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Parlament der Deutschen Demokratischen Republik Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Volkskammer war vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990[1] das Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Nominell war sie das höchste Verfassungsorgan, tatsächlich bestimmte aber die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) die Politik der DDR. Dies änderte sich erst durch die Friedliche Revolution von 1989/90.
Volkskammer 1949–1990 | |
---|---|
Basisdaten | |
Sitz: | Palast der Republik, Ost-Berlin |
Legislaturperiode: | 4, zwischenzeitlich 5 Jahre |
Erste Sitzung: | 7. Oktober 1949 |
Abgeordnete: | 1949–1963: 466 1963–1990: 500 1990: 400 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 18. März 1990 |
Vorsitz: | Präsident der Volkskammer |
Sitzverteilung der letzten Volkskammer | |
Sitzverteilung: | Letzte Regierung (303)
|
Gewählt wurde die Volkskammer normalerweise alle vier Jahre, teilweise für fünf. Es gab nur eine einzige Wahlliste, die vor der Wahl von der Nationalen Front genehmigt wurde. Das war formell ein Bündnis von Parteien und Massenorganisationen. Auf der Wahlliste standen Kandidaten dieser Parteien und Massenorganisationen; diese Kandidaten wurden stets in die Volkskammer „gewählt“.
In der Volkskammer war die SED-Fraktion stets die größte, wenngleich sie nie die absolute Mehrheit hatte. Allerdings waren auch viele Mitglieder der Fraktionen von Massenorganisationen SED-Parteimitglied.
Zum eigentlichen Parlament wurde die Volkskammer erst 1990: Am 18. März wurde die Volkskammer zum ersten und einzigen Mal frei gewählt. Die Abgeordneten bildeten eine Mehrheitskoalition (Kabinett de Maizière). Ein verfassungsänderndes Gesetz machte die Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl zum Staatsoberhaupt der DDR. Am Tag nach der letzten Sitzung vom 2. Oktober 1990 endete die DDR und damit auch die Volkskammer.
Die Provisorische Volkskammer wurde am 7. Oktober 1949 in Ost-Berlin aus dem Zweiten Deutschen Volksrat gebildet. Sie wählte 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR.
Die erste Volkskammerwahl erfolgte, verspätet und nach einem anderen Wahlsystem als ursprünglich geplant, am 15. Oktober 1950 (siehe Volkskammerwahl 1950).
Wahltermin | Wahlbeteiligung | Ja-Stimmen | ungültig |
---|---|---|---|
1. Wahlperiode: 15. Oktober 1950 | 98,53 | 99,72 | 0,28 |
2. Wahlperiode: 17. Oktober 1954 | 98,51 | 99,46 | 0,54 |
3. Wahlperiode: 16. November 1958 | 98,90 | 99,87 | 0,13 |
4. Wahlperiode: 20. Oktober 1963 | 99,25 | 99,95 | 0,05 |
5. Wahlperiode: 2. Juli 1967 | 99,82 | 99,93 | 0,07 |
6. Wahlperiode: 14. November 1971 | 98,48 | 99,85 | 0,15 |
7. Wahlperiode: 17. Oktober 1976 | 98,58 | 99,86 | 0,14 |
8. Wahlperiode: 14. Juni 1981 | 99,21 | 99,86 | 0,14 |
9. Wahlperiode: 8. Juni 1986 | 99,74 | 99,94 | 0,06 |
Die Ergebnisse der Volkskammerwahlen (teils auch Volkswahlen genannt) von 1950 bis 1986 gelten als nicht demokratisch zustande gekommen. Als Scheinwahlen beruhten sie auf Einheitslisten der Nationalen Front. Da das Ergebnis vorher feststand, falteten viele DDR-Bürger den Stimmzettel und warfen ihn ungelesen in die Wahlurne. Dieser Vorgang wurde im Volksmund „falten gehen“ genannt.[2] Die Wahlen zur Volkskammer bis zur Wende waren kaum geheim:[3] Wahlkabinen waren zwar vorhanden, ihre Benutzung wurde aber als Zeichen für Opposition zum System gewertet. Nach offiziellen Angaben habe die Wahlbeteiligung 98 % betragen und 99,7 % für die Nationale Front gestimmt.[3] Aus Akten des Ministeriums für Staatssicherheit konnten nach dem Ende der DDR umfangreiche Wahlfälschungen bis in die Zeit vor 1990 belegt werden.[3]
Die Volkskammer tagte von 1950 bis April 1990 üblicherweise zwei- bis viermal im Jahr, die Sitzungen waren nach § 6 der Geschäftsordnung grundsätzlich öffentlich.
Die Volkskammer hatte bis 1963 400 Sitze, danach 500. Gewählt wurden diese in zuletzt 73 Wahlkreisen, welche zwischen 4 (30 Merseburg in Bezirk Halle) und 13 (3 Berlin-Marzahn, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Hellersdorf in Ost-Berlin) Abgeordnete entsandten.[4] Bis zur 5. Wahlperiode (1967–1971) gehörten 66 Berliner Vertreter der Volkskammer mit beratender Stimme an, danach waren diese normale Abgeordnete. Seit Ende 1958 nahmen an den Sitzungen und an der Ausschussarbeit 100, später 200 Nachfolgekandidaten teil. Diese hatten kein Stimmrecht in den Abstimmungen, waren den regulären Abgeordneten aber sonst weitgehend gleichgestellt.
Folgende Fraktionen waren von 1950 bis April 1990 in der Volkskammer vertreten: SED-Fraktion, CDU-Fraktion, LDPD-Fraktion, NDPD-Fraktion, DBD-Fraktion, FDGB-Fraktion, FDJ-Fraktion, DFD-Fraktion, Kulturbund-Fraktion, VdgB/Konsumgenossenschaften-Fraktion (nur von 1950 bis 1963 und ab 1986) sowie VVN-Fraktion (1950–1954).
Name der Fraktion |
Kürzel der Fraktion |
Anzahl der Abgeordneten |
Pseudografische Darstellung der Anzahl der Abgeordneten |
---|---|---|---|
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands | SED | 127 | •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• |
Christlich-Demokratische Union | CDU | 52 | •••••••••••••••••••••••••• |
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands | LDPD | 52 | •••••••••••••••••••••••••• |
Demokratische Bauernpartei Deutschlands | DBD | 52 | •••••••••••••••••••••••••• |
National-Demokratische Partei Deutschlands | NDPD | 52 | •••••••••••••••••••••••••• |
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund | FDGB | 68 | •••••••••••••••••••••••••••••••••• |
Freie Deutsche Jugend | FDJ | 40 | •••••••••••••••••••• |
Demokratischer Frauenbund Deutschlands | DFD | 35 | •••••••••••••••••• |
Kulturbund | KB | 22 | ••••••••••• |
Die Abgeordneten der Volkskammer waren in ihrem Abstimmungsverhalten an die politischen Vorgaben der SED gebunden. Nach dem Verständnis der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED war die Volkskammer kein Parlament im bürgerlichen Sinne einer repräsentativen Demokratie, sondern sollte eine Volksvertretung neuen Typs darstellen. Sie sollte den postulierten Ansprüchen nach die im bürgerlichen Parlamentarismus nicht gegebene Einheit zwischen politischer Führung und Bevölkerung herstellen und Parteienegoismus, Parteinahme für das Kapital, persönliche Bereicherungssucht und Selbstblockade durch Gewaltenteilung ausschließen.[5]
Die einzige Abstimmung der Volkskammer, in der Konflikte öffentlich bekannt wurden, war im März 1972 die Abstimmung über das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft zur Einführung der Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen, bei der 14 Abgeordnete der CDU nach Absprache mit ihrer Parteiführung gegen das Gesetz stimmten. Diese Gegenstimmen und einige Enthaltungen blieben jedoch ohne Wirkung auf den Gesetzgebungsprozess zur Fristenlösung, erhöhten auf der anderen Seite aber die Legitimation der Volkskammer, da in diesem Fall in der Öffentlichkeit der Eindruck eines echten, streitenden Gremiums entstand.[6][7]
Faktisch war die Volkskammer weitgehend ohne Einfluss auf das politische Geschehen, denn der seit 1968 in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik auch offiziell verankerte Führungsanspruch der SED verhinderte von Beginn an eine echte politische Einflussnahme des Parlaments.
Bis 1958 bestand neben der Volkskammer eine Länderkammer, die von ihrem Recht, Gesetzentwürfe in die Volkskammer einzubringen und aufschiebenden Widerspruch gegen Gesetzesbeschlüsse zu erheben, nie Gebrauch machte.
Nach dem Tod Wilhelm Piecks 1960 wurde die Funktion des Präsidenten der DDR durch den Staatsrat der DDR beziehungsweise dessen Vorsitzenden ersetzt, der von der Volkskammer gewählt wurde.
Der Anteil von Frauen an den Abgeordneten betrug 1950 23,0 Prozent (mit Berliner Vertretern), 1986 32,2 Prozent. Die Mehrheit der SED in der Volkskammer seit 1950 wurde durch die Fraktionen der Massenorganisationen (FDGB, DFD, FDJ, KB) gesichert, deren Fraktionsmitglieder in der Regel zugleich Mitglieder der SED waren.
Prominente Abgeordnete zwischen 1950 und April 1990 waren neben allen wichtigen SED-Parteifunktionären und Vorsitzenden der anderen Parteien unter anderem prominente Leistungssportler wie Heike Drechsler oder Täve Schur und Arbeiteraktivisten sowie Veteranen der sozialistischen Bewegung bzw. des DDR-Aufbaus wie Rosa Thälmann, Robert Havemann, Kurt Krjeńc, Adolf Hennecke, Frida Hockauf, Käthe Kern und Wilhelmine Schirmer-Pröscher.
Die Volkskammer verfügte bis April 1990 über die folgenden Ausschüsse:
Nach der 1989 durch Bürgerproteste ausgelösten politischen Wende und friedlichen Revolution in der DDR wurden am 18. März 1990 die einzigen freien Wahlen zur Volkskammer abgehalten. Als frei gelten auch die danach noch abgehaltenen Kommunalwahlen 1990.
Wahltermin | Wahlbeteiligung | Ja-Stimmen | ungültig |
---|---|---|---|
10. Wahlperiode: 18. März 1990 | 93,40 | Wahlergebnis | 0,55 |
Die Fraktion nannte sich offiziell „CDU/DA“ bis zum 5. August 1990, also dem Tag der Fusion der beiden Organisationen. Danach nannte sie sich „CDU-Fraktion“. Die Vorsitzenden waren:
Die Vorsitzenden der Fraktion der SPD waren:
Der Vorsitzende der PDS-Fraktion war während der ganzen Legislaturperiode Gregor Gysi.
Die Fraktion der DSU hatte von März bis Oktober nur einen Vorsitzenden, Hansjoachim Walther.
Die Fraktion „Die Liberalen“ war eine Fraktionsgemeinschaft von FDP, DFP, LDP und NDPD. Bei der Volkskammerwahl nahmen die ersten drei Parteien als Mitglieder der Listenverbindung Bund Freier Demokraten teil, die NDPD stellte eine eigene Liste. Nach der Bildung der Volkskammer schlossen sich die zwei Abgeordneten der NDPD der liberalen Fraktion an. Der Vorsitzende der Fraktion war bis Oktober Rainer Ortleb.
Bündnis 90 bildete eine Fraktionsgemeinschaft mit den Grünen, die keinen Fraktionsvorsitzenden, sondern mehrere Fraktionssprecher hatte. Die Sprecher der Fraktion waren:
Die Demokratische Bauernpartei Deutschlands und die einzige Abgeordnete des Demokratischen Frauenbunds Deutschlands bildeten in der Volkskammer eine Fraktionsgemeinschaft, deren Vorsitzender Günther Maleuda war. Am 29. August 1990 beschloss die Fraktion ihre Auflösung. Maleuda blieb fraktionslos, drei DBD-Abgeordnete schlossen sich der SPD, vier der CDU an, ein DBD-Abgeordneter und die Abgeordnete des DFD wechselten zur Fraktion der Liberalen.
Der über das Aktionsbündnis Vereinigte Linke gewählte Abgeordnete Thomas Klein blieb fraktionslos.
Die Macht des Parlaments entsprach nach der Volkskammerwahl 1990 erstmals jener der Parlamente bürgerlicher Demokratien.
Bei der konstituierenden Sitzung am 5. April wurde durch die Einfügung des Artikels 75a in die Verfassung der DDR das Präsidium der Volkskammer mit den Befugnissen des nicht mehr besetzten Staatsrates betraut. Die am selben Tag gewählte Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl (CDU), erhielt die Befugnisse des Staatsratsvorsitzenden und war damit formell letztes Staatsoberhaupt der DDR.
Am 12. April 1990 wurde Lothar de Maizière (CDU) mit 265 Stimmen bei 108 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen zum Ministerpräsidenten der DDR gewählt. Die Abgeordneten bestätigten danach en bloc auch das Kabinett de Maizières, die erste und letzte frei gewählte Regierung der DDR.
Die Volkskammer schuf mit dem Ländereinführungsgesetz die neuen Bundesländer. Sie wurden mit ihrer Gründung Teil der Bundesrepublik, die DDR war somit abgeschafft. Gleichzeitig wurde mit einer „Mindest-Gesetzesausstattung“ der Volkskammer unverzüglich Landesrecht für die neuen Länder geschaffen. Zwar war der Einigungsvertrag, der u. a. regelte, welche Bundesgesetze im Beitrittsgebiet nicht oder nur modifiziert gelten sollten, durch die Regierungen ausgehandelt worden, doch hatten die Regierungsfraktionen im Vorfeld eine Fülle von Bedingungen formuliert (etwa: Bestand der Bodenreform), die in den Vertrag einflossen.
In ihrer historischen Sitzung vom 23. August 1990 beschloss die Volkskammer den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 und damit das Ende der DDR als Völkerrechtssubjekt.[8]
Die Volkskammer verfügte zuletzt über die folgenden Ausschüsse:
Nr. | Name | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit | Partei |
---|---|---|---|---|
1 | Johannes Dieckmann | 7. Oktober 1949 | 22. Februar 1969 | LDPD |
2 | Gerald Götting | 12. Mai 1969 | 29. Oktober 1976 | CDU |
3 | Horst Sindermann | 29. Oktober 1976 | 13. November 1989 | SED |
4 | Günther Maleuda | 13. November 1989 | 5. April 1990 | DBD |
5 | Sabine Bergmann-Pohl | 5. April 1990 | 2. Oktober 1990 | CDU |
Die Volkskammer tagte in sechs verschiedenen Gebäuden zwischen 1949 und 1990
Am 7. Oktober 1949 konstituierte sich die Provisorische Volkskammer im Haus der Deutschen Wirtschaftskommission (dem ehemaligen Reichsluftfahrtministerium) in der Leipziger Straße/Ecke Wilhelmstraße und gründete dort die Deutsche Demokratische Republik. Am 11. Oktober wählte sie auf einer weiteren Sitzung Wilhelm Pieck zum ersten Präsidenten der DDR.
Ab 1950 wurde das Langenbeck-Virchow-Haus (vorher der Medizinischen Gesellschaft) in der Luisenstraße nahe der Charité zum Tagungsort der Provisorischen Volkskammer und danach der Volkskammer. Dort wurden alle wichtigen Beschlüsse in dieser Zeit gefasst.
Nachdem die Zahl der Abgeordneten 1963 von 400 auf 500 erhöht worden waren, reichten die Sitzplätze im Plenarsaal nicht mehr für alle Abgeordneten und die teilnehmenden Nachfolgekandidaten aus. Außerdem klagten die Abgeordneten und Mitarbeiter über zu schlechte Lüftungsmöglichkeiten.[9]
Ab 1970 diente die neu erbaute Kongreßhalle am Alexanderplatz als Tagungsort.
Ab 1976 fanden die Plenarsitzungen im kleinen Saal des neu gebauten Palastes der Republik statt. Dort konstituierte sich auch die erste frei gewählte Volkskammer im April 1990.
Am 19. August 1990 wurde der Palast der Republik wegen Asbestverseuchung geschlossen.
Seit April 1990 wurden im Haus der Parlamentarier am Werderschen Markt (dem vormaligen Gebäude des ZK der SED) Räume für Tagungen und Beratungen der Fraktionen und Ausschüsse genutzt, für die im Palast der Republik kein Platz war.
Seit dem 20. August 1990 tagte dort auch das Plenum der Volkskammer nach der Schließung des Palastes der Republik und beschloss an diesem Tag den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland.
Die letzte Sitzung der Volkskammer am 2. Oktober 1990 fand im ehemaligen Staatsratsgebäude in der Nähe des Palastes der Republik statt.
Die Volkskammer wurde vom Deutschen Bundestag und anderen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland nach ihrer Konstituierung am 7. Oktober 1949 nicht anerkannt, da sie nicht demokratisch legitimiert war. Deshalb wurden auch direkte Kontakte zwischen beiden Parlamenten über viele Jahre kategorisch abgelehnt.
Eine Ausnahme machte Bundestagspräsident Hermann Ehlers (CDU), der 1952 eine Volksdekammerdelegation empfing, die ein Schreiben an den Bundestag überbringen wollte. Dafür erhielt er viel Kritik von anderen westdeutschen Politikern, weswegen er die Begegnung auf ein Minimum reduzierte, er empfing die Delegation nur im Lesezimmer der Bibliothek des Bundeshauses und beendete das kurze Gespräch nach 18 Minuten. 1954 traf sich Ehlers mit Volkskammerpräsident Johannes Dieckmann (LDPD) und dessen Stellvertreter Otto Nuschke (CDU) während des Leipziger Kirchentages zu einem informellen Gespräch, das aber keine Nachwirkungen hatte.[10] Nach dessen baldigem Tod 1954 gab es 30 Jahre lang keine weiteren solchen Kontakte von führenden Repräsentanten beider Parlamente mehr.
Erst 1984 besuchte eine Bundestagsdelegation der SPD unter Leitung des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Horst Ehmke die Volkskammer, wo dieser eine Rede halten konnte.[11] Ein Gegenbesuch einer Volkskammerdelegation in die Bundesrepublik scheiterte aber zwei Jahre lang am Widerstand von einigen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion. 1986 reiste dann Volkskammerpräsident Horst Sindermann mit einigen Abgeordneten nach Bonn, allerdings nur auf Einladung der SPD-Fraktion und ohne einen offiziellen Empfang im Bundestag.[12] Er wurde von Bundestagspräsident Philipp Jenninger (CDU) nur in dessen Privathaus empfangen. Auch danach gab es keine offiziellen Kontakte zwischen Bundestag und Volkskammer bis 1990.
Nach der ersten freien Wahl zur Volkskammer im März 1990 änderte sich die Situation. Am 30. April trafen sich Vertreter der Präsidien beider Parlamente mit den Präsidentinnen Rita Süssmuth (CDU) und Sabine Bergmann-Pohl (CDU) in Ost- und West-Berlin zu ersten offiziellen Gesprächen über eine gemeinsame Zusammenarbeit auf dem Weg zur deutschen Einheit.[13]
Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 wurden einige Volkskammerabgeordnete Mitglieder des Deutschen Bundestages.
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