NS-Ranggefüge
Dienstränge im nationalsozialistischen Deutschland gegenübergestellt Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das NS-Ranggefüge stellt die Dienstgrade der Wehrmacht und mehrerer nationalsozialistischer Organisationen im Deutschen Reich bis 1945 tabellarisch dar. Alle Organisationen waren nach dem Führerprinzip aufgebaut und orientierten sich an der Rangordnung der Wehrmacht.[1]
Anmerkungen:
Die Tabelle ist nicht vollständig, d. h., sie erfasst nicht sämtliche NS-Dienstgrade und nicht sämtliche NS-Organisationen. Die Neugründung von vielen Organisationen oder ihre Einbindung in das nationalsozialistische System (neben den in der Liste genannten z. B. Deutsche Arbeitsfront, NSV, NS-Frauenschaft, NS-Studentenbund, NS-Dozentenbund, Reichsluftschutzbund) schuf viele organisatorische Strukturen, die nach dem Führerprinzip aufgebaut waren und zahlreiche entsprechend abgestufte Führungsaufgaben vorsahen.
Außer den Dienstgradbezeichnungen gab es die – in der Praxis viel wichtigere – Dienststellung, mit der die Funktion (das Amt) bezeichnet wurde. Auch beim Militär waren und sind Dienstgrad und Dienststellung getrennt (z. B. „Oberleutnant und Kompaniechef“: Oberleutnant ist der Dienstgrad, der auch die Besoldungsgruppe bestimmt, während Kompaniechef die aktuell ausgeübte Tätigkeit bezeichnet. So war dieser Oberleutnant z. B. der Vorgesetzte der Zugführer seiner Kompanie, auch wenn diese selbst ebenfalls Oberleutnant waren). Eine Besonderheit beim Militär war die Dienststellung Hauptfeldwebel (Spieß), wozu Portepee-Unteroffiziere ernannt werden konnten; es war jedoch die einzige Dienststellung, die an der Uniform kenntlich war: 2 silberne Ärmelstreifen (so genannte Kolbenringe) an jedem Unterarm.
Bei der NSDAP und ihren Organisationen bestand diese Trennung ebenfalls: So erscheint z. B. in der Liste der relativ bekannte NSDAP-Funktionsbegriff Ortsgruppenleiter nicht. Etwas verwirrend ist jedoch, dass bei den NSDAP-Gliederungen häufig gleich lautende Begriffe für Dienstgrade und Dienststellungen verwendet wurden. So konnte z. B. beim Reichsarbeitsdienst (RAD) ein Trupp von einem Truppführer oder einem Untertruppführer befehligt werden: „Untertruppführer Meier war Truppführer des II. Trupps“.
Ferner ist anzumerken, dass es in allen genannten Organisationen wesentlich mehr Dienstgrade als Dienststellungen („Befehlsebenen“) gab. Beim Heer waren es z. B. nur zehn: Gruppe (ca. 10 Soldaten), Zug (30), Kompanie (100), Bataillon (3–4 Kompanien), Regiment (3–4 Bataillone), Division (mehrere Regimenter), Armeekorps (mehrere Divisionen), Armee (mehrere Armeekorps), Heeresgruppe (mehrere Armeen), Oberkommando des Heeres.
In einem KZ gab es beispielsweise die Dienststellung Lagerkommandant. Je nach Größe des Lagers (Hauptlager, Nebenlager, Außenkommando) war sein Dienstgrad beispielsweise Obersturmbannführer, Hauptsturmführer oder etwa Scharführer.
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