Amt Neunkirchen (Hochstift Bamberg)
Verwaltungsgebiet des Hochstiftes Bamberg Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Amt Neunkirchen war ein Verwaltungsgebiet des Hochstiftes Bamberg, eines reichsunmittelbaren Territoriums im Heiligen Römischen Reich. Das dem Fränkischen Reichskreis zugeordnete Hochstift Bamberg war ein geistliches Fürstentum, das bis 1802 existierte.
Das im äußersten Süden des bambergischen Kerngebietes gelegene Amt war nach seiner räumlichen Ausdehnung eines der mittelgroßen hochstiftischen Ämter.[1][2] Seine bambergischen Nachbarterritorien waren die Ämter Forchheim im Norden und Regensberg im äußersten Nordosten.[3] Im Südwesten lag das zum Unterland des Fürstentums Bayreuth gehörende Oberamt Baiersdorf und im Osten das Pflegamt Hiltpoltstein, ein Teil des Landgebiets der Reichsstadt Nürnberg.
Das Richteramt Neunkirchen wurde erstmals im Jahre 1384 als ein Amt des Hochstiftes Bamberg genannt.[4]
Die Verwaltung des Amtes Neunkirchen bestand aus einem Vogteiamt, einem Steueramt, einem Kastenamt und einem Centamt.[5] Das lediglich repräsentative Aufgaben wahrnehmende Oberamt hatte seinen Sitz in Marloffstein.[6]
Der Verwaltungssitz des Neunkirchener Amtes befand sich in Neunkirchen am Brand. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde für die Unterbringung der Verwaltung im Bereich des damaligen Klosterhofes ein Amtshaus errichtet.
An der Spitze der Amtsverwaltung stand ein Kastner, der auch als Centrichter, Amtmann des Vogteiamtes Neunkirchen, Steuereinnehmer und Forstmeister fungierte.[6][7] Zum Amtspersonal gehörten außerdem ein Amtsschreiber und Amtsboten.
Das für das Neunkirchener Amt zuständige Oberamt Marloffstein war eine Mittelbehörde, die ausschließlich repräsentative Tätigkeiten wahrnahm und weder Jurisdiktions- noch Verwaltungsaufgaben ausübte.[6] Zu den repräsentativen Aufgaben zählten beispielsweise die Begrüßung von Gästen oder das Geleit von auswärtigen Standespersonen, die das Amtsgebiet durchreisten. Darüber hinaus nahm der Oberamtmann keinerlei Amtspflichten wahr. Er residierte im Amtsschloss von Marloffstein.
Das Vogteiamt Neunkirchen war eines der 54 Vogteiämter des Hochstifts Bamberg.[8] Sein Vogteibezirk umfasste folgende Dorfmarkungen und Ortschaften:[7][9][3][1]
Außerdem gehörte zum Vogteibezirk des Neunkirchener Amtes Hetzles, ein Kondominat mit der Domdechantei Bamberg.[42][43] In dessen Dorfmarkung wurde die Dorf- und Gemeindeherrschaft (DGH) gemeinsam mit diesem Mediat des Hochstiftes ausgeübt.
Das Centamt Neunkirchen war eines der 29 Centämter des Hochstiftes Bamberg.[8] Sein Hochgerichtsbezirk umfasste folgende Dorfmarkungen und Ortschaften:[3]
Das Steueramt Neunkirchen war eines der 46 Steuerämter des Hochstiftes Bamberg.[8] Der räumliche Zuständigkeitsbereich des Steueramtes war deckungsgleich mit dem des Neunkirchener Vogteiamtes.[5]
Die wirtschaftliche Bedeutung des Amtes für das Hochstift Bamberg war leicht unterdurchschnittlich, am Ende des 17. Jahrhunderts wurde es daher als Amt I. Klasse (von 5) geführt. Die Steuererträge des Steueramtes betrugen in der Amtszeit von Peter Philipp von Dernbach (1672–1683) durchschnittlich 3909 und in der Amtszeit von Marquard Sebastian Schenk von Stauffenberg (1683–1693) nur noch 1907 Fränkische Gulden pro Jahr.[55]
Das Kastenamt Neunkirchen war eines der 24 Kastenämter des Hochstiftes Bamberg.[8][5]
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