Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
österreichisches Bundesministerium Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Bundesministerium | ||
Hauptsitz | Wien 1, Stubenring 1 | ||
Behördenleitung | Norbert Totschnig, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft | ||
Haushaltsvolumen | 3,37 Mrd. EUR (2022)[1] | ||
Website | www.bml.gv.at |
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (kurz BML) ist das für die Agrarpolitik, die Forstpolitik, das Jagdwesen, die Fischerei, das Weinrecht, das Wasserrecht und Teile des Tierschutzes zuständige Bundesministerium der Republik Österreich. Es führt diese Bezeichnung seit 18. Juli 2022.
Das k.k. Ackerbauministerium für Cisleithanien (Österreichische Länder: Habsburgische Erblande und Böhmische Krone) wurde 1867 gegründet. Neben den landwirtschaftlichen Angelegenheiten waren ihm von Anfang an auch die forstlichen unterstellt, sowie Jagd und Fischerei, wie auch die des Wasserbaues (soweit es sich nicht um Angelegenheiten des Verkehrs oder militärische Interessen handelte).[2] Ein wichtiges Jahr ist diesbezüglich 1884, das als Gründungsjahr der heutigen Bundeswasserbauverwaltung (Meliorationsgesetz, heute Wasserbautenförderungsgesetz) wie auch der Wildbach- und Lawinenverbauung gilt.
Erster Minister war Alfred Józef Potocki.
In der Ersten Republik hieß das Ministerium von 1918 bis 1919 Staatsamt für Landwirtschaft, dann Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft. Erster republikanischer Staatssekretär war ab 12. November 1918 Josef Stöckler. Ab 1920 hieß das Amt Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, erster Bundesminister Österreichs war Karl Renner ab 24. Juni 1920.
Mit dem „Anschluss“ Österreichs hörte das Ministerium 1938 auf zu bestehen.
In der Zweiten Republik wurde April 1945 provisorisch wieder ein Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft eingerichtet, Staatssekretär war Rudolf Buchinger. Dann wurde das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wiederhergestellt, erster Minister nach dem Zweiten Weltkrieg war Josef Kraus ab dem 26. Sep. 1945.
Zum 2. Februar 1972 wurden Belange des Umweltschutzes aus drei anderen Ressorts zusammengefasst und zunächst mit dem Gesundheitsressort verbunden. 1975 kam mit dem neuen Forstgesetz die Wildbach- und Lawinenverbauung, die dem Forstwesen eingegliedert wurde (vorher Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung), damit wurden die Agenden der Wasserwirtschaft, soweit sie Bundessache sind, aufgewertet.
Erste Bundesministerin für Gesundheit und Umweltschutz war Ingrid Leodolter.
Zum 1. April 1987 gab die Umweltministerin Marilies Flemming den Aufgabenbereich Gesundheit ab und übernahm stattdessen den Aufgabenbereich Jugend und Familie. Diese Kombination von Familien- und Umweltministerium war von 4. Mai 1995 bis 1. Mai 1996 unterbrochen, als Martin Bartenstein einzig Umweltminister war. Jedoch übernahm er kommissarisch am 12. März 1996 und definitiv am 1. Mai 1996 wieder zusätzlich das Familienressort.
2000 wurden in der Regierung Schüssel I die Umweltzuständigkeiten des Umweltministeriums mit dem Landwirtschaftsministerium vereint. Die Zuständigkeiten für Jugend und Familien des Umweltministeriums gingen in das Sozialministerium über.
2004 rief der damalige Umweltminister Josef Pröll die vierwöchige Aktion Nachhaltige Wochen ins Leben, die einmal jährlich auf ökologische und sozialverträgliche Produkte aufmerksam machen soll, mit dem Ziel, ein Bewusstsein für nachhaltigen Konsum zu schaffen.[3] 2010 wurde die Aktion nach Amtsantritt von Nikolaus Berlakovich unter dem Namen „Bewusst kaufen“ als ganzjährige Initiative fortgeführt.[4]
Ein Projekt zur Förderung der traditionellen Küche in Österreich wurde 2009 mit dem Projekt Traditionelle Lebensmittel geschaffen, in dem in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich Produkte erfasst werden, die mindestens drei Generationen oder 75 Jahre in der jeweiligen Region verankert sind.[5]
Um die Bedeutung der Lebensmittel aus der eigenen Region zu stärken, wird seit 2011 die Dachmarke Genuss Region Österreich gemeinsam mit der Agrarmarkt Austria vergeben.[6]
Im März präsentierte der seit Dezember 2013 amtierende Minister Rupprechter sein politisches Grundsatzprogramm[7] und kündigte zugleich einen strukturellen Umbau des BMLFUW an. So soll die Sektion I (Recht) aufgelöst werden. Weiters verkündete der Minister die Umbenennung des BMLFUW von Lebensministerium in Ministerium für ein lebenswertes Österreich.[8]
2018 erhielt das Ministerium vom Wirtschaftsministerium die Zuständigkeiten für Energie, Bergwesen und Tourismus. In diesem Zusammenhang erfolgte die Umbenennung auf Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus.
2020 gab das Ministerium die Zuständigkeiten für Umwelt und Energie an das bisherige Verkehrsministerium ab, welches zugleich in Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie umbenannt wurde. Andererseits erhielt es vom Verkehrsressort die Zuständigkeiten für Post und Telekom sowie vom Innenministerium für den Zivildienst. Es wurde dabei in Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus umbenannt.
Mit Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes am 18. Juli 2022 gab das Ministerium die Zuständigkeiten für die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens an das Finanzministerium ab. Außerdem wurde die Zuständigkeit für das österreichische Bergwesen dem Finanzministerium übertragen.[9] Gleichzeitig wurde es in Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft umbenannt.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ist zuständig für:[10]
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft gliedert sich wie folgt.[11]
Das Bundesministerium hat folgende nachgeordnete Dienststellen.[12]
Folgende ausgegliederte Einrichtungen sind dem Ressortbereich zuzuordnen:
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