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Regierungsbezirk in Baden-Württemberg Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Regierungsbezirk Tübingen ist einer von vier Regierungsbezirken im deutschen Land Baden-Württemberg.
Wappen | Karte |
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Basisdaten | |
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Verwaltungssitz: | Tübingen |
Fläche: | 8.916,89 km² |
Einwohner: | 1.915.610 (31. Dezember 2023) [1] |
Bevölkerungsdichte: | 215 Einwohner je km² |
Bezirksgliederung: | 1 Stadtkreis und 8 Landkreise mit insgesamt 255 Gemeinden |
Regierungspräsidium | |
Regierungspräsident: | Klaus Tappeser (CDU) |
Adresse des Regierungspräsidiums: | Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen |
Webpräsenz: | rp.baden-wuerttemberg.de/rpt |
Lage des Regierungsbezirks Tübingen in Baden-Württemberg | |
Er steht in der Hierarchie über den Land- und Stadtkreisen sowie unter der Landesregierung, das Regierungspräsidium ist somit eine staatliche Mittelbehörde.
Der Regierungsbezirk Tübingen liegt im Südosten Baden-Württembergs. Er hieß bis zum 31. Dezember 1972 Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern, hatte damals jedoch einen anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an den Bodensee, im Westen an die Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe, im Norden an den Regierungsbezirk Stuttgart und im Osten an den Regierungsbezirk Schwaben im Freistaat Bayern. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1973 zurück.
Das Regierungspräsidium Tübingen besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Die Behörde ist seit diesem Zeitpunkt im Wesentlichen für den südlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg sowie die ehemals preußischen Hohenzollerischen Lande bzw. für das ehemalige Bundesland Württemberg-Hohenzollern (Hauptstadt Tübingen) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen um ehemals badische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit der Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern seinerzeit in Regierungsbezirk Tübingen umbenannt.
Die Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg (nur Hauptwohnsitze).
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Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium Tübingen. Regierungspräsidenten seit 1952 sind
Der Regierungsbezirk umfasst
Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen:
Die 17 Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):
Im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Europäischen Union, ausgedrückt in Kaufkraftparität, erreichte der Regierungsbezirk Tübingen im Jahr 2015 einen Index von 134 (EU-28 = 100).[2]
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