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südlicher der beiden nordrheinischen Regierungsbezirke; südlichste Region in Nordrhein-Westfalen und westlichster Teil Deutschlands Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Regierungsbezirk Köln ist einer von fünf Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen. Er besteht aus vier kreisfreien Städten sowie acht Kreisen mit insgesamt 95 kreisangehörigen Gemeinden und ist einer der bevölkerungsreichsten sowie am dichtesten besiedelten Regierungsbezirke in ganz Deutschland.
Wappen | Karte |
---|---|
Basisdaten | |
| |
Verwaltungssitz: | Köln |
Fläche: | 7.364,04 km² |
Einwohner: | 4.543.189 (31. Dezember 2023) [1] |
Bevölkerungsdichte: | 617 Einwohner je km² |
Bezirksgliederung: | 95 Gemeinden in acht Kreisen und vier kreisfreie Städte |
Regierungspräsidium | |
Regierungspräsident: | Thomas Wilk (SPD) |
Adresse des Regierungspräsidiums: | Zeughausstraße 2–8 50667 Köln |
Webpräsenz: | www.bezreg-koeln.nrw.de |
Lage des Regierungsbezirks Köln in Nordrhein-Westfalen | |
Das zuständige Regierungspräsidium trägt die Bezeichnung Bezirksregierung Köln und ist eine staatliche Landesmittelbehörde im dreistufigen Verwaltungsaufbau von Nordrhein-Westfalen. Als allgemeine Vertretung der nordrhein-westfälischen Landesregierung beaufsichtigt, koordiniert und realisiert sie unter anderem Prozesse im Rahmen der regionalen Entwicklung, der Wirtschaft, des Sozialen, der Gefahrenabwehr, des Verkehrs, der Umwelt oder des Schulwesens.
Im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union, ausgedrückt in Kaufkraftstandards, erreichte der Regierungsbezirk Köln 2015 einen Index von 131 von durchschnittlich 100.[2]
Der Regierungsbezirk Köln bildet den südlichen Teil des Landschaftsverbandes Rheinland und liegt im Südwesten von Nordrhein-Westfalen.
Den Kern des Regierungsbezirkes Köln bildet die vom Rhein durchflossene Kölner Bucht, die zur Niederrheinischen Bucht zählt. Auf der westlichen und der östlichen Seite wird sie von den Höhen des Rheinischen Schiefergebirges flankiert; zwei dieser Flanken, das südliche Bergische Land und die nördliche Eifel, sind Teile des Regierungsbezirkes Köln.
Der Regierungsbezirk Köln erstreckt sich in West-Ost-Richtung auf einer Länge von 135 km und in Nord-Süd-Richtung auf 122 km. Mit einer Fläche von 7.365 km² ist er nach dem Regierungsbezirk Arnsberg der zweitgrößte Regierungsbezirk in Nordrhein-Westfalen.
Hinsichtlich der Einwohnerzahl ist der Regierungsbezirk Köln mit 4,41 Millionen Einwohnern (31. Dezember 2011) nach dem Regierungsbezirk Düsseldorf der zweitgrößte in Nordrhein-Westfalen. Die Einwohnerdichte liegt mit 599 Einwohnern je km² (31. Dezember 2011) erheblich über dem Bundesdurchschnitt von 229 (31. Dezember 2011) und über dem von Nordrhein-Westfalen mit 523 Einwohnern je km² (31. Dezember 2011). Die Besiedlung konzentriert sich schwerpunktmäßig auf das Städteband längs des Rheins, den südlichen Teil der Rheinschiene. Die vier kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln (Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen) haben mit zusammen 1.766.717 Einwohnern (31. Dezember 2011) einen Anteil von ca. 40 Prozent an den Einwohnern des Regierungsbezirkes Köln und von gut 9,9 Prozent am Landeswert. Die Stadt Köln ist dabei mit 1.017.155 Einwohnern die mit Abstand größte Stadt in ganz Nordrhein-Westfalen.
Der Regierungsbezirk Köln grenzt im Norden an den Regierungsbezirk Düsseldorf, im Osten an den Regierungsbezirk Arnsberg, im Süden an das Land Rheinland-Pfalz (bzw. an die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier) sowie im Westen an Belgien und die Niederlande.
Die Geschichte des Regierungsbezirkes Köln geht auf die preußische Verordnung über die verbesserte Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 zurück. Damals wurde Preußens Regierung und Verwaltung nach dem Wiener Kongress neu geordnet und die Provinzen in insgesamt 28 Regierungsbezirke eingeteilt, darunter den Regierungsbezirk Köln. Wie die übrigen, so nahm auch die Bezirksregierung in Köln mit dem 22. April 1816 ihre Tätigkeit auf.
Der Regierungsbezirk Köln gehörte ab Gründung 1815/1816 zur Provinz Jülich-Kleve-Berg, ab 1822 zur Rheinprovinz, ab 1945 zu Nordrhein und seit 1946 zu Nordrhein-Westfalen.
Die Organisation und Struktur der Behörde wurde immer angepasst an die sich ändernden administrativen und politischen Gegebenheiten. So wurden zum Beispiel 1972 die Regierungsbezirke Aachen und Köln vereinigt. Auch mit der Verwaltungsstrukturreform Nordrhein-Westfalens 2008 wurden die Bezirksregierungen noch einmal grundlegend geändert. Allein in die Bezirksregierung Köln wurden noch sieben weitere, auch landesweit zuständige, Sonderbehörden integriert, darunter etwa das bisherige Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen oder die Fachaufsicht über das Bundesausbildungsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen.
Jahr | Einwohner | Quelle |
---|---|---|
1816 | 324.632 | [3] |
1828 | 377.335 | [3] |
1871 | 613.457 | [4] |
1880 | 702.934 | [4] |
1900 | 1.021.878 | [5] |
1910 | 1.249.540 | [5] |
1925 | 1.434.827 | [6] |
1939 | 1.595.677 | [7] |
1946 | 1.461.104 | [8] |
1950 | 1.668.813 | [9] |
1961 | 2.126.400 | [10] |
1970 | 2.412.200 | [11] |
1980 | 3.913.800 | [12] |
1990 | 4.025.300 | [13] |
2000 | 4.281.500 | [14] |
2010 | 4.392.747 | [15] |
2018 | 4.468.904 | [15] |
Bezirksregierungen sind Mittelbehörden im dreistufigen Verwaltungsaufbau von Nordrhein-Westfalen.
Bei der Bezirksregierung Köln werden, wie bei den übrigen vier im Lande, Verwaltungsaufgaben aus den Geschäftsbereichen aller nordrhein-westfälischen Landesministerien und der Staatskanzlei in einer Behörde gebündelt.
Der Regierungsbezirk Köln besteht gegenwärtig aus folgenden Gebietskörperschaften:
Acht Kreise (inkl. der Städteregion Aachen) mit insgesamt 95 kreisangehörigen Städten und Gemeinden:
Vier kreisfreie Städte:
Der Regionalrat wird nach jeder Kommunalwahl aufgrund der Kommunalwahlergebnisse (Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahl) der kreisangehörigen Gemeinden der Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis, der Städteregion Aachen sowie der kreisfreien Städte Bonn, Köln und Leverkusen gebildet.
Der Regionalrat trifft als Träger der Regionalplanung die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung des Regionalplanes und beschließt über dessen Aufstellung. Er legt damit die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirks im Regionalplan fest.
Neben dieser Entscheidungskompetenz hat der Regionalrat Beteiligungs-, Informations- und Beratungsrechte im Bereich der regionalen Infrastrukturpolitik.
Die Bezirksregierung unterrichtet den Regionalrat über alle regional bedeutsamen und strukturwirksamen Entwicklungen. Das Gleiche gilt für Förderprogramme und -maßnahmen des Landes in vielen wichtigen Infrastrukturbereichen, wie zum Beispiel in den Bereichen Städtebau, Freizeit- und Erholungswesen, Tourismus, Landschaftspflege, Wasserwirtschaft, Abfallbeseitigung und Altlasten sowie Kultur. Die Unterrichtungspflicht der Bezirksregierung ist die Basis für sachgerechte strukturpolitische Entscheidungen durch den Regionalrat.
Auf der Grundlage der Raumordnungspläne unterbreitet der Regionalrat Vorschläge für Förderprogramme und Fördermaßnahmen von regionaler Bedeutung. Er hat dabei die Vorschläge aus der Region zu berücksichtigen, zusammenzuführen und zu bewerten sowie eine Prioritätensetzung vorzunehmen. Das Vorschlagsrecht dient dazu, qualifizierte Entscheidungsvorschläge für die Landesregierung zu erarbeiten. Der Regionalrat soll im Verhältnis zur Landesregierung bei strukturpolitischen Entwicklungen als Sprecher der Region auftreten, die Wünsche der Region bündeln und sie nach Abgleich mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung an die Landesregierung herantragen.
In Verkehrsfragen ist der Regionalrat an der Planung der Verkehrsinfrastruktur beteiligt. Er beschließt über die Vorschläge der Region für die gesetzlichen Bedarfs-Ausbaupläne von Bund und Land, für die die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen und die Förderprogramme für den kommunalen Straßen- und Radwegebau. Der Regionalrat legt darüber hinaus die Prioritäten für Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis zu 3 Mio. Euro Gesamtkosten je Maßnahme fest. Ergänzt werden diese Kompetenzen dadurch, dass der Regionalrat bei Linienbestimmung für Landesstraßen durch die Bezirksregierung ebenso wie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen ist.
Aktuell gibt es im Regionalrat folgende Sitzverteilung nach Fraktionen (Stand September 2020):
CDU | Grüne | SPD | FDP | Linke/Volt | fraktionslos | Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|
15 | 10 | 10 | 3 | 2 | 2 | 42 |
Linke 1 Volt 1 | FW 1 AfD 1 |
Der Regierungsbezirk Köln ist eine von 38 deutschen NUTS-2-Regionen. Als Untergliederung der NUTS-1-Region NRW (DEA) hat sie das Kürzel DEA2.
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