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funktionale Einordnung eines Beamten oder Soldaten in die Entscheidungshierarchie oder Befehlsstruktur Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Dienststellung bezeichnet – im Gegensatz zu einem Dienstrang oder Dienstgrad bzw. Dienstposten – die funktionale Eingliederung einer Person in einer Befehls- und Kommandostruktur bei vielen Streitkräften bzw. in einer Organisationsstruktur bei einigen Organisationen mit hoheitlichen Aufgaben. In Österreich wird auch die Bezeichnung Dienstverwendung oder Funktion verwendet.
Die Dienststellung geht gemäß der deutschen Vorgesetztenverordnung (VorgV) hinsichtlich der Befehlsbefugnis dem Dienstgrad vor.
Die Bezeichnungen General der Infanterie (Dienststellung, Bundeswehr), General der Fernmeldetruppe, General Flugsicherheit, General der Nachschubtruppe und General der Heeresflugabwehrtruppe sind in der Bundeswehr im Gegensatz zu den früheren Armeen keine Dienstgrade mehr, sondern Dienststellungen.
Bei der Feuerwehr in Deutschland wird in einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen) das Prinzip der Unterscheidung zwischen Dienstgraden und Dienststellungen angewandt. Die Feuerwehrangehörigen tragen hier neben dem Dienstgradabzeichen ggf. ein spezielles Dienststellungsabzeichen.
Beim Technischen Hilfswerk werden ausschließlich Dienststellungen angewandt.
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