Nach einem kurzzeitigen eigenen Verkehrsministerium wurden von 1923 bis zum Ende der ersten Republik Handel und Verkehr als gemeinsames Ministerium geführt.
Zu Beginn der zweiten Republik wurde erneut ein eigenes Verkehrsministerium geschaffen. Anders als der Wortlaut vermuten lässt, war dieses lediglich für Teilbereiche des Verkehrswesens, nämlich Eisenbahnen, Post, Schifffahrt und Kraftfahrlinienverkehr,[2] ab 1950 zusätzlich für Luftfahrt,[3] zuständig. Für den sonstigen Straßenverkehr (ebenso bis 1950 für Luftfahrt) war das Handelsministerium zuständig, wobei die Zuständigkeiten für den Straßenbau ab 1966 an das neu errichtete Bundesministerium für Bauten und Technik gelangten.
Mit dem Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes 1973[4] übernahm das Verkehrsministerium von Handelsministerium den Großteil der Straßenverkehrsagenden, nämlich
Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten sowie
Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
Erst 2000 wurde das Verkehrsministerium für Angelegenheiten der Bundesstraßen, insbesondere auch Angelegenheiten des Straßenbaus; Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind, und somit umfassend für den Verkehr zuständig. Gleichzeitig gelangten die Zuständigkeiten für den Wasserbau vom Wirtschafts- an das Verkehrsministerium.[5]
Über längere Jahre, nämlich 1950–1956, 1966–1970 und 1984–1996, war das Verkehrsministerium auch für die Verstaatlichten Betriebe zuständig.
Von 1950 bis 1973 fielen auch die Angelegenheiten der Elektrizitätswirtschaft in die Zuständigkeit des Verkehrsministeriums.
Von 1996 bis 2000 war das Verkehrsministerium mit dem Wissenschaftsministerium vereinigt.
2020 wurde das Verkehrsministerium mit dem Umweltressort (seit 2000 bei Landwirtschaft angesiedelt) zusammengelegt und übernahm von dort auch die Energieagenden. Im Gegenzug wurde die Zuständigkeit für Post und Telekom an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus abgegeben.
Weitere Informationen Zeitraum, Wirtschafts- / Bautenministerium ...
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist zuständig für:[6]
Allgemeine Angelegenheiten des Klima- und Umweltschutzes.
Allgemeine Klimaschutzpolitik.
Allgemeine Umweltschutzpolitik.
Koordination auf allen Gebieten des Umweltschutzes.
Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes.
Angelegenheiten der Umweltanwaltschaft.
Allgemeine Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Angelegenheiten des Mess-, Auswerte- und Dokumentationswesens auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Umweltkontrolle.
Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung fällt.
Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Umweltschutzverwaltung.
Angelegenheiten der Umweltförderung mit Ausnahme der Siedlungswasserwirtschaft und der Gewässerökologie.
Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Ersatzvornahme bei Abfällen im Sinne der §§2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes2002 (AWG2002), soweit diese nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (Abschnitt L Z 7) fallen.
Angelegenheiten des Artenschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
Angelegenheiten des Giftverkehrs.
Angelegenheiten des Energiewesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fallen. Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Elektrizitätswirtschaft und deren Planung, die Förderung der Elektrifizierung sowie die Angelegenheiten der Bewirtschaftung der elektrischen Energie.
Starkstromwegerecht.
Angelegenheiten der Kernenergie.
Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
Lenkungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen hinsichtlich Kohle, Erdöl und Erdgas
Verkehrspolitik.
Dazu gehören insbesondere auch die verkehrspolitischen Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich Wasserstraßen.
Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt. Dazu gehören insbesondere auch:
Regulierung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur (Netz).
Schiffseichung.
Schifffahrtsspezifische Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich Wasserstraßen.
Flugsicherung, Flugwetterdienst.
Angelegenheiten der Werbung für den Personen- und Güterverkehr.
Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
Angelegenheiten der Bundesstraßen.
Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten des Straßenbaus.
Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind.
Dazu gehören insbesondere auch: Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, sowie an der Alpen Straßen Aktiengesellschaft und der Österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen Aktiengesellschaft, solange der Bund Aktionär dieser Gesellschaften ist.
Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und sonstiger Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; Angelegenheiten der Verwaltung des Marchfeldkanals.
Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind; Angelegenheiten der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an sonstigen Eisenbahnunternehmungen und an der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft mbH; Angelegenheiten von Gesellschaften, die für Belange der Schieneninfrastruktur bestehen, solange der Bund Gesellschafter ist.
Angelegenheiten des Rates für Forschung und Technologieentwicklung.
Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fallen.
Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und zwar jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent- und Gebrauchsmusterwesens, einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte und ihrer beruflichen Vertretung und des Schutzes von Mustern, Marken und anderen Warenbezeichnungen.
Weltraumangelegenheiten.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gliedert sich wie folgt.[7]
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
SAL – Silicon Austria Labs GmbH (50,1% BMK, 24,9% Fachverband für Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI), 10% Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (SFG), 10% Land Kärnten, 4,95% Upper Austrian Research GmbH (UAR))
Thier Martin: Verwaltungskultur- und Verwaltungsstrukturwandel im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) im Vergleich der XXII. und XXIII. Gesetzgebungsperiode. Diplomarbeit, Universität Wien, Wien 2009 (othes.univie.ac.at PDF).
Vorministerien:
Alfred Micholitsch: Licht und Kraft für Österreich: 2 Jahre Neuaufbau der Energiewirtschaft, E. R. P. – Mission für Österreich, Bundesministerium für Energiewirtschaft und Elektrifizierung (Hrsg. und Verlag), Wien 1949.
Alfred Micholitsch: Bericht 1960–1965, Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft (Hrsg. und Verlag), Wien 1965.