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Die Päpstliche Bibelkommission (lateinisch Pontificia Commisio Biblica) ist eine von Papst Leo XIII. 1902 ins Leben gerufene Päpstliche Kommission. Die Kommission besteht aus führenden katholischen Exegeten, sie berät den Papst in Bibelfragen und führt in seinem Auftrag wissenschaftliche Untersuchungen durch. Die Päpstliche Bibelkommission erstellt auch Gutachten bei Lehrbeanstandungsverfahren. Sie ist dem Dikasterium für die Glaubenslehre zugeordnet, dessen Präfekt von Amts wegen auch Präsident der Päpstlichen Bibelkommission ist. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten Víctor Manuel Kardinal Fernández, der Sekretärin Núria Calduch-Benages[1] und zwanzig Mitgliedern, die Bibelwissenschaftler sein müssen. Die Mitglieder der nach Bedarf aktivierten Unterkommission brauchen keine Bibelwissenschaftler zu sein, es können auch nicht katholische Fachleute in die Unterkommission berufen werden.
Mit der Bibelenzyklika Providentissimus Deus hatte Papst Leo XIII. 1893 die Normen zum Gebrauch der Heiligen Schrift umrissen. Am 30. Oktober 1902 legte er mit der Apostolischen Konstitution Vigilantiae studiique den Grundstein für die „Päpstliche Bibelkommission“. Ausgangssituation war der zum Ende des 19. Jahrhunderts beginnende Antimodernismus. In dieser Periode kam es zu Auseinandersetzungen um die geschichtliche Kritik an der Bibel, an der Bibellehre und zur Interpretation der Heiligen Schrift. Zum Höhepunkt dieser Diskussion führt 1897 die Auseinandersetzung mit den modernen Interpreten und des Heiligen Offizium, das für die kirchliche Lehre zuständig war. Dies war einer der Auslöser für die Gründung der päpstlichen Bibelkommission (Pontificia Commisio de re biblica).
Während des Pontifikats von Papst Pius X., der 1907 mit seinem Apostolischen Schreibens in Form eines Motu Proprio Praestantia Scripturae nochmals die Lehren des Modernismus verurteilt und als Strafe für die Modernisten die automatische Exkommunikation verhängte, trat innerhalb der Bibelkommission eine bedeutende Wende ein. Die bisher gemäßigten Mitglieder verließen allmählich die Kommission und wurden durch reaktionäre Mitglieder ersetzt. Mit dem Antimodernisteneid vom 1. September 1910 erließ Pius X. einen Eidestext, der alle Dozenten verpflichtete, die Beschlüsse und Entscheidungen der Bibelkommission zu respektieren und auf die Enzyklika Providentissimus Deus zu schwören. Dieses hatte zur Folge, dass nach dem Tod Pius’ X., unter Vorsitz des Präsidenten Willem Marinus Kardinal van Rossum CSsR (1854–1932), der gleichzeitig Präfekt der Kongregation für die Verbreitung des Glaubens war, keine grundlegenden Beschlüsse gefasst worden waren. Pius XI. verlieh der Bibelkommission das Promotionsrecht und verfolgte damit die Förderung der exegetischen Studien. Das Recht akademische Grade Lizentiat und Doktorat zu vergeben, ist an bestimmte Auflagen gebunden. Gleichzeitig errichtete er das Päpstliche Bibelinstitut als Zentrum für akademische Bibelstudien.[2]
Papst Paul VI. leitete 1971 aufgrund der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils eine grundlegende Reform der Päpstlichen Bibelkommission einleitete.
Leo XIII. legte in seiner Konstitution fest, dass die Aufgaben der Kommission darin beständen biblische Studien zu fördern und in Zweifelsfragen zu entscheiden. Zum heutigen Aufgabenbereich gehören die wissenschaftliche Arbeit bei der katholischen Exegese, die Unterstützung des kirchlichen Lehramtes sowie die Pflege von Kontakten zu bibelwissenschaftlichen Instituten. Die Bibelkommission hat seit ihrem Bestehen mehrere Dokumente, die den Charakter von Lehrschriften aufweisen, veröffentlicht.[3]
Für die Arbeit der Bibelkommission sind zwei weitere Bibelenzykliken bedeutsam:
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