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apostolische Konstitution über die Römische Kurie Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Pastor bonus („der gute Hirte“) ist eine apostolische Konstitution über die Römische Kurie. Sie wurde am 28. Juni 1988 durch Papst Johannes Paul II. erlassen. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz mit Außenwirkung gem. cc. 7 ff., c. 12 § 1 CIC.
Im Wesentlichen wurde eine Reorganisation, Umbenennung und Neuordnung der Römischen Kurie festgeschrieben. Einige Kongregationen erhielten neue Definitionen, andere werden umstrukturiert und Päpstliche Räte und Kommissionen erhielten neue Arbeitsanweisungen. Ebenfalls wurde die Aufgabe der Ortsbischöfe neu definiert, die Frage der Ad-limina-Besuche der Bischöfe in Rom wurde geregelt und das Verhältnis zwischen Papst und Römischer Kurie dargelegt.
Als Erneuerung bestimmte die Konstitution neben den Bischöfen die Aufnahme auch anderer Stände in die Römische Kurie, hauptsächlich Welt- und Ordenspriester, aber auch Ordensfrauen und Laien:
„Diese vereinten Kräfte sorgen dafür, daß alle Stände der Kirche dem Papst, eng verbunden mit seinem Dienst, dabei helfen, daß der pastorale Dienst der Römischen Kurie bei seiner Ausübung immer wirkungsvoller werde. Von daher leuchtet es auch ein, daß dieser Dienst aller Stände der Kirche in der weltlichen Gesellschaft nichts vergleichbares findet, und daß deren Arbeit im Geist des wirklichen Dienens geleistet werden muß, in der Nachfolge und Nachahmung der Diakonie Christi selbst.“
Die Konstitution Pastor bonus setzte somit eine Tendenz fort, die sich bereits mit dem Dekret Christus Dominus des Zweiten Vatikanischen Konzils angekündigt hatte.
Die wichtigste Einrichtung war das Staatssekretariat, darauf folgten:
Mit dem Motu Proprio Quaerit semper änderte Papst Benedikt XVI. am 30. August 2011 die apostolische Konstitution Pastor bonus und verlegte einige Zuständigkeiten bei ehelichen Dispens- und Weihenichtigkeitsverfahren an ein beim Gericht der Römischen Rota eingerichtetes neues Amt.
Mit der Aufgabe, weitere Änderungen der Konstitution vorzubereiten, setzte Papst Franziskus im April 2013 eine Gruppe von acht Kardinälen ein.[1] Mit einem päpstlichen Schreiben vom 29. September 2013 wurde das Gremium als Kardinalsrat zu einer dauerhaften Einrichtung erhoben.[2] Erste Auswirkung der Arbeit des Kardinalsrats sind die Schaffung des Wirtschaftssekretariats und des Kommunikationssekretariats (heute: Dikasterium für die Kommunikation), zudem wurden im August 2016 mit dem Dikasterium für Laien, Familie und Leben und dem Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen zwei neue Zentralbehörden errichtet, in denen die Aufgaben mehrerer bisheriger Päpstlicher Räte gebündelt werden. Der Kardinalsrat verabschiedete im Juni 2018 den Entwurf einer neuen Kurienordnung, die Pastor bonus ablösen soll.[3] Die neue apostolische Konstitution Praedicate Evangelium wurde am 19. März 2022 promulgiert und trat am Pfingstsonntag, dem 5. Juni 2022, in Kraft.[4]
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