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ehemalige bayrische Verwaltungseinheit (1852-1879) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Landgericht Scheinfeld war ein von 1852 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Scheinfeld im heutigen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Der Sitz des Landgerichts befand sich im ehemaligen Färberanwesen an der Schwarzenberger Straße 12.
Das Landgericht Scheinfeld grenzte im Südosten an das Landgericht Neustadt, im Nordosten an das Landgericht Höchstadt, im Nordwesten an das Landgericht Markt Bibart und im Südwesten an das Landgericht Windsheim.
Im Jahr 1852 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Scheinfeld errichtet. Es wurde aus den bisherigen Herrschaftsgerichten Schwarzenberg und Burghaslach gebildet und gehörte zum Regierungsbezirk Mittelfranken.
1856 war das Landgericht Scheinfeld 3,70 Quadratmeilen groß. Es gab 9701 Einwohner (5303 Protestanten, 3995 Katholiken und 404 Juden), 87 Ortschaften (1 Stadt, 4 Märkte, 7 Pfarrdörfer, 7 Kirchdörfer, 27 Dörfer, 12 Weiler und 29 Einöden) und 33 Gemeinden (1 Magistrat 3. Klasse, 4 Markts- und 28 Landgemeinden).[1]
1862 übernahm das neu geschaffene Bezirksamt Scheinfeld die Verwaltung. Das Landgericht war von da an nur noch für die Gerichtsbarkeit zuständig.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung des Amtsgerichts Scheinfeld, dessen Sprengel aus dem Bezirken der gleichzeitig aufgehobenen Landgerichte Scheinfeld und Markt Bibart gebildet wurde.[2]
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