Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk in Baden-Württemberg Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Regierungsbezirk Karlsruhe ist einer von vier Regierungsbezirken im deutschen Land Baden-Württemberg. Er steht in der Hierarchie zwischen den Land- und Stadtkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits. Verwaltungsbehörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz in Karlsruhe (Stadtteil Innenstadt-West). Behördenleiter des Regierungspräsidiums ist der Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.
Wappen | Karte |
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Basisdaten | |
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Verwaltungssitz: | Karlsruhe |
Fläche: | 6.917,64 km² |
Einwohner: | 2.859.693 (31. Dezember 2023) [1] |
Bevölkerungsdichte: | 413 Einwohner je km² |
Bezirksgliederung: | 5 Stadtkreise und 7 Landkreise mit insgesamt 211 Gemeinden |
Regierungspräsidium | |
Regierungspräsidentin: | Sylvia Felder (CDU) |
Adresse des Regierungspräsidiums: | Schlossplatz 1–3 76131 Karlsruhe |
Webpräsenz: | rp.baden-wuerttemberg.de/rpk |
Lage des Regierungsbezirks Karlsruhe in Baden-Württemberg | |
Der Regierungsbezirk Karlsruhe liegt im Nordwesten Baden-Württembergs. Im Süden grenzt er an den Regierungsbezirk Freiburg, im Westen an Rheinland-Pfalz und an das Elsass (Frankreich), im Norden an den Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen und den Regierungsbezirk Unterfranken in Bayern sowie im Osten an die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1973 zurück.
Der Regierungsbezirk wurde unter dem Namen Regierungsbezirk Nordbaden mit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952 gebildet. Das Regierungspräsidium war seit diesem Zeitpunkt im Wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Baden bzw. den badischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war.
Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums im Osten und Süden um ehemals württembergische (und mittelbadische) Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden im Nordosten Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Nordbaden gleichzeitig in Regierungsbezirk Karlsruhe umbenannt.
Die Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg (nur Hauptwohnsitze).
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Nach Daten des Statistischen Landesamtes, Stand 2015.[2]
Das Regierungspräsidium ist eine staatliche Mittelbehörde. Die Regierungspräsidenten seit 1952:
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in folgende neun Abteilungen aufgeteilt:[3]
Leiter sind jeweils Abteilungspräsidenten.
Der Regierungsbezirk Karlsruhe umfasst drei Regionen, die wiederum in sieben Landkreise und fünf Stadtkreise gegliedert sind. Es gibt im Regierungsbezirk 211 Städte und Gemeinden, darunter die fünf Stadtkreise und 21 Große Kreisstädte. Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen sind:
Die 21 Großen Kreisstädte unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums:
Im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Europäischen Union, ausgedrückt in Kaufkraftparität, erreichte der Regierungsbezirk Karlsruhe im Jahr 2015 einen Index von 139 (EU-28 = 100).[5]
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