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Die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft – oder kurz E-Control – ist die für die Strom- und Gaswirtschaft zuständige Regulierungsbehörde in Österreich.
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Rechtsform | Anstalt öffentlichen Rechts | ||
Aufsicht | Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie | ||
Gründung | 1. März 2001 | ||
Hauptsitz | 1010 Wien, Rudolfsplatz 13a | ||
Leitung | Alfons Haber und Wolfgang Urbantschitsch (Vorstand seit 25. März 2021)[1] | ||
Mitarbeiter | ca. 120 in 10 Fachabteilungen | ||
Website | www.e-control.at |
E-Control ist seit 1. März 2001 tätig. Sie wurde damals vom Gesetzgeber auf Grundlage des Energie-Regulierungsbehördengesetzes BGBl. I Nr. 121/2000 als GmbH eingerichtet, die sich zu 100 % in der Hand des Bundes, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, befand.
Mit dem Bundesgesetz über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (Energie-Control-Gesetz – E-ControlG) wurde die E-Control GmbH zehn Jahre nach ihrer Gründung mit 3. März 2011 unter der Bezeichnung Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und ihre Organe bei der Wahrnehmung regulatorischer Aufgaben völlig weisungsfrei gestellt.[2]
Die Organe der E-Control umfassen:[3]
Rahmenbedingungen festlegen
Marktaufsicht ausüben
Die Regulierung hat zwei Komponenten: die ex-ante Regulierung, bei der vorher die Rahmenbedingungen, die Regeln, unter denen der Wettbewerb stattfinden soll, festgelegt werden. Darunter fällt die Aufgabe der Netztarifregulierung und der Erstellung der Marktregeln in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern. Wenn gegen diese Regeln oder allgemeine Wettbewerbsregeln verstoßen wird, können die Regulierungsbehörden auch ex-post regulierend eingreifen, Wettbewerbsverstöße aufzeigen und abstellen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Marktaufsicht. Mit dem Instrument des Markt Monitorings können Entwicklungen am Markt verfolgt und analysiert werden.
Die E-Control ist des Weiteren zertifizierte Schlichtungsstelle gemäß dem Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz [AStG]).
Nicht regulatorische Aufgaben
Auf Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Wirtschaftsstandort (BMDW) betreibt die E-Control die Preistransparenzdatenbank für Super95- und Dieselpreise (gem. Preistransparenzgesetz von 2011) und die Verbraucher-Website www.spritpreisrechner.at.
Auf Initiative des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) betreibt die E-Control Österreichs offizielles Ladepunkteregister (Ladestellenverzeichnis) und die Verbraucher-Website www.ladestellen.at.
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