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Kennzeichen, das eine Glashütte auf einem Glasbehälter anbringt Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter einer Glasmarke (auch Glassignatur) versteht man das Kennzeichen, das eine Glashütte auf einem Glasbehälter anbringt, damit sie als Hersteller identifiziert werden kann.
Diese Glasmarke befindet sich in der Regel am unteren Rand oder auf dem Boden jeder Flasche und jedes Konservenglases.
Die Anbringung von Glasmarken wurde in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Brandenburg eingeführt. Ab 1733 sollte auf jeder Flasche der ganze Name von jeder Glashütte gesetzt werden. Ab 1739 musste auch das Herstellungsjahr ergänzt werden, um bis dahin häufig falsch verwendeten Maßen zu begegnen.[1]
In Deutschland werden etwa 20 solcher Zeichen benutzt. Sie beinhalten meist einen oder mehrere Buchstaben, häufig von einem Kreis umgeben. B steht zum Beispiel für die Glashütte in Budenheim, G für Gerresheimer Glas, H für die Glashütte in Holzminden. Diese Herstellerzeichen werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugeteilt.
Neben der Glasmarke befinden sich weitere Zeichen, die angeben, wann und wo der Artikel hergestellt wurde, sowie Informationen zum Volumen. Die meist an erster Stelle befindliche ein- oder zweistellige Zahl bezeichnet die Nummer der Gussformen parallel arbeitender Produktionslinien ein und desselben Produkts. Meist auf der gegenüberliegenden Seite erscheint diese Glas-Formennummer ein weiteres Mal in Form eines maschinenlesbaren Noppen-Codes. Die einzelnen Kennzeichen und ihre Anordnung sind in DIN 6121 festgelegt.[2]
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