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Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

Zusammenschluss aller ÖPNV-Aufgabenträger in den Ländern Brandenburg und Berlin Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
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Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ist ein Zusammenschluss aller ÖPNV-Aufgabenträger in den Ländern Brandenburg und Berlin. Er hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; seine Gesellschafter sind die beiden Länder Berlin und Brandenburg zu je einem Drittel des Stammkapitals sowie die 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte im Land Brandenburg mit je 1,85 % des Stammkapitals.

Schnelle Fakten Verbund: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Unternehmen: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH, Basisinformationen ...
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Die Rechtsgrundlage des VBB sind der deutsch-deutsche Einigungsvertrag (in Anl. 1, Kap. XI)[6] und die ÖPNV-Gesetze der Länder Berlin (in § 4 „Verkehrsverbund“)[7] und Brandenburg (in § 5 „Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg“).[8]

Die Gesellschafter sind zuständig für die Bestellung von Verkehrsleistungen, die von den Verkehrsunternehmen erbracht werden. Die politische und die unternehmerische Verantwortung sind klar voneinander in Auftraggeber und Auftragnehmer getrennt.

Die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH wurde am 30. Dezember 1996 gegründet. Der gemeinsame Tarif für alle Mitgliedsregionen und -städte wurde zum 1. April 1999 eingeführt.[4]

Der VBB ist Mitglied im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV),[9] im Dachverband European Metropolitan Transport Authorities (EMTA)[10] und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG SPNV).

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Daten

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Verkehrsgebiet

Das Verkehrsgebiet („Verbundgebiet“, VBB-Eigendarstellung „#VBBLand“)[11][12] besteht aus den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Mit der gemeinsamen Fläche dieser beiden Bundesländer von 30.546 km²[5] ist der VBB der flächengrößte Verkehrsverbund Deutschlands, einer der größten Verkehrsverbünde Europas und damit so groß wie das Königreich Belgien. Im Januar 2018 wurden Bestrebungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bekannt, dem VBB beizutreten.[13] Im Jahr 2021 fuhren 1072 Linien insgesamt 13.214 Haltestellen und Bahnhöfe an. Die Länge aller Linien beträgt 32.772 Kilometer, wovon 27.772 Kilometer durch Busse und 3.759 Kilometer durch Eisenbahn-Regionalverkehr bedient werden. Täglich werden rund 2,9 Millionen Fahrgäste im Verbundgebiet befördert, das 6,195 Millionen Einwohner aufweist. Insgesamt wurden im Jahr 2020 mehr als 1,07 Milliarden Fahrgäste befördert, wobei jeder Einwohner im Verbundgebiet durchschnittlich 236 Fahrten jährlich macht. Die Einnahmen der Verkehrsunternehmen aus VBB-Fahrausweisen betrugen 2022 rund 1,05 Milliarden Euro; dies entspricht einem Rückgang von 8,1 % gegenüber dem Vorjahr.[5]

Betriebszahlen

Für das Jahr 2022 wurden für den VBB folgende Betriebszahlen bekanntgegeben:[5]

  • 1091 Verkehrslinien, davon
  • 13.537 Haltestellen, davon
    • Bus: 12.149
    • Straßenbahn: 685
    • Eisenbahn: 339
    • S-Bahn: 168
    • U-Bahn: 175
    • Fähre: 18
  • Linienlänge nach Verkehrsmittel
    • Bus 27.622 km
    • Tram 495 km
    • U-Bahn 151 km
    • S-Bahn 611 km
    • Bahn-Regionalverkehr 4.160 km
  • 1,37 Milliarden Fahrgäste jährlich
  • 1,05 Milliarden Euro Einnahmen, davon nach Fahrausweisgruppen:
    • 30,0 % Bartarif
    • 63,6 % Zeitkarten
    • 06,4 % Sonstige
Weitere Informationen Betriebs­jahr, Fahrgast­aufkommen (in Mio.) ...
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Aufgaben

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Der VBB garantiert im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine einheitliche Verkehrsstruktur mit verkehrsmittelübergreifenden Preisen („VBB-Tarif“, „Verbundtarif“), die in jedem Verkehrsmittel gelten, das einem mit dem VBB kooperierenden Unternehmen gehört. Der Verbundtarif sieht eine einheitliche Tarifstruktur mit einem Fahrausweis, einem einheitlichen Fahrausweissortiment und einheitlichen Beförderungsbedingungen sowie eine einheitliche Fahrgastinformation vor. Linienführung, Fahrpläne und Umsteigemöglichkeiten sind innerhalb des Verbundgebiets aufeinander abgestimmt. Im Auftrag der beiden Länder Berlin und Brandenburg schreibt der VBB zudem Nahverkehrsleistungen vor allem für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) aus, überwacht die daraus resultierenden Verträge und prüft fortwährend die Qualität der Leistungen der SPNV-Unternehmen. In einem komplexen System gibt es Anreize für gute Leistungen (Bonus) und Sanktionen bei Schlechtleistungen (Malus), wie z.B. bei Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Sauberkeit und Fahrgastinformation.

Im Gesellschaftsvertrag der VBB GmbH sind dessen Aufgaben wie folgt beschrieben:[18]

„Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der nachfrage- und bedarfsgerechten Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne der ÖPNV-Gesetze der Länder Berlin und Brandenburg – zur Verwirklichung dieses Zwecks hat die Gesellschaft insbesondere folgende Aufgaben:

a) Erarbeitung und Abstimmung eines den regionalen Bedingungen angepassten einheitlichen Bedienungskonzeptes. Erstellung eines daraufhin gerichteten integrierten Fahrplanes sowie Formulierung von Qualitäts- und technischen Angebotsstandards;

b) Konzipierung, Einführung und Fortentwicklung eines einheitlichen Beförderungstarifs für den Verbundverkehr, einheitlicher Tarif- und Beförderungsbedingungen, Fahrgastinformationen, Marketingmaßnahmen und Abfertigungs- und Zahlungssysteme;

c) Erarbeitung und Anwendung eines Einnahmeaufteilungsverfahrens für das Verbundgebiet sowie Durchführung und Kontrolle der Einnahmeaufteilungsrechnungen;

d) Vergabe (einschließlich Vertragskontrolle und Abrechnung) der SPNV-Leistungen im Rahmen der für diese Aufgaben vorgesehenen Budgets im Namen und für Rechnung der betroffenen Aufgabenträger.

e) Dies gilt grundsätzlich auch für Leistungen des regionalen übrigen ÖPNV, es sei denn, dass die betroffenen Aufgabenträger diese Aufgaben im Einvernehmen mit dem Verkehrsverbund selbst wahrnehmen.

f) ÖPNV-Untersuchungen zur Weiterentwicklung und Verbesserung im VBB-Gebiet;

g) Mitwirkung bei der Aufgabenstellung und Fortschreibung der ÖPNV-Bedarfspläne und der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger;

h) Mitwirkung bei der Abstimmung und Koordinierung der Nahverkehrspläne benachbarter Aufgabenträger;

i) Mitwirkung bei der Aufstellung und Umsetzung der Investitions- und Finanzierungspläne der Aufgabenträger für den Verbundverkehr, Ermittlung des Zuschussbedarfs für den Verbundverkehr;

j) Schaffung einer einheitlichen Bedien- und Nutzoberfläche des ÖPNV im Verbundgebiet;

k) Erarbeitung und Koordinierung verbundkonformer Betriebs- und Servicesysteme;

l) Erarbeitung einheitlicher qualitativer und quantitativer Standards für die Verkehrsbedienung des Verbundgebietes nach Maßgabe der Nahverkehrsplanungen, Finanzierungs- und sonstigen Vorgaben der Aufgabenträger;

m) Bewirtschaftung der der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Fördermittel;

n) Koordinierung von Förderungsmaßnahmen der Aufgabenträger;

o) Abschluss von Kooperations-, Verkehrs- und anderen Verträgen mit Leistungserstellern (öffentlichen und privaten Unternehmen).

Unbeschadet der öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten der Aufgabenträger nimmt die Gesellschaft als Dienstleister teilweise deren Aufgaben wahr; koordiniert die Aufgaben der einzelnen Aufgabenträger und wirkt bei der Schaffung eines einheitlichen ÖPNV-Angebotes im Verbundgebiet mit. Die Gesellschaft führt die ihr von den Aufgabenträgern übertragenen Aufgaben in engster Abstimmung und Zusammenarbeit mit diesen sowie nach deren Finanzierungsvorhaben und -möglichkeiten durch.“

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Tarifsystem

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Der gemeinsame Tarif für alle Mitgliedsregionen und -städte wurde zum 1. April 1999 eingeführt (zunächst ohne Lausitz und Landkreis Ostprignitz-Ruppin). 2019 feierte der VBB sein 20-jähriges Verbundtarif-Jubiläum.

Im VBB-Tarif sind Regional-Express-Züge, Regionalbahnen, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, PlusBusse,[19] Busse sowie einige Fähren enthalten.

Tarifzonen

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Tarifzonen im VBB-Gebiet

Tarifbereiche

Die Gebiete des Landes Berlin und seines Umlandes sowie die der kreisfreien Städte (Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam) sind in drei Tarifbereiche eingeteilt:

  • Bereich A – Innenstadt
  • Bereich B – übriges Stadtgebiet
  • Bereich C – Umland bis in einen bestimmten Abstand von der Stadtgrenze

VBB-Fahrausweise sind nur für zwei oder alle drei, nicht jedoch für einen einzelnen Tarifteilbereich erhältlich.

In Berlin bildet die Ringbahn die Grenze zwischen den Tarifbereichen A und B, die Stationen der Ringbahn gehören dabei ausschließlich zum Tarifbereich A. Die Außengrenze des Tarifbereichs C verläuft etwa 15 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt.[20]

In Frankfurt (Oder) bildet der Tarifbereich B einen halbkreisartigen Ring, der wie Tarifbereich A bis an die Oder heranreicht. Mit der Buslinie 983 reicht der Tarifbereich B darüber hinweg aber bis ins östlich angrenzende Słubice (Polen). Auch der Tarifbereich C bildet nur einen Halbkreis, der die an Frankfurt angrenzenden polnischen Gebiete nicht umfasst.

Die Potsdamer Tarifbereiche B und C sind ebenfalls keine vollständigen Ringe und enden, wie auch Tarifbereich A, an der Stadtgrenze Berlins. Der Verkehr von und nach Berlin ist über das Berliner Tarifsystem organisiert, indem die Potsdamer Tarifbereiche A und B vollständig dem Tarifteilbereich Berlin C zugeordnet sind.

Tarifwaben

Das VBB-Gebiet (Verbundgebiet) ist in Tarifwaben eingeteilt. Dabei ist jede Haltestelle oder jede Bahnstation einer Tarifwabe zugeordnet. Die Tarifwaben haben im Durchschnitt einen Durchmesser von 5 km. Das Stadtgebiet Berlins sowie der kreisfreien Städte (Tarifzonen A und B) ist nicht in Waben eingeteilt. Fahrausweise von Stationen außerhalb des jeweiligen C-Gebietes in die Stadt gelten grundsätzlich zu jeder Zielhaltestelle in der Stadt.

Preisstufen im Raum Berlin

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VBB-Einzelfahrausweis, 2012

Die Preise richten sich nach den zu durchfahrenden Zonen, wobei Fahrausweise mit entweder mindestens zwei Zonen (also nicht für Berlin A, Berlin B oder Berlin C alleine) erworben werden können oder eine Kurzstrecke.

Einzelfahrausweise zum Normal- und Ermäßigungstarif besitzen jeweils eine Gültigkeitszeit von zwei Stunden. Fahrausweise werden in drei Preisstufen ausgegeben:

  • Tarifzonen AB
  • Tarifzonen BC
  • Tarifzonen ABC

Für Reisende, die bereits Tickets für zwei Zonen besitzen, ist der Anschlussfahrausweis Berlin als Einzelfahrausweis für den Übergang von Tarifzone AB auf C sowie von Tarifzone BC auf A erhältlich.

Die Kurzstrecke ist unabhängig von den Zonen für drei Stationen gültig, wobei nur Umstiege zwischen der S-Bahn Berlin und der U-Bahn Berlin erlaubt sind. Bei Bus und Straßenbahn Berlin reicht die Kurzstrecke für sechs Stationen ohne Umsteigen.[21]

Die 4-Fahrten-Karte ist eine Mehrfahrtenkarte oder ein Multipack von Einzelfahrausweisen, die in den Tarifstufen AB, BC und ABC günstiger als vier einzelne Fahrausweise angeboten wird.

Neben den Einzelfahrausweisen existieren eine Reihe von Tages-, Wochen- und Monatskarten, die für Personengruppen wie Schüler und Studenten auch in ermäßigter Form erhältlich sind. Diese werden regelmäßig für die Tarifbereiche AB, BC und ABC ausgegeben, wobei Inhaber von Zeitkarten der Zonen AB bzw. BC für die Fahrt nach Tarifteilbereich C bzw. A den Anschlussfahrausweis bei entsprechenden Fahrten benötigen. Die Fahrradmitnahme ist in der Regel nicht kostenlos, sondern muss zu Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, Tageskarte oder Monatskarte hinzugekauft werden. Inhaber bestimmter personengebundener Tickets, insbesondere von Monatskarten für Schüler und Auszubildende, können in den Tarifbereichen Berlin, Frankfurt/Oder und Potsdam unentgeltlich ein Fahrrad mitnehmen.

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VBB-fahrCard

Der VBB ist derzeit dabei, alle VBB-Fahrausweise im Abonnement auf die elektronische VBB-fahrCard umzustellen. Im Dezember 2015 wurde bekannt, dass die Karte entgegen den vorherigen Beteuerungen doch Bewegungsprofile aufzeichnet.[22] Diese Funktion wurde umgehend von den ausgebenden Verkehrsunternehmen abgeschaltet und war nach Aussagen von VBB und Verkehrsunternehmen unbeabsichtigt.

Qualitätsmanagement

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Seit Verbundstart arbeitet die VBB GmbH gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern an einem umfassenden Qualitätsmanagement. Dazu gehören nicht nur die Definition von Qualitätsstandards für alle Verbundverkehre, sondern auch die Festlegung für Qualitätskriterien in Verkehrsverträgen des SPNV-Regional- und S-Bahn-Verkehrs.

Für den SPNV-Regional- und S-Bahn-Verkehr ist die VBB GmbH mit dem Qualitätscontrolling beauftragt. Seit 2017 veröffentlicht der VBB für eine bessere Vergleichbarkeit und Transparenz das SPNV-Regionalverkehr Ranking „Qualität im Regio – Meine Linie im VBB“ mit Daten zur Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Personalbegleitung und Kundenzufriedenheit auf allen Linien. Weitere Rankings gibt es auf dem Gebiet der Infrastruktur mit „Qualität im Bahnhof“ und „Qualität im Netz“. Die Aufzugsverfügbarkeit wird ebenfalls als besonders wichtiges Kriterium für die Anforderungen der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste regelmäßig analysiert und veröffentlicht. In Kürze ist auch das Qualitätsranking der S-Bahn-Linien verfügbar.

Für alle Verbundverkehre sind die Leistungs-, Qualitäts- und Finanzierungsdaten nach Verkehrsverträgen bzw. Öffentliche Dienstleistungsaufträge der kommunalen Aufgabenträger und der Länder Berlin und Brandenburg gemäß den Berichtspflichten nach EU-VO 1370/2007 öffentlich zugänglich.[23]

Das Qualitätsmanagement wird den Anforderungen der Kunden entsprechend stetig weiterentwickelt.

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Kundenkommunikation

Von 2007 bis Ende 2015 gab der VBB das Kundenmagazin BBPanorama heraus, zunächst mit dem Untertitel „Das Magazin zur Mobilität im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg“, ab Anfang 2010 dann in überarbeiteter Form und mit dem Zusatz „Das Mobilitätsmagazin für Berlin und Brandenburg“. Es erschien vierteljährlich in einer Auflage von etwa 65.000 Stück. Im Magazin informierte der VBB u.a. über Aktuelles zu Bus und Bahn, Tarifgestaltung, Ausflugstipps sowie Fahrplanänderungen und Liniennetze. Ein zwölfseitiges BBPanorama spezial erschien zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011.[24]

Anfang 2013 erschien die 134-seitige Sonderausgabe Die 10×10 schönsten Ausflugsziele in Berlin und Brandenburg.[24] Die VBB GmbH stellte die BB Panorama ein, um die vorhandenen Ressourcen auf den digitalen Medien (bspw. Twitter, Facebook, YouTube) zu konzentrieren. Zudem werden die verkehrsmittelübergreifenden, also VBB-Themen, in den Kundenmagazinen der Verkehrsunternehmen (bspw. BVG, S-Bahn, DB Regio, ODEG, NEB) platziert.

Die VBB GmbH twittert seit 2011 für das #VBBLand (VBB-Eigendarstellung).

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Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr

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Erste-Klasse-Bereich „Wolke 7“ in einem modernen Doppelstockwagen der DB Regio

Seit 2002 schreibt der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg verstärkt Teilnetze des Berlin-Brandenburger Schienennetzes (Regionalverkehr) aus, teilweise auch in Zusammenarbeit mit anderen Verkehrsverbünden wie dem Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON).

Vergeben werden meist Linienbündel, beispielsweise das „Spree-Neiße-Netz“ (Bahnregional­verkehrslinien 46, 60V, 64, 65) oder das „Dieselnetz Ost“ (Linien 25, 36, 60, 63). Dabei beschränkten sich jedoch bis 2012 alle Ausschreibungen bisher nur auf ehemalige Regionalbahn-Linien, die gewinnbringenden und stark genutzten Regional-Express-Linien wurden nur durch DB Regio, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, betrieben. Ein 2002 abgeschlossener Verkehrsvertrag zwischen Deutscher Bahn und den Ländern Berlin und Brandenburg sicherte zu, dass die Regional-Express-Linien erst nach 2012 ausgeschrieben werden durften; dies wurde, trotz der legalen Vergabe, sowohl von Experten als auch privaten Verkehrsunternehmen kritisiert.[25]

Mit den seit 2002 durchgeführten Ausschreibungen sind auch vermehrt private Eisenbahnverkehrsunternehmen in beiden Ländern tätig, darunter beispielsweise die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG), die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) oder die Hanseatische Eisenbahn (HANS).

Genaueres zeigt ein Überblick über die bisherigen Wettbewerbsverfahren:

Weitere Informationen Name der Ausschreibung, Linien ...
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PlusBus

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Im Dezember 2014 stellte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg gemeinsam mit der damaligen Verkehrsgesellschaft Belzig die ersten PlusBusse im Land Brandenburg vor. Der PlusBus zeichnet sich durch einen Fahrplan im Stundentakt an Werktagen (Mo–Fr) sowie mindestens im Zweistundentakt am Wochenende (Sa–So), Fahrten von früh bis abends, angepassten Anschlüssen (Übergangszeit ca. 15 min) zu Zügen des Regionalverkehrs und Umsteigen zwischen weiteren Buslinien aus.[31]

Stand: 9. Februar 2025
Weitere Informationen PlusBus-Netz, Linie ...
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Verkehrsunternehmen im VBB

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Aktuelle Unternehmen

Folgende Unternehmen kooperieren im VBB (Stand: 2023):[32]

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Haltestelle des VBB in Eberswalde
Weitere Informationen Logo, Verkehrsunternehmen ...

Ehemalige Unternehmen

Weitere Informationen Logo, Verkehrsunternehmen ...

Anmerkung: unvollständig, einzelne Unternehmen könnten nicht in der Liste enthalten sein.

Siehe auch

Commons: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
VBB
ÖPNV-Gesetze

Einzelnachweise

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