Pfarrdorf
Dorf mit einer Kirche, an der ein Pfarrer seinen Sitz hat Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Pfarrdorf ist laut der Bayerischen Landesbibliothek dadurch definiert, dass der Ort Sitz einer Pfarrei ist bzw. sich im Ort eine Pfarrkirche befindet. Ob diese Pfarrei noch einen eigenen Priester hat, ist dafür unerheblich. Ein Kirchdorf hingegen hat eine Kirche, die keine eigene Pfarrei besitzt, sondern nur eine Filialkirche einer anderen Pfarrei ist.
Ein Pfarrdorf ist also meist ein größeres Dorf mit einer eigenen Pfarrkirche bzw. Pfarrei.
Die Siedlungsgeographie definiert das Kirchdorf als unterste Mittelpunktsiedlung mit einer religiösen Versorgungsfunktion.[1][2]
Literatur
- Pfarrdorf. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 10, Heft 5/6 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1999, ISBN 3-7400-0986-1 (adw.uni-heidelberg.de).
Weblinks
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