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Die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit (englisch Representative List of the Intangible Cultural Heritage of Humanity) ist eine von drei internationalen Listen, die die UNESCO im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes seit 2008 erstellt. Die repräsentative Liste umfasst kulturelle Ausdrucksformen wie etwa Tanz, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen sowie Bräuche, Feste und Handwerkskünste. Die Liste wurde mit dem Ziel eingerichtet, das Immaterielle Kulturerbe weltweit sichtbar zu machen und das Bewusstsein um die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu stärken.
Die Liste geht aus der Liste der Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit hervor. Mit dem Programm Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit wurde zwischen 2001 und 2005 das Welterbeprogramm der UNESCO ergänzt. Bis 2005 wurden 90 kulturelle Ausdrucksformen zu Meisterwerken proklamiert. Die Kulturformen auf dieser Liste wurden am 5. November 2008 offiziell in die Repräsentative Liste überführt.
1997 wurde von der UNESCO das Arbeitsprogramm „Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Kulturerbes“ ins Leben gerufen. Die UNESCO hat in drei Proklamationen (18. Mai 2001, 7. November 2003 und 25. November 2005) 90 besonders erhaltenswerte immaterielle Kulturformen aus allen Weltregionen zu „Meisterwerken“ ernannt, die den Grundstein für eine repräsentative Auswahl von Beispielen des immateriellen Kulturerbes bildeten.[1]
2003 wurde ein Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes getroffen, das am 20. April 2006 in Kraft getreten ist. Bisher haben 182 Staaten (Stand Dezember 2023)[2] die Konvention ratifiziert. Die bis 2005 ernannten Meisterwerke wurden am 5. November 2008 offiziell in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Weiterhin gibt es eine Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes, in der besonders gefährdete kulturelle Ausdrucksformen geführt werden[1], sowie ein Register guter Praxisbeispiele.
Während Luxemburg das Übereinkommen bereits 2006 anerkannte, ratifizierte die Schweiz das Übereinkommen 2008, Österreich folgte im Jahr 2009 und Deutschland nahm das Übereinkommen schließlich im Jahr 2013 an.[2]
Die Repräsentative Liste wird seit 2008 jährlich durch neue Eintragungen kultureller Ausdrucksformen ergänzt. Nominierungen können von nationalen Regierungen bei der UNESCO eingereicht werden. Über die Aufnahme neuer Elemente entscheidet der Zwischenstaatliche Ausschuss für die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes bei seiner jährlichen Tagung im Winter.[3] Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 Mitgliedern zusammen, die bei der alle zwei Jahre stattfindenden UNESCO-Generalversammlung aus Vertretern der beteiligten Staaten gewählt werden.
Als Voraussetzung für die Nominierung einer kulturellen Ausdrucksform auf die Repräsentative Liste muss sie zuvor in ein national erstelltes Verzeichnis aufgenommen worden sein. Daher erstellt jeder Vertragsstaat eine Nationale Liste des Immateriellen Kulturerbes zur Dokumentation und Inventarisierung des nationalen Immateriellen Kulturerbes. In den vier deutschsprachigen[4] Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, sind es das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland, die Liste des Immateriellen Kulturerbes in Österreich, die Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz sowie das Register des Immaterielles Kulturerbes in Luxemburg.
Die Repräsentative Liste umfasst 788 kulturelle Ausdrucksformen aus 150 Ländern. (Stand: Dezember 2024)[5]
(Die Jahreszahl gibt das jeweilige Aufnahmejahr an. Sind zwei Jahreszahlen genannt, bezeichnet die erste Zahl das Jahr der Aufnahme in die Meisterwerke-Liste, die zweite Zahl bezieht sich auf die Übernahme der kulturellen Ausdrucksform in die Repräsentative Liste der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes.)
Nach Ländern geordnet:
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