1810 geschlossener Vertrag Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dem Grenzvertrag zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Württemberg, der am 18. Mai 1810 in Paris abgeschlossen wurde, kommt eine herausragende Bedeutung zu, da diese Regelung bis zum heutigen Tage ohne jede Veränderung gültig geblieben ist. Die Grenze zwischen den heutigen Ländern Bayern und Baden-Württemberg wurde in ihrem Verlauf vom Bodensee bis in den Taubergrund damals endgültig festgelegt. Dabei wurde auch die ehemalige Reichsstadt Ulm durch die Donau geteilt.
Die Präambel des Vertrages, der nicht zufällig in Paris abgeschlossen wurde, beschreibt klar die politische Ausgangslage. Es mussten sowohl „bisher unberichtigt gebliebene Grenzdifferenzen und sonstige gegenseitige Ansprüche mit einem Male und auf dauerhafte Weise“ beendigt werden, als auch „diejenigen Stipulationen, welche in den beiderseitigen mit Frankreich neuerdings abgeschlossenen Traktaten festgesetzt worden sind, durch einen abschließenden Vertrag in Erfüllung“ gebracht werden. Hiermit wird ohne Umschweife der Druck des Kaisers der Franzosen, Napoleon Bonaparte, auf die süddeutschen Rheinbundfürsten umschrieben. Napoleon lag daran, in Süddeutschland drei leistungsfähige Staaten – Bayern, Württemberg und Baden – zu schaffen, die vor allem in der Lage sein sollten, seine Forderungen auf Truppengestellungen zu erfüllen. Hier war nach den Bestimmungen im Frieden von Pressburg vom 26. Dezember 1805 und dem Frieden von Schönbrunn vom 14. Oktober 1809 das Königreich Bayern zu großzügig bedacht worden. Als Kompensation für den Gewinn von Tirol und Salzburg sollte Bayern im Westen Gebiete an Württemberg abtreten, das im weiteren Verlauf dann Baden entschädigen sollte. Dabei sollte jeder der drei Staaten einen Zugang zum Bodensee erhalten. Baden sollte das Großherzogtum Hessen entschädigen.
König Maximilian I. Joseph von Bayern ernannte seinen Außenminister Graf Maximilian von Montgelas, König Friedrich I. von Württemberg seinen Staats- und Kabinettsminister Graf Ludwig von Taube als Bevollmächtigten. Der Vertrag fixiert den Grenzverlauf von Süd nach Nord und legt im Einzelnen genau die Gebietsabtretungen Bayerns an Württemberg fest. Der logisch hierauf folgende Grenzvertrag zwischen Württemberg und Baden wurde am 8. Oktober 1810 ebenfalls in Paris geschlossen.
Die damaligen Abtretungen von insgesamt 351 Städten, Gemeinden, Pfarrorten und Weilern betrafen nach der heutigen Verwaltungsgliederung Baden-Württembergs einen Stadtkreis und elf Landkreise (von Süd nach Nord):
Landgericht Buchhorn mit der Reichsstadt Buchhorn und der Herrschaft Baumgarten-Eriskirch (wurde württembergisches Unteramt Buchhorn im Oberamt Tettnang, 1811 Umbenennung von Buchhorn in Friedrichshafen).
Vom Landgericht Lindau das Spitaldorf und die Schultheißerei Laimnau (zum württembergischen Oberamt Tettnang).
Zum Mediatgebiet Schwarzenberg gehörte der Pfarrort Dettingen an der Iller der Herrschaften Illereichen und Kellmünz, in der Reichsritterschaft, im Schwäbischen Ritterkreis und im Kanton an der Donau immatrikuliert (zum württembergischen Oberamt Biberach).
Ein Teil des Mediatgebiets Oettingen-Spielberg war die im Kanton an der Donau immatrikulierte Herrschaft Schwendi (zum württembergischen Oberamt Wiblingen).
Die vom bayerischen Oberdonaukreis unabhängige Stadt Ulm umfasste das Stadtgebiet der Reichsstadt Ulm auf dem linken Ufer der Donau; die Mitte der Ulmer Brücke über den Hauptstrom bildete dort die Grenze (in Württ. Sitz der Landvogtei an der Donau).
Das umfangreiche Ulmer Herrschaftsgebiet verteilte sich im Wesentlichen auf die drei bayerischen Landgerichte Albeck, Geislingen und Söflingen (in Württemberg auf die Oberämter Albeck, Geislingen, Ulm und Ehingen).
Zum Landgericht Elchingen gehörte das Ulmer Oberamt Langenau ebenso wie der Pfarrort Rammingen der Abtei Kaisheim. In der Reichsritterschaft, im Schwäbischen Ritterkreis und im Kanton an der Donau immatrikuliert waren:
Landgericht Söflingen umfasste das Ulmer Amt Bermaringen sowie den Besitz der Klosterfrauen in Ulm und des Stifts zu den Wengen zu Ulm unter der Landeshoheit der Reichsstadt Ulm. Weiterhin gehörte auch der Besitz der Abtei Söflingen und das Pflegamt Tomerdingen der Abtei Elchingen zum Landgericht, ebenso wie Streubesitz verschiedener Herren:
Herrschaft Erbach des Freiherrn von Ulm zu Erbach, die zu Vorderösterreich (Schwäbisch Österreich) zählte, dazu als Kondominium mit der Reichsstadt Ulm der Pfarrort Einsingen,
Pfarrdorf Dellmensingen der Herrschaft Werdenstein unter burgauischer Landeshoheit (Vorderösterreich, Schwäbisch Österreich), immatrikuliert in der Reichsritterschaft, im Schwäbischen Ritterkreis und im Kanton an der Donau,
Kondominium Wippingen des Herzogtums Württemberg, Oberamt Blaubeuren; Hoch- und Deutschmeistertum des Deutschen Ritterordens, Ballei Elsass und Burgund, Kommende Altshausen, Obervogtei Arnegg, Kommende Ulm, Abtei Söflingen, Reichsstadt Ulm,
Kondominium Gögglingen des Hoch- und Deutschmeistertum des Deutschen Ritterordens, Ballei Elsass und Burgund, Kommende Altshausen; Abtei Wiblingen unter österreichischer Landeshoheit (Vorderösterreich, Schwäbisch Österreich), Reichsstadt Ulm, Spital.
Ebenso weiterer Besitz in der Reichsritterschaft, im Schwäbischen Ritterkreis und im Kanton an der Donau:
Kondominium Böttingen des Hoch- und Deutschmeistertum des Deutschen Ritterordens, Oberamt Ellingen, Kommende Ulm unter der Landeshoheit der Reichsstadt Ulm, Kaplanei Klingenstein, Abtei Söflingen,
Kondominium Eggingen des Hoch- und Deutschmeistertums des Deutschen Ritterordens, Ballei Elsass und Burgund, Kommende Altshausen, Obervogtei Arnegg 2/3; Abtei Söflingen 1/3,
Kondominium Ermingen des Hoch- und Deutschmeistertums des Deutschen Ritterordens, Ballei Elsass und Burgund, Kommende Altshausen, Obervogtei Arnegg, Abtei Söflingen,
Kondominium Harthausen bei Ulm des Hoch- und Deutschmeistertum des Deutschen Ritterordens, Ballei Elsass und Burgund, Kommende Altshausen, Obervogtei Arnegg, Abtei Söflingen,
Das Landgericht Söflingen wurde auf die württembergischen Oberämter Ulm (Söflingen, Einsingen, Harthausen, Böfingen), Wiblingen (Dellmensingen, Illerrieden), Blaubeuren (Bollingen, Wippingen, der Ulmer Anteil von Gögglingen, Böttingen, Klingenstein und Herrlingen, Eggingen, Ermingen) und Ehingen (Ersingen, Wernau, Erbach, Rißtissen) verteilt.
Standesherrschaften Kerkingen und Merkingen unter oettingischer Landeshoheit,
Kondominium Tannhausen mit Fürstentum Oettingen-Spielberg gemeinsam 2/3; Reichsritterschaft, Schwäbischer Ritterkreis, Kanton am Kocher (Freiherr von Thannhausen) 1/3,
Schloss Dambach als Kondominium mit Fürstentum Oettingen-Spielberg,
Pfarrort Zöbingen als Kondominium mit der Reichsstadt Bopfingen,
Kondominium Benzenzimmern mit Kloster Kirchheim unter oettingischer Landeshoheit; Abtei Kaisheim; Reichsstadt Nördlingen.
Das Gebiet der Fürsten von Oettingen-Wallerstein wurde auf die württembergischen Oberämter Ellwangen (Amt Wallerstein, Tannhausen, Dambach, Geislingen, Wilflingen, Zöbingen, Benzenzimmern) und Neresheim (Baldern und Katzenstein, Schenkenstein, Amt Neresheim, Kerkingen und Merkingen, Kirchheim am Ries) verteilt.
Pfarrdorf Walxheim gemeinsam mit Fürstentum Oettingen-Wallerstein, Reichsstadt Bopfingen,
Pfarrdorf Unterschneidheim gemeinsam mit Hoch- und Deutschmeistertum des Deutschen Ritterordens, Oberamt Ellingen, Kommende Schneidheim, Reichsstadt Dinkelsbühl, Reichsstadt Bopfingen,
Weiler Oberschneidheim gemeinsam mit Hoch- und Deutschmeistertum des Deutschen Ritterordens, Oberamt Ellingen, Kommende Schneidheim, Reichsstadt Nördlingen, Reichsstadt Bopfingen.
Das Gebiet der Fürsten von Oettingen-Spielberg kam zum württembergischen Oberamt Ellwangen, Buckenweiler zum Oberamt Crailsheim.
Mediatgebiet Thurn und Taxis mit dem Besitz der säkularisierten Abtei Neresheim, der gefürsteten Grafschaft Demmingen, der Herrschaft Dischingen, dem Oberamt Eglingen, dabei auch der Pfarrort Ballmertshofen, der in der Reichsritterschaft, Schwäbischer Ritterkreis, Kanton am Kocher immatrikuliert war. Das Gebiet der Fürsten von Thurn und Taxis kam zum württembergischen Oberamt Neresheim.
Das an Württemberg fallende Gebiet des Landgerichts Dinkelsbühl kam zum württembergischen Oberamt Ellwangen, Lautenbach, Matzenbach, Unterdeufstetten und Wildenstein zum Oberamt Crailsheim.
Landgericht Crailsheim, gebildet aus dem Oberamt Crailsheim des Markgraftums Brandenburg-Ansbach des Fürstentums Ansbach-Bayreuth, dazu zahlreiche Kondominien:
Landgericht Gerabronn wird württ. Oberamt Blaufelden, 1811 nach Gerabronn verlegt.
Mediatgebiet Hohenlohe-Kirchberg mit den Ämtern Kirchberg, Döttingen und Lobenhausen, dazu als Kondominium, immatrikuliert in der Reichsritterschaft, im Fränkischen Ritterkreis und im Kanton Odenwald mit Freiherrn von Seckendorff-Aberdar, Herrschaft Erkenbrechtshausen, Freiherr von Crailsheim das Pfarrdorf Lendsiedel. Das Gebiet der Fürsten von Hohenlohe-Kirchberg kam zum württembergischen Oberamt Blaufelden.
Vom Landgericht Uffenheim ein Gebiet, gebildet aus dem Oberamt Creglingen des Markgraftums Brandenburg-Ansbach des Fürstentums Ansbach-Bayreuth, dazu das Pfarrdorf Frauental des Oberamts Hoheneck und das Kondominium Archshofen des Herrn von Oetinger, immatrikuliert in der Reichsritterschaft, im Fränkischen Ritterkreis und im Kanton Odenwald.
Herrschaft Waldmannshofen des Fürsten von Hatzfeldt, immatrikuliert in der Reichsritterschaft, Fränkischer Ritterkreis, Kanton Odenwald.
Das an Württemberg fallende Gebiet des Landgerichts Uffenheim kam zum württembergischen Oberamt Mergentheim. Waldmannshofen bildet den nördlichen Endpunkt der 1810 gemeinsam festgelegten Grenze zwischen Bayern und Württemberg.
Das Königreich Bayern erhielt die ostwärts der neuen Grenzlinie gelegenen alt- und neuwürttembergischen Ortschaften und Ortsteile, dabei das Amt Weiltingen und die ehemals Waldburg-Zeilsche Gemeinde Wengen mit der Burg Alttrauchburg. Im Austausch für Weiltingen erhielt König Friedrich I. von Württemberg die Deutschordenskommende Altshausen mit dem Schloss für sein Privatvermögen.