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Liste der Kfz-Kennzeichen der DDR (1953–1990)
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Die unten aufgeführte Liste der Kfz-Kennzeichen der DDR enthält alle in der DDR jemals gültig gewesenen Unterscheidungszeichen, die in der Zeit von 1953 bis Ende 1990 ausgegeben wurden. Diese DDR-Kennzeichen sind nicht mehr gültig.
Geschichte
Zusammenfassung
Kontext
Die neuen Kennzeichen in der Art XX 99-99 (ohne die Kombinationen mit 00-00) mit schwarzer Schrift auf weißem Grund wurden ab dem 20. April 1953 ausgegeben. Die Umkennzeichnung der Fahrzeuge sollte bis zum 31. Juli 1953 abgeschlossen sein. Ab dem 1. September 1953 waren die alten Kennzeichen nicht mehr gültig.
Für Berlin (Ost) wurde am 19. November 1953 eine eigene Verordnung erlassen. Die Umkennzeichnung musste bis zum 31. Januar 1954 abgeschlossen sein.
Der zweite Buchstabe (hinter dem Bezirksbuchstaben) hatte zunächst eine besondere Bedeutung. Hier werden die Bedeutungen 1954 und 1956 sowie die abweichenden Bedeutungen in Berlin (Ost) aus dem Jahr 1954 angegeben.
Schon bald musste in manchen Bezirken ein zweiter Bezirksbuchstabe eingeführt werden. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt war dies bereits im Jahr 1956 der Fall. Im Bezirk Dresden war man 1957 so weit. Magdeburg, Halle und Leipzig folgten im Jahr 1959. Der Bezirk Erfurt erhielt im März 1960 als vorerst letzter einen zweiten Bezirksbuchstaben, bis schließlich Potsdam am 28. Januar 1971 noch nachzog.
Ab etwa 1960 wurde die bisherige Kennzeichnung aufgegeben. Stattdessen konnte man jetzt anhand des zweiten Buchstabens den jeweiligen Zulassungsbezirk identifizieren. Man musste jedoch zu diesem Zweck unbedingt die Fahrzeugart kennen, da die Kennzeichen oft doppelt vergeben wurden.
Als auch dieses Kennzeichnungssystem an seine Grenzen stieß, wurden ab dem 1. Oktober 1974 für Fahrzeuge mit Ausnahme der Motorräder auch Kennzeichen mit drei Buchstaben und drei Ziffern in der Art XXX 9-99 (ohne die Kombinationen mit 0-00) ebenfalls mit schwarzer Schrift auf weißem Grund eingeführt. Der zweite Buchstabe gab den Zulassungsbezirk an. Die Kennzeichenmaße wurden vergrößert. Die Zulassung von Fahrzeugen mit Kennzeichen in alten Abmessungen wurde noch bis zum 31. Dezember 1975 erlaubt.
Die DDR-Kennzeichen wurden nach dem 3. Oktober noch bis zum 31. Dezember 1990 ausgegeben. Sie mussten bis zum 31. Dezember 1993 gegen die neuen (bundesdeutschen) Kennzeichen ausgetauscht werden.[1] Dieser Umtausch verlief sukzessiv. Wann die jeweiligen Kennzeichen umzutauschen waren, wurde amtlich bekannt gegeben.
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Unterscheidungszeichen
Zusammenfassung
Kontext
In der DDR gab es zwei verschiedene Arten von Unterscheidungszeichen:
In der ersten Serie mit einem Buchstabenpaar verwies der erste Buchstabe auf den zuständigen Bezirk. Die Verteilung des zweiten Buchstabens und der Erkennungsnummern innerhalb des jeweiligen Bezirks ist nicht einfach ersichtlich. Man braucht dazu Kennzeichenlisten und muss zudem über die Art des Fahrzeugs (Motorrad, Pkw, Lkw usw., auch Anhänger) Bescheid wissen, zumal eine Doppelvergabe derselben Buchstaben-Zahlen-Kombination üblich war.
In der zweiten Serie mit einem Buchstabentripel (drei aufeinanderfolgende Buchstaben) verwies der erste Buchstabe wiederum auf den zuständigen Bezirk. Eine Unterverteilung auf die Kreise und Stadtkreise ist anhand des zweiten Buchstabens möglich. Falls eine Stadt zugleich ein Stadtkreis als auch die Kreisstadt des sie umgebenden gleichnamigen Kreises ist, wurden beiden Verwaltungseinheiten dieselben Buchstabenpaare zugewiesen. Eine mögliche Aufteilung auf den Kreis und den Stadtkreis ist nicht bekannt.
Erster Buchstabe: Bezirk
Der erste Buchstabe des Kennzeichens gab den Bezirk an, in dem das Fahrzeug zugelassen war. Die Buchstaben wurden dabei in Nord-Süd-Richtung von A bis Z vergeben. Einige Bezirke hatten dabei zwei verschiedene mögliche Buchstaben als Kennzeichnung.
Für den Bezirk Cottbus war offensichtlich ursprünglich ein anderer Buchstabe vorgesehen (F oder G).
Erste Kennzeichenserie: zwei Buchstaben
Während der erste Buchstabe dem jeweiligen Bezirk zuzuordnen war, konnte man anhand des zweiten Buchstabens und der Zahlenkombination den jeweiligen Zulassungsbezirk identifizieren. Man musste jedoch zu diesem Zweck unbedingt die Fahrzeugart kennen, da die Kennzeichen oft doppelt vergeben wurden.
So wurden beispielsweise die folgende Nummerngruppen der Kennzeichen mit zwei Buchstaben im Kreis Weißwasser vergeben:
Erste Kennzeichenserie: Motorräder
Für die Zulassung der Motorräder gab es eine Besonderheit. Während für die anderen Kraftfahrzeuge und für die Anhänger in der Regel ab 1974, spätestens wohl ab 1976 Kennzeichen mit drei Buchstaben zugewiesen wurden, wurden für die Motorräder bis 1990 nur Kennzeichen mit zwei Buchstaben ausgegeben.
Hier folgen nun bezirksweise die letzten Motorradserien der einzelnen Zulassungsstellen, die bis Ende 1990 ausgegeben wurden, soweit sie zu ermitteln sind. Dies war bei den unten aufgeführten Bezirken der Fall.
Bezirk Gera
Bezirk Halle
Fußnote
1 Die Reihen mit den Buchstabenpaaren VH, VK und VN wurden den Zulassungsbezirken zugewiesen, die mit den bisher zugeteilten Serien nicht auskamen.
Bezirk Cottbus
Die Serie mit ZW 00-01 bis ZW 50-00 wurde nicht ausgegeben.
Fußnoten
1 Die Reihe mit dem Buchstabenpaar ZU wurde den Zulassungsbezirken zugewiesen, die mit den bisher zugeteilten Serien nicht auskamen.
2 Dies waren die letzten regulären Motorradserien dieser Zulassungsbezirke. Weitere Zuordnungen aus dem hinteren Bereich des Alphabets wurden offensichtlich nicht benötigt.
Erste Kennzeichenserie: höchste Erkennungsnummern
Erste Kennzeichenserie: nicht zugeteilte Buchstabenpaare
Nicht zugeteilt wurden
- alle Kombinationen mit Q (Diplomatenkennzeichen)
- CC, CD, CY (Diplomatenkennzeichen)
- HJ, KZ, SA, SS (Abkürzungen aus der Zeit des Nationalsozialismus)
Erste Kennzeichenserie: Besonderheit
Die Buchstaben-Kombination UC war Fahrzeugen vorbehalten, die über Genex verkauft wurden.
Zweite Kennzeichenserie: drei Buchstaben
Diese Kennzeichen konnten für alle Fahrzeuge und Anhänger mit Ausnahme der Motorräder genutzt werden. Angegeben sind jeweils die ersten beiden Buchstaben, die als Unterscheidungszeichen fungieren.
Bezirk Rostock
Bezirk Schwerin
Bezirk Neubrandenburg
Bezirk Potsdam
Der Bezirk Potsdam benötigte seinen zweiten Erkennungsbuchstaben P für diese Kennzeichen mit einer Ausnahme nicht: Alle Fahrzeuge, deren Kennzeichen mit einem P begannen, stammten aus dem Kreis Oranienburg und hatten als Zweitbuchstaben das N oder das O.
Bezirk Frankfurt
Bezirk Magdeburg
Fußnoten
1 Zunächst erhielt der Landkreis Salzwedel die Buchstabenkombination HN, ab 1988 auch HH vom aufgelösten Kreis Kalbe (Milde).
2 Zunächst erhielt der Landkreis Stendal die Buchstabenkombinationen HT und MU, ab 1988 auch HV vom aufgelösten Kreis Tangerhütte.
Berlin (Ost)
Bezirk Halle
Fußnote
1 Zunächst erhielt die Stadt Halle (Saale) die Buchstabenkombinationen KI, KJ, VI und VJ, im Jahr 1990 auch KK und VK von der eingemeindeten Stadt Halle-Neustadt.
Bezirk Erfurt
Der Bezirk Erfurt benötigte seinen zweiten Erkennungsbuchstaben F für diese Kennzeichen nicht.
Bezirk Gera
Fußnote
1 Die Buchstabenkombination NVA wurde nicht vergeben.
Bezirk Suhl
Bezirk Dresden
Bezirk Leipzig
Es wurden keine Kennzeichen mit dreibuchstabigen Kombinationen, die mit U begannen, zugeteilt.
Bezirk Karl-Marx-Stadt
Ab dem 1. Juni 1990 hieß der Bezirk wieder Bezirk Chemnitz.
Bezirk Cottbus
Zweite Kennzeichenserie: Fahrzeuge ausländischer Staatsbürger
Etwa ab 1975 erhielten die Fahrzeuge ausländischer Staatsbürger, die sich zeitweilig in der DDR aufhielten, Kennzeichen mit drei Buchstaben und drei Ziffern. Dies galt auch für Motorräder.
Bezirk Rostock
Bezirk Schwerin
Bezirk Neubrandenburg
Bezirk Potsdam
Bezirk Frankfurt
Bezirk Magdeburg
Berlin (Ost)
Bezirk Halle
Bezirk Erfurt
Bezirk Gera
Bezirk Suhl
Bezirk Dresden
Bezirk Leipzig
Bezirk Karl-Marx-Stadt
Ab dem 1. Januar 1990 hieß der Bezirk wieder Bezirk Chemnitz.
Bezirk Cottbus
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Volkspolizei
Zusammenfassung
Kontext

Die Kennzeichen der Volkspolizei trugen übereinander die Buchstaben V und P, eine zweistellige Schlüsselnummer für den Bezirk und hinter dem Strich eine vierstellige Zahl.
Die Schlüsselnummern waren:
- 00: Berlin (Ost)
- 01: Bezirk Rostock
- 02: Bezirk Schwerin
- 03: Bezirk Neubrandenburg
- 04: Bezirk Potsdam
- 05: Bezirk Frankfurt (Oder)
- 06: Bezirk Cottbus
- 07: Bezirk Magdeburg
- 08: Bezirk Halle (Saale)
- 09: Bezirk Erfurt
- 10: Bezirk Gera
- 11: Bezirk Suhl
- 12: Bezirk Dresden
- 13: Bezirk Leipzig
- 14: Bezirk Karl-Marx-Stadt (Chemnitz)
Nach der Wende gab es auch Kennzeichen, die nur den Buchstaben P trugen.
Kasernierte Volkspolizei
Kennzeichen der Fahrzeuge der kasernierten Volkspolizei trugen ab dem 27. Juni 1955 nicht mehr die angestammten VP-Kennzeichen, sondern neue nach dem Muster X-9-99-99. Als Buchstaben wurden nachweislich B, D, F, I und R genutzt, vielleicht auch weitere.
Mit der Ziffer hinter dem Buchstaben wurde die Fahrzeugart angegeben:
- 1: Motorräder
- 2: Pkw
- 3: Pkw
- 4: Lkw (auch Zugfahrzeuge und Spezial-Kfz)
- 5: Lkw (auch Zugfahrzeuge und Spezial-Kfz)
- 6: Lkw (auch Zugfahrzeuge und Spezial-Kfz)
- 7: Traktoren, Halbketten- und Kettenkfz
- 8: Omnibusse und Sanitätskfz
- 9: Anhänger (auch Spezialanhänger)
Nationale Volksarmee


Die Nationale Volksarmee wurde am 1. März 1956 gegründet. Ihre Fahrzeuge erhielten das Unterscheidungszeichen VA. Die Buchstaben standen zunächst übereinander. Es folgten eine Ziffer, ein Bindestrich und eine vierstellige Zahl.
Mit der Ziffer hinter dem Buchstaben wurde die Fahrzeugart angegeben:
- 1: Motorräder
- 2: Pkw
- 3: Pkw
- 4: Lkw (auch Zugfahrzeuge und Spezial-Kfz)
- 5: Lkw (auch Zugfahrzeuge und Spezial-Kfz)
- 6: Lkw (auch Zugfahrzeuge und Spezial-Kfz)
- 7: Traktoren, Halbketten- und Kettenkfz
- 8: Omnibusse und Sanitätskfz
- 9: Anhänger (auch Spezialanhänger)
Ab etwa 1960 folgten dem Unterscheidungszeichen zwei Ziffern, ein Bindestrich und eine vierstellige Zahl. Bei einzeiligen Kennzeichen standen die Buchstaben VA über-, bei zweizeiligen nebeneinander.
Am 1. Januar 1976 wurden die Kennzeichen geändert. Die Buchstaben VA standen jetzt immer nebeneinander. Es gab eine Einteilung. Die zweite Ziffer war jetzt für die Klassifizierung maßgebend.
- 91, 92: Anhänger und Spezialanhänger
- 93: Motorräder
- 94, 95: Pkw
- 90, 96, 97, 98, 99: Lkw, Klein-Lkw, Spezial-Lkw
Die 9 steht für jede beliebige Ziffer mit Ausnahme der 0.
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Grenztruppen und Grenzschutz
Nach der Gründung der Grenztruppen am 15. September 1961 wurden deren Fahrzeuge voraussichtlich ab dem 15. November 1961 mit Kennzeichen versehen, die als Kennung die Buchstaben GT trugen. Es folgten – durch einen Strich getrennt – eine zwei- und eine vierstellige Zahl.
Nach dem 14. März 1990 (Wahlen zur Volkskammer) wurde das Unterscheidungszeichen GS für die in Grenzschutz umbenannten Grenztruppen gewählt. Der Kennzeichenaufbau wurde ansonsten nicht geändert.
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Gesellschaft für Sport und Technik

Die Gesellschaft für Sport und Technik wurde am 7. August 1952 gegründet. Wunschgemäß wurden im Jahr 1953 eigene Nummernschilder eingeführt. Diese waren gelb mit schwarzer Schrift. Sie enthielten nur den Bezirksbuchstaben und vier Ziffern in der Anordnung X 99-99, wobei anhand der ersten beiden Ziffern eine Zuordnung zum Kreis möglich war (siehe: DDR Territorialer Grundschlüssel).
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Diplomatisches Corps
Zusammenfassung
Kontext
Am 31. Januar 1968 führte man in der DDR erstmals Unterscheidungszeichen für Diplomatenfahrzeuge ein. Diese waren
- CC für das Konsularische Corps
- CD für das Diplomatische Corps und
- CY für Mitglieder der Mission
Am 1. Januar 1974 wurde das System verändert. Jetzt trugen die Nummernschilder Kennzeichnungen des Ausgabejahres in weißer Schrift auf rotem Grund bei den folgenden Unterscheidungszeichen
- CC für das Konsularische Corps
- CD für das Diplomatische Corps und
- CY für die Dienst- und Privatfahrzeuge des administrativen und technischen Personals der diplomatischen und konsularischen Vertretungen
Bei den folgenden Unterscheidungszeichen waren die Kennzeichnungen des Ausgabejahres in weißer Schrift auf blauem Grund.
- QA für dienstliche und persönliche Fahrzeuge der ausländischen Korrespondenten
- QB und QX für dienstliche und persönliche Fahrzeuge der Mitarbeiter von Außenhandelsniederlassungen, Industrievertretungen und kommerzieller Büros
- QC für dienstliche und persönliche Fahrzeuge der Mitarbeiter von Reisebüros, Fluggesellschaften, Kultur- und Informationszentren
- QD für dienstliche und persönliche Fahrzeuge der Mitarbeiter anderer Einrichtungen und Betriebe
Die Kennung QX wurde am 16. September 1975 eingeführt.
Codes der Herkunftsländer[2]
(* im Juli 1990 unbesetzt, ** reserviert, aber nie vergeben, 1 doppelt vergeben)
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Zoll- und Ausfuhrzollkennzeichen
Zusammenfassung
Kontext
Zollkennzeichen
Ausländische Fahrzeuge, die zeitweilig in der DDR genutzt wurden, mussten ab dem 1. Oktober 1966 während dieser Zeit ein eigenes DDR-Kennzeichen haben. Das andere Kennzeichen musste abgeschraubt werden.
Auf den Kennzeichen standen zwei durch einen Strich voneinander getrennte Zahlen, von denen die erste ein- und die zweite vierstellig war. Die erste Zahl verwies auf den zuständigen Zollbezirk. Schilder mit der 9 als erster Zahl wurden erst ab 1967 oder 1968 ausgegeben.
Die Zahl 9 war für den Transit zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
Ausfuhrzollkennzeichen
Ausfuhrzollkennzeichen gab es ab dem 1. Juni 1976.
Das Ausfuhrzollkennzeichen für Fahrzeuge der Diplomatenserien CC, CD und CY waren weiß mit roter Schrift. Auf ihm waren vier Ziffern, gefolgt vom Buchstaben C.
Das Ausfuhrzollkennzeichen für Fahrzeuge der Sonderserien QA, QB, QC, QD und QX waren weiß mit grüner Schrift. Auf ihm waren vier Ziffern, gefolgt vom Buchstaben Q.
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Oldtimer
Oldtimerkennzeichen gab es ab 1968. Sie konnten nur beim Allgemeinen Deutschen Motorsportverband der DDR (ADMV) beantragt werden. Die Grundfarbe der kleinen Schilder war schwarz mit weißem Rand und weißer Schrift. In der Mitte befand sich das Logo des ADMV. Unten stand DDR. Oben stand eine vierstellige Zahl oder – bei mehr als 999 benötigten Schildern eine Zahlen-Buchstaben-Kombination nach dem Typ 9X99. Die erste Ziffer gab die Fahrzeugklasse an:
- 1: Krafträder bis 5 PS, Baujahr bis 1930
- 2: Krafträder bis 12 PS, Baujahr bis 1930
- 3: Krafträder über 12 PS, Baujahr bis 1930
- 4: Kraftwagen bis 20 PS, Baujahr bis 1930
- 5: Kraftwagen über 20 PS, Baujahr bis 1930
- 6: Nutzfahrzeuge
- 7: Krafträder der Baujahre 1931 bis 1960
- 8: Kraftwagen der Baujahre 1931 bis 1960
Literatur
- Andreas Herzfeld: Die Geschichte der deutschen KFZ-Kennzeichen, 4. Auflage, Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde e. V. 2010, ISBN 978-3-935131-11-7.
Einzelnachweise
Weblinks
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