Länderkammer der DDR

Verfassungsorgan der DDR als föderale Einrichtung (1949–1958) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Remove ads

Die Länderkammer der DDR war von der Staatsgründung am 7. Oktober 1949, trotz des politischen Auflösungsprozesses der Länder[1] in der Deutschen Demokratischen Republik am 23. Juli 1952,[2] bis zu ihrer formalen Auflösung durch die Volkskammer am 8. Dezember 1958 als Vertretung der Länder neben der Volkskammer (auf föderaler Ebene) an der Gesetzgebung der DDR beteiligt.

Schnelle Fakten Länderkammer der DDR 1949–1958, Basisdaten ...
Länderkammer der DDR
1949–1958
Thumb
Basisdaten
Sitz: Ost-Berlin
Legislaturperiode: Ständiges Organ
Erste Sitzung: 7. Oktober 1949
Abgeordnete: 50
Aktuelle Legislaturperiode
Vorsitz: Präsident der Länderkammer

Reinhold Lobedanz (Ost-CDU)
(1949–1955)
August Bach (Ost-CDU)
(1955–1958)

Stimmenverteilung in der Länderkammer
     
Sitzverteilung:
  • Sachsen 13
  • Sachsen-Anhalt 11
  • Thüringen 10
  • Brandenburg 9
  •  Mecklenburg 7
  • Sitzungssaal der Länderkammer
    Thumb
    Schließen

    Hintergrund

    Thumb
    Die fünf Länder der DDR und Ost-Berlin 1949–1952:
  • Mecklenburg
  • Brandenburg
  • Sachsen-Anhalt
  • Sachsen
  • Thüringen
  • Berlin (Ost)
  • Die Sowjetische Militäradministration (SMAD) hatte 1945 die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) territorial neu gegliedert. Dabei berücksichtigte sie weitgehend die historischen Grenzen. Änderungen ergaben sich aus der Zerschlagung Preußens und der Verlagerung der Ostgrenze an die Oder-Neiße-Linie. Das Gebiet der seit dem November 1948 gespaltenen Viersektorenstadt Berlin gehörte nicht zur Sowjetischen Besatzungszone, wobei die SMAD nur den im sowjetischen Sektor an der Macht befindlichen Magistrat anerkannte.

    Die DDR bestimmte sich in ihrer ersten Verfassung von 1949 zu einem dezentralisierten Einheitsstaat. Die Gesetze wurden von den zentralstaatlichen Organen in Berlin bestimmt (Legislative) und die Landesbehörden waren für deren Umsetzung zuständig (Exekutive).

    Remove ads

    Aufgaben

    Thumb
    Schaubild für die Verfassung der DDR von 1949

    Entsprechend den zentralstaatlichen Tendenzen in der DDR waren die Eingriffsmöglichkeiten der Länderkammer nicht mit denen in einem echten Zweikammersystem vergleichbar. Die Länderkammer konnte Gesetzesvorlagen einbringen und hatte ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse der Volkskammer, konnte dann jedoch von der Volkskammer überstimmt werden. Von diesem Einspruchsrecht wurde außerdem nie Gebrauch gemacht.

    Zusammensetzung

    Entsprechend dem Staatsgründungsgesetz vom 7. Oktober 1949 wurde neben der Abgeordnetenkammer („Provisorische Volkskammer“) eine „Provisorische Länderkammer“ gebildet. Sie bestand aus elf Abgeordneten des Landes Sachsen, acht Abgeordneten des Landes Sachsen-Anhalt, sechs Abgeordneten des Landes Thüringen, fünf Abgeordneten des Landes Brandenburg und vier Abgeordneten des Landes Mecklenburg. Die „Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin“, konnte sieben Vertreter als Beobachter entsenden. Am 8. November 1950 bestimmte das Gesetz über die Zusammensetzung der Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik, dass sie aus 13 Abgeordneten aus Sachsen, elf aus Sachsen-Anhalt, zehn aus Thüringen, neun aus Brandenburg und sieben aus Mecklenburg bestehen soll. Diese 50 Abgeordneten der Länderkammer waren von den Landtagen im Verhältnis der Fraktionen zu bestimmen. Die „Hauptstadt Berlin“, der eine Volksvertretung fehlte, entsandte in die Länderkammer 13 Vertreter mit beratender Stimme.

    Remove ads

    Präsidenten

    Auflösung

    Mit der faktischen Abschaffung der Länder in der DDR durch die Verwaltungsreform von 1952 existierte die Länderkammer als verfassungsrechtliche Absurdität zunächst weiter. Da die Landtage als verfassungsmäßige Wahlkörper nicht mehr existierten, wurden die Abgeordneten 1954 von den länderweise zusammengetretenen Bezirkstagen gewählt. 1958 wählten die einzelnen Bezirkstage dann direkt. Die bei dieser letzten Wahl bestimmten Abgeordneten hatten aber nur noch eine Aufgabe: Sie legten keinen Einspruch ein, als die Volkskammer der DDR am 8. Dezember 1958 die Auflösung der Länderkammer beschloss.

    Am 22. Juli 1990 verabschiedete die Volkskammer das Ländereinführungsgesetz, wodurch die früheren Länder wiederhergestellt wurden.

    Remove ads

    Siehe auch

    Commons: Länderkammer der DDR – Sammlung von Bildern
    • Gesetz über die Bildung einer Provisorischen Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949 im Gesetzblatt der DDR, 1949, S. 3, Online (PDF).
    • Gesetz über die Zusammensetzung der Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. November 1950 im Gesetzblatt der DDR, 1950, Nr. 127, S. 1135, Online (PDF).
    • Gesetz über die Auflösung der Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1958 im Gesetzblatt der DDR, 1958, Nr. 71, S. 867, Online (PDF).
    Remove ads

    Einzelnachweise

    Wikiwand in your browser!

    Seamless Wikipedia browsing. On steroids.

    Every time you click a link to Wikipedia, Wiktionary or Wikiquote in your browser's search results, it will show the modern Wikiwand interface.

    Wikiwand extension is a five stars, simple, with minimum permission required to keep your browsing private, safe and transparent.

    Remove ads