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Gebiete, die zu keinem Staatsgebiet gehören und dem Internationalen Seerecht unterliegen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Hohe See oder Hochsee im allgemeinsprachlichen Sinne bezeichnet das offene Meer außerhalb der Küstengewässer.[1]
Völkerrechtlich umfasst die Hohe See gemäß Artikel 86 des Seerechtsübereinkommens von 1982 (SRÜ) alle Teile der Meere, die nicht zu einer Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), zum Küstenmeer, zu den Binnengewässern eines Staates oder zu den Archipelgewässern eines Archipelstaats gehören. Zwei Drittel der Ozeane gehören zur Hohen See.[2]
Sie sind damit frei von der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt. Ihr rechtlicher Status ist im Teil VII Hohe See SRÜ (Artikel 86 bis 120) geregelt.[3]
Artikel 87 lautet:
Artikel 94 regelt das Hoheitsrecht der Staaten über Schiffe auf Hoher See. Es gilt das Flaggenstaatsprinzip[4]. Absatz 1 lautet:
Das Seerechtsübereinkommen hat durch die Vereinbarung der Möglichkeit, ausschließliche Wirtschaftszonen von bis zu 200 Seemeilen zu generieren, durch die Definition der Archipelgewässer und durch die Ausweitung der Hoheitsgewässer von drei auf zwölf Seemeilen die Rechte der Küstenstaaten gestärkt und dafür die „Freiheit der Meere“ erheblich eingeschränkt.
Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich 2023 auf ein Abkommen zum Schutz der Weltmeere geeinigt. Künftig sollen demnach mindestens 30 Prozent der Weltmeere als Schutzgebiete ausgewiesen werden.[2][5]
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