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Auszeichnung des Freistaats Bayern Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Bayerische Kunstförderpreis wird seit 1965 jährlich vom Freistaat Bayern vergeben. Der Preis, der in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst inkl. Tanz, Musik sowie Literatur auf Vorschlag von Fachjurys verliehen wird, ist mit derzeit je 6.000 Euro dotiert, für Ensembles mit 10.000 Euro. Ab dem Jahre 2021 wird zusätzlich ein vierter Kunstförderpreis in der Sparte Literatur vergeben, der vorrangig für eine literarische Übersetzerin bzw. einen literarischen Übersetzer in der Anfangsphase ihres/seines Schaffens vorgesehen ist.[1] Mit dem Preis ausgezeichnet werden Künstler bis 40 Jahre, die durch besondere künstlerische Leistungen hervorgetreten sind und ihren Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren in Bayern haben.[2]
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