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staatliche Dienststelle in Österreich, 1916–1923 und 1945–1949 Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Für Volksernährung war in Österreich von 1916 bis 1923 und von 1945 bis 1949, in und nach dem Ersten und nach dem Zweiten Weltkrieg, eine eigene staatliche Dienststelle, zeitweise ein eigenes Ministerium, verantwortlich. Es handelte sich um Zeiten des Mangels, in denen behördliche Wirtschaftslenkung erforderlich wurde, um vor allem für die ärmeren Bevölkerungsschichten, die nicht genug Geld für den Schwarzmarkt hatten, Hungersnöte zu vermeiden.
Die Materie wurde in Österreich-Ungarn erstmals während des Ersten Weltkriegs als so wichtig betrachtet, dass ihr eine eigene Organisationseinheit der Staatsverwaltung gewidmet wurde:[1] Am 12. Oktober 1916 wurde im cisleithanischen Ministerium Stürgkh als Sektion des Innenministeriums das k.k. Ernährungsamt gegründet.
Mit Zustimmung von Kaiser Franz Joseph I. (acht Tage vor seinem Tod als 86-jähriger), der am 13. November 1916 auch den ersten Präsidenten des Amtes ernannte, wurde durch Verordnung des Gesamtministeriums Stürgkh das Amt für Volksernährung geschaffen, das dem Ministerpräsidenten unterstand und einschlägige Kompetenzen mehrerer Ministerien zu übernehmen hatte.[2][3] Man berief sich dabei auf die Kaiserliche Verordnung vom 10. Oktober 1914,[4] eine inhaltlich das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917 vorwegnehmende Vorschrift.
Das Ministerium Koerber II, das am 31. Oktober 1916 die Nachfolge des Ministeriums Stürgkh angetreten hatte, verordnete am 30. November 1916, das Amt für Volksernährung habe seine Tätigkeit am 1. Dezember 1916 aufzunehmen; am gleichen Tag sei die Tätigkeit des Ernährungsamtes im Ministerium des Innern einzustellen. Gleichzeitig wurde das Statut des Amtes für Volksernährung erlassen.[5]
Vom 5. Jänner 1917 an (Ministerium Clam-Martinic) wurde es, der auf Grund der kriegsbedingten Versorgungsprobleme der Bevölkerung weiter gestiegenen Bedeutung der Materie und den umfassenden Verordnungsvollmachten des Amtes für Volksernährung entsprechend, üblich, den Leiter des Amtes zum Minister ohne Portefeuille zu ernennen und damit in die Regierung Cisleithaniens zu integrieren, ohne formal ein neues Fachministerium zu schaffen; man ging wohl davon aus, dass diese staatliche Tätigkeit in Friedenszeiten nicht mehr benötigt würde.[6]
In der Ersten Republik, vorerst in Deutschösterreich,[7] wurde das Amt in Ministeriumsrang als Staatsamt für Volksernährung bis 1920 weitergeführt[8] und am 10. November 1920, dem Tag des Inkrafttretens der Bundesverfassung, in Bundesministerium für Volksernährung (BMVE) umbenannt. Dieses bestand bis April 1923 (Bundesregierung Seipel I); inzwischen war die enorme Nachkriegsinflation mit ausländischer Hilfe gebremst worden.
1923 wurde das Ressort aufgelöst. Die Angelegenheiten wurden auf das Bundesministerium für Landwirtschaft (Erzeugnisse der Landwirtschaft), das Bundesministerium für Handel (Lebensmittelindustrie und -gewerbe), Bundesministerium für soziale Verwaltung (Fürsorge) und das Bundesministerium für Inneres (Wirtschaftspolizei, Preisprüfung, äußerer Ernährungsdienst) aufgeteilt.[9]
In Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus unterstanden alle Reichsnährstandbehörden dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde wiederum ein Staatsamt (= Ministerium; Provisorische Staatsregierung Renner 1945), dann in der bis 1949 amtierenden Bundesregierung Figl I das Bundesministerium für Volksernährung[10] geschaffen, das unter Aufsicht der vier Besatzungsmächte die Verteilung der Nahrungsmittel sicherstellen sollte.[11][12] Es arbeitete primär mit dem Landwirtschaftsministerium, das für die Produktion zuständig war, zusammen (Übergangswirtschaft).[13]
In der von 8. November 1949 an amtierenden Bundesregierung Figl II bestand das Bundesministerium für Volksernährung nicht mehr. Die Ernährung war soweit gesichert, dass das Ministerium aufgelöst werden konnte. Die Kompetenzen wurden auf Innen-, Sozial- sowie Land- und Forstwirtschaftsministerium aufgeteilt.[14][12]
Heute ist für Ernährungsfragen der Innenminister nur mehr im Krisenfall verantwortlich, seit 1986[15] der Land- und Forstwirtschaftsminister (Lebensministerium, Zuständigkeit Ernährungswesen, 2013 Sektion III Landwirtschaft und Ernährung).
Ausgenommen davon ist die Nahrungsmittelkontrolle, für die das Gesundheitsministerium zuständig ist (2013 Sektion II Verbrauchergesundheit und Gesundheitsprävention); es hat die nahrungsmittelbezogenen Kompetenzen des 1997–2000 im Bundeskanzleramt geführten Verbraucherschutzministeriums übernommen.
Die konkrete Arbeit wird heute von der dem Gesundheits- und dem Landwirtschaftsministerium zugeordneten, 2002 gegründeten Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES; selbst keine Behörde) und dem mit ihr zusammenarbeitenden, 2002 als Behörde unter dem Landwirtschaftsministerium eingerichteten Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)[16] geleistet.[17]
Die Staatssekretäre und Bundesminister 1918–23 und 1945–49 gelten auch als Vorgänger der Gesundheitsminister.[20]
Weitere nachgeordnete Positionen:
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