Im Bodenseekreis sind (Stand: 19. Oktober 2011) 33 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 1.217,26Hektar (ha) ausgewiesen; das entspricht einem Anteil von 1,83Prozent an der Fläche des Kreises. Hinzu kommen 27 ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete (9.114,64ha; 13,71%), elf FFH-Gebiete (3.900,78ha; 5,87%), drei Vogelschutzgebiete (882,98ha), ein Bannwald (35,50ha), zwei Schonwälder (137,80ha) sowie insgesamt 175 Naturdenkmale (41,51ha) und 4.508 Biotope.[1]
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Erklärung
In den Tabellenköpfen der Listen werden folgende Überschriften und Abkürzungen verwendet:
KO: Angabe der geographischen Koordinaten des jeweiligen Schutzgebiets; verlinkt, öffnet Karte
Erfassung: Datum der jeweiligen Erfassung/Aufnahme in das entsprechende Schutzgebietsverzeichnis
Bemerkung/en: Beschreibungen usw. zum jeweiligen Schutzgebiet
Bild: Foto des jeweiligen Schutzgebiets
Alle angegebenen Daten mit Stand vom 19. Oktober 2011
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Schutzgebiete
Zusammenfassung
Kontext
Naturschutzgebiete
Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist ein streng geschütztes Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt in Deutschland durch oder auf Grundlage von Gesetzen. Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Naturschutzgebiet darüber hinaus alle Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz. Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung sind. Ziel ist es, Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Naturschutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Es handelt sich dabei oft um Biotope wie etwa Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder. In Naturschutzgebieten ist die landwirtschaftliche Nutzung, das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege wie auch das Entfachen von Feuer meistens untersagt.
Im Bodenseekreis sind 33 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 1.217Hektar ausgewiesen; das entspricht einem Anteil von 1,83Prozent der Fläche des Kreises.
Die folgende, sortierbare Liste führt alle Naturschutzgebiete des Bodenseekreises; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen, die Schutzgebietsnummer ergibt sich aus dem Regierungsbezirk (4= Regierungsbezirk Tübingen) und einer fortlaufenden Nummer innerhalb des Bezirks.
einzigartiger Mündungsbereich in den Bodensee mit ausgedehnten Riedflächen, einer Flachwasserzone, der Hochstaudenflur, den Schilfflächen und den Altwassern der Linzer Aach
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt. Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer. Sie legen auch fest, in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden.
Paragraph26 des BNatSchG legt fest, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wiederhergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Im Bodenseekreis sind 27 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 9.114,64Hektar ausgewiesen; das entspricht einem Anteil von 13,71Prozent der Fläche des Kreises.
Die folgende, sortierbare Liste führt alle Landschaftsschutzgebiete des Bodenseekreises; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen, die Schutzgebietsnummer ergibt sich aus dem Regierungsbezirk (4=Regierungsbezirk Tübingen) und einer fortlaufenden Nummer innerhalb des Bezirks.
markanter, von weit her sichtbarer, das Landschaftsbild prägende Drumlin mit der als Kulturdenkmal geschützten Haldenbergkapelle, Wiesen, Streuobstbereichen, Gehölzstrukturen, Äckern, Obstanlagen
Schmelzwasserkuppe von geologischer Bedeutung aus der Zeit des Spätglazials des Rheingletschers als einziger einsamer Hügel auf der tischartig ebenen Terrasse der Tettnanger Schotterfläche
vom Würmgletscher und dessen Schmelzwassern ausgebildete Landschaft mit Eisrandlagen, Erosionsrändern, reizvollen Tobeln sowie naturnahen Bach- und Flussläufen
Salemer Schlossbezirk mit Leopoldshöhe, Scheuerbuch, Krankenhalde, Wacholderbühl, Kirchberghölzle, Forsterhof, Spitznagelhof, Markgräfinweiher, Martinsweiher und den Killenweiher
zwei Teilflächen; Kuppenlandschaft mit eingelagerten Seen, Bachtälern und bewaldeten Hügeln in ihrer landschaftlichen Vielfalt und noch in großer Zahl vorhandene naturnahe Biotope
landschaftlich bedeutungsvolle Punkte von geologischer Bedeutung für die Geschichte des Spätglazials wie die Eisrandlagen der mittleren und oberen Tettnanger Stufe
Die korrekte deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird in Deutschland jedoch fast ausschließlich die Bezeichnung FFH-Richtlinie benutzt, die sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet.
Im Bodenseekreis sind elf FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 3.900,78 Hektar ausgewiesen; das entspricht einem Anteil von 5,87Prozent der Fläche des Kreises.
Die folgende, sortierbare Liste führt alle FFH-Gebiete des Bodenseekreises. Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.
Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg; naturnahe, alpin beeinflusste Flusslandschaft der Argen mit angrenzenden bzw. nahegelegenen naturnahen Seen und Niedermoorkomplexen
Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg; Moore, Weiher und Seen in den Senken der Jungmöränenlandschaft um Neukirch, teils im Offenland, teils im Wald
Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg; Tal der Rotach bis zur Mündung in den Bodensee mit tief eingeschnittenen Tobeln im Oberlauf, sowie Niedermoorgebiet, Altweiherwiese und Tongrube
Teil des Gebiets im Landkreis Konstanz; Überlinger See und Überlinger Steiluferlandschaft, die in markanter Weise von der Flachwasserzone des Bodensees bis auf die Höhen über dem See reicht
Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg; naturnahe, alpin beeinflusste Flusslandschaft mit hoher natürlicher Dynamik und tief eingeschnittenen Seitentälern.
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Vogelschutzgebiete
Als Europäisches Vogelschutzgebiet oder Special Protection Area (SPA) bezeichnet man Schutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Artikel4(1) der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union (EU) gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten BiotopverbundsNatura 2000. Das Konzept der Vogelschutzgebiete in ganz Europa dient besonders dem Schutz der Zugvögel, die auf Raststationen auf ihren Zugwegen angewiesen sind, um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu können. Die Europäischen Vogelschutzgebiete unterliegen den Schutzkriterien der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Da die Umsetzungen seitens der EU-Mitgliedstaaten teils nur sehr langsam voranging, wurden von Naturschutzverbänden sogenannte Important Bird Areas benannt, die man zur Ausweisung als Europäische Vogelschutzgebiete vorschlug.
Im Bodenseekreis sind drei Europäische Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 882,98 Hektar ausgewiesen; das entspricht einem Anteil von 1,33Prozent der Fläche des Kreises.
Die folgende, sortierbare Liste führt alle SPA-Gebiete des Bodenseekreises; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.
Flachwasserzone, Riedflächen und Streuwiesen zwischen Schussen- und Rotachhmündung; Rastgebiet von internationaler Bedeutung, bedeutendes Brutgebiet der Kolbenente
Teil des Gebiets im Landkreis Konstanz; Bodenseeteil mit Steilufer, Flachwasserzonen, Auwaldresten und Tobel; Rastgebiet von internationaler Bedeutung.
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Bannwälder
Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Waldstück – oder eine spezielle Form davon. Im deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck „Bannwald“ allgemein ein Schutzwald bezeichnet (Lawinen-, Felssturz, Murgang- und Hochwasserschutz), oder geschützte Waldgebiete aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder als Erholungsraum. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwäldern sogar ausdrücklich erwünscht, bei Kerngebieten von Naturschutzgebieten aber untersagt. Im §32 des Waldgesetzes wird der Bannwald in Baden-Württemberg als „ein sich selbst überlassenes Waldreservat“ definiert.
Im Bodenseekreis ist ein Bannwald mit einer Fläche von 35,50Hektar ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von weniger als einem Prozent der Fläche des Kreises.
Naturnaher und baumartenreicher Tobelwald auf Molassehängen eines abgeschlossenen Talzugs
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Schonwälder
Als Schonwald bezeichnet man in Baden-Württemberg ein geschütztes Waldgebiet, in dem die wirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar erlaubt ist, aber gewissen Einschränkungen unterliegt. Der Begriff wird in anderen deutschsprachigen Regionen nicht oder bestenfalls umgangssprachlich verwendet. Schonwald wird in §32 des baden-württembergischen Waldgesetzes folgendermaßen definiert: „Schonwald ist ein Waldreservat, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Die Forstbehörde legt Pflegemaßnahmen mit Zustimmung des Waldbesitzers fest.“[2]
Im Bodenseekreis sind zwei Schonwälder mit einer Gesamtfläche von 137,80Hektar ausgewiesen. Das entspricht ebenfalls einem Anteil von weniger als einem Prozent der Fläche des Kreises.
Die folgende, sortierbare Liste führt alle Schonwälder des Bodenseekreises; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.
naturnahe Buchen-Tannen-Fichten-Wälder, artenreiche Mischwälder, zahlreiche Stillgewässer und kleinflächiges Vorkommen der OrchideenartGelber Frauenschuh
Molasse-Schluchtwald mit reichem Baumartenspektrum und natürlichem Eiben-Vorkommen
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Naturdenkmale und Biotope
Naturdenkmale
Das Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Dabei handelt es sich um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet von geringer Flächengröße bis zu fünf Hektar. Letzteres ist ein Flächennaturdenkmal und als solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt. Das Naturdenkmal wird oft als Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein, zum Beispiel markante Einzelbäume oder Aufschlüsse mit besonderen geologischen Bildungen. In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in §28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen verankert. Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Näheres regeln Rechtsverordnungen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechtes.
Im Bodenseekreis sind 28 Flächennaturdenkmäler mit einer Gesamtfläche von 40,46Hektar und 147 Einzelobjekte mit einer Gesamtfläche von 1,05Hektar ausgewiesen.
Biotope
Ein Biotop ist ein bestimmter Lebensraum einer in diesem Gebiet vorkommenden Lebensgemeinschaft (Biozönose). Biotope sind die kleinsten Einheiten der Biosphäre. Im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden Biotope aus pragmatischen Gesichtspunkten zu Biotoptypen zugeordnet. Der Biotopschutz ist eine Strategie innerhalb des Naturschutzes. Sein Ziel ist in der Regel die Erhaltung von Populationen gefährdeter und schutzwürdiger Tier- und Pflanzenarten durch besonderen Schutz und Erhalt ihrer Lebensräume. Gegensatz (bzw.: komplementär dazu) ist der (direkte) Artenschutz. Typisches Instrument des Biotopschutzes ist die Ausweisung von Schutzgebieten. Es sollen Gebiete definiert und erhalten werden, in denen der Schutz der Natur Vorrang gegenüber Landnutzungen besitzt, oder in denen zumindest bei der Nutzung die Naturschutzbelange berücksichtigt werden müssen.
Übersicht
Aufgrund der Vielzahl von Flächendenkmalen (F), Einzelobjekten (E) und Biotopen (B) wird an dieser Stelle keine Liste geführt und auf die entsprechenden Artikel der einzelnen Städte und Gemeinden verwiesen (→ Details).
Weitere Informationen AnzahlF, GesamtflächeF[ha] ...