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Zusammenschluss deutscher Forschungsinstitute Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Leibniz-Gemeinschaft (vollständig Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.) ist ein Zusammenschluss deutscher außeruniversitärer Forschungsinstitute unterschiedlicher Fachrichtungen. Sitz ist seit 2011 Berlin, davor war es Bonn.
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (Leibniz-Gemeinschaft/WGL) | |
---|---|
Rechtsform | eingetragener Verein |
Gründung | 1990 (als „Arbeitsgemeinschaft Blaue Liste“ (AG-BL)) |
Sitz | Geschäftsstelle in Berlin und Büro in Brüssel |
Zweck | Forschung |
Vorsitz | Martina Brockmeier (seit 1. Juli 2022) |
Mitglieder | 96 Forschungseinrichtungen |
Website | www.leibniz-gemeinschaft.de |
Die Leibniz-Gemeinschaft ist nach dem deutschen Philosophen und Mathematiker Gottfried Wilhelm Leibniz (1646–1716) benannt.
Die Ursprünge der Leibniz-Gemeinschaft reichen in die Gründungszeit der Bundesrepublik zurück. Im März 1949 schlossen die Länder der drei westlichen Besatzungszonen in Deutschland das Königsteiner Staatsabkommen über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen. Darin verpflichteten sich die Länder, für größere Forschungseinrichtungen überregionaler Bedeutung die erforderlichen Mittel gemeinsam bereitzustellen.
1969 erhielt dieses Abkommen Verfassungsrang, als Art. 91b das Grundgesetz erweiterte, und Bund und Ländern die verfassungsrechtliche Möglichkeit bot, bei Forschungsvorhaben überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse zusammenzuarbeiten. 1977 schließlich veröffentlichten Bund und Länder eine Liste von 46 Einrichtungen, die unter den Bedingungen des Art. 91b GG gemeinsam gefördert wurden. Das blaue Papier, auf dem die Liste veröffentlicht wurde, gab ihr den Namen Blaue Liste.
Seit 1979 wurden die Einrichtungen der Blauen Liste regelmäßig vom Wissenschaftsrat evaluiert, um ein hohes Leistungsniveau der wissenschaftlichen Arbeit zu garantieren und eine zielgerichtete Weiterentwicklung frühzeitig einleiten zu können. Die meisten Institute überzeugten die Bewertungskommissionen mit ihrer wissenschaftlichen Qualität, einige richteten ihre Forschungsarbeit neu aus und wenige verließen die gemeinsame Forschungsförderung.
Die Wiedervereinigung 1990 brachte auch für die gemeinsame Förderung von Bund und Ländern nachhaltige Veränderungen mit sich, da Artikel 38 des Einigungsvertrages die Eingliederung der Forschungslandschaft der ehemaligen DDR in das bundesrepublikanische System vorschrieb.[1]
Nachdem der Wissenschaftsrat positiv evaluierte ehemalige Institute der Akademie der Wissenschaften der DDR in die gemeinsame Forschungsförderung aufgenommen hatte, verdoppelte sich beinahe die Zahl der Blaue-Liste-Institute von 47 im Jahre 1989 auf 81 im Jahr 1992. Die Neuaufnahmen veränderten das Gesicht der Blauen Liste und verschoben den Schwerpunkt in die natur-, technik-, agrar-, lebens- und raumwissenschaftliche Forschung.
Am 24. Januar 1991 gründeten Vertreter von zunächst 32 Einrichtungen in Dortmund die „Arbeitsgemeinschaft Blaue Liste“ (AG-BL), die besonders in administrativen Fragen institutsübergreifend tätig war. 1995 benannte man sich in „Wissenschaftsgemeinschaft Blaue Liste“ (WBL) um, 1997 in „Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz“ (WGL). Dieser Name wurde 2000 schließlich durch die in der Außendarstellung verwendete Bezeichnung „Leibniz-Gemeinschaft“ ergänzt. Im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ist als Name des Vereins „Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. kurz: Leibniz-Gemeinschaft“ eingetragen.
Seit 2003 evaluiert der extern besetzte Senat der Leibniz-Gemeinschaft die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.[2] Der Wissenschaftsrat hat in seiner Stellungnahme zur Systemevaluation der „Blauen Liste“ vom November 2000 einen entsprechenden Vorschlag entwickelt. Die Entscheidungen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zur Förderungswürdigkeit der Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft stützen sich nun in der Regel auf die Stellungnahmen des Senats. Mindestens alle sieben Jahre leitet der Ausschuss Forschungsförderung der GWK eine entsprechende Überprüfung ein.
Zur Leibniz-Gemeinschaft gehören 96 (Stand 2024) außeruniversitäre Forschungsinstitute und Serviceeinrichtungen für die Forschung. Die Ausrichtung der Leibniz-Institute reicht von den Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften über die Wirtschafts-, Sozial- und Raumwissenschaften bis hin zu den Geisteswissenschaften. Darunter befinden sich auch insgesamt acht Forschungsmuseen.[3] Die Leibniz-Institute beschäftigen rund 21.000 Mitarbeiter und haben einen Gesamtetat von 2,1 Milliarden Euro (2021).
Die Einrichtungen haben sich zur Leibniz-Gemeinschaft zusammengeschlossen, um institutsübergreifende Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehört z. B. in Zeiten der Verknappung der Forschungsmittel aus öffentlichen Händen gemeinsam für die Stärkung der Einrichtungen zu arbeiten oder auch Kooperationen mit Hochschulen und Industrie zu fördern.
Die Leibniz-Gemeinschaft hat sich selbst mit neun der bedeutendsten Wissenschaftsorganisationen in Deutschland zur Allianz der Wissenschaftsorganisationen zusammengeschlossen, welche regelmäßig Stellung zu wichtigen Fragen der Forschungs- und Wissenschaftspolitik bezieht. 2019 hat die Leibniz-Gemeinschaft wie bereits 2011 die jährlich wechselnde organisatorische Federführung der Allianz übernommen.[4]
Seit dem 1. Juli 2022 ist Martina Brockmeier Präsidentin der Leibniz-Gemeinschaft.[5]
Vizepräsidenten sind
Leibniz-Institute sind Institute und Forschungseinrichtungen, die gemeinsam vom Bund und den Ländern grundfinanziert werden. In der Regel ist der Finanzierungsschlüssel: 50 % Bundesmittel, 50 % Landesmittel. Die Bundesmittel kommen zu einem großen Teil aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (281 Millionen Euro für 49 Institute im Jahr 2007). Die Landesmittel setzen sich zusammen aus den Mitteln des Sitzlandes des jeweiligen Leibniz-Instituts und einem Zuschuss durch die übrigen Länder. Die Aufteilung dieses Zuschusses auf die übrigen Bundesländer wird von der Bund-Länder-Kommission auf Grund der Bevölkerungszahlen und des Steueraufkommens im Königsteiner Schlüssel festgelegt. Neben dieser Grundfinanzierung werden Drittmittel eingesetzt. Im Jahr 2011 betrug der Gesamtetat aller Einrichtungen rund 1,4 Milliarden Euro. Der Anteil der Drittmittel beträgt ca. 21 %.[6]
Planungssicherheit durch kontinuierliche Etatsteigerungen ist mit dem Pakt für Forschung und Innovation gegeben.
Die Institute der Leibniz-Gemeinschaft sind in fünf Sektionen zusammengefasst.
Die Sortierung erfolgt nach den Abkürzungen.
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Name der Einrichtung | Ort | Abkürzung |
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Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie | Potsdam | ATB |
Leibniz-Institut für Gewässerökologiefischerei | Berlin | IGB |
Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau | Großbeeren | IGZ |
Leibniz-Institut für Ostseeforschung | Rostock-Warnemünde | IOW |
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung | Potsdam | PIK |
Leibniz-Institut für Troposphärenforschung | Leipzig | TROPOS |
Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung | Müncheberg | ZALF |
Leibniz-Zentrum für Marine Tropenforschung | Bremen | ZMT |
Die Leibniz-Gemeinschaft fördert Ausgründungen aus ihren Instituten. Seit 2015 hat sie dafür einen Gründerpreis in Höhe von 50.000 Euro ausgelobt. Die gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen soll damit gefördert werden. Mit dem Gründerpreis wird ein Ausgründungsvorhaben in der Vorbereitungs-Phase unterstützt.[8]
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