Verwaltung Badens bis 1945 Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Artikel Verwaltungsgliederung Badens stellt die Zuständigkeitsbereiche der allgemeinen VerwaltungBadens bis 1945 dar. Dabei wird nur die mittlere und untere Verwaltungsebene berücksichtigt, da oberste und obere Behörden meist für das ganze Staatsgebiet zuständig waren. Auch Behörden und Gebiete der Sonderverwaltung (Finanzverwaltung, Forstverwaltung usw.) werden nicht berücksichtigt, nur jene der Allgemeinen Verwaltung. Derzeit erläutert der Artikel den Zustand ab 1803; eine Ergänzung vor 1803 bestehender Verwaltungsgebiete des seit dem hohen Mittelalter bestehenden Badens ist geplant.
Orts- und Gebietsnamen sind möglichst an die heutige Schreibweise angepasst (z.B. Meßkirch statt Mößkirch, Tauberbischofsheim statt Bischofsheim an der Tauber).
Durch die territorialen Umwälzungen der napoleonischen Zeit wurde aus der kleinen badischen Markgrafschaft ein europäischer Mittelstaat. Das Staatsgebiet vergrößerte sich insbesondere 1803, 1805 und 1806 massiv; zu kleineren Änderungen kam es dann noch einmal 1810 und 1819.
Die territoriale Ausdehnung war ein Grund für die verschiedenen Verwaltungsreformen dieser Zeit. Zwischen 1803 und 1809 kam es zu mehreren, teils provisorischen, oft nur kurzlebigen Reformen. Ab 1809 erfolgten länger andauernde Reformen (siehe unten).
Die kurze Epoche zwischen 1803 und 1809 bescherte Baden alle wesentlichen bleibenden territorialen Gewinne. 1803 wurde erstmals in Baden eine mittlere Verwaltungsebene eingeführt („Provinzen“, 1809–1864 „Kreise“). Der aus der frühen Neuzeit übernommene Zustand der Ämter, Städte und Gemeinden blieb in weiten Teilen vorerst unangetastet, hier kam es erst 1809 zu durchgreifenden Änderungen.
Zwischen 1809 und dem faktischen Ende Badens 1945 kam es insbesondere 1809, 1832, 1864 und 1939 zu durchgreifenden Verwaltungsreformen. All diese Reformen hatten – vor allem im Vergleich zur Ära 1803–1809 – über einen längeren Zeitraum Bestand, auch wenn sie hier und dort geändert und ergänzt wurden.
1803 wurden kurz nacheinander 13 Organisationsedikte erlassen, von denen vor allen das Erste und Sechste Organisationsedikt für die Verwaltungsgliederung von Bedeutung sind. Das Erste Organisationsedikt teilte Baden in drei Provinzen (auch Landesteile genannt) ein, womit es erstmals über eine mittlere Verwaltungsebene verfügte. Auf der Ebene der Bezirke (Ämter und Vogteien) wurden durch das Sechste Organisationsedikt kleinere Ämter geplant, die unter größeren Landvogteien zusammengefasst werden sollten.[1] Die Bestimmungen für die Bezirksebenen wurden aber kaum umgesetzt. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehörte die Aufteilung des ehemaligen pfälzischen Oberamts Heidelberg in kleinere Ämter und deren Unterstellung unter drei Landvogteien. Alle anderen Landvogteien wurden nicht realisiert. Nach weiteren Gebietsgewinnen 1805 (vor allem der österreichische Breisgau mit Freiburg) wurde mit der „Regierung und Cammer“ in Freiburg 1806 eine weitere Mittelbehörde eingerichtet, womit kurzzeitig bis 1807 de facto vier Provinzbehörden bestanden.
Provinz der Markgrafschaft (Badische Markgrafschaft), 1803–1807
Für die 1805 neu gewonnenen österreichischen Gebiete wurde 1806 eine vierte Mittelbehörde eingerichtet. Zu einer förmlichen Einrichtung einer entsprechenden Provinz mit Auflistung zugehöriger Ämter kam es aber nicht mehr, da die mittlere Verwaltungsebene 1807 in drei neue Provinzen eingeteilt wurde.
1806 kam es zu den letzten großen Gebietsgewinnen für Baden. Daraufhin kommt es 1807 zu einer Neuerrichtung wiederum dreier Provinzen (mit noch längeren und komplizierteren Provinznamen) sowie einer leichten Änderung der Bezirkseinteilung (Generalausschreiben über die Einteilung des Großherzogtums Baden in Bezirke vom 22. Juni 1807). Diese wurde im Verlauf des Jahres 1807 mehrfach korrigiert (Landesherrliche Verordnung vom 10. August 1807, Berichtigung der Ämtereinteilung vom 17. Oktober 1807, Verordnungen zur Neugliederung der Provinz des Unterrheins im Dezember 1807).[2] Die Ämter wurden nun unterschieden in landesherrliche Ämter einerseits und standesherrliche (auch grundherrliche) Ämter andererseits. In den standes- und grundherrlichen Ämtern sind bestimmte staatliche Rechte bei anderen Monarchen verblieben (solche, die an Baden fielen, aber auch Monarchen aus dem Hause Baden). Die über 40 Ämter der Mediatisierten wurden nicht landesherrlichen Ämtern, sondern meist landesherrlichen Obervogteiämtern untergeordnet. Die 1807 erreichte Einteilung in Provinzen und Ämter sollte nur zwei Jahre Bestand haben.
Provinz des Oberrheins oder der Badischen Landgrafschaft, 1807–1809
Sitz der Provinzregierung: Freiburg.
Landesherrliche Ämter
Amt Markdorf
Obervogteiamt Meersburg
Obervogteiamt Überlingen
Oberamt Konstanz
Obervogteiamt Reichenau (nachträglich durch Verordnung vom 10. August 1807)
Oberamt Bruchsal (durch Verordnung vom 10. August 1807 vom Unterrhein zum Mittelrhein)
Amt Philippsburg (durch Verordnung vom 10. August 1807 vom Unterrhein zum Mittelrhein)
Amt Kislau (durch Verordnung vom 10. August 1807 vom Unterrhein zum Mittelrhein)
Oberamt des Odenwaldes (im Juni verkündet, im Dezember aufgehoben)
Standesherrliche Ämter
Im Juni 1807 wurden zunächst folgende standesherrlichen Ämter eingerichtet: Wegen Leiningen fürstlichen Teils: Ämter Hilsbach, Mosbach, Eberbach, Miltenberg, Walldürn, Boxberg, Buchen, Tauberbischofsheim. Wegen Leiningen gräflichen Teils: Amt Neidenau. Wegen Wertheim: Ämter Wertheim, Rothenfels, Gerichstetten, Bronnbach, Rosenberg, Freudenberg. Wegen Krautheim: Ämter Grünsfeld, Ballenberg, Krautheim. Die fürstlich-leiningischen Ämter wurden im Laufe des Jahres 1807 noch in sogenannte Justizämter zerlegt. Diese Ämter sowie alle anderen standes- und grundherrlichen Ämter der Provinz des Unterrheins wurden im Dezember 1807 drei landesherrlichen Landvogteien untergeordnet (mit Ausnahme der fürstlich-leiningischen Ämter Hilsbach und Sinsheim, die dem bestehenden landesherrlichen Oberamt Waibstadt untergeordnet wurden).
Amt Rothenfels – fürstlich-löwenstein-wertheimisch
Amt Bronnbach – fürstlich-löwenstein-wertheimisch
Amt Freudenberg – fürstlich-löwenstein-wertheimisch
Amt Grünsfeld – fürstlich-salm-krautheimisch
Vom Oberamt Waibstadt beaufsichtigt:
Amt Hilsbach – fürstlich-leiningisch
Amt Sinsheim – fürstlich-leiningisch
Durch das Organisationsrescript vom 26. November 1809[3] erfolgte die erste erschöpfende Regelung der neueren badischen Verwaltungsorganisation. Auf der mittleren Ebene wurden die drei Provinzen aufgehoben und nach französischem Vorbild durch zehn Kreise ersetzt. Die Kreisregierungen führten die Aufsicht über die 66 landesherrlichen und 53 standesherrlichen Bezirksämter.
Bis 1832 kam es immer wieder zu Zusammenlegungen, Verschiebungen und sonstigen Änderungen im Zuschnitt der Kreise und Ämter, so dass 1832 nur noch sechs Kreise sowie 55 landesherrliche und 22 standesherrliche Ämter existierten. Auch die Aufgaben der Verwaltungsebenen wurden immer wieder verändert. 1810 trat Baden einige Ämter an das Großherzogtum Hessen ab, gewann andererseits einige Gebiete des Königreichs Württemberg hinzu. Dies führte zu einer ersten größeren Änderung der Verwaltungsgliederung (Verordnung vom 15. November 1810[4]).
Die standesherrlichen Ämter wurden 1813 in landesherrliche Behörden umgewandelt,[5] diejenigen der Häuser Fürstenberg und Leiningen jedoch ab 1824 bzw. 1840 restituiert.
Seekreis, 1809–1832
Sitz der Kreisdirektion: Konstanz.
Landesherrliche Ämter
Amt Konstanz
Amt Meersburg
Amt Überlingen
Stabsamt Pfullendorf (1819–1821 vorübergehend dem Amt Überlingen unterstellt)
Amt Blumenfeld (1810 vom Seekreis)
Amt Radolfzell (1810 von Württemberg)
Amt Stockach (1810 von Württemberg)
Amt Bonndorf (1819 vom Donaukreis)
Amt Villingen (1819 vom Donaukreis)
Amt Bräunlingen (1819 vom Donaukreis)
Amt Tengen (1810 vom Seekreis, 1811 zum Amt Blumenfeld)
Amt Gerlachsheim (1810 genannt, bis 1813 Amt Grünsfeld)
Amt (Tauber-)Bischofsheim (1810 genannt)
Amt Walldürn (1810 genannt)
Amt (Ballenberg-)Krautheim (1810 genannt als Ballenberg-Krautheim, 1813 aufgehoben, 1826 als Amt Krautheim wieder errichtet)
Amt Osterburken (1810 genannt, 1828 durch Verlegung des Amtssitzes Amt Adelsheim)
Amt Adelsheim (1810 genannt, 1813 aufgehoben, durch Verlegung des Amts Osterburken gab es ab 1828 wieder ein Amt Adelsheim)
Stadtamt Wertheim (1810 aus Amt Wertheim, spätestens 1813 Stadt- und Erstes Landamt Wertheim)
Landamt Wertheim (1810 aus Amt Wertheim, spätestens 1813 Zweites Landamt Wertheim)
Amt Bronnbach (1810 genannt, spätestens 1813 aufgehoben)
Amt Neudenau (1810 genannt, 1813 aufgehoben)
Amt Billigheim (1810 genannt, 1813 aufgehoben)
Amt Lohrbach (1810 genannt, 1813 aufgehoben)
Amt Mudau (1810 genannt, 1813 aufgehoben)
Amt Rosenberg (1810 genannt, 1813 aufgehoben)
Amt Lauda (1810 genannt, 1813 aufgehoben)
Amt Külsheim(-Hardheim) (1810 genannt, 1813 aufgehoben)
Amt Freudenberg (1810 genannt, 1813 aufgehoben)
Amt Steinfeld (oder „Rothenfels“) (1810 genannt, 1813 aufgehoben, 1819 Gebiet an Bayern)
Amt Wertheim (1810 aufgeteilt auf Stadtamt Wertheim und Landamt Wertheim)
Amt Miltenberg (1810 an Hessen)
Amt Amorbach (1810 genannt, 1810 an Hessen)
Amt (Klein-)Heubach (1810 genannt, 1810 an Hessen)
Zum 1. Mai 1832 wurden die verbliebenen sechs Kreise aufgelöst und durch vier neugegründete Kreise ersetzt.[15] Die Behörde hieß zudem nun nicht mehr Kreisdirektion, sondern Kreisregierung. Nachdem die Standesherrschaft Leiningen 1840 in ihren Rechten gestärkt worden war – sie erhielt die Gerichtsbarkeit erster Instanz und die untere Polizeigewalt zurück –, wurden die fürstlich-leiningischen Ämter neu organisiert.[16] 1849 verzichteten die Standesherren endgültig auf ihre Hoheitsrechte, was erneut zu Änderungen der Ämtereinteilung führte.[17] 1857 wurden Verwaltung und Rechtspflege unterer Instanz voneinander getrennt,[18] parallel dazu zehn Bezirksämter aufgehoben.[19]
Seekreis, 1832–1864
1832 gebildet aus den Ämtern des alten Seekreises. Sitz der Kreisregierung: Konstanz.
1832 entstanden aus den Ämtern des Dreisamkreises und den Ämtern Ettenheim, Hornberg und Triberg des Kinzigkreises. Sitz der Kreisregierung: Freiburg.
Landesherrliche Ämter
Stadtamt Freiburg (1864 mit dem Landamt zum Bezirksamt Freiburg vereinigt)
Landamt Freiburg (1864 mit dem Stadtamt zum Bezirksamt Freiburg vereinigt)
Amt Breisach
Amt Ettenheim
Amt Hornberg (1857 aufgehoben)
Amt Emmendingen
Amt Jestetten (1857 aufgehoben, 1864 als Bezirksamt wieder errichtet)
Amt Kenzingen
Amt Lörrach
Amt Müllheim
Amt Säckingen
Amt St. Blasien
Amt Schönau
Amt Schopfheim
Amt Staufen
Amt Triberg
Amt Waldkirch
Amt Waldshut
Mittelrheinkreis, 1832–1864
1832 entstanden aus den Ämtern des Murg- und Pfinzkreises sowie den Ämtern des Kinzigkreises (außer Ettenheim, Hornberg und Triberg). Sitz der Kreisregierung: Rastatt, ab 1847 Karlsruhe.
Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend vom 5. Oktober 1863,[20] wirksam zum 1. Oktober 1864,[21] wurden die vier alten Kreise aufgelöst und damit die mittlere Verwaltungsebene abgeschafft. Die nun eingerichteten elf neuen Kreise sind keine unmittelbar staatlichen Mittelbehörden, sondern Kommunalverbände. Wie die Ämter sind sie Teil der unteren Verwaltungsebene. Die Ämter blieben weiterhin unmittelbar staatlich. Anders als in Preußen oder Württemberg blieben unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung auf der unteren Ebene in Baden also getrennt, eine badische Besonderheit. Die Ämter wurden nun dezidiert einheitlich Bezirksämter genannt. Die Zahl der Bezirksämter betrug anfangs 59,[22] ab 1872 52, ab 1898 53, ab 1924 40 und ab 1936/38 27. Beim Innenministerium wurden Stellen für vier Ministerialbevollmächtigte, Landeskommissäre genannt, eingerichtet, die als Ersatz für die wegfallenden Mittelbehörden dienen sollten. Diesen „reisenden Aufsichtsorganen“ wurde je ein Landeskommissärbezirk zugeteilt, und sie hatten ihren Sitz in ihrem Bezirkshauptort zu nehmen.
Der Amtsvorstand des Bezirksamts erhielt 1924 die bis heute verwendete Bezeichnung Landrat. Ab 1933 kam es zur sogenannten Gleichschaltung der badischen Verwaltungen mit dem NS-Staat.
Die Landeskommissärbezirke mit ihren zugehörigen Kreisen und Ämtern:
Die Einwohnerzahlen 1871 wurden aus der Volkszählung 1871 entnommen.[23]
Bezirksamt Boxberg (Amtssitz 1864 vom zuvor aufgehobenen Bezirksamt Krautheim nach Boxberg verlegt, 1872 aufgehoben, 1898 wieder errichtet, 1924 wieder aufgehoben)
Die verbliebenen 27 Amtsbezirke wurden ab 1. Januar 1939 Landkreise und das Bezirksamt als die untere staatliche Verwaltungsbehörde Der Landrat genannt. Hierfür wurde durch das Gesetz über die Landkreisselbstverwaltung in Baden (Landkreisordnung) vom 24. Juni 1939[31] der rechtliche Rahmen hergestellt. Dabei wurden auch sieben badische Städte zu Stadtkreisen erklärt, nachdem die Reichsregierung mit der Ersten Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. März 1935 (RGBl. I S. 393) diese sieben Städte bereits als Stadtkreise im Sinne der DGO definiert hatte. Mit Wirkung ab 15. Juni 1939 traten die Landkreise auch als Selbstverwaltungskörperschaften an die Stelle der badischen Kreise nach dem Verwaltungsgesetz von 1863 bzw. der Kreisordnung von 1923.
Die Landeskommissärbezirke mit ihren zugehörigen Stadt- und Landkreisen:
An dieser Stelle ein kurzer Ausblick auf das Schicksal der ehemals badischen Verwaltungsbezirke: Die badischen Zentralbehörden und mit ihnen die Landeskommissäre hörten auf zu wirken, die Land- und Stadtkreise hingegen bestanden weiter und hatten anfangs eine enorme Verwaltungsleistung zu erbringen, nicht zuletzt durch den Wegfall der funktionsunfähigen Behörden Badens und des Reichs, deren Aufgaben nun die Kreise teilweise mitzuerledigen hatten.
Das Staatsgebiet Badens wurde zwei verschiedenen Besatzungszonen zugewiesen, und durch die Bildung von unterschiedlichen Ländern in diesen Zonen wurde das badische Territorium Teil zwei verschiedener Länder. Das südliche Baden wurde Teil des Landes [Süd-]Baden, konnte also in seinem Bereich die dortige badische staatliche Identität vorerst fortsetzen. Das nördliche Baden hingegen blieb nicht eigenständig, sondern wurde zusammen mit dem nördlichen Württemberg Teil des Landes Württemberg-Baden. In diesem Land wurden mit den beiden Landesbezirken [Nord-]Baden und [Nord-]Württemberg zwei Mittelbehörden eingerichtet, was für das nördliche Baden erstmals seit 1864 die Einführung einer staatlichen Mittelebene brachte. In beiden Ländern entwickelten sich unterschiedliche Verwaltungsverfassungen.
1952 wurden die beiden Länder zusammen mit dem Land Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt. In Baden-Württemberg wurde ebenfalls eine mittlere Verwaltungsebene eingeführt, womit nun auch im südlichen Baden wieder eine staatliche Mittelebene existierte. Die territoriale Identität Badens lebte in den Grenzen der Regierungsbezirke Nordbaden und Südbaden fort. 1953 wurde der Stadtkreis Konstanz aufgelöst und wieder in den Landkreis Konstanz integriert. Die drei unterschiedlichen Verwaltungsverfassungen wurden nach und nach vereinheitlicht, Rechtsstellung und Aufgaben der Landkreise und ihrer Organe Kreistag und Landrat wurden durch die baden-württembergische Landkreisordnung geregelt.
Im Rahmen einer Gebietsreform in Baden-Württemberg wurden die Grenzen der baden-württembergischen Regierungsbezirke, Landkreise und Stadtkreise 1973 dermaßen verändert, dass damit der letzte Rest der territorialen Identität Badens verloren ging. Dennoch wird auch noch vierzig Jahre später manchmal von „Südbaden“ gesprochen, wenn vom Regierungsbezirk Freiburg die Rede ist, obwohl dieser diverse ehemals badische und württembergische Gebiete umfasst. Für den Regierungsbezirk Karlsruhe ist die Bezeichnung „Nordbaden“ üblich.
Durch Verordnung, siehe Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1864, S. 299, wurden zum 1. Oktober 1864 die Bezirksämter Gerlachsheim, Ladenburg, Neckarbischofsheim, Philippsburg aufgehoben, Stadt- und Landamt Freiburg zum Bezirksamt Freiburg vereinigt, Stadt- und Landamt Karlsruhe zum Bezirksamt Karlsruhe vereinigt sowie der Sitz des seitherigen Bezirksamts Krautheim nach Boxberg verlegt. Das 1857 aufgehobene Amt Jestetten wurde als Bezirksamt Jestetten wiederhergestellt.
Fußnote: Aufhebung des Bezirksamtes Kenzingen 1872, Aufteilung auf dei Bezirksämter Emmendingen und Ettenheim, Einwohnerzahlen in den Bezirksämter Emmendingen und Ettenheim
Fußnote: Auflösung 1872 und Aufteilung auf Bezirksämter Buchen, Tauberbischofsheim und Wertheim. Einwohnerzahlen bei Bezirksämter Buchen, Tauberbischofsheim und Wertheim