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Die folgende Liste enthält eine Übersicht über aktuelle und historisch relevante Therapieansätze evidenzbasierte, d. h. wissenschaftlich überprüfte psychotherapeutische Verfahren. Daneben wurden auch einige Verfahren mit in die Liste aufgenommen, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind oder als widerlegt gelten, sowie Methoden, die eher dem para- und pseudowissenschaftlichen Bereich zuzurechnen sind.
Psychoanalytische Methoden beschäftigen sich mit unbewussten Konflikten und deren frühkindlicher Entstehung und versuchen, dem Patienten ein vertieftes Verständnis der ursächlichen (meist unbewussten) Zusammenhänge seines Leidens zu vermitteln. Sie beziehen sich meist direkt auf Sigmund Freud oder seine Schüler Alfred Adler und Carl Gustav Jung und finden in mehreren Sitzungen pro Woche oft über mehrere Jahre statt.
Tiefenpsychologisch fundierte (psychodynamische) Psychotherapie (mittelfristige Psychotherapie) basiert auf tiefenpsychologischen Grundannahmen, setzt aber ihre Schwerpunkte stärker in der aktuellen Konfliktsituation und deren Bewältigung. Dabei soll dem Klienten Einsicht in die Struktur und Bedeutung der Konflikte sowie in deren zugrundeliegenden Ursachen vermittelt werden.
Auf tiefenpsychologischen Theorien basierende Methoden
Die Systemische Therapie berücksichtigt stärker den sozialen Kontext, wie Interaktionen und Beziehungsstrukturen in Familien und sozialen Systemen bei der Lösung psychischer Probleme und geht dabei stärker ressourcen- und zielorientiert vor.
Hypnotherapie nutzt die Wirkung therapeutischer Trance und Suggestionen, um Heilungs-, Such- und Lernprozesse zu fördern.
Mit Verhaltenstherapie wird ein ganzes Spektrum von Formen der Psychotherapie bezeichnet, bei denen die Erkennung und Änderung von Verhaltensmustern im Vordergrund steht.
Die Humanistische Psychologie versteht sich als dritte Kraft neben der Tiefen- und Verhaltenspsychologie und betrachtet den Menschen im Ganzen.
Gruppenpsychotherapie nutzt die in einer Gruppe auftretenden Gruppen- und Resonanzphänomene für die Psychotherapie. Dabei können entweder mehrere Patienten der Gruppe gleichzeitig behandelt werden oder jeweils einzelne Mitglieder der Gruppe im Fokus stehen.
Körpertherapie und Körperpsychotherapie bezeichnen Therapien, die sich über die Behandlung des Körpers der Bewältigung und Aufarbeitung von persönlichen Problemen und Neurosen nähern.
Gruppendynamik nutzt gruppendynamische Vorgänge, um das Wirken des eigenen und fremden Verhaltens zu beobachten und erfahrbar machen und neues Verhalten auszuprobieren.
Nicht alle Psychotherapieverfahren sind überall staatlich anerkannt und werden von allen Krankenkassen finanziert. Dahinter stehen berufsständische Interessenskämpfe (zwischen Medizinern, Psychologen und anderen Berufen) sowie die Konkurrenz der Psychotherapie-Schulen untereinander und uneinheitliche Wirksamkeitsuntersuchungen. In der Schweiz und in Österreich ist die methodische Freiheit und Verantwortung des Therapeuten sehr viel weiter gefasst als in Deutschland.
In der Schweiz wird nicht nach Methoden unterschieden. Entscheidend ist die Qualifikation des Therapeuten. Zugelassen sind psychotherapeutisch ausgebildete Ärzte, die ihrerseits psychotherapeutisch ausgebildete Psychologen anstellen können. Diese Therapien werden von der obligatorischen Krankenversicherung finanziert. Private Versicherungen unterliegen keinen Beschränkungen.[2] Die Zulassung von Therapiemethoden erfolgt durch die Schweizerische CHARTA für Psychotherapie,[3] den Schweizerischen Berufsverband für angewandte Psychologie SBAP,[4] den Schweizerischen Psychotherapeuten-Verband SPV[5] sowie die Föderation Schweizerischer Psychologen FSP.[5]
In Österreich besteht keine Beschränkung auf Quellberufe wie Arzt oder Psychologe. Entscheidend für die Eintragung als Psychotherapeut ist eine zweistufige Ausbildung, die mindestens fünf Jahre dauert und aus einem allgemeinen Teil, dem Psychotherapeutischen Propädeutikum und einem Fachspezifikum besteht. Zugelassen sind derzeit 22 Verfahren, die in der untenstehenden Tabelle gelistet sind.[6][7]
In Deutschland ist die Psychotherapie streng reglementiert und stark an die ärztliche Versorgung gekoppelt. Außer Ärzten dürfen nur Psychologen und Heilpraktiker psychotherapeutisch arbeiten. Die anerkannten Verfahren sind im Wesentlichen drei, die im Einzel- und im Gruppensetting sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche angeboten werden dürfen: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Kurztherapie, Fokaltherapie oder dynamische Psychotherapie, analytische Psychotherapie nach Sigmund Freud, C.G. Jung oder Alfred Adler, Verhaltenstherapie mit verschiedenen Schwerpunkten. Außerdem können autogenes Training, progressive Muskelentspannung und Hypnose als Einzelbehandlung genehmigt und finanziert werden. Die Heilmittelverordnung erkennt außerdem Ergotherapie an, innerhalb der auch Gestaltungstherapie und Arbeitstherapie stattfinden kann.
(1) Hypnosetherapie: in Deutschland Einzelbehandlung für Erwachsene anerkannt, muss von einem Psychotherapeuten durchgeführt werden
(2) Gesprächstherapie: in Deutschland für Erwachsene anerkannt, wird allerdings von den Kassen noch nicht finanziert
(3) Systemische Therapie: in Deutschland für Erwachsene anerkannt, Anerkennungsverfahren für Kinder und Jugendliche läuft[9]
Neben den gelisteten Verfahren besteht eine Vielzahl anderer Schulen und Methoden, manche sind in erster Linie historisch bedeutsam, bei anderen handelt es sich um Weiterentwicklungen, Spezialisierungen oder Abspaltungen. Nicht alle Ansätze nehmen in Anspruch, zur Heilung psychischer Störungen beitragen zu können. Es gibt auch Methoden, die nicht für die Psychotherapie konzipiert wurden, sondern für Beratung und Coaching oder als Selbsterfahrungstechnik. Unter den in Deutschland nicht anerkannten Verfahren finden sich zwar einige nutzlose, fallweise sogar gefährliche Entwicklungen, aber auch traditionsreiche, neue oder etablierte Ansätze mit vielversprechenden Ideen, die in anderen europäischen Ländern bereits anerkannt sind.
Psychotherapeutische Verfahren und psychotherapeutische Qualifikation wird je nach Land und Grundberuf sehr unterschiedlich gehandhabt:
Land | Verfahren | Ärzte | Psychologen | andere Berufe | Ausbildung |
---|---|---|---|---|---|
Schweiz[10] | alle zugelassen | voll zugelassen | nur als Angestellte beim Arzt | nicht zugelassen | ? |
Österreich | 23 zugelassen | voll zugelassen | voll zugelassen | voll zugelassen (2) | 3.215 Stunden |
Deutschland | 3 zugelassen | voll zugelassen (1) | voll zugelassen (1) | nicht zugelassen (3) | ? |
(1) Psychologen und Ärzte müssen eine staatlich kontrollierte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Ärztlichen Psychotherapeuten absolviert haben.
(2) Krankenpfleger, medizinisch-technische Assistenten, Sozialarbeiter, Pädagogen, Ehe- und Familientherapeuten, Musiktherapeuten, Philosophen, Publizisten und Kommunikationswissenschaftler, Theologen und Lehrer dürfen eigenverantwortlich psychotherapeutisch arbeiten und direkt über die Krankenkassen abrechnen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung im Umfang von mindestens 3.215 Stunden absolviert haben, eigenberechtigt sind, das 28. Lebensjahr vollendet haben und in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums eingetragen wurden. Anlässlich der Eintragung muss ein Strafregister-Auszug vorgelegt werden. Ein sogenannter Genie-Paragraf ermöglicht es dem Bundeskanzler, auch andere Berufsgruppen zur Psychotherapie-Ausbildung zuzulassen.
(3) Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sind auch Pädagogen zugelassen. Sie müssen eine staatlich kontrollierte Ausbildung absolvieren. Eine Zulassung für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ermöglicht das Anbieten von Psychotherapie, mit sehr unterschiedlicher Verankerung im Versicherungssystem. Grundlage ist eine Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt.
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