers Machtsphäre) durch Politiker und Polizisten. Nach Razzien und Durchsuchungen mit Festnahmen wurden die Gefangenen nur zum Teil direkt an die Deutschen übergeben. Im Unterschied zu deutschen Konzentrationslagern kann der französischen Lagerleitung in der Regel nicht als Hauptgrund des Handelns ein Tötungswille an den Gefangenen zugeschrieben werden. Dort, wo deportiert wurde, war allerdings auch den französischen Stellen bekannt, dass es um Transporte in den Tod ging. Eine Besonderheit unter den vielen Opfergruppen waren deutsche Juden, die im Oktober 1940 aus Baden und der Pfalz (Wagner-Bürckel-Aktion) zur Internierung zuerst in das Lager Camp de Gurs (via Agde) und von dort 1942 in die Vernichtungslager transportiert wurden. Zuvor waren 1940 jüdische Franzosen aus dem Elsass und aus dem CdZ-Gebiet Lothringen durch die Deutschen in das unbesetzte Frankreich deportiert worden. 1942 wurden aus diesen Lagern zahlreiche Gefangene der Gestapo übergeben, die sie meistens vom Sammellager Drancy aus zugweise in die Vernichtungslager „im Osten“ deportierten.
Eine Liste von zirka 50 Lagern, von denen aus Gefangene, Internierte, Flüchtlinge vom Vichy-Regime an Deutschland ausgeliefert wurden:
Italien – soweit es nicht schon von alliierten Truppen besetzt war – wurde erst im September 1943 nach dem Waffenstillstand von Cassibile mit dem Fall Achse von Deutschland besetzt. Die Risiera di San Sabba in Triest, das Polizeihaftlager Borgo San Dalmazzo, das Durchgangslager Fossoli in der Provinz Modena und das Durchgangslager Bozen waren nationalsozialistische Konzentrationslager auf italienischem Boden.[54]
In Griechenland wurde durch die deutschen Besatzer 1941 bei Thessaloniki das KZ Pavlos Melas eingerichtet und im Oktober 1943 das italienische KZ Chaidari (campo di concentramento Chaidari) bei Athen nach dem italienischen Waffenstillstand von Cassibile vom 8. September 1943 zunächst von der Wehrmacht geführt und einige Wochen später unter Leitung des Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD Griechenland gestellt. Es war wohl das südlichste Konzentrationslager der Nationalsozialisten in Europa und diente der Unterbringung von Widerstandskämpfern sowie als Durchgangslager für griechische Juden.[55]
Das KZ Alderney (auch „Lager Sylt“ genannt, von März 1943 bis Juni 1944) war ein Außenlager des KZ Neuengamme auf der von Großbritannien geräumten und seit 1940 besetzten Kanalinsel Alderney und damit das einzige deutsche Konzentrationslager in einem Gebiet des britischen Kronbesitzes.
Fünf Konzentrationslager: Herzogenbusch (Kamp Vught) und Westerbork (polizeiliches Judendurchgangslager), Kamp Amersfoort, Kamp Erika und Kamp Schoorl. Twilhaar war Rijkswerkkamp (Arbeitslager).
Nach der Besetzung im April / Mai 1940 setzte der Reichskommissar für Norwegen Josef Terboven eine immer härtere Besatzungspolitik durch, da die Kollaborationsregierung unter Vidkun Quisling über keinen Rückhalt in der Bevölkerung verfügte. Unter dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD Heinrich Fehlis verhafteten Sipo und SD politische Gegner, Kommunisten, Gewerkschaftsmitglieder, oppositionelle Lehrer, Studenten, Polizisten, Offiziere der norwegischen Armee, Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter und Juden. Zu diesem Zweck wurden vier Polizeihäftlings- und Strafgefangenenlager eingerichtet. Diese waren Grini fangeleir bei Oslo, Falstad bei Trondheim, Ulven und Espeland bei Bergen und Sydspissen bei Tromsø. Die Lager wurden als Hinrichtungsorte genutzt und Häftlinge in Konzentrationslager deportiert, darunter auch Juden nach Auschwitz.[56]
Eine besonders hohe Dichte an Konzentrations-, Vernichtungs-, Durchgangslagern und Ghettos gab es im Generalgouvernement in Ostpolen. Dort befanden sich die bekanntesten Vernichtungslager Auschwitz, Sobibor, Treblinka, Chelmno und Belzec. Das deutsch besetzte Polen war geradezu „übersät“ mit größeren und kleineren Konzentrations- und Außenlagern, denn zum einen war es das erste Land, das von den Nationalsozialisten erobert worden war. Außerdem war in Osteuropa allgemein die jüdische Bevölkerung zahlreicher als in West- oder Mitteleuropa. Ein weiteres Vernichtungslager, Maly Trostinez, lag im heutigen Belarus. Während der Zeit der deutschen Besatzung Weißrusslands starben dort Hunderttausende Juden; die jüdische Bevölkerung Weißrusslands wurde fast vollständig ausgelöscht. Die Ukraine war ebenfalls „übersät“ mit größeren und kleineren Lagern und Ghettos. So gab es etwa ein Ghetto in Winniza. (In der Nähe dieser Stadt befand sich Adolf Hitlers Führerhauptquartier „Werwolf“.) Soweit das „eigentliche Russland“ von den Deutschen besetzt worden war, wurden auch hier die Juden, als Partisanen verdächtigte Zivilisten und Kommunisten verschleppt oder erschossen. Allerdings gehörten die westlichen Gebiete des heutigen Russlands aufgrund der Kriegsereignisse zumeist zum „rückwärtigen Heeresgebiet“.
Nicht nur die Dichte an Konzentrationslagern und Ghettos unterschied die deutsch besetzten Gebiete Osteuropas von denjenigen Westeuropas. Denn nicht nur die Juden, sondern auch die nichtjüdische Bevölkerung war von den Repressionen direkt betroffen. So wurde zum Beispiel die Stadt Charkow 1942 von Angehörigen der Wehrmacht (nicht SS-Angehörigen) ausgehungert. Solche und ähnliche „Maßnahmen“ hatten ihren Grund in der rassistischen Ideologie des NS-Regimes, für das die slawischen Völker nur „Untermenschen“ waren. So hatte Reichsführer SS Heinrich Himmler vor Beginn des Russlandfeldzuges davon gesprochen, dass das Ziel des Feldzuges die Dezimierung der slawischen Völker um 30 Millionen bedeute.
In der Schlussphase des Kriegs wurde das Konzentrationslager Osaritschi in der Nähe des weißrussischen Dorfes Osaritschi, Kreis Kalinkawitschy, südlich von Bobrujsk von der Wehrmacht vom 12. bis 19. März 1944 für arbeitsunfähige Zivilisten in Kooperation mit einer Einsatzgruppe errichtet. Arbeitsfähige Menschen sollten vor dem Truppenrückzug deportiert werden. Bis zum 12. März 1944 wurden die drei Lager als mit Stacheldraht umzäunte Areale ohne Gebäude oder sanitäre Einrichtungen in einem Sumpfgebiet in Frontnähe errichtet. In einer Woche kamen dort mindestens 9000 Menschen ums Leben.
Nach der Befreiung der KZ-Gefangenen und deren medizinischer Versorgung sahen die Alliierten die Notwendigkeit, die deutsche Bevölkerung mit den unter ihren Augen begangenen Verbrechen zu konfrontieren. In den Konzentrationslagern wurden die unglaublichen Verbrechen sichtbar – auch für Menschen, die nicht bereits Augenzeugen der Verbrechen gewesen waren. Die örtliche Bevölkerung aus der Nachbarschaft der KZs wurde gezwungen, Lagerteile und Leichen der dort Ermordeten anzusehen. Sie wurde mehrfach gezwungen, Tote in würdigen Gräbern zu bestatten. Dabei ging es um unbestattete Leichen oder Umbettungen von Leichen aus Massengräbern. Es wurden mehrfach Filmdokumentationen und Fotobände für Vorführungen im besetzten Deutschland und Österreich hergestellt (erstes Beispiel ist der Film Die Todesmühlen (Death Mills)). Er setzt sich überwiegend aus Filmmaterial zusammen, das in kurz zuvor befreiten KZs gedreht wurde – unter anderem in Auschwitz-Birkenau, Majdanek, Treblinka, Bergen-Belsen. Der Film ist nur mit ernster klassischer Musik unterlegt und hat keine Rahmenhandlung. Er geht auch auf die wirtschaftliche Ausbeutung der Häftlinge ein. Die Dokumentationen wurden zum Teil als Beweismittel für Gerichtsverfahren gegen Beteiligte erstellt, insbesondere den Nürnberger Prozessen.
Angesichts der Gräueltaten in den von den Achsenmächten Deutschland, Japan und Italien besetzten Ländern wurde auf Initiative von neun Londoner Exilregierungen im Jahr 1943 die United Nations War Crimes Commission (UNWCC) ins Leben gerufen. Der Auftrag bestand in der Beweissicherung, Zusammenstellung von Täterlisten, Berichten an die Regierungen und Strafprozessvorbereitungen zu Kriegsverbrechen. Zu diesen Kriegsverbrechen zählte die Verschleppung, Versklavung, Misshandlung und Tötung von Zivilisten und Kriegsgefangenen in Arbeits- und Konzentrationslagern (Verbrechen gegen die Menschlichkeit).
Nach dem Krieg kam es zu vielen NS-Prozessen (siehe auch Kategorieverzeichnis NS-Prozesse). Es wurden exemplarische Prozesse gegen das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS (es hatte Zwangsarbeiter gegen Prämien an Firmen vermietet) und die Firmenverantwortlichen von Flick, I.G.-Farben und Krupp (sie hatten Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge zu tausenden von der SS gemietet) durchgeführt. Es kam in den Nürnberger Nachfolgeprozessen zu Verurteilungen wegen Versklavung, Misshandlung, Einschüchterung, Folterung und Ermordung der Zivilbevölkerung und wegen der planmäßigem Ausbeutung von Zwangsarbeitern und KZ-Gefangenen.
Weitere bedeutende Prozesse waren der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, die Rastatter Prozesse (u. a. zum KZ Natzweiler, KZ Dachau und Auschwitz), die Frankfurter Auschwitzprozesse, der Krakauer Auschwitzprozess, die Dachauer Prozesse, die Ravensbrück-Prozesse, der Bergen-Belsen-Prozess, Prozesse in der Sowjetunion durch den NKWD und Prozesse gegen Einzelpersonen wie Eichmann-Prozess und in Warschau gegen Rudolf Höß.
Die Überlebenden gründeten Häftlingsvereinigungen, z. B. Comité International de Dachau (gegr. 29. April 1945), Internationales Sachsenhausen-Komitee, Amicale de Mauthausen, Fédération Internationale des Résistants.
Für weitere Literaturhinweise siehe auch die Artikel Holocaust sowie Konzentrationslager (historischer Begriff).
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