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ehemalige Sonderpolizei des Bundes der Bundesrepublik Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bundesgrenzschutz (BGS) ist die ehemalige Bezeichnung der 2005 in Bundespolizei umbenannten Sonderpolizei des Bundes der Bundesrepublik Deutschland.
Bundesgrenzschutz | |
---|---|
Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Sonderpolizei des Bundes |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium des Innern |
Gründung | 21. März 1951, seit 1. Juli 2005 als Bundespolizei |
Hauptsitz | Bonn |
Behördenleitung | Udo Burkholder (Letzter Inspekteur) |
Der Bundesgrenzschutz wurde mit dem Bundesgrenzschutzgesetz vom 16. März 1951 (heute fast vollständig durch das Bundespolizeigesetz abgelöst) als Sonderpolizei des Bundes gegründet. Er unterstand dem Bundesinnenministerium, verfügte aber bis 1994 über Kombattantenstatus.
Ursprünglich hatte der Bundesgrenzschutz nur den spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung. Dafür war er auch militärisch ausgebildet und ausgerüstet. Später erhielt der Bundesgrenzschutz zunehmend schutzpolizeiliche Aufgaben, wurde flächendeckend ausgebaut und erhielt Kompetenzen für kriminalpolizeiliche Ermittlungen. Im Laufe seiner Geschichte wurden verschiedene Behörden in den Bundesgrenzschutz integriert, wie ab 1992 die Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn. Ein großer Teil des frühen Bundesgrenzschutzes wechselte ab 1956 in die neu gegründete Bundeswehr.
Neben dem Schutz der innerdeutschen Grenze hatte der Bundesgrenzschutz folgende Aufgaben, die er heute als Bundespolizei weiterführt:
Als Vorläuferorganisation des Bundesgrenzschutzes kann der Zollgrenzschutz (ZGS), der von 1937 bis 1945 bestand, angesehen werden. Seit seiner Gründung haben sich Aufgaben und Selbstverständnis des BGS mehrfach verändert.
Der BGS sicherte anfangs vornehmlich die innerdeutsche Grenze. Bis 1955 durfte die Bundesrepublik zwar keine Streitkräfte unterhalten, wollte aber eine eigene Grenzschutztruppe und eine Polizei auf Bundesebene aufbauen. Die westlichen Besatzungsmächte ließen aber zunächst nur eine Bereitschaftspolizei auf Länderebene zu. Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges änderten sie ihre Politik und gestanden der Bundesrepublik zu, eine quasi-militärisch ausgerüstete Bundesgrenzschutztruppe aufzustellen, die im Falle eines Krieges vor allem bei inneren Unruhen eingreifen sollte. Die Gründung des BGS geht zurück auf Forderungen der alliierten Vereinigten Stabschefs vom 2. Mai und 17. Mai 1950 nach einer Wiederbewaffnung Westdeutschlands:
„Die Vereinigten Stabschefs sind der festen Überzeugung, dass aus militärischer Sicht die angemessene und frühe Wiederbewaffnung Westdeutschlands von grundlegender Bedeutung für die Verteidigung Westeuropas gegen die UdSSR ist“ und „Die Vereinigten Stabschefs sind … übereingekommen, dem Rat der Außenminister zu empfehlen, dass Westdeutschland gestattet werden soll, 5.000 Mann Bundespolizei zu haben, die ‚Staatsschutz‘ (Republican Guard) genannt werden soll. Die Vereinigten Stabschefs fordern nachdrücklich, dass die Außenminister dieser Empfehlung nachkommen, da eine solche Truppe sehr wohl der erste Schritt zu einer späteren Wiederbewaffnung Deutschlands sein könne.“
Ein weiterer Baustein beim Aufbau des Bundesgrenzschutz war die am 23. Januar 1951 erfolgte Ehrenerklärung für die früheren Angehörigen der Wehrmacht durch den Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte, Dwight D. Eisenhower gegenüber Bundeskanzler Konrad Adenauer.[1] Dies machte die Wiedereingliederung ehemaliger Wehrmachtskader und Mannschaften erst möglich, da zu diesem Zeitpunkt nur wenige Nachkriegsjahrgänge und so gut wie keine Offiziere zur Verfügung gestanden hätten.
Ab 16. März 1951 wurden die ersten BGS-Verbände in einer Stärke von 10.000 Mann aufgestellt. Die erste Grenzschutzabteilung stellte sich am 28. Mai 1951 in Lübeck der Öffentlichkeit vor. Leiter des dortigen Ausbildungsstabes war Anton Grasser (1891–1976), der im Zweiten Weltkrieg als Infanteriegeneral gedient hatte. Grasser wurde dann Kommandeur des Grenzschutzkommandos Süd und Inspekteur des Bundesgrenzschutzes. Zum 1. Juli 1951 folgte die Aufstellung des ersten Seegrenzschutzverbands.[2] Am 19. September 1951 wurde dem BGS auch der Bundespasskontrolldienst (seit 1. April 1961: Grenzschutzeinzeldienst, GSE) unterstellt.
In den ersten Jahrzehnten war der Bundesgrenzschutz seinem Einsatzgebiet entsprechend mehr paramilitärisch als polizeilich organisiert, so dass er bei der Gründung der Bundeswehr 1955 eine tragende Rolle spielen konnte. Noch bis Mitte der achtziger Jahre war der BGS auch mit leichten und mittleren Infanteriewaffen ausgestattet.[3] Die Erstbewaffnung des Bundesgrenzschutzes war außerordentlich schwierig, da es der jungen Republik an Geld mangelte und die Eigenproduktion von Waffen aufgrund eines Beschlusses der westlichen Alliierten verboten war. So kam es, dass zum Teil auch wenig geeignete Waffen – wie die in Spanien produzierte Astra, Modell 600 – für den BGS beschafft werden mussten.[4] 1953 wurde die Sollstärke des BGS auf 20.000 Mann erhöht.
Nach dem damaligen Bundespolizeibeamtengesetz war Beamten eine Eheschließung erst nach sechs Dienstjahren und dem Erreichen des 27. Lebensjahres möglich. Da sich schon bald Widerstand gegen dieses Gesetz bildete, wurde es am 28. September 1953 gelockert; der Vorgesetzte konnte eine Heiratserlaubnis erteilen.
Die Beamten des Bundesgrenzschutzes legten den für die Bundesbeamten vorgeschriebenen Eid ab:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen(, so wahr mir Gott helfe)!“
Die Beteuerung „so wahr mir Gott helfe“ ist ein freiwilliger Teil im Diensteid. Die Beamten können ihn weglassen oder eine Beteuerung ihrer Religionsgemeinschaft verwenden.
Bis 1956 war der BGS auf 16.414 Mann angewachsen. Im Zuge der Gründung der Bundeswehr wurde beschlossen, Grenzschutzbeamte zu deren Gründungsdatum am 1. Juli 1956 teilweise in die Bundeswehr zu überführen, soweit sie der Überführung in die Bundeswehr nicht widersprächen. Damals wechselten rund 10.000 Polizeivollzugsbeamte des BGS freiwillig in die Streitkräfte. Unter ihnen befanden sich 593 Offiziere, 999 Unteroffiziere mit Portepee, 1899 Unter- und Stabsunteroffiziere sowie 6801 Grenzjäger.[5] Der Seegrenzschutz ging 1956 vollständig in der Bundesmarine auf und wurde erst wieder im Herbst 1964 auf Betreiben des Bundesministeriums des Innern und der Landesregierung Schleswig-Holsteins als Bundesgrenzschutz See (BGS See) aufgestellt. Im Zuge des Aufbaus der Bundeswehr half der BGS auch organisatorisch.
Nach diesen großen Personalabgaben musste mit dem Neuaufbau der zweiten Generation im BGS begonnen werden.
Wehrpflichtige konnten auch durch Ableistung der Grenzschutzdienstpflicht im BGS ihre Wehrpflicht erfüllen.(§ 42a WPflG)
Mit der Verabschiedung der Notstandsgesetze veränderten sich 1968 die Aufgaben des BGS. Die quasi-militärische Aufgabenstellung entfiel, weil im Falle des Notstandes nun auch die Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik eingesetzt werden konnte. Die polizeirechtliche Grundlage des BGS wurde dem Polizeirecht der Länder angeglichen. Neben den bisherigen Aufgaben wie Grenzschutz und Grenzkontrolldienst wurde der BGS nun verstärkt bei polizeilichen Großeinsätzen (Demonstrationen der 68er-Bewegung etc.) eingesetzt. Der BGS entwickelte sich nun in Richtung auf eine Bundespolizei. 1976 wurden die Ausbildung und die Personalstruktur im Bundesgrenzschutz reformiert, wenngleich auch weiterhin in der Ausbildung militärische Inhalte gelehrt wurden. Allerdings führten die Beamten keine militärischen Dienstgrade (zum Beispiel Major im BGS) mehr, sondern erhielten nun die gleichen Amtsbezeichnungen wie die Länderpolizeien (zum Beispiel Polizeirat im BGS; siehe auch Amtsbezeichnungen des Bundesgrenzschutzes).
Nachdem es den regulären Polizeieinheiten bei der Geiselnahme während der Olympischen Spiele 1972 in München nicht möglich gewesen war, die bis dahin in Deutschland unbekannte, radikal neue Bedrohung durch den Terror zu bewältigen, wurde die Antiterroreinheit des Bundesgrenzschutzes Grenzschutzgruppe 9[6] unter ihrem ersten Kommandeur Ulrich Wegener gegründet.
Mit dem Unterzeichnen des Schengener Durchführungsübereinkommens im Rahmen des Schengener Abkommens am 19. Juni 1990 und Auflösung der innerdeutschen Grenze (3. Oktober 1990) entfiel schlagartig die Hauptaufgabe des BGS für mehr als 2600 km Grenzgebiet. Durch diesen Umstand hatte eine erhebliche Zahl der Beamten keine Aufgabe mehr. Allerdings übernahm der BGS mit dem Tag der deutschen Wiedervereinigung die bahnpolizeilichen sowie Aufgaben der Luftsicherheit in den neuen Bundesländern. Die Transportpolizei der DDR ging sofort im BGS auf.
Ab 1992 wurde dann auch die Bahnpolizei in den Grenzschutz integriert. Damit nahm der BGS diese Aufgaben bundesweit wahr, sofern nicht ein Bundesland beantragte, diese mit eigenen Kräften wahrzunehmen. Mit einer Personalstärke von 30.000 Bediensteten war er nun deutschlandweit präsent. 1994 wurde er zur Schleierfahndung ermächtigt; er führte verdachtsunabhängige polizeiliche Kontrollen im Rahmen von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im grenznahen Gebiet an den Binnengrenzen der EU durch.
Die Organisation des Bundesgrenzschutzes änderte sich mehrfach. Bis 1992 war der BGS in die Grenzschutztruppe, den Grenzschutzeinzeldienst und die Grenzschutzverwaltung gegliedert. Die Grenzschutztruppe bestand aus den Grenzschutzkommandos mit nachgeordneten Gruppen, Abteilungen und Hundertschaften. Der Einzeldienst bestand aus der Grenzschutzdirektion und den Grenzschutzämtern und war in erster Linie für die Grenzsicherung zuständig. Die Verwaltung gliederte sich in die Grenzschutzverwaltungen bei den Grenzschutzkommandos und den Verwaltungsstellen bei den Abteilungen. Danach wurden Einzeldienst, Kommandos und Verwaltungen zu den Grenzschutzpräsidien zusammengefasst und der Grenzschutzdirektion zentrale Aufgaben, wie die Beschaffung, übertragen.
Vor 1965 waren BGS-Beamte faktisch als Kombattanten eingestuft, ausdrücklich gesetzlich geregelt wurde der Kombattantenstatus von 1965 bis 1994.
Das erste Bundesgrenzschutzgesetz wurde am 21. März 1951 verkündet und das erste Personal am 28. Mai 1951 der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 19. September 1951 wurde der „Paßkontrolldienst in der Britischen Zone“ als eigene Organisation gegründet und am 3. Oktober 1952 in den BGS überführt. Der Seegrenzschutzverband wurde am 1. Juli 1951 aufgestellt.
Dem für den BGS zuständigen Bundesinnenministerium nachgeordnet waren die Passkontrolldirektion mit zehn Passkontrollämtern (ab dem 3. Oktober 1952) und die Grenzschutzkommandos (GSK) Süd, Mitte, Nord und Küste, das Kommando der GS-Schulen sowie die zentralen Dienststellen. Jedem GSK waren zwei Grenzschutzgruppen (GSG) nachgeordnet. Dem GSK Süd die GSG 1 und 2, dem GSK Mitte die GSG 3 und 4, dem GSK Nord die GSG 5 und 6 und dem GSK Küste die GSG 7 und See.
Jede GSG (bis auf die GSG See) bestand aus drei Abteilungen (GSA), jede Abteilung aus vier Hundertschaften. Die GSG See bestand aus den Seegrenzschutzverbänden (SGV) I und II. Außerdem war jedem GSK (außer GSK Küste) eine Fernmeldehundertschaft und eine GSA Bau (GSAB) nachgeordnet; der GSAB eine Bauhundertschaft. Dem GSK Küste war dagegen nur eine Fernmeldehundertschaft nachgeordnet.
1955 wurde die Hubschrauber-Flugbereitschaft in Bonn-Hangelar eingerichtet.
Am 1. Juli 1956 wurden wesentliche Teile des BGS in die Bundeswehr übernommen und der Seegrenzschutz komplett in die Bundesmarine überführt.[7]
An der Spitze des Bundesgrenzschutzes wurde die Behörde des Inspekteurs des Bundesgrenzschutzes als Mittelbehörde zwischen Ministerium und den Kommandos eingeführt. Dem GSK Süd waren nun die GSG 1 und 2, dem GSK Mitte die GSG 3 und 4, dem GSK Nord die GSG 5 und 6 und dem GSK Küste die GSG 7 nachgeordnet. Die GSG 1, 2, 3, 6 und 7 bestanden aus drei Abteilungen (GSA), die GSG 4 und 5 aus zwei Abteilungen mit jeweils vier Hundertschaften. Außerdem war jedem GSK (außer GSK Küste) eine Fernmeldehundertschaft (FMH), eine Fernmeldeausbildungshundertschaft (FMAH), Grenzschutzausbildungsabteilung (GSAA) und eine Technische Grenzschutzabteilung (GSAT) nachgeordnet; der GSAT eine Technische Hundertschaft und der GSAA eine Grenzschutzausbildungshundertschaft. Dem GSK Küste war FMH, eine FMAH und eine GSAA nachgeordnet.
1961 wurde die Passkontrolldirektion in Grenzschutzdirektion, die Passkontrollämter in Grenzschutzämter umbenannt.
Am 31. März 1963 wurde die Mittelbehörde „Inspekteur des Bundesgrenzschutzes“ in das Bundesinnenministerium überführt. Dem Bundesinnenministerium nachgeordnet waren die Grenzschutzdirektion mit zehn Grenzschutzämtern und die Grenzschutzkommandos (GSK) Süd, Mitte, Nord und Küste, das Kommando der GS-Schulen, die Grenzschutzfliegerstaffel und die GS-Fernmeldeabteilung nachgeordnet. Die Grenzschutzfernmeldeabteilung bestand aus drei Hundertschaften. Die Grenzschutzkommandos Süd, Mitte und Nord bestanden aus je zwei Grenzschutzgruppen mit je drei nachgeordneten Grenzschutzabteilungen (Ausnahme: GSG 2 mit 4 GSA). Jede Abteilung bestand aus vier Hundertschaften. Zusätzlich gehörten zu jedem GSK eine Fernmeldehundertschaft, eine Fernmeldeausbildungshundertschaft (ohne GSK Nord), eine Grenzschutzfliegerstaffel, eine Grenzschutzgruppe Ausbildung mit einer Ausbildungsabteilung und eine Technische Grenzschutzgruppe mit Technischer Abteilung. Das GSK Küste bestand abweichend davon aus einer Pionierhundertschaft, drei unmittelbar dem GSK nachgeordneten GS-Abteilungen (also keine Grenzschutzgruppen), einer Grenzschutzfliegerstaffel, einer Grenzschutzfernmeldehundertschaft und eine Fernmeldeausbildungshundertschaft.
An der Gliederung gegenüber den Vorjahren änderte sich kaum etwas. Jedoch bestanden nun wieder alle GSG aus drei GSA. Die Grenzschutzfliegerstaffeln der Grenzschutzkommandos unterstanden nun alle der Grenzschutzfliegergruppe, welche dem BMI unterstand. Beim GSK Küste wurden die GS-Abteilungen wieder in der Grenzschutzgruppe 7 zusammengefasst und zusätzlich das BGS-Amt See eingerichtet. Dieses gliederte sich in zwei Flottillen, eine Stabs- und Ausbildungsflottille und die Küstenjägerhundertschaft.
Der einfache Polizeidienst in der Grenzjägerlaufbahn wurde abgeschafft.
1976 wurde das GSK West gegründet und die Zahl der Grenzschutzämter auf acht verringert. Den Grenzschutzkommandos Süd, Mitte und Nord waren jetzt nur noch je eine GSG nachgeordnet, die als GSG S, GSG M und GSG N bezeichnet wurden. Den drei GSKs waren GS-Fliegerstaffeln, FMH, FMAH (ohne GSK Nord), Technische Abteilungen und Ausbildungsabteilungen direkt unterstellt. Den GSG jeweils sechs Abteilungen mit je vier Hundertschaften. Das GSK Küste änderte seine Gliederung kaum: Die Pionierhundertschaft wurde in Technische Hundertschaft und die GSG 7 in GSG K umbenannt. Ansonsten blieb alles bei der Gliederung von 1968. Das GSK West bestand aus den Grenzschutzdiensten Bonn, der Grenzschutzfernmeldeabteilung, der Grenzschutzfliegergruppe, einer Technischen Grenzschutzabteilung, der Grenzschutzgruppe 9 und der Grenzschutzabteilung Bonn.
Dem BMI nachgeordnet waren jetzt nur noch die Grenzschutzdirektion, die fünf Grenzschutzkommandos und die Grenzschutzschule. Alle anderen Gliederungen die bis 1976 auf dieser Ebene bestanden wurden in die GSKs integriert.
Die gravierendste Änderung dieser Zeit ist die Auflösung der Grenzschutzgruppen Süd, Mitte, Nord und Küste. Lediglich die Grenzschutzgruppe 9 und die Grenzschutzfliegergruppe blieben bestehen.
Ferner kam es zur Umbenennung der Grenzschutzabteilungen. Diese wurden jetzt fortlaufend nummeriert und zwar in jedem Kommando wieder von eins an beginnend. Den Grenzschutzkommandos Süd und Nord unterstanden sechs Abteilungen, dem GSK Mitte vier und dem GSK Küste drei Abteilungen mit jeweils vier Hundertschaften.
Die Gliederung des GSK West blieb unverändert, dem GSK Süd wurden die BGS-Sportschule und die Bergausbildungsstätte unterstellt. Die Technische Grenzschutzabteilung beim GSK Mitte wurde aufgelöst und dem GSK West wurde eine Grenzschutzabteilung Ausbildung/Einsatz unterstellt.
Es wurde ein neuntes GS-Amt errichtet, das der Grenzschutzdirektion unterstellt wurde und für Ostdeutschland zuständig war.
Am 1. Juli 1990 kam es zur Auflösung der Grenztruppen der DDR. Von den zu diesem Zeitpunkt noch verbliebenen 15.000 Grenztruppenangehörigen wurden Teile in den Grenzschutz der DDR (Personalstärke 3.000 Mann) übernommen. In den Standorten Eisenach, Blumberg und Perleberg erfolgte eine Aufstellung von Einsatzhundertschaften angelehnt an die Struktur der Verbände des Bundesgrenzschutzes. Man begann mit der Vorbereitung von Grenzschutzpersonal, das die Grenzschutzstellen an der Grenze zu Polen und der Tschechoslowakei verstärken sowie den Grundstock der neuen Grenzschutzabteilungen Ost 1-3 bilden sollte. Schon in Vorbereitung des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde beratendes Führungspersonal des BGS zu den Standorten des DDR-Grenzschutzes abgeordnet. Es nahm keine hoheitlichen Aufgaben wahr. Durch diese BGS-Beamten wurde das neue Grenzschutzpersonal für die neue Aufgaben geschult. Die Schulungen wurden im August 1990 auf Beschluss der Volkskammer der DDR begonnen.
Die Grenzschutzdienststellen der DDR an der Grenze zu Polen und der Tschechoslowakei wurden bis einschließlich 2. Oktober 1990 durch den Grenzschutz der DDR geführt. Der Einsatz von Personal in Führungsfunktionen des Bundesgrenzschutzes erfolgte erst nach dem Beitritt der DDR.
Zum 3. Oktober 1990 wurden alle Dienststellen des Grenzschutzes der DDR durch den Bundesgrenzschutz übernommen.
Im Zuge der Entwicklung/Ausbildung in den neuen Bundesländern wurde im März 1992 das Grenzschutzpräsidium Ost in Pätz gegründet. Sein Zuständigkeitsbereich war das Gebiet der fünf neuen Länder.
Eine Besonderheit stellten die drei neuen Einsatzabteilungen in den neuen Ländern dar. Diese unterstanden aber nicht dem Grenzschutzkommando Ost.
Die drei Grenzschutzabteilungen Ost nutzte man, um schnell Personal auszubilden, das nach drei bis sechs Monaten Ausbildung für einzeldienstliche Aufgaben herangezogen wurde. Alle Einsatzhundertschaften Ost waren Ausbildungshundertschaften. Durch die 1. Hundertschaft der Grenzschutzabteilung Ost 2 wurden die Sicherungsaufgaben des Berliner Dienstsitzes des Bundeskanzleramtes ab 1991 übernommen. Die 1. Hundertschaft der Grenzschutzabteilung Ost 1 war zum 1. Mai 1991 die erste einsatzbereite Ausbildungs-/Einsatzhundertschaft in den neuen Bundesländern. Die Ausstattung der neuen Einsatzhundertschaft unterschied sich gravierend von den Normen des Bundesgrenzschutzes. Das Material an Fahrzeugen (Barkas B 1000, Robur LO, Robur-Busse, Ikarus-Busse, L60, UAZ, Lada 1500, Lada 1600) und Bewaffnung (Pistole Makarow, Mpi Kalaschnikow) stammte aus dem Bestand des DDR-Grenzschutzes. Erst 1992 wurde das DDR-Gerät nach und nach ausgetauscht.
Die Dienststellen unterstanden dem Grenzschutzpräsidium Nord.
Die vier letzteren waren Dienststellen an der deutsch-polnischen Grenze.
Die Dienststellen unterstanden dem Grenzschutzpräsidium Ost.
Die Dienststellen unterstanden dem Grenzschutzpräsidium Süd.
Alle Standorte wurden aus den Dienststellen des Grenzschutzes der DDR durch den Bundesgrenzschutz übernommen. Bahnpolizeiliche Dienststellen wurden dagegen aus der Transportpolizei gebildet. Der Personalbestand wurde am 3. Oktober 1990 aus dem Grenzschutz der DDR übernommen. Insgesamt wurden 3000 Angestellte in den Bundesgrenzschutz übernommen. In den drei neu gebildeten Grenzschutzabteilungen wurde das Personal im Angestelltenverhältnis eingestellt. Man begann mit der Anpassungsausbildung für drei bis sechs Monate. In den Dienststellen des Einzeldienstes erfolgte ebenfalls die Einstellung im Angestelltenverhältnis. Das dort eingesetzte Personal erfüllte mit Unterstützung von BGS-Beamten aus Westdeutschland („Aufbauhelfer“) die einzeldienstlichen Aufgaben. Die Ausbildung erfolgte in Einzeldienstlehrgängen ab 1991 in Westdeutschland.
Das übernommene Ost-Personal wurde am 3. Oktober 1990 im Angestelltenverhältnis mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt. Vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis wurde das Ost-Personal gesondert überprüft durch die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf ihr Verhalten in der Vergangenheit.
Ab dem 3. Oktober wurde Personal von den aufzulösenden Dienststellen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze für einzeldienstliche Aufgaben an die deutsche Ostgrenze abgeordnet.
Als Dienstkleidung im Osten wurde die Volkspolizeiuniform (schwarze Halbschuhe, lange Hose, Jacke, Hemd, Binder, Mütze mit BGS-Kordel und Kokarde in den Bundesfarben) getragen. Alle Effekten der ehemaligen DDR wurden abgetrennt. Am linken Arm wurde das Abzeichen des Bundesgrenzschutzes getragen. Einzige Amtsbezeichnung war Polizeiwachtmeisteranwärter. Die Einsatzbekleidung bestand aus Stiefel, Einstrich-Keinstrich-Anzug, Volkspolizeimütze mit BGS-Kordel und Kokarde in den Bundesfarben und einem braunen Gürtel. Die Einsatzbekleidung des Bundesgrenzschutzes (Dienstanzug grün) wurde später eingeführt.
Zur Bewaffnung gehörte die Pistole Makarow ebenso wie Kalaschnikow-Sturmgewehre.
Die Dienstfahrzeuge waren (Funkausrüstung: UFT 701 und R-109):
Sie stammten aus dem Fuhrpark der Grenztruppen. Die Fahrzeuge wurden mit Kennzeichen des Bundesgrenzschutzes ausgestattet und mit einer Sondersignalanlage versehen. Die Ausstattung mit neuen Fahrzeugen erfolgte ab 1991. Die vorhandenen DDR-typischen Suchscheinwerfer wurden an den Fahrzeugen aus verkehrsrechtlichen Gründen entfernt.
1992 wurden die Grenzschutzverwaltungen und die Grenzschutzkommandos als Grenzschutzpräsidium zusammengelegt.
Am 1. Juli 2005 wurde der Bundesgrenzschutz in Bundespolizei umbenannt.
Nr. | Name | Lebensdaten | Inspekteur | Bemerkung |
1 | Anton Grasser | * 3. November 1891 bis † 3. November 1976. | 18. Mai 1951 bis 30. Juni 1953 | Als Major der Polizei 1936 zur Wehrmacht, als General der Infanterie Kommandierender General und Oberbefehlshaber der Armeeabteilung Narwa, ab 1950 Generalinspekteur der Bereitschaftspolizei, Brigadegeneral im BGS, Inspekteur des BGS und Kommandeur des Bundesgrenzschutz-Kommandos Süd;[8] Eisernes Kreuz (1914), Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub,[9] Deutsches Kreuz in Gold[9] |
2 | Kurt Georg Heinrich Andersen | * 2. Oktober 1898 bis † 9. Januar 2003. | 10. Juli 1956 bis 31. März 1961 | Als Hauptmann der Landespolizei 1935 zur Luftwaffe (Flakartillerie), Kommandeur der Luftkriegsschule 6, Inspekteur der Flakartillerie Ost, Generalmajor im BGS, Inspekteur des BGS;[10] Eisernes Kreuz (1914), Eisernes Kreuz (1939), Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes, Großes Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland |
3 | Alfred Samlowski | 1. April 1961 bis 1963 | Ab Anfang 1958 als Oberst im BGS verantwortlich für die neu geschaffene Zentralstelle für das Chiffrierwesen (ZfCh). Brigadegeneral im BGS, Inspekteur des BGS.[11] Zusammen mit Rudolf Hell ist Samlowski Erfinder des Deutschen Bundespatentes Nr. 949486 (1956, Verfahren zum Abtasten von Morselochstreifen) sowie des US-Patentes 2857460 (1958, Telegraph code practice keyer), Autor bzw. Co-Autor von Büchern zur Fernmeldetechnik für Sicherheitsbehörden und zu dessen Geschichte. | |
4 | Heinrich Müller | 1963 bis 1968 | Brigadegeneral im BGS, Inspekteur des BGS[10] | |
5 | Detlev von Platen | 1. Juni 1968 bis 30. November 1971 | Als Brigadegeneral Kommandeur des BGS-Grenzschutzkommandos Nord,[12] Generalmajor im BGS, Inspekteur des BGS[10] | |
6 | Rudolf Grüner | 1. Dezember 1971 bis 30. Juni 1973 | Als Brigadegeneral Kommandeur des BGS-Grenzschutzkommandos Süd, Generalmajor im BGS, Inspekteur des BGS[10][13] | |
7 | Kurt Schneider | 1. Juli 1973 bis 31. Januar 1980 | Generalmajor im BGS, Inspekteur des BGS[10][13][14] | |
8 | Karl-Heinz Amft | 1. Februar 1980 bis 31. Mai 1985 | Inspekteur des BGS,[10][14] Autor von polizeilicher Fachliteratur, später beim Richard Boorberg Verlag verantwortlicher Schriftleiter bei einigen Sonderausgaben des Deutschen Polizeiblatts (DPolBl) | |
9 | Egon Schug | 1. Juni 1985 bis 31. Mai 1992 | Inspekteur des BGS[10] | |
10 | Fredi Hitz | 1. Juni 1992 bis --- | Kommandeur Grenzschutzkommando West, Inspekteur des BGS,[10] Verfasser und Co-Autor von Büchern und Artikeln unter anderem zum Strafprozessrecht sowie rund um das BGS-Recht | |
11 | Walter Sperner | --- bis März 2001 | Inspekteur des BGS, nach 2001 im Auftrag des Bundesministerium des Innern Berater der rumänischen Regierung in Polizei- und Sicherheitsfragen.[15] Sperner ist zudem Mitherausgeber der Fachzeitschrift CD Sicherheits-Management[16] | |
12 | Udo Burkholder | 21. März 2001 bis 30. Juni 2005 | Zunächst beim Grenzschutzkommando West und Ost sowie bei der Grenzschutzdirektion Koblenz, ab 1981 Polizeiabteilung des Bundesministerium des Innern (BMI), Leiter des Bundesgrenzschutzamtes Flughafen Frankfurt/Main, ab 2000 Präsident des Grenzschutzpräsidiums Mitte. |
Das Amt des Inspekteurs war bis zur Personalrechtsreform eine Dienststellung. Der Inhaber der Dienststellung war Brigadegeneral im BGS oder Generalmajor im BGS. Erst mit der Dienstrechtsreform wurde daraus die Amtsbezeichnung.
Burkholder war nach dem 30. Juni 2005 noch bis 31. Dezember 2007 erster und letzter Inspekteur der Bundespolizei. Die Amtsbezeichnung Inspekteur der Bundespolizei wurde im März 2008 in Präsident des Bundespolizeipräsidiums, bei verändertem Aufgabenbereich, geändert.
Ab Mai 1957 wurden die aus der preußischen Armeetradition stammenden Kragenspiegel und Schulterstücke mit den klassischen Dienstgradabzeichen (Grenzjäger bis Obermeister, Leutnant bis Oberst, Kommandeure im BGS) sowie die Schützenschnur eingeführt. 1959 kam als neuer Dienstgrad „Fähnrich im BGS“ dazu.
Den Beamten wurden im Rahmen der Personalrechtsreform zum 1. Juli 1976 Amtsbezeichnungen, wie sie bereits bei den Polizeien der Länder verwendet wurden, zugewiesen. Sie führten ihre Dienstgrade bzw. Amtsbezeichnungen mit dem Zusatz „im Bundesgrenzschutz“ („im BGS“ oder „i. BGS“, zum Beispiel „Leutnant i. BGS“ oder „Polizeikommissar im BGS“).
Im April 1951 wurde hastig eine erste provisorische Uniform eingeführt.
Als Kopfbedeckung wurde neben dem Stahlhelm M35/53 die ab 1943 in der Wehrmacht getragene Feldmütze (Bergmütze) und später auch das Schiffchen in der schwarzgrünen Färbung des BGS eingeführt. Von der Feldmütze gab es zusätzlich eine vereinfachte Ausführung im Sumpftarnmuster. Daneben trugen die Beamten im BGS die seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland gebräuchliche Schirmmütze. Nach der Uniformreform 1976 wurde das Schiffchen abgeschafft und stattdessen das Barett in der neuen mittelgrünen Färbung ausgegeben. Daneben hielt sich einige Zeit auch noch die Feldmütze in der neuen Färbung. Einen eigenen Stahlhelm erhielten die Einsatzkräfte der im September 1972 gegründeten GSG 9 sowie der auf Länderebene installierten Spezial-Einsatzkommandos (SEK). Dieser übernahm optisch das Erscheinungsbild des deutschen Fallschirmjägerhelms M38, unterscheidet sich jedoch in Details an der Helmglocke sowie im Besonderen an einem veränderten Helmfutter und weiterentwickelten Kinnriemen.
Während anfangs noch die umgespritzen Helmmodelle M35, M40 und M42 der Wehrmacht aufgetragen wurden, arbeitete man weiter an Verbesserungen, so dass die bis Mitte der 1990er Jahre eingesetzten Helme zwar den Wehrmachtsmodellen sehr ähnlich sahen, doch speziell deutliche Unterschiede im Helmfutter aufwiesen. Insgesamt wurden zwischen 1953 und 1990 drei Versionen dieses BGS-Helms hergestellt. In der ältesten Bauart von 1953 (M35/53) saß das Helmfutter höher und somit der Helm tiefer im Gesicht des Trägers als beim Wehrmachtshelm. Bei dem zuletzt getragenen Muster verzichtete man auf die typischen Lüftungslöcher in der Helmglocke. Die BGS-Helme waren ursprünglich im Farbton RAL 6012 Schwarzgrün gespritzt. Nach der Uniformreform 1976 erfolgte die Färbung im Farbton RAL 6029 Minzgrün. Zudem gibt es blaugrau gestrichene Ausführungen von älteren und dem letzten Helmmodell. Die Helme des BGS, auch die aus Wehrmachtsbeständen, wurden teilweise immer wieder mit der jeweils aktuellen Innenausstattung bestückt bzw. farblich umgespritzt, so dass vereinzelte Stücke das hohe Einsatzalter von fast 50 Jahren erreichen konnten. Bei den Friedensmissionen wurde der Stahlhelm M35/53 auch im Ausland getragen. So 1992/93 bei der UN-Mission „UNTAC“ in Kambodscha, wozu die dort eingesetzten Helme einen Rauhanstrich in RAL 5012 Lichtblau sowie links und rechts die Kürzel „UN“ in Weiß erhielten. Zusätzlich installierte man in diesen Helmen nochmals eine aktuelle Innenfuttervariante.
Das 1953 speziell für den BGS konzipierte lederne Helminnenfutter M53 (I 53) basierte auf dem Innenfutter M31 der Reichswehr, das später auch in den Stahlhelmen M35 bis 42 Verwendung fand. Ein deutlicher Bauunterschied zu den älteren Ausstattungen war beim Innenfutter M53 die auf der Helmkalottenunterseite angebrachte Zentralschraube, welche das Futter hielt. Bei den Wehrmachtshelmen war dies eine Dreipunktbefestigung gewesen. Das Innenfutter M53 wurde später auch von der Bundeswehr übernommen, nachdem sich dort die Innenausstattung amerikanischer Konzeption als Fehlentwicklung herausgestellt hatte. Das Helminnenfutter M53 wurde stetig weiterentwickelt.
Zu dem Helm konnten Tarnnetze oder Helmtarnüberzüge getragen werden. Diese Überzüge waren zunächst den Splittertarnüberzügen der Wehrmacht ähnlich. Das verwendete Splittertarn selber war bereits 1931 zunächst nur für die Heereszeltbahn in der Reichswehr eingeführt worden und blieb beim BGS bis 1962 in Gebrauch. Doch bereits 1952 hatte der Bundesgrenzschutz ein vom Sumpftarnmuster 44 bzw. 43 abgeleitetes Muster für Kampfanzüge und Zeltbahnen eingeführt, das ebenfalls zu Helmtarnüberzügen verarbeitet wurde. 1976 stellte man die Produktion der Kampfanzüge im Tarnmuster ein. Anzugteile sind aber noch auf Fotos der 1980er Jahre zu sehen und Helmtarnüberzüge waren bei Sondereinheiten noch im Jahr 2000 im Gebrauch. Die für den BGS hergestellten Tarnüberzüge im Sumpftarnmuster wurden ausschließlich in den Kasernenschneidereien aus Zeltplanen gefertigt und nicht standardisiert zentral beschafft.
Hersteller der Helmglocke waren unter anderem L+S (Linnemann-Schnetzer) sowie VDN (Vereinigte Deutsche Nickelwerke, Schwerte).
Mitte der 1990er Jahre übernahm der BGS den bereits am 15. Januar 1992 in der Bundeswehr eingeführten neuen Gefechtshelm aus Aramid, den die Firma Schuberth Helme entwickelt hatte. Auch für diesen Helm, der die Linienführung des alten BGS-Stahlhelms wieder aufgreift, konnten Stoffüberzüge ausgegeben werden.
Nach Gründung des Bundesgrenzschutzes am 16. März 1951 wurde zunächst das noch aus Reichswehrzeiten stammende Tarnschema „Splittertarn“ für Ausrüstungsgegenstände und Tarnuniformen im BGS verwendet, jedoch nach Einführung des Sumpftarnmusters 1952 langsam ersetzt. Das Splittertarnmuster war bis 1962 zumindest auf Zeltbahnen noch zu sehen. Beide Muster wurden also zumindest teilweise eine Zeitlang parallel getragen. Angehörige des Bundesgrenzschutzes haben das Sumpftarnmuster bei Aufträgen zu Aufklärungszwecken an der Grenze zur DDR und bei Übungen im Gelände verwendet. Vom Tarnschema Sumpftarn gab es beim BGS drei Varianten.
1952 bis 1959
In der ersten Variante wurden die beigegrauen Flecken in unregelmäßigen Formen auf dem graubeigen Grund angeordnet. Die rotbraunen Flecken darüber eingestreut, wobei sich die beiden Flecken nicht überschnitten. Die unregelmäßig den gesamten Stoff überziehenden Linien, welche zuletzt aufgedruckt wurden, lösten die Formen zusätzlich auf.
Beim ersten BGS-Sumpftarn I lassen sich die eingesetzten Farben folgendermaßen definieren.
Die RAL-Farben sind in diesem Fall nur als Näherungswerte gedacht, da es sich bei der RAL-Farbtafel um Lackfarben handelt.
1960 bis 1962
In der zweiten Variante blieben Grundton und Rotbraun dieselben, die bisher beigebraunen Flecken gingen jedoch einen Stich ins Grüne.
1963 bis 1976
In ihrer letzten Version bleibt nur Rotbraun erhalten, der Grundton wird heller und die Flecken sind nun deutlich Grün.
Feldtarnjacke drittes Modell: An den Taschenklappen des Ärmelbüros befand sich der BGS-Bundesadler. Die Knöpfe der Jacke wurden von einer Deckleiste überlappt. Ebenso die Knöpfe der vier Außentaschen, wobei die unteren Taschen innenliegende Magazinfächer besaßen. Vorne befand sich eine kleine Verbandspäckchentasche, wie dies schon bei der Wehrmacht zu finden war. Insgesamt hatte die Jacke sieben Taschen. Hinten waren zwei D-Ringe zum Einhängen der Wasserflasche oder sonstiger Ausrüstung.
Folgende Ausrüstungsteile wurden beim BGS im Sumpftarnmuster bedruckt:
Alle Ausrüstungsgegenstände im Sumpftarnmuster hat der BGS ab 1976 nach politischen Entscheidungen langsam ausgemustert. Noch in der 2. Hälfte der 1980er Jahre wurden Sumpftarnanzüge bei der Ausbildung verwendet.
Nur bei der BGS-Antiterroreinheit Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9), die im September 1972 nach den palästinensischen Mordanschlägen während der Olympischen Spiele in München gegründet worden war, blieben Ausrüstungsgegenstände und zuletzt noch der Sumpftarn-Helmüberzug, im Einsatz.
Die Uniformen und Schulterstücke der Grenzschutzbeamten unterschieden sich deutlich von denen der Landespolizeien und ähnelten eher den auch in der NVA gebräuchlichen Uniformen und Dienstgradabzeichen, welche in der deutschen Heerestradition standen. Die Kragenspiegel und die traditionellen Schulterstücke wurden 2001 abgeschafft. Die Schulterstücke wurden denen der Polizeien der Länder angepasst und auch der Schnitt der Uniformjacke wegen der nunmehr fehlenden Kragenspiegel etwas geändert.
Im Oktober 1952 wurde der Bundesadler – der bis in die erste Hälfte der 1970er Jahre ohne den Schriftzug „Bundesgrenzschutz“ blieb – als Ärmelabzeichen auf Waffenrock und Mantel eingeführt.
Der seit 3. Oktober 1952 zum BGS gehörende Bundespaßkontrolldienst (seit 1. April 1961: Grenzschutzeinzeldienst, GSE) wurde zunächst mit einer blauen Uniform ausgerüstet. Erst am 2. Mai 1970 erhielt der Einzeldienst in einer Angleichung die schwarzgrüne Uniform der Verbände. Im Oktober 1970 kamen zur weiteren Unterscheidung das Ärmelband „Grenzschutzeinzeldienst“ sowie weiße Schirmmützen dazu, während die BGS-Verbände schwarzgrüne Schirmmützen trugen.
Am 18. Mai 1976 wurde in Angleichung an die Polizeien der Länder eine neue Uniform vorgestellt, welche ebenfalls der Modeschöpfer Heinz Oestergaard entworfen hatte. Der Einzeldienst übernahm die neue Uniform zusammen mit der beigefarbenen Hose der Polizeien der Länder, während im Unterschied dazu die Verbände mit einer moosgrünen Hose ausgestattet wurden. Erst 2001 erhielten auch die Verbände des BGS in einer weiteren Angleichung die beigefarbene Hose der Länderpolizeien. Gleichzeitig entfielen die bisherigen Kragenspiegel und Schulterstücke, die noch der preußisch-deutschen Militär- und Polizeitradition gefolgt waren. Nachdem, mit der Dienstrechtsreform vom 1. Juli 1976, bereits die alten BGS-Dienstgrade den jetzt „Amtsbezeichnungen“ genannten Rängen der Länderpolizeien gewichen waren, erfolgte 2001 auch die Übernahme der bei den Länderpolizeien üblichen Schulterklappen, mit sechsspitzigen Sternen als Rangabzeichen.
Zur Dienstbekleidung gehörten bis 1976 auch gekürzte schwarze volllederne wasserdichte Marschstiefel, ähnlich Modell 39 der Wehrmacht, aber verbessert und an der Außenseite mit schwarzlackierten Aluminiumverschlüssen zur Größenverstellung versehen. Diese Marschstiefel waren zuletzt mit einer Gummisohle ausgestattet. Das letzte Stiefelmodell, welches bis 2005 getragen wurde, war der über den Knöchel reichende Haix Ranger-Schnürstiefel aus schwarzem spezialbehandeltem wasserabweisendem Leder und einer öl- und benzinbeständigen Nitril-Gummisohle.
Für die ab 1. Oktober 1987 erstmals beim BGS ausgebildeten Vollzugsbeamtinnen (Polizeihauptwachtmeisteranwärterinnen) wurde auf Basis von Oestergaards Uniformlinie eine eigene Dienstkleidung eingeführt.
Die „Oestergaard-Uniform“ ersetzte zwischen 2007 und 2008 sukzessive eine neue, dunkelblaue Dienstkleidung. Damit entsprach die Bundespolizei der Entwicklung, die sich zwischen 2004 und 2018 bei den Polizeiuniformen der Bundesländer vollzog.
Zu einem wichtigen Teil des Lebens im BGS gehörte die Kameradschaft. Ehemalige Angehörige des „alten“ BGS zwischen 1951 und 1976 bezeichnen sich auch heute noch untereinander gerne als „Kameraden“. Diese Kameradschaft war ein Element, die Menschen aus unterschiedlichen Berufen und Richtungen zu einer leistungsstarken Einheit zusammenzuschweißen. Darum wurde gemeinsames Tun wie das Singen auch in der Ausbildung gefördert. Lieder welche damals sehr beliebt waren und oft gesungen wurden: Drei Lilien, Mein Schlesierland, Die blauen Dragoner, Wir tragen den silbernen Adler am Rock, Märkische Heide, Die Jäger u. v. a.
Zu den verschiedensten Anlässen wie Paraden, Staatsbesuchen und Großem Zapfenstreich spielten BGS-Spielmannszüge neben Nationalhymnen auch Märsche aus der deutsch-österreichischen Militärtradition.
Am 17. August 1954 wurden taktische Zeichen für Dienstfahrzeuge des BGS eingeführt, durch die ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Grenzschutzkommando (liegendes gleichschenkliges Dreieck), einer Grenzschutzgruppe (Rechteck), einer Grenzschutzabteilung (auf der Spitze stehendes gleichseitiges Dreieck) oder einer Grenzschutzhundertschaft (Kreis) erkennbar war. Die Grundfarbe der genannten Symbole gab die Zugehörigkeit zu einem der Grenzschutzkommandos an. Mit Ziffern, Buchstaben und Symbolen wurden die Verbände und Einheiten genau bezeichnet.
Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes führten das Kfz-Kennzeichen „BG“ (für Bundesgrenzschutz). Im Frühjahr 2007 wurden sämtliche Kennzeichen auf „BP“ (für Bundespolizei) umgestellt.
1995 hatte der BGS rund 5.500 Personenkraftfahrzeuge, schwere Transportfahrzeuge, Sonderfahrzeuge und Krafträder im Einsatz.
Zu den Dienstfahrzeugen gehörten im Laufe der Jahre (Auswahl):
Für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich Küstenmeer und Hohe See bestand die Flotte bis zur Umbenennung/Neuorganisation zur Bundespolizei 2005 aus sechs Einsatzschiffen:
Die Besatzungsstärke betrug jeweils 14 Beamte.
Für die küstennahen Gewässer der Ostsee kamen diverse Patrouillenboote (u. a. Vogtland, Rhön, Spreewald) und der Schlepper Rettin zum Einsatz.[18]
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