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Beurteilung von Lichtschutzpräparaten Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Lichtschutzfaktor (LSF; englisch sun protection factor, SPF) dient zur Beurteilung von Lichtschutzpräparaten (Sonnencremes) am Menschen (in vivo). Er gibt an, wie viel Mal länger man sich mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, als dies mit der jeweils individuellen Eigenschutzzeit möglich ist. Der LSF wird nach der COLIPA International Sun Protection Factor Test Method bestimmt,[1] wobei nach standardisiertem Auftragen von Lichtschutzpräparaten die Erhöhung der Hautrötungsschwelle (minimale Erythemdosis, MED) bestimmt wird.
Definitionsgemäß gibt der Lichtschutzfaktor lediglich die Schutzwirkung eines Produktes gegen die erythemwirksame Strahlung an. Dies ist überwiegend der UV-B-Anteil des Sonnenlichtes. Zum Schutz vor anderen lichtbedingten Hautschäden müssen Sonnenschutzmittel ebenfalls vor UV-A-Strahlung schützen. Daher werden bei Sonnenschutzmitteln in Europa seit 2006 Kriterien zur Mindestwirksamkeit gegenüber UV-B- und UV-A-Strahlung angewendet:
Ein Sonnenschutzmittel mit einem LSF von 30 soll demzufolge einen UV-A-Schutzfaktor (UV-A-PF) von mindestens 10 aufweisen. Zur Prüfung des UV-A-Schutzfaktors wurde von COLIPA eine Empfehlung zur In-vitro-Prüfung herausgegeben. Die Einhaltung des geforderten UVA-Schutzes wird auf den Packungen durch ein Symbol angezeigt. Es besteht aus einem Kreis, der die Buchstabenkombination „UVA“ enthält.
Nach der heute gültigen Definition sind die früher sehr populären Sonnenschutzprodukte mit Schutzfaktor 2 oder 4 keine Sonnenschutzmittel mehr, da sie die überwiegende Zweckbestimmung (= Sonnenschutz) nicht erfüllen. Zum besseren Verständnis wird auf den Verpackungen neben dem Lichtschutzfaktor noch eine der vier zugeordneten Schutzklassen angegeben (Niedrig, Mittel, Hoch, Sehr hoch).
Der Lichtschutzfaktor wird anhand von gemessenen Werten bei UV-Strahlung zwischen 290 und 400 nm berechnet:
mit dem Sonnenspektrum , dem Erythem-Wirkungsspektrum und der Transmission , die allesamt von der Wellenlänge abhängig sind.[3]
Produktkategorie/Schutzklasse → Lichtschutzfaktor/erlaubte Angaben
Die Angabe der Lichtschutzfaktoren auf den Packungen ist auf die vorgegebenen Werte begrenzt.
In Anlehnung an den LSF wird für Textilien der UV-Schutzfaktor (USF) oder Ultraviolet Protection Factor (UPF) angegeben, der gemäß dem Australian/New Zealand Standard 4399:1996 for sun protecting clothing evaluation and classification (AS/NZS4399: 1996)[4] berechnet wird. Ein mehrfach gewaschenes weißes T-Shirt aus Baumwolle hat aufgrund der UV-umwandelnden „Weißmacher“ (Fluoreszenzfarbstoffe) etwa einen UPF von zehn, das heißt, es lässt noch ein Zehntel der UV-Strahlung durch. Im nassen oder gedehnten Zustand oder bei eng anliegender Kleidung reduziert sich dieser Schutz aber. Kleidung mit einem UPF >15 erfüllt die australische/neuseeländische Norm für Sonnenschutz, während die Europäische Norm (EN 13758-1999) erst ab UPF 40 erfüllt ist.[5]
Zusätzlich werden Konzepte erarbeitet, mit denen die Schutzwirkung von Stoffen für sichtbare Wellenlängen angegeben werden können. Bestimmte Formen der Sonnenunverträglichkeit (Porphyrien, chronische aktinische Dermatitis, Urticaria solaris) sowie mit Photodynamischer Therapie behandelte Hautkrebspatienten reagieren auf die verschiedenen sichtbaren Wellenlängen im Sonnenlicht. Die Schutzwirkung eines Stoffs gegenüber sichtbarem Licht kann nicht aus dem UV-Schutzfaktor geschlossen werden.[6] Auch ist der UPF aufgrund der Verknüpfung mit dem bodennahen, solaren Spektrums kein hinreichendes Maß zur Ermittlung der Strahlengefahr bei technischen UV-Quellen, speziell wenn sie auf kurze Distanzen wirken.
1956 führte Rudolf Schulze den Begriff Schutzfaktor des Lichtschutzmittels, den Sonnenschutzfaktor für Sonnenschutzmittel ein. Der österreichische Chemiker Franz Greiter definierte daraus 1962 den Lichtschutzfaktor.[7]
Da die invasive Bestimmung von Lichtschutzfaktoren an menschlichen Probanden schon lange in der Kritik steht, wird schon seit über 10 Jahren (Stand 2024) an möglichen alternativen Verfahren geforscht. Ein Ergebnis dieser Forschungsarbeiten ist der Normentwurf DIN EN ISO 23698 der im Januar 2024 veröffentlicht wurde. Darin wird ein Verfahren beschrieben, das mit einer Kombination aus in vitro Messungen und der nicht invasiven Messung des Lichtschutzfaktors auf der Haut mittels Diffusreflexionsspektroskopie arbeitet. Das Verfahren kombiniert die Vorteile der in vitro Messung – wie die rauscharme spektrale Lichtabsorptionsmessung – mit den Vorteilen eines in vivo Verfahrens, dass alle Wechselwirkungen von Sonnenschutzprodukt und menschlicher Haut abbilden kann.[8] Die Methode wird auch als Hybride Diffusreflexionsspektroskopie (Abgekürzt „HDRS“) bezeichnet.
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