Informationen über eine Ware für Endverbraucher Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Produktkennzeichnungen (auch Warenkennzeichnungen) sind Informationen über eine Ware, die diese zum Handel oder bis zum Endverbraucher begleiten.
Oft wird unter dem Begriff Produktkennzeichnung vor allem Information für Endverbraucher über Qualitätseigenschaften verstanden, die auf der Ware selbst oder der Verpackung angebracht ist, wie etwa Gütesiegel oder Mengenangaben. In einer weiter gefassten Definition kann sie sich auch an Händler richten, umfasst auch Angaben wie Preis oder Artikelnummer und auch warenbegleitende, nicht direkt am Produkt oder auf dessen Verpackung angebrachte Angaben.
Insbesondere im Kennzeichnungsrecht umfasst der Begriff Kennzeichnung oft die Gesamtheit der Kennzeichen (Wörter, Angaben, Hersteller- oder Handelsmarken, Abbildungen oder Zeichen), die sich auf ein Produkt beziehen. Bei den einzelnen Kennzeichen selbst, die über einen bestimmten Aspekt des Produktes informieren, oft einzeln geregelt sind und eine in sich abgeschlossene Einheit von Angaben bilden, spricht man oft von Kennzeichnungselementen.[1]
Der Begriff Warenkennzeichnung bzw. Produktkennzeichnung kann gelegentlich auch den Prozess des Kennzeichnens meinen, in Abgrenzung zum auf der Ware angebrachten Kennzeichen selbst.[2]
Produktkennzeichen können die Form von Symbolen, Piktogrammen, Logos oder Kurztexten haben. Sie sind häufig durch eine Vielzahl nationaler und internationaler Richtlinien genormt. Zur Kennzeichnung und Beschriftung von Produkten existieren verschiedenste Beschriftungstechniken. Sie können auf Verpackungen, Schriftstücken, Tafeln, Etiketten, Ringen oder Verschlüssen jeglicher Art angebracht sein.
Produktkennzeichen für Verbraucher lassen sich hinsichtlich einer Reihe von Merkmalen unterscheiden.
Zeichennehmer sind meist Hersteller. Zeichengeber können staatliche Institutionen, unabhängige Verbände, Brancheneinrichtungen oder einzelne Firmen sein. Zielgruppe der Kennzeichen sind oft Verbraucher, können aber auch Händler, weiterverarbeitende Betriebe oder andere Organisationen sein.
Produktkennzeichen werden oft nur für bestimmte Produktgruppen vergeben und haben häufig einen regionalen oder nationalen Geltungsbereich. Sie unterscheiden sich in Art und Umfang der dargestellten Informationen, dieser reicht von einem einfachen Hinweis, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind, bis hin zu ausführlichen quantitativen Angaben über Produkteigenschaften. Sie können positive bzw. negative Produkteigenschaften hervorheben oder über neutrale Eigenschaften informieren.
Für Produktkennzeichen gibt es verschiedene Darstellungsmöglichkeiten bzw. Formate. Diese reichen von stark symbolhaften Labeln, etwa bei vielen Umweltzeichen, hin zu ausführlichen textuellen Darstellungen, wie etwa der Deklaration von Inhaltsstoffen. Man unterscheidet zwischen verpflichtender und freiwilliger Kennzeichnung. Beispiele für verpflichtende, rechtliche Regelungen für Produktkennzeichnungen in Deutschland sind die Preisangabenverordnung, das Textilkennzeichnungsgesetz, Qualitäts- und Handelsklassen, die Gefahrstoffkennzeichnung oder die Lebensmittel-Informationsverordnung. So schreibt letztere u. a. folgende Angaben vor:
Eine freiwillige Kennzeichnung kann zusätzliche Informationen zum Produkt beinhalten, wie die Nährwertkennzeichnung, Angaben zum Qualitätsstandard oder Sicherheitszustand. Hier ist wiederum zu unterscheiden zwischen firmenindividuellen Zeichen (Selbstdeklaration) und Zeichen Dritter, zum Beispiel unabhängiger Gütegemeinschaften oder Verbraucherorganisationen, wie etwa der Stiftung Warentest.
Meist müssen Produkte, die ein Kennzeichen erhalten sollen, bestimmte Vergabekriterien bzw. Standards erfüllen. Hier ist wichtig, wer die Vergabekriterien festlegt und wer Produkte auf die Einhaltung der Kriterien prüft. Dies können der Zeichengeber selbst oder von ihm beauftragte, unabhängige Standardisierungs- und Kontrollgremien sein. Wichtige Merkmale der Kriterien sind ihre objektive Prüfbarkeit und Transparenz.
Produktkennzeichnung ist ein Kanal der Verbraucherinformation, der oft durch beschränkten Platz aber sofortige Verfügbarkeit beim Kauf gekennzeichnet ist. Oft verweisen Produktkennzeichen auf andere Kanäle mit umfassenderer Information, etwa Internetportale. Über Produktkennzeichen kann sowohl der Hersteller selbst informieren als auch der Staat durch Pflichtkennzeichen, wie etwa Warnhinweise auf Zigarettenverpackungen.
Produktkennzeichen als Verbraucherinformation sollen vor allem über Produkteigenschaften informieren, die der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht wahrnehmen kann. Die Ware weist also hinsichtlich ihrer Eigenschaften, über die ein Kennzeichen informiert, Merkmale von Erfahrungs- oder Vertrauensgütern auf.
Wenn diese verborgenen Eigenschaften positive oder negative sind, sie also die Zielgruppe in der Regel als „gut“ oder „schlecht“ ansieht, so liegt eine Informationsasymmetrie zwischen Verkäufer und Käufer vor, die den Handel beeinträchtigen kann. Denn der Käufer muss damit rechnen, dass der Verkäufer negative Produkteigenschaften verschweigt oder untertreibt und positive übertreibt. Er wird deswegen nur einen geringeren Preis bezahlen wollen oder auf den Kauf ganz verzichten. Produkte mit positiven aber aufwändiger herzustellenden Eigenschaften werden sich auf einem solchen so genannten Zitronenmarkt kaum durchsetzen. Glaubwürdige Produktkennzeichen, wie Gütesiegel, können hier Abhilfe schaffen. Wegen der erforderlichen Glaubwürdigkeit sind hier vor allem gesetzliche Kennzeichen und Kennzeichen unabhängiger Organisationen von Bedeutung.
Produktkennzeichen können auch über neutrale Qualitätseigenschaften informieren, bei denen der Hersteller keinen Anreiz zur Fehldarstellung hat. Beispiele hierfür sind Kleidergrößen. Kennzeichen können zudem wichtige Informationen zur Handhabung des Produktes geben, wie etwa Waschhinweise auf Textilien, Gefahrensymbole oder Recycling-Hinweise.
Die Funktion von Produktkennzeichen hängt von ihrem Informationsumfang und ihrer Darstellungsform, ihren Vergabekriterien und deren Kontrolle ab. Einfache, symbolhafte Kennzeichen weisen eine hohe Informationsdichte und geringe Komplexität auf. Sie sind also leicht und schnell durch den Verbraucher auszuwerten. Dafür ermöglichen sie aber nur weniger differenzierte Kaufentscheidungen und erfordern höheres Vertrauen in die Institutionen des Kennzeichens als bei komplexen Kennzeichen mit hohem Informationsumfang. Firmenindividuelle Kennzeichen weisen in der Regel einen geringeren Standardisierungsgrad auf und sind weniger glaubwürdig als Kennzeichen unabhängiger Dritter.[3]
Für den Verkauf nützlich ist die Anbringung einer maschinell lesbaren Produktnummer, wie der European Article Number oder dem Universal Product Code, die in Strichcodes kodiert sind. Strichcodes gibt es in verschiedener Form, so auch als 2D-Barcode .
Anhand einer CE-Kennzeichnung kann erkannt werden, dass ein Produkt den gesetzlichen Bestimmungen es berührender europäischer Rechtsnormen entspricht und daher innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gehandelt werden darf. Das -Zeichen stellt eine gesetzlich vorgeschriebene Konformitätserklärung durch den Hersteller dar. Dieses Zeichen darf jedoch nur angebracht werden, wenn dies ausdrücklich in der für das betreffende Produkt relevanten Rechtsnorm vorgesehen ist.
Gefahrenpiktogramme, Signalwörter sowie H-Sätze und P-Sätze geben Auskunft über chemikalienrechtlich relevante Gefahren. Bei Endverbrauchern können sich auch noch Produkte mit veralteten Gefahrensymbolen auf orangefarbigem Untergrund befinden.
Kennzeichen | Bezeichnung, Bedeutung |
Zeichengeber, Vergabekriterien |
Anwendungsbereich |
---|---|---|---|
Schätzungszeichen, meist neben der Nennfüllmenge; das Produkt wurde nach der Fertigpackungsrichtlinie abgewogen oder abgefüllt; darin sind maximal zulässige Abweichungen der enthaltenen Menge von der angegebenen Nennfüllmenge geregelt |
verpflichtende Selbstdeklaration, Richtlinie 76/211/EWG (Fertigpackungsrichtlinie) |
Europäische Union | |
Nennfüllmenge, Menge, meist als Volumen oder Gewichtsangabe, die in der Verpackung enthalten sein soll; hier „670 g“ auf einem Gurkenglas |
verpflichtende Selbstdeklaration, Richtlinie 76/211/EWG (Fertigpackungsrichtlinie) |
Europäische Union | |
Abtropfgewicht, Gewicht, das nach Abgießen einer Aufgussflüssigkeit verbleibt; hier: „420 g“ auf einem Gurkenglas |
verpflichtende Selbstdeklaration (für feste Lebensmittel in Aufgussflüssigkeiten), Fertigpackungsverordnung, § 11 Satz 2 |
Deutschland | |
Randvollvolumen, Füllvolumen der Verpackung, wenn sie bis zur oberen Randebene gefüllt ist; hier: im Rechteck „720“ auf einem Gurkenglas (ohne Angabe der Maßeinheit ml) |
verpflichtende Selbstdeklaration, Fertigpackungsverordnung |
Deutschland | |
23 э 7· 0,75l 78 ···· · ·· ·· |
Behälterkennzeichnung, hier vom unteren Rand einer Glasflasche für Mineralwasser, von links nach rechts: Produktionsschlüssel „23“, Glasmarke (Hüttenzeichen) des Herstellers Ruhrglas, э als Zeichen für Maßbehälter, „7·“ für Herstellungsjahr 2007, zweites Quartal (bei null Punkten für das erste Quartal beginnend, bei drei Punkten für das vierte endend), Nennfüllvolumen „0,75 l“, Randvollvolumen „78“ in cl;[4] die Punktfolge kennzeichnet herstellerspezifisch die einzelne Glas- oder Flaschenform des Herstellungsprozesses zur Identifizierung fehlerhafter Formen[5][6] |
Selbstdeklaration (z. T. verpflichtend für Maßbehältnisse), Richtlinie 75/107/EWG, Anhang I, 8.[7] DIN 6121 |
Europäische Union |
Symbol für Lebensmittelkontaktmaterialien bzw. Lebensmittelbedarfsgegenstand, der Gegenstand, z. B. Lebensmittelbehälter, Geschirr, ist für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet: Hinweis alternativ textuell „Für Lebensmittelkontakt“ oder konkreter Verwendungszweck (das Symbol hat nichts mit Spülmaschinenfestigkeit o. Ä. zu tun) |
verpflichtende Selbstdeklaration Verordnung (EG) Nr. 1935/2004[8] und Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch |
Europäische Union | |
, auch , , | Konformitätskennzeichen für Aerosolverpackungen (umgekehrtes Epsilon), weist auf Übereinstimmung einer Aerosolpackung mit Sicherheitsanforderungen der EU hin |
verpflichtende Selbstdeklaration Richtlinie 75/324/EWG,[9] in Deutschland Aerosolpackungsverordnung[10] |
Europäische Union |
Kennzeichen | Bezeichnung, Bedeutung |
Zeichengeber, Vergabekriterien |
Anwendungsbereich |
---|---|---|---|
Internationales Recyclingsymbol (Möbiusband), weist auf wiederverwertbares Material hin. |
freiwillige Selbstdeklaration Symbol normiert in ISO 14021 |
international | |
Universelles Recyclingsymbol (Möbiusband) mit Prozentangabe, weist auf Anteil an wiederverwertetem Material hin |
freiwillige Selbstdeklaration Symbol normiert in ISO 14021 |
international | |
Recyclingsymbol mit Recycling-Code, markiert wiederverwertbare Materialien zur Vorsortierung, das Material selbst ist durch den Recycling-Code gekennzeichnet |
freiwillige Selbstdeklaration Verpackungsverordnung |
Europa | |
Grüner Punkt, der Hersteller hat gesetzliche Abgaben für Altstoffverwertung vorab entrichtet, die Verpackung soll über die dadurch finanzierte Mülltrennung (Duales System) entsorgt werden, hier das der Duales System Deutschland GmbH |
nationale Verwertungssysteme (u. a. Grüner Punkt (Deutschland), Altstoff Recycling Austria) Richtlinie 94/62/EG, in Deutschland Verpackungsverordnung |
Europa | |
Symbol BellandDual, der Hersteller hat gesetzliche Abgaben für Altstoffverwertung vorab entrichtet, die Verpackung soll über die dadurch finanzierte Mülltrennung (Duales System) entsorgt werden, hier das der Belland Vision GmbH |
nationale Verwertungssysteme (u. a. Grüner Punkt (Deutschland), Altstoff Recycling Austria) Richtlinie 94/62/EG, in Deutschland Verpackungsverordnung |
Europa | |
Mehrwegsymbol, kennzeichnet wiederbefüllbare Getränkeverpackungen (Mehrweg) mit Pfand; weit verbreitet, aber nicht obligatorisch; verbreitet auch einfach das Textkennzeichen „Mehrweg“[12] |
Arbeitskreis Mehrweg |
Deutschland | |
Mehrwegsymbol, kennzeichnet wiederbefüllbare Getränkeverpackungen (Mehrweg) mit Pfand |
ARGE nachhaltige Getränkeverpackung der Wirtschaftskammer |
Österreich | |
Einwegpfandsymbol, kennzeichnet nicht wiederbefüllte Getränkeverpackungen (Einweg) mit Pfandpflicht; weit verbreitet aber nicht obligatorisch |
Deutschland | ||
Einwegpfandsymbol, kennzeichnet nicht wiederbefüllte Getränkeverpackungen (Einweg) mit Pfandpflicht; seit 1.1.2025 |
EWP Recycling Pfand Österreich |
Österreich | |
durchkreuzte Mülltonne, gekennzeichnetes Produkt darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden; ein Balken unterhalb der Mülltonne bzw. eine Datumsangabe zeigen an, ob bzw. wann das Produkt nach dem 13. August 2005 „in Verkehr gebracht“ wurde. |
verpflichtende Selbstdeklaration WEEE-Richtlinie |
Europa | |
Tidyman, dt. Saubermann, erinnert Verbraucher daran, Produkte und Verpackungen umweltschonend zu entsorgen. |
freiwillige Selbstdeklaration |
international | |
Glasrecyclingsymbol mit Tidyman, weist darauf hin, das Produkt in ein Glasrecyclingsystem zu entsorgen.[13] |
freiwillige Selbstdeklaration |
international | |
Dosenrecyclingsymbol mit Tidyman, |
freiwillige Selbstdeklaration |
in der Form: Deutschland | |
Kompostierbarkeitszeichen, Produkt oder Verpackung aus biologisch abbaubarem Kunststoff. |
DIN CERTCO (in Deutschland) Europäische Norm EN 13432 |
Europa | |
Einwegplastikprodukt, Produkt – hier: Zigaretten mit Filtern – enthält Plastik, unsachgemäße Entsorgung ist umweltschädlich. |
verpflichtende Selbstdeklaration Richtlinie (EU) 2019/904 (Einwegkunststoff-Richtlinie) |
Europa | |
Kosmetika werden in der Europäischen Union unter anderem nach der Richtlinie 76/768/EWG (Kosmetik-Richtlinie) gekennzeichnet, umgesetzt in Deutschland durch die Kosmetik-Verordnung. Ab Mitte 2013 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel diese Regelungen.[14]
Kennzeichen |
Bezeichnung, |
Zeichengeber, |
Anwendungsbereich |
---|---|---|---|
„mindestens haltbar bis: 15.02.13 “ |
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union |
Verwendungsdauer (engl. Period after Opening, PAO), |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
Verweis auf die beiliegenden oder am Produkt befestigten Informationen, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
UVA-Symbol, |
freiwillige Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
Kosmetik-Inhaltsstoffliste, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
Losnummer, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland | |
In Deutschland schreibt das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch als Dachgesetz des Lebensmittelrechts ein Täuschungsverbot fest und ermächtigt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Verordnungen für bestimmte Lebensmittelkennzeichnungen zu erlassen. Grundsätzlich sind in der Europäischen Union alle Angaben auf vorverpackten Lebensmitteln durch die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) geregelt. Diese hat am 13. Dezember 2014 die nur in Deutschland geltende Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) abgelöst. Die LMIV legt allgemeine Pflichtkennzeichnungselemente fest, dies sind vor allem Verkehrsbezeichnung, Hersteller, Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum. Für einige dieser Kennzeichnungselemente gibt es wiederum Rechts- und rechtsähnliche Quellen, die diese näher regeln. So wird die Verkehrsbezeichnung häufig in produktspezifischen Verordnungen bestimmt; wo diese nicht vorliegen, greift die Verkehrsbezeichnung wie sie sich etwa aus dem Deutschen Lebensmittelbuch ergibt. Näheres zur Kennzeichnung von Zutaten regelt die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, näheres zur Loskennzeichnung die deutsche Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV; in Österreich: Loskennzeichnungsverordnung [LKVO]). Diese allgemeinen Regelungen werden ergänzt durch eine Vielzahl produktgruppenspezifischer Regelungen, wie beispielsweise
In der Schweiz ist die Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel maßgebend.[18] In der Schweiz in Verkehr gebrachte vorverpackte Lebensmittel müssen in mindestens einer der drei Amtssprachen (deutsch, französisch oder italienisch) beschriftet sein.[19]
Beispielhaft sind in der folgenden Tabelle häufige Lebensmittelkennzeichen aufgeführt.
Kennzeichen |
Bezeichnung, |
Zeichengeber, |
Anwendungsbereich |
---|---|---|---|
Zutatenliste, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
geschützte Herkunftsbezeichnung, |
freiwillige Selbstdeklaration (Eintragung in DOOR-Register der EU erforderlich) |
Europäische Union | |
Fettgehaltstufe, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland | |
Nährwertkennzeichnung, |
freiwillige Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
Guideline Daily Amount (GDA), |
freiwillige Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
Unter Schutzatmosphäre verpackt., |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland | |
Losnummer, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland | |
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland, Österreich | |
„verbrauchen bis:15.02.13 “ |
Verbrauchsdatum, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland, Österreich |
„Nach der Ernte behandelt.“ |
Kennzeichnung bei Verwendung von Keimhemmern bei Kartoffeln, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland, Österreich, Schweiz |
Genusstauglichkeitskennzeichen, |
Zulassungsbehörden |
Europäische Union | |
Nutri-Score, |
freiwillige Selbstdeklaration nach Anmeldung bei der Agence nationale de santé publique |
Europäische Union | |
Aussagen zu Nährwert, wie „zuckerfrei“, „fettreduziert“, oder Gesundheit, wie „stärkt die Abwehrkräfte“, „cholesterinsenkend“ |
Nährwerts- und gesundheitsbezogene Angaben, |
freiwillige Selbstdeklaration |
Europäische Union |
Eierkennzeichnung, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
unter rabbinischer Aufsicht stehende Organisation |
international | ||
Halāl |
international | ||
Gütezeichen Deutsche Markenbutter, |
Überwachungsstelle nach Landesrecht (z. B. landwirtschaftliche Forschungsanstalten) |
Deutschland | |
Warnhinweis: Kein Alkohol während der Schwangerschaft, |
freiwillige Selbstdeklaration (in Frankreich verpflichtend) |
international | |
Glutenfrei-Symbol, |
Deutsche Zöliakiegesellschaft (DZG) |
Deutschland | |
V-Label, |
Europäische Vegetarier-Union (EVU) |
Europa | |
Zahnmännchen, |
Toothfriendly International, in Deutschland Aktion Zahnfreundlich |
International | |
Kaloriengehalt von Getränken, |
Europa | ||
Kalorienexzess in Süßwaren, |
Gesundheitsministerium der Förderalen Republik Argentinien | Argentinien | |
Kennzeichen |
Bezeichnung, |
Zeichengeber, |
Anwendungsbereich |
---|---|---|---|
„60 % Baumwolle/ Cotton/ Coton 40 % Polyester“ |
Rohstoffgehaltsangabe, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union |
Textilpflegesymbole, |
freiwillige Selbstdeklaration |
international | |
Schuhmaterialkennzeichnung, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
Kenn- |
Bezeichnung, |
Zeichengeber, |
Anwendungs bereich |
---|---|---|---|
Warnhinweis „Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren“, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
„spiel-gut“-Gütesiegel, |
Arbeitsausschuß Kinderspiel und Spielzeug e. V. |
Deutschland, Österreich | |
Die Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln ist seit 2005 europaweit in der Detergenzienverordnung geregelt, die in Deutschland durch das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz umgesetzt und erweitert ist.[29]
Verpflichtend ist die Angabe
Daneben gelten allgemeine Kennzeichnungspflichten, etwa hinsichtlich Warn- und Anwendungshinweisen aus dem Chemikalienrecht und der Gefahrstoffverordnung.
Kenn- |
Bezeichnung, |
Zeichengeber, |
Anwendungs bereich |
---|---|---|---|
@ www.xxxx.de (inkl. Rezepturinformation Verbraucher) |
Hinweis auf veröffentlichte Inhaltsstoffliste, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union |
Datenblatt med. Personal: 0800/380 xxxx |
Hinweis auf Datenblatt für medizinisches Personal, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union |
UBA 1495 0028 |
UBA-Nummer, |
freiwillige Selbstdeklaration (bis 2005 verpflichtend) |
Deutschland |
Elektrogeräte, also Geräte, die entweder mit Netzspannung oder Batterie oder über USB-Kabel versorgt werden, müssen in der Europäischen Union verschiedenen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. EU-weit geregelte Angaben sind u. a.:
Weitere internationale Kennzeichen:[32][33]
Zusätzlich findet man Angaben über die Eingangsspannung (zum Beispiel 100–240 V), die Art der Eingangsspannung (~ oder =), den max. Strom (zum Beispiel 1,3 A) und bei Geräten die mit Wechselspannung betrieben werden die Netzfrequenz (zum Beispiel 50–60 Hz).
Es existiert eine Vielzahl von Gütesiegeln und Prüfsiegeln, mit denen auf besondere Qualitäten eines Produktes sowie die Einhaltung von technischen oder Umweltstandards außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen hingewiesen werden kann.
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