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Liste von Ämtern, die gewöhnlich von einem Kardinal bekleidet werden

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In der Liste von Ämtern, die gewöhnlich von einem Kardinal bekleidet werden, werden Kurienämter und Bischofssitze in der römisch-katholischen Kirche aufgelistet, die üblicherweise mit einem Kardinal besetzt werden oder deren Inhaber üblicherweise vom Papst zum Kardinal ernannt werden.

Der Papst ist in der Ernennung von Kardinälen völlig frei. Jedoch gibt es Bistümer und Ämter, die traditionell sehr häufig mit der Kardinalswürde verbunden sind. Während frühere Päpste wie Johannes Paul II. und Benedikt XVI. bei der Ernennung von Kardinälen fast ausschließlich Kandidaten aus dieser Liste auswählten, wich Papst Franziskus bei seinen Ernennungen oft davon ab.

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Kardinalssitze

Zusammenfassung
Kontext

Verschiedene und besonders wichtige Erzbistümer werden gewöhnlich entweder mit einem Kardinal besetzt, oder der neue Erzbischof wird bei einem der nächsten Konsistorien ins Kardinalskollegium berufen. Als solche können derzeit 61 Erzbistümer gelten:

Europa (29)

Europa stellt derzeit etwas weniger als die Hälfte der Kardinäle.

Deutschsprachiger Raum (4)

Im deutschsprachigen Raum gibt es heute vier Erzbistümer, die normalerweise mit einem Kardinal besetzt sind, davon drei in Deutschland und eines in Österreich. Das frühere deutsche Erzbistum Breslau, dessen Erzbischöfe seit 1893 regelmäßig zu Kardinälen berufen werden, gehört heute zu Polen.

Deutschland:

Österreich:

Deutschland

Wenn man alle deutschen Kardinäle betrachtet, die im 20. und 21. Jahrhundert ernannt wurden, ergibt sich folgendes Bild:

Köln und München-Freising
Erzbistum Köln
Erzbistum München und Freising

In diesen beiden Erzbistümern wurden alle Erzbischöfe binnen maximal 5 Jahren zum Kardinal ernannt.

Breslau beziehungsweise Berlin

Vor 1945 gehörte das Erzbistum Breslau zu den deutschen Erzbistümern mit Kardinalstradition. Die Kardinalstradition verblieb beim heute polnischen Erzbistum:

Das 1930 neugegründete Bistum Berlin sollte wohl bereits nach 1945 die Breslauer Tradition auf deutschem Gebiet fortführen, auch wenn der damalige Bischof von Berlin Konrad Kardinal von Preysing (1932 Bischof, 1946 Kardinal) den Titel vor allem auch als Ehrentitel wegen Widerstands gegen den Nationalsozialismus bekommen haben dürfte. Sein Nachfolger wurde am 4. Juni 1951 Bischof Wilhelm Weskamm. Beim Konsistorium von 1953 wurde er daher noch nicht berücksichtigt, sondern Erzbischof Joseph Kardinal Wendel von München-Freising. Überraschend starb jedoch Weskamm mit 65 Jahren noch vor dem nächsten Konsistorium, das erst unter Papst Johannes XXIII. 1958 stattfand.

Seit dem Jahr 1958 ist für das Bistum Berlin – nun wohl auch aus politischen Erwägungen und der persönlichen Eignung von Kardinal Döpfner – diese Tradition zu erkennen:

Auch hier wurden bis 2012 alle Bischöfe spätestens nach sechs Jahren zum Kardinal. Der 2015 ernannte, derzeitige Amtsinhaber Heiner Koch ist aber bislang bei acht Konsistorien nicht berücksichtigt worden.

Kurienkardinäle

Deutsche Kurienkardinäle seit 1945:

Vier dieser Bischöfe wurden innerhalb von zwei Jahren zum Kardinal ernannt. Bei Kardinal Schröffer und Kardinal Cordes, die keine Ämter innehatten oder -haben, die zur Kardinalserhebung führen, dauerte es dagegen neun beziehungsweise zwölf Jahre.

Sonstige Kardinäle

Kardinal Karl Lehmann (2001) ist der vierte oder fünfte Bischof von Mainz, der Kardinal wurde (nach Hermann Volk 1973; Albrecht von Brandenburg 1518; Siegfried II. von Eppstein vermutl. 1206; Konrad I. von Wittelsbach 1166); Johannes Joachim Degenhardt war der zweite Erzbischof von Paderborn, der 2001 Kardinal wurde (nach Lorenz Jaeger 1965). Außerdem erlebten das Bistum Münster (1946) mit Clemens August Graf von Galen und das junge Bistum Essen mit seinem ersten Bischof Franz Hengsbach (1988) je einen Kardinal.

Ergebnis

Es ist festzustellen, dass 18 deutsche Kardinäle, die den genannten Kriterien entsprechen, binnen maximal fünf Jahren zum Kardinal ernannt wurden. Hier kann man gleichsam von Automatismus sprechen.

Für alle anderen Erzbistümer (Erzbistum Hamburg, Erzbistum Freiburg, Erzbistum Paderborn, Erzbistum Bamberg) und Bistümer in Deutschland ist eine Kardinalsernennung unwahrscheinlich, und wenn doch, dauert sie wesentlich länger.

Österreich

In Österreich werden im 20. Jahrhundert nur die Erzbischöfe von Wien zu Kardinälen ernannt, die Erzbischöfe von Salzburg hingegen nicht.

Erzdiözese Wien:

Die Wiener Erzbischöfe wurden alle spätestens nach drei Jahren zum Kardinal ernannt.

Weiters gab es den Kurienkardinal Alfons Maria Stickler (1983 Pro-Bibliothekar der Heiligen Römischen Kirche, 1983 Titularerzbischof von Bolsena, 1984 Leiter des vatikanischen Geheimarchivs, 1985 Kardinal), der binnen zwei Jahren zum Kardinal erhoben wurde.

Schweiz

In der Schweiz werden üblicherweise keine Bischöfe zu Kardinälen ernannt.

Daher gibt es bisher neben den Kurienkardinälen Gilberto Agustoni (1992 Präfekt der Apostolischen Signatur, 1994 Kardinal) und Kurt Koch (2010 Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, 2010 Kardinal) auch nur einen Diözesanbischof (Henri Schwery), der im 20. Jahrhundert zum Kardinal ernannt wurde. Aus dem Rahmen fällt die Ernennung von Emil Paul Tscherrig, Apostolischer Nuntius in Italien und San Marino, im Jahr 2023. Allerdings wurden seine Vorgänger bis auf zwei Ausnahmen, darunter der direkte Vorgänger Adriano Bernardini, nach ihrer Amtszeit alle zu Kardinälen ernannt.

Gilberto Agustoni und Kurt Koch wurden den Regeln entsprechend binnen zweier Jahre nach Antritt der Tätigkeit in der Kurie Kardinal.

Mitteleuropa (5)

In Mitteleuropa wird seit 1853 der Erzbischof von Esztergom zum Kardinal ernannt.

Italien (8)

Entsprechend der Geschichte des Kardinalskollegiums hat Italien noch acht Erzbistümer, die normalerweise von einem Kardinal besetzt sind, wobei Bologna die nachweislich älteste Tradition besitzt. Das Bistum Rom hat eine Sonderstellung, da dessen Bischof der Papst ist. Allerdings ist sein jeweiliger Generalvikar in der Regel auch Kardinal.

Papst Franziskus ernannte drei Erzbischöfe aus diesen Diözesen zu Kardinälen, nämlich Matteo Maria Zuppi (Bologna, 2019), Roberto Repole (Turin, 2024) und Domenico Battaglia (Neapel, 2024). Die übrigen fünf Diözesen werden derzeit nicht von einem Kardinal geführt, drei davon langjährig. Die durch die Nichtberücksichtigung Nosiglias unterbrochene Tradition Turins wurde durch die Berücksichtigung Repoles wieder aufgenommen. Auffallend häufig ernannte Franziskus hingegen Erzbischöfe von Diözesen, die bislang höchst selten oder schon lange nicht mehr mit einem Kardinal besetzt waren, nämlich die Erzbischöfe von Perugia-Città della Pieve (Gualtiero Bassetti, 2014, emeritiert 2022), Ancona-Osimo (Edoardo Menichelli, 2015, emeritiert 2017), Agrigent (Francesco Montenegro, 2015, emeritiert 2021), L’Aquila (Giuseppe Petrocchi, 2018, emeritiert 2024) und Siena-Colle di Val d’Elsa-Montalcino (Augusto Paolo Lojudice, 2022). Hinzu kam 2022 der Bischof von Como, Oscar Cantoni.

Übriges Westeuropa (12)

Im restlichen Westeuropa gibt es viermal in Spanien, dreimal in Frankreich und jeweils einmal in Belgien, Großbritannien, Irland, den Niederlanden und Portugal Erzbistümer, in welchen eine Kardinalstradition besteht, wobei das Erzbistum Toledo die älteste Tradition (seit 1755) aufweisen kann.

Amerika (21)

Vereinigte Staaten und Kanada (10)

1875 ernannte Papst Pius IX. den ersten nordamerikanischen Kardinal: John McCloskey, Erzbischof von New York. Die Erzbischöfe von New York werden aber erst seit dem übernächsten Nachfolger regelmäßig zu Kardinälen ernannt.

Vereinigte Staaten:

Von den zurzeit 16 amerikanischen Kardinälen wurden 13 als Inhaber von Ämtern ernannt, die traditionell mit der Kardinalswürde verbunden sind. Nicht darunter fallen der Erzbischof von Galveston-Houston, Daniel DiNardo, der Erzbischof von Newark, Joseph William Tobin (ernannt als Erzbischof von Indianapolis) und der Erzbischof von Washington, Robert Walter McElroy (ernannt als Bischof von San Diego). Bemerkenswert ist jedoch, dass die amtierenden Erzbischöfe von Detroit (Allen Vigneron) und Los Angeles (José Horacio Gómez) bei mehreren Konsistorien nicht berücksichtigt wurden. Charles Joseph Chaput, Erzbischof von Philadelphia von 2011 bis 2020, wurde während seiner Amtszeit nicht berücksichtigt.

Kanada:

Lateinamerika (11)

In Mittel- und Südamerika liegt die älteste Tradition im Erzbistum Rio de Janeiro, alle anderen Bistümer gelangten erst nach 1945 in diese Tradition. Brasilien ist auch das einzige lateinamerikanische Land mit drei Erzbistümern mit Kardinalstradition, gefolgt von Mexiko mit zwei.

Afrika (4)

Der erste Kardinal, welcher gebürtig aus Afrika stammte, war Laurean Rugambwa, der 1953 Bischof von Rutabo, 1960 von Papst Johannes XXIII. zum Kardinal ernannt und 1968 Erzbischof von Daressalam wurde. Zuvor war bereits der Erzbischof von Maputo Teodósio Clemente de Gouveia zum Kardinal ernannt worden, welcher jedoch aus Portugal stammte.

Aufgrund der aufstrebenden Situation der römisch-katholischen Kirche in Afrika ist aber die Ausbildung weiterer Kardinalstraditionen zu erwarten.

Asien (5)

Der erste ostasiatische Kardinal war Thomas Tien Ken-sin, der 1946 von Papst Pius XII. zum Kardinal und gleichzeitig zum Erzbischof von Peking ernannt wurde. Dieser Bischofsstuhl ist seit dem Tod Tien-Ken-Sins vakant. Bisher haben sich in Asien nur fünf Erzbistümer, die normalerweise mit einem Kardinal besetzt sind, ausgebildet:

Australien und Ozeanien (2)

Norman Thomas Gilroy, der seit 1940 Erzbischof von Sydney war, wurde 1946 zum ersten Kardinal aus dem fünften Kontinent Australien und Ozeanien. Seither hat sich neben Sydney nur noch das neuseeländische Wellington zum Erzbistum mit Kardinalstradition entwickelt:

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Unierte Ostkirchen

Patriarchen

Die mit Rom unierten Patriarchen der melkitischen Kirche wurden bislang nur einmal, diejenigen der armenischen, syrischen und chaldäischen Kirche jeweils zweimal zu Kardinälen ernannt. Eine Kardinalstradition besteht jedoch in folgenden Patriarchaten:

Großerzbischöfe

In zwei von vier Großerzbistümern besteht eine Kardinalstradition, das Großerzbistum Trivandrum der Syro-malankarischen Kirche hatte erst einen Kardinal, das Großerzbistum Făgăraș und Alba Iulia der Rumänischen griechisch-katholischen Kirche erst zwei:

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Weitere traditionelle Kardinalsämter

Zusammenfassung
Kontext

Außerdem haben den Kardinalsrang:

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Papstwahlberechtigte Kardinäle und Kardinalstradition

Zusammenfassung
Kontext

Geburtsdatum zeigt Ausscheiden aus dem Kreis der papstwahlberechtigten Kardinäle an. Mit Vollendung des 80. Lebensjahres erlischt die Wahlberechtigung.

Derzeit gehört dem Kardinalskollegium die Hälfte der Kardinäle aufgrund von Ämtern und Bischofssitzen mit Kardinalstradition an.

Mit Kardinalstradition

  1. * 11. August 1973 George Jacob Koovakad, Präfekt des Dikasteriums für den Interreligiösen Dialog, als Beamter im Staatssekretariat zum Kardinal ernannt
  2. * 31. Januar 1972 Rolandas Makrickas, Koadjutorerzpriester der Basilika Santa Maria Maggiore
  3. * 30. Juni 1971 – Frank Leo, Erzbischof von Toronto
  4. * 26. November 1970 – Baldassare Reina, Generalvikar Seiner Heiligkeit für das Bistum Rom
  5. * 29. Januar 1967 – Roberto Repole, Erzbischof von Turin und Bischof von Susa
  6. * 15. Dezember 1965 – José Tolentino Calaça de Mendonça, Präfekt des Dikasteriums für die Kultur und die Bildung, zuvor Archivar des Vatikanischen Apostolischen Archivs und Bibliothekar der Vatikanischen Apostolischen Bibliothek
  7. * 27. Oktober 1965 – Mauro Gambetti, Erzpriester des Petersdoms
  8. * 20. September 1965 – José Cobo Cano, Erzbischof von Madrid
  9. * 20. Januar 1963 – Domenico Battaglia, Erzbischof von Neapel
  10. * 18. Juli 1962 – Víctor Manuel Fernández, Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre
  11. * 3. März 1962 – Luis José Rueda Aparicio, Erzbischof von Bogotá
  12. * 17. August 1961 – Ignace Bessi Dogbo, Erzbischof von Abidjan
  13. * 24. Januar 1960 – Fridolin Ambongo Besungu, Erzbischof von Kinshasa
  14. * 21. Oktober 1959 – Sérgio da Rocha, Kardinalstradition erst als Erzbischof von São Salvador da Bahia, zuvor Erzbischof von Brasília
  15. * 7. August 1959 – Stephen Chow Sau-yan, Bischof von Hongkong
  16. * 26. Dezember 1958 – Jean-Marc Aveline, Erzbischof von Marseille
  17. * 27. Juli 1957 – Gérald Cyprien Lacroix, Erzbischof von Quebec
  18. * 21. Juni 1957 – Luis Antonio Tagle, Pro-Präfekt des Dikasteriums für die Evangelisierung der Völker, zuvor Erzbischof von Manila
  19. * 10. März 1957 – Fernando Natalio Chomalí Garib, Erzbischof von Santiago de Chile
  20. * 18. August 1956 – Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, vormals Erzbischof von Berlin
  21. * 11. Oktober 1955 – Matteo Maria Zuppi, Erzbischof von Bologna
  22. * 7. Oktober 1955 – Claudio Gugerotti, Präfekt des Dikasteriums für die orientalischen Kirchen.
  23. * 7. Januar 1955 – Pietro Parolin, Kardinalstaatssekretär
  24. * 5. Februar 1954 – Robert Walter McElroy, Erzbischof von Washington, als Bischof von San Diego zum Kardinal ernannt
  25. * 4. Januar 1954 – Angelo De Donatis, Generalvikar Seiner Heiligkeit für das Bistum Rom, Erzpriester der Lateranbasilika
  26. * 21. September 1953 – Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising
  27. * 22. Juni 1953 – Willem Jacobus Eijk, Erzbischof von Utrecht
  28. * 25. Oktober 1952 – Péter Erdő, Erzbischof von Esztergom-Budapest
  29. * 30. März 1952 – Jose F. Advincula, Erzbischof von Manila
  30. * 7. März 1952 – Dominique Mamberti, Präfekt der Apostolischen Signatur
  31. * 17. November 1951 – Lazarus You Heung-sik, Präfekt des Dikasteriums für den Klerus
  32. * 17. Oktober 1950 – Philippe Barbarin, emeritierter Erzbischof von Lyon
  33. * 23. Juni 1950 – Orani João Tempesta, Erzbischof von Rio de Janeiro
  34. * 15. März 1950 – Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen
  35. * 6. März 1950 – Arthur Roche, Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
  36. * 28. Februar 1950 – Carlos Castillo Mattasoglio, Erzbischof von Lima
  37. * 6. Februar 1950 – Timothy Dolan, Erzbischof von New York
  38. * 1. Februar 1950 – Kazimierz Nycz, emeritierter Erzbischof von Warschau
  39. * 9. Januar 1950 – Carlos Aguiar Retes, Erzbischof von Mexiko
  40. * 20. Oktober 1949 – James Michael Harvey, Erzpriester der Basilika Sankt Paul vor den Mauern
  41. * 21. September 1949 – Odilo Pedro Scherer, Erzbischof von São Paulo
  42. * 20. März 1949 – Josip Bozanić, emeritierter Erzbischof von Zagreb
  43. * 14. März 1949 – Blase Joseph Cupich, Erzbischof von Chicago
  44. * 2. März 1949 – Francisco Robles Ortega, Erzbischof von Guadalajara
  45. * 11. Oktober 1948 – Peter Kodwo Appiah Turkson, emeritierter Präfekt des Dikasteriums für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen
  46. * 16. Juli 1948 – Manuel Clemente, emeritierter Patriarch von Lissabon
  47. * 30. Juni 1948 – Raymond Leo Burke, emeritierter Kardinalpatron des Malteserordens
  48. * 5. Mai 1948 – John Atcherley Dew, emeritierter Erzbischof von Wellington
  49. * 31. Dezember 1947 – Gerhard Ludwig Müller, emeritierter Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre
  50. * 12. Dezember 1947 – Marcello Semeraro, Präfekt des Dikasteriums für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse
  51. * 7. Dezember 1947 – Wilton Daniel Gregory, emeritierter Erzbischof von Washington
  52. * 29. November 1947 – Mario Aurelio Poli, emeritierter Erzbischof von Buenos Aires
  53. * 2. September 1947 – Kevin Farrell, Präfekt des Dikasteriums für Laien, Familie und Leben, Kardinalkämmerer der Heiligen Römischen Kirche
  54. * 17. Juni 1947 – Jozef De Kesel, emeritierter Erzbischof von Mecheln-Brüssel
  55. * 24. April 1947 – João Bráz de Aviz, emeritierter Präfekt des Dikasteriums für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens
  56. * 25. Februar 1947 – Giuseppe Betori, emeritierter Erzbischof von Florenz
  57. * 16. Januar 1947 – Thomas Christopher Collins, emeritierter Erzbischof von Toronto
  58. * 18. Juli 1946 – Michael Czerny, Präfekt des Dikasteriums zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen (kreiert als Untersekretär der Abteilung für Migranten und Flüchtlinge desselben Dikasteriums)
  59. * 21. April 1946 – Juan José Omella Omella, Erzbischof von Barcelona
  60. * 15. April 1946 – Fernando Filoni, Kardinal-Großmeister des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem, zuvor Präfekt der Kongregation für die Evangelisierung der Völer
  61. * 22. Dezember 1945 – Jean-Pierre Kutwa, emeritierter Erzbischof von Abidjan
  62. * 8. November 1945 – Vincent Nichols, Erzbischof von Westminster
  63. * 10. Oktober 1945 – Antonio Cañizares Llovera, emeritierter Erzbischof von Valencia, Kardinalstradition jedoch als früherer Erzbischof von Toledo und Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
  64. * 4. Juli 1945 – Stanisław Ryłko, Erzpriester von Santa Maria Maggiore, zuvor Präsident des Päpstlichen Rates für die Laien
  65. * 15. Juni 1945 – Robert Sarah, emeritierter Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, zuvor Präsident des Päpstlichen Rats Cor Unum
  66. * 16. Mai 1945 – Carlos Osoro Sierra, emeritierter Erzbischof von Madrid

Bisher ohne Kardinalstradition

  1. * 13. Februar 1980 – Mykola Byczok, Eparch von Sankt Peter und Paul in Melbourne der ukrainischen griechisch-katholischen Kirche
  2. * 7. Juni 1974 – Giorgio Marengo, Apostolischer Präfekt von Ulaanbaatar
  3. * 12. Dezember 1973 – Américo Manuel Alves Aguiar, Bischof von Setúbal
  4. * 23. November 1968 – François-Xavier Bustillo, Bischof von Ajaccio
  5. * 27. November 1967 – Virgílio do Carmo da Silva, Erzbischof von Dili
  6. * 20. Juli 1967 – Paulo Cezar Costa, Erzbischof von Brasília
  7. * 14. März 1967 – Dieudonné Nzapalainga, Erzbischof von Bangui
  8. * 21. April 1965 – Pierbattista Pizzaballa, Lateinischer Patriarch von Jerusalem
  9. * 15. Januar 1965 – Fabio Baggio, Untersekretär des Dikasteriums für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen
  10. * 1. Juli 1964 – Augusto Paolo Lojudice, Erzbischof von Siena-Colle di Val d’Elsa-Montalcino
  11. * 9. Februar 1964 – Grzegorz Ryś, Erzbischof von Łódź
  12. * 10. Januar 1964 – Stephen Ameyu Martin Mulla, Erzbischof von Juba
  13. * 25. November 1963 – Konrad Krajewski, Präfekt des Dikasteriums für den Dienst der Nächstenliebe
  14. * 13. Juni 1963 Dominique Mathieu, Erzbischof von Teheran-Isfahan
  15. * 1. März 1963 – Peter Ebere Okpaleke, Bischof von Ekwulobia
  16. * 10. März 1962 – Jean-Paul Vesco, Erzbischof von Algier
  17. * 19. Dezember 1961 – Soane Patita Paini Mafi, Bischof von Tonga
  18. * 15. November 1961 – Anthony Poola, Erzbischof von Hyderabad
  19. * 6. September 1960 – Jaime Spengler, Erzbischof von Porto Alegre
  20. * 21. August 1960 – Ángel Fernández Artime, Pro-Präfekt des Dikasteriums für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens, als Generaloberer der Salesianer Don Boscos zum Kardinal ernannt
  21. * 31. Mai 1960 – Protase Rugambwa, Erzbischof von Tabora
  22. * 4. Juli 1959 – Daniel Fernando Sturla Berhouet, Erzbischof von Montevideo
  23. * 15. Juni 1959 – Baselios Cleemis Thottunakal, Großerzbischof von Trivandrum der Syro-Malankaren
  24. * 2. März 1959 – Pablo Virgilio Siongco David, Bischof von Kalookan
  25. * 29. November 1958 – Chibly Langlois, Bischof von Les Cayes
  26. * 10. November 1958 – Antoine Kambanda, Erzbischof von Kigali
  27. * 1. November 1958 – Tarcisio Isao Kikuchi, Erzbischof von Tokio
  28. * 11. August 1958 – Ángel Sixto Rossi, Erzbischof von Córdoba
  29. * 9. August 1958 – Jean-Claude Hollerich, Erzbischof von Luxemburg
  30. * 25. Juni 1957 – William Goh, Erzbischof von Singapur
  31. * 20. Februar 1957 – Mario Grech, Generalsekretär der Bischofssynode
  32. * 9. Februar 1957 – John Ribat, Erzbischof von Port Moresby
  33. * 24. September 1956 – Stephen Brislin, Erzbischof von Johannesburg, als Erzbischof von Kapstadt zum Kardinal ernannt
  34. * 7. September 1956 – László Német, Erzbischof von Belgrad
  35. * 11. Oktober 1955 – Luis Gerardo Cabrera Herrera, Erzbischof von Guayaquil
  36. * 13. Juni 1954 – Désiré Tsarahazana, Erzbischof von Toamasina
  37. * 20. Januar 1953 – Filipe Neri António Sebastião do Rosário Ferrão, Erzbischof von Goa und Daman
  38. * 11. Juni 1952 – Vicente Bokalic Iglic, Erzbischof von Santiago del Estero
  39. * 19. Mai 1952 – Cristóbal López Romero, Erzbischof von Rabat
  40. * 3. Mai 1952 – Joseph William Tobin, Erzbischof von Newark
  41. * 11. November 1951 – Sebastian Francis, Bischof von Penang
  42. * 8. Juli 1951 – Adalberto Martínez Flores, Erzbischof von Asunción
  43. * 6. November 1950 – Leonardo Ulrich Steiner, Erzbischof von Manaus
  44. * 1. September 1950 – Oscar Cantoni, Bischof von Como
  45. * 9. Juli 1950 – Ignatius Suharyo Hardjoatmodjo, Erzbischof von Jakarta
  46. * 15. November 1949 – Arlindo Gomes Furtado, Bischof von Santiago de Cabo Verde
  47. * 24. September 1949 – Anders Arborelius, Bischof von Stockholm
  48. * 27. Juni 1949 – Francis Xavier Kriengsak Kovitvanit, emeritierter Erzbischof von Bangkok
  49. * 23. Mai 1949 – Daniel DiNardo, emeritierter Erzbischof von Galveston-Houston
  50. * 7. März 1949 – Leopoldo José Brenes Solórzano, Erzbischof von Managua
  51. * 3. März 1949 – Thomas Aquino Man’yō Maeda, Erzbischof von Osaka-Takamatsu
  52. * 29. Oktober 1948 – Charles Maung Bo, Erzbischof von Yangon
  53. * 19. August 1948 – Giuseppe Petrocchi, emeritierter Erzbischof von L’Aquila
  54. * 14. Juli 1948 – Berhaneyesus Demerew Souraphiel, Erzeparch von Addis Abeba der Äthiopier
  55. * 11. Juli 1948 – Juan García Rodríguez, Erzbischof von Havanna
  56. * 4. Juli 1948 – Louis Raphaël I. Sako, Patriarch von Bagdad der Chaldäer
  57. * 15. November 1947 – Albert Malcolm Ranjith, Erzbischof von Colombo
  58. * 16. Juli 1947 – Álvaro Ramazzini, Bischof von Huehuetenango
  59. * 5. Mai 1947 – António Augusto dos Santos Marto, emeritierter Bischof von Leiria-Fátima
  60. * 3. Februar 1947 – Emil Paul Tscherrig, emeritierter Apostolischer Nuntius in Italien
  61. * 22. Mai 1946 – Francesco Montenegro, emeritierter Erzbischof von Agrigent
  62. * 30. Januar 1946 – Christophe Pierre, Apostolischer Nuntius in den USA
  63. * 5. Januar 1946 – Mario Zenari, Apostolischer Nuntius in Syrien
  64. * 1. Januar 1946 – John Njue, emeritierter Erzbischof von Nairobi
  65. * 8. September 1945 – Vinko Puljić, emeritierter Erzbischof von Vrhbosna
  66. * 22. August 1945 – Timothy Radcliffe, ehemaliger Generalsuperior des Ordens der Prediger
  67. * 21. Juli 1945 – Joseph Coutts, emeritierter Erzbischof von Karatschi
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Konsistorium 2001

Zusammenfassung
Kontext

Das große Konsistorium vom Februar 2001 kann aufgrund der großen Zahl von 42 neuen Kardinälen, davon 37 papstwahlberechtigte, zur Erprobung der Kriterien herangezogen werden.

In Kurienämtern mit Kardinalstradition tätige Bischöfe und Erzbischöfe:

Erzbischöfe von Erzbistümern mit Kardinalstradition:

Das bedeutet: 26 von ernannten 37 papstwahlberechtigten Kardinälen (~ 70 %) entsprechen den Kriterien.

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Konsistorium vom 24. März 2006

Zusammenfassung
Kontext

Auch Papst Benedikt XVI. hat bei seiner ersten Ernennung von Kardinälen die Kardinalstraditionen weitgehend beachtet. Aus der Liste der traditionellen Erzbistümer und Ämter hat er erwählt:

Weitere Informationen Name, Geburtsdatum ...

Damit entsprechen 9 von den insgesamt 12 neuen stimmberechtigten Kardinälen (75 %) den Traditionen.

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Konsistorium vom 24. November 2007

Zusammenfassung
Kontext

Papst Benedikt XVI. hat bei seiner zweiten Ernennung von Kardinälen die Kardinalstraditionen wiederum weitgehend beachtet. Aus der Liste der traditionellen Erzbistümer und Ämter hat er erwählt (siehe auch Liste der Kardinalskreierungen Benedikts XVI.):

Weitere Informationen Name, Geburtsdatum ...

Damit entsprechen 12 von den insgesamt 18 neuen stimmberechtigten Kardinälen den Traditionen (zwei Drittel).

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Konsistorium vom 20. November 2010

Zusammenfassung
Kontext

Am 20. Oktober 2010 hat Papst Benedikt XVI. für das Konsistorium am 20. November 2010 vierundzwanzig Kardinäle benannt, von denen 20 wahlberechtigt und 4 nicht wahlberechtigt sind. Aus der Liste der traditionellen Erzbistümer und Ämter hat er erwählt (siehe auch Liste der Kardinalskreierungen Benedikts XVI.):

Weitere Informationen Name, Geburtsdatum ...

Damit entsprechen 14 von den insgesamt 20 neuen stimmberechtigten Kardinälen den Traditionen (70 %). Mit den weiteren sechs Kandidaten setzte Papst Benedikt XVI. begonnene Entwicklungen fort und stärkte außerhalb der Kurie erneut die nicht-europäischen Kirchen:

Die Berufung von Erzbischof Robert Sarah, Präsident des Päpstlichen Rats Cor Unum, wertete dieses Gremium auf, für das seither eine eigenständige Kardinalstradition angenommen werden konnte; siehe auch die Berufung von Erzbischof Paul Josef Cordes im Jahre 2007. Zuvor waren nur Erzbischöfe berufen worden, die bereits zuvor Kardinäle waren. Mit der Auflösung des Rates im Jahr 2017 ist diese Traditionsvermutung erledigt.

Die Berufung von Antonios Naguib, koptisch-katholischer Patriarch von Alexandria (Ägypten), stärkt die Einbindung der Ostkirchen. Er ist damit der dritte koptische Patriarch in Folge, der zum Kardinal ernannt wurde, so dass gemäß den Kriterien dieser Liste einem weiteren Patriarchenamt Kardinalstradition zugesprochen werden kann.

Mit Laurent Monsengwo Pasinya, Erzbischof von Kinshasa (D.R. Kongo), erfolgte eine weitere Stärkung der afrikanischen Kirche. Das Erzbistum von Kinshasa erhielt ebenfalls das dritte Mal in Folge einen Kardinal, so dass zukünftig von einer Kardinalstradition ausgegangen werden kann.

Die Ernennung von Albert Malcolm Ranjith, Erzbischof von Colombo (Sri Lanka), ist dagegen überraschend, da er erst der zweite Kardinal dieses Bistums ist. Lediglich Erzbischof Thomas Cooray wurde 1965 zum Kardinal ernannt.

Mit Raymundo Damasceno Assis als viertem Erzbischof von Aparecida (Brasilien) wird der dritte Erzbischof dieses Bistums zum Kardinal. Da es sich aber im Sinne der Kriterien dieser Liste dennoch um keine durchgängige Zeit handelt, ist eine Kardinalstradition zwar wahrscheinlich, aber noch nicht sicher.

Die Ernennung von Medardo Joseph Mazombwe, Erzbischof von Lusaka (Sambia), zum Kardinal ist wohl eher als Ernennung ehrenhalber zu werten, nachdem dieser bereits im September 2011 das 80. Lebensjahr vollendete. Sie kann als Dank für seine Arbeit in diesem Erzbistum gelten, in die sein Vor-Vorgänger Emmanuel Milingo sehr viel Unruhe gebracht hatte. Milingo war exkommuniziert worden und ist mittlerweile laisiert.

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Konsistorium vom 18. Februar 2012

Zusammenfassung
Kontext

Papst Benedikt XVI. hat bei seiner vierten Ernennung von Kardinälen die Kardinalstraditionen wiederum weitgehend beachtet. Aus der Liste der traditionellen Erzbistümer und Ämter hat er erwählt (siehe auch Liste der Kardinalskreierungen Benedikts XVI.[65]):

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Aufgrund der Ernennung des Bischofs von Hong Kong, John Tong Hon, und des Erzbischofs von Toronto, Thomas Christopher Collins, können das Bistum Hong Kong und das Erzbistum Toronto als traditioneller Kardinalssitz gelten, da es sich jeweils um die dritte Kardinalsernennung in Folge handelt.

Von 18 Ernennungen entsprechen 16 den Kriterien der Kardinalstradition, mit den zwei weiteren Ernennungen lassen sich zwei neue Bistümer mit Kardinalstradition erkennen.

Konsistorium vom 24. November 2012

Zusammenfassung
Kontext

Papst Benedikt XVI. hat bei seiner fünften Ernennung von Kardinälen die Kardinalstraditionen wiederum weitgehend beachtet. Aus der Liste der traditionellen Erzbistümer und Ämter hat er erwählt (siehe auch Liste der Kardinalskreierungen Benedikts XVI.):

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Vier der sechs ernannten Kardinäle entsprachen per se den Kriterien.

Mit der zweiten Kardinalsernennung eines Erzbischofs von Abuja, John Olorunfemi Onaiyekan, allerdings erneut erst 20 Jahre nach seiner Ernennung zum Bischof, kann noch von keiner Kardinalstradition gesprochen werden. Mit der erstmaligen Ernennung eines Großerzbischofs der Syro-Malankaren, Baselios Cleemis Thottunakal, setzte Papst Benedikt XVI. seine Wertschätzung der unierten Kirchenoberhäupter fort.

Konsistorium vom 22. Februar 2014

Zusammenfassung
Kontext

Von den im Konsistorium am 22. Februar 2014 19 ernannten Kardinälen entsprechen nur folgende sieben den unmittelbaren Kriterien.

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Mit folgenden drei Ernennungen bestätigen sich neue Kardinalstraditionen beziehungsweise die Wiederaufnahme von unterbrochenen Kardinalstraditionen:

  • Jean-Pierre Kutwa, Erzbischof von Abidjan (Elfenbeinküste). Er ist der dritte Kardinal in Folge in diesem Erzbistum, in dem nun seit 1983 eine Kardinalstradition besteht.
  • Andrew Yeom Soo-jung, Erzbischof von Seoul (Korea). Er ist der dritte Kardinal in Folge in diesem Erzbistum, in dem nun seit 1969 eine Kardinalstradition besteht.
  • Gérald Cyprien Lacroix, Erzbischof von Quebec (Kanada). Hier wird die nur durch Maurice Couture unterbrochene Kardinalstradition letztlich wiederhergestellt.

Folgende sechs Ernennungen sind als besondere Akzentsetzungen von Papst Franziskus zu verstehen:

Konsistorium vom 14. Februar 2015

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Von den fünfzehn papstwahlberechtigten neuen Kardinälen des Konsistoriums vom 14. Februar 2015 entsprechen erneut nur wenige der klassischen Kardinalstradition. Papst Franziskus setzte damit weiter auf die Internationalisierung des Kollegiums, sowie die Ernennung von Kardinälen aus bisher kaum berücksichtigten Bistümern.

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Mit den Italienern Edoardo Menichelli, Erzbischof von Ancona-Osimo, und Francesco Montenegro, Erzbischof von Agrigent, zog der Papst zwei Erzbischöfe von bisher nicht berücksichtigten Bistümern zwei traditionellen Kardinalssitzen, nämlich Turin und Venedig, vor. Auch in Spanien wurden nicht die Erzbischöfe von Toledo oder Sevilla ernannt, sondern Ricardo Blázquez, Erzbischof von Valladolid. Blázquez ist allerdings der derzeitige Vorsitzende der spanischen Bischofskonferenz.

Mit Berhaneyesus Demerew Souraphiel CM, Erzbischof von Addis Abeba, dem Metropoliten der äthiopisch-katholischen Kirche, setzte Papst Franziskus die weitere Einbindung der unierten Kirchen fort. Lediglich Paul Tzadua war 1985 aus dieser Diözese bereits Kardinal geworden.

Mexiko ist nach Brasilien das Land mit den meisten katholischen Gläubigen weltweit. Von daher könnte die Berufung von Alberto Suárez Inda, Erzbischof von Morelia, ein Anzeichen dafür sein, dort weitere Kardinalstraditionen zu begründen.

Im Fall von Francis Xavier Kriengsak Kovitvanit, Erzbischof von Bangkok, war bereits der Vorgänger zum Kardinal kreiert worden, so dass von einer werdenden Kardinalstradition ausgegangen werden kann.

In den folgenden fünf Fällen waren die Vorgänger keine Kardinäle, vier davon sind überhaupt die ersten Kardinäle ihres Landes. Besonders auffällig ist, dass drei der ernannten Kardinäle als Bischöfe keinem Erzbistum vorstehen:

Konsistorium vom 19. November 2016

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In seinem dritten Konsistorium ernannte Franziskus lediglich zwei Kardinäle, die der klassischen Kardinalstradition entsprechen.

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Durch die Kreierung von Jozef De Kesel könnte sich die Kardinalstradition im Erzbistum Mecheln-Brüssel nach einmaliger Unterbrechung wieder fortsetzen. Mit Kevin Farrell wurde der erste Präfekt des neuen Dikasteriums für Laien, Familie und Leben zum Kardinal erhoben, was nicht nur der Gepflogenheit entspricht, Leiter wichtiger vatikanischer Behörden in den Kardinalsrang zu erheben, sondern die Tradition des Präfekten des Päpstlichen Rates für die Laien, der in dem neuen Dikasterium aufgegangen ist, fortsetzt.

Die Kreierung von Maurice Piat ist nicht als Fortsetzung beziehungsweise Entstehung einer Kardinalstradition zu verstehen, da sowohl er als auch sein Vorgänger Jean Margéot erst etwa 20 Jahre nach ihrer Ernennung zum Bischof von Port-Louis in das Kardinalskollegium aufgenommen wurden.

Durch die Ernennung von Sérgio da Rocha und Carlos Aguiar Retes kommen nun zwei weitere Kardinäle aus Brasilien und Mexiko, den Ländern mit den meisten katholischen Gläubigen weltweit.

Die restlichen Ernennungen entsprechen dem Bestreben von Papst Franziskus, die Vielfalt der Weltkirche stärker im Kardinalskollegium abzubilden.

Konsistorium vom 28. Juni 2017

Im kleinen Konsistorium 2017 ernannte Franziskus nur einen Inhaber eines traditionellen Kardinalsamtes:

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Jean Zerbo, Erzbischof von Bamako, Anders Arborelius, Bischof von Stockholm, Louis-Marie Ling Mangkhanekhoun, Apostolischer Vikar von Paksé, und Gregorio Rosa Chávez, Weihbischof im Erzbistum San Salvador, wurden als erste Bischöfe ihres Landes zu Kardinälen ernannt.

Besonders außergewöhnlich ist die Ernennung von Rosa Chávez, der als Weihbischof keine leitende Funktion in seiner Diözese ausübt. Seine Ernennung steht vielleicht in Zusammenhang mit seiner Rolle als Ziehsohn und „Sachwalter des geistlichen und kirchenpolitischen Erbes“ von Erzbischof Óscar Romero, der 1980 bei einer Messe von Militärangehörigen ermordet und 2018 heiliggesprochen worden ist.[66]

Konsistorium vom 29. Juni 2018

Am Pfingstsonntag, 20. Mai 2018, gab Papst Franziskus die Kreierung 14 neuer Kardinäle bekannt.[67]

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Louis Raphaël I. Sako war fünf Jahre im Amt und nur ein direkter Vorgänger war Kardinal.

Von den elf wahlberechtigten ernannten Kardinälen haben nur drei eines der hier beschriebenen Ämter inne.

Konsistorium vom 5. Oktober 2019

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Am 1. September 2019 gab Papst Franziskus die Kreierung 13 neuer Kardinäle bekannt.[68]

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Juan García Rodríguez, Erzbischof von San Cristóbal de la Habana, und Ignatius Suharyo Hardjoatmodjo, Erzbischof von Jakarta, wurden wie ihre unmittelbaren Vorgänger zu Kardinälen ernannt. Möglicherweise zeichnet sich in beiden Fällen eine zukünftige Kardinalstradition ab. Allerdings musste Suharyo Hardjoatmodjo neun Jahre auf die Kardinalsernennung warten.

Vincentas Sladkevičius, Sigitas Tamkevičius’ Amtsvorgänger, war auch Kardinal, aber aufgrund der späten Berufung und da er bei der Berufung nicht mehr wahlberechtigt war, ist eine entstehende Kardinalstradition unwahrscheinlich.

Michael Czerny ist der erste Untersekretär der Unterabteilung Flucht und Emigration, die der Papst selbst leitet. Eine Tradition ist noch nicht absehbar.[69]

Von den zehn papstwahlberechtigten neuen Kardinälen haben vier eines der hier beschriebenen Ämter inne. In Gegensatz zu den vorherigen Konsistorien hat Franziskus die Ämter mit Tradition leicht stärker berücksichtigt.

Konsistorium vom 28. November 2020

Am 25. Oktober 2020 gab Papst Franziskus die Kreierung von 13 Kardinälen bekannt. Davon sind neun unter 80 Jahren alt und damit papstwahlberechtigt.[70] Drei der neun wahlberechtigten Kardinäle sind Inhaber traditionell mit der Kardinalswürde verbundener Ämter.

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Mit dem Generalsekretär der Bischofssynode, Mario Grech, ernennt Franziskus den vierten von insgesamt sechs Inhabern dieses Amtes seit dessen Schaffung 1965 zum Kardinal. Franziskus ernannte auch Grechs unmittelbaren Vorgänger Lorenzo Baldisseri.

Die übrigen neu ernannten Kardinäle bekleiden kein Amt, das traditionell mit der Kardinalswürde verbunden ist.

Konsistorium vom 27. August 2022

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Am 27. August 2020 kreierte Papst Franziskus 20 neue Kardinäle, wovon 16 wahlberechtigt sind.[71] Von diesen sind vier Inhaber traditionell mit der Kardinalswürde verbundener Ämter.

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Mit Paulo Cezar Costa wurde bereits der zweite Erzbischof von Brasília in Folge zum Kardinal ernannt. Zudem war bereits José Freire Falcão Kardinal. Hier zeichnet sich eine neue Kardinalstradition ab.

Alle übrigen Kardinäle stehen nicht in einer Kardinalstradition, außer Oscar Cantoni sind sie sogar alle die ersten Kardinäle ihrer Diözese seit deren Bestehen, vier sind überhaupt die ersten Kardinäle ihres Landes.

Konsistorium vom 30. September 2023

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Kontext

Am 30. September 2023 kreierte Papst Franziskus 21 neue Kardinäle, wovon 18 wahlberechtigt waren. Von diesen sind sechs Inhaber traditionell mit der Kardinalswürde verbundener Ämter.

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Die Apostolischen Nuntien in Italien sind oft zu Kardinälen ernannt worden, meist jedoch erst nach ihrer Amtszeit. Eine Kardinalstradition besteht somit nicht.
Der bisher einzige andere zum Kardinal ernannte Lateinische Patriarch von Jerusalem mit Residenz in Jerusalem war Filippo Camassei (1848–1921).
Aus dem Erzbistum Kapstadt war bereits Owen McCann (1907–1994) Kardinal, aus dem Erzbistum Córdoba bereits Raúl Francisco Primatesta (1919–2006). Im Bistum Ajaccio gab es letztmals im 17. Jahrhundert einen Kardinal.

Die übrigen sieben Kardinäle stehen nicht in einer Kardinalstradition, Stephen Ameyu Martin Mulla ist überhaupt der erste Kardinal seines Landes.

Konsistorium vom 7. Dezember 2024

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In seinem letzten Konsistorium kreierte Papst Franziskus 21 neue Kardinäle, wovon 20 wahlberechtigt sind. Von diesen sind acht Inhaber traditionell mit der Kardinalswürde verbundener Ämter. Es ist somit das Konsistorium, bei dem dieser Papst am meisten auf die traditionellen Kardinalsanwärter zurückgegriffen hat.

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In den Erzbistümern Guayaquil, Tokio, Porto Alegre und Algier gab es früher bereits Kardinäle, jedoch noch keine Kardinalstradition.
Fünf neuernannte Kardinäle kommen aus einem Bistum, welches noch nie einen Kardinal zum Bischof hatte. Sehr ungewöhnlich sind die Ernennungen von Fabio Baggio, welcher nur Untersekretär einer Vatikanbehörde ist, George Jacob Koovakad, welcher bei seiner Ernennung nur Beamter im Staatssekretariat war und Timothy Radcliffe, welcher kein Bischof ist und auch nicht geweiht werden wird. Mit ihm hat die Kirche erstmals seit Roberto Tucci somit wieder einen wahlberechtigten Kardinal, der dauerhaft kein Bischof ist.

Verbliebene Kardinalsanwärter

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Bischöfe, die erst kurz im Amt sind, wurden eventuell erst nach dem letzten Konsistorium in ihr Amt berufen. Die Tatsache, dass der Vorgänger noch im wahlberechtigten Alter ist, mag eine Rolle spielen, stellt aber definitiv keinen Ausschließungsgrund dar, da sowohl Johannes Paul II. als auch Benedikt XVI. und Franziskus Kardinäle ernannt haben, deren Vorgänger unter 80 Jahre alt waren.

Für die unierten Patriarchen schien bis 2012 zu gelten, dass sie erst nach dem Tod ihrer Vorgänger, die als Kardinalbischöfe dem Kollegium angehörten, Chance auf den Kardinalspurpur haben. Mit Bechara Boutros Rai wurde am 24. November 2012 erstmals ein unierter Patriarch zu Lebzeiten seines Vorgängers, der allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht mehr wahlberechtigt war, zum Kardinal erhoben.

In der Regel gilt, dass Kongregationspräfekten schneller als Erzbischöfe und Ratspräsidenten zu Kardinälen berufen werden.

Anders verhält es sich jedoch bei jenen Erzbischöfen, die eigentlich ein Erzbistum mit Kardinalstradition innehaben, aber nun schon bei mehreren Konsistorien nicht berücksichtigt wurden. Dies kann meist entweder durch eine problematische Situation der Kirche in dieser Diözese beziehungsweise dem Land oder durch einen Wechsel der Kardinalstradition auf ein anderes Erzbistum erklärt werden.

Beobachtungswert ist die Funktion des Archivars und Bibliothekars der Heiligen Römischen Kirche, da mit 1. September 2018 der erste Amtsinhaber seine Amtszeit beendet hat, ohne zum Kardinal erhoben worden zu sein. Sein Nachfolger José Tolentino Calaça de Mendonça wurde nach 16 Monaten Amtszeit ernannt.

Siehe auch

Einzelnachweise

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