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deutsche Organisation Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Truppen des Schwäbischen Reichskreises waren Bestandteil der Reichsarmee des Heiligen Römischen Reiches. Ab 1694 unterhielt der Schwäbische Reichskreis als einziger Reichskreis ein stehendes Heer.
Siehe auch Kreismiliz des Schwäbischen Reichskreises.
Im Gegensatz zu der Entwicklung in anderen Reichskreisen oder Staaten behielt im Schwäbischen Reichskreis das Wort „Miliz“ seine Bedeutung als Synonym für die Streitkräfte als solche, gleichgültig ob sie sich aus geworbenen „Söldnern“ oder aus aufgebotenen, als tauglich ausgewählten („ausgeschossenen“) und bewaffneten Bauern und Bürgern – den „Ausschüssern“ – zusammensetzten.
Als Feldherr verteilte der Kreis die vom Reichstag festgelegten Mannschaftsstärken (Reichsmatrikel) auf die einzelnen Stände. Besonderen Wert legte der Kreis darauf, als Feldherr selbst über den Einsatz seiner Truppen bestimmen zu können; schon die „Instruktion für die Commissare“ 1595 wies diese an darauf zu achten, dass das „regiment anders nicht als zu dem Krieg gegen die Türken gebraucht werde, das regiment also nur dem Feldobersten in Ungarn gehorsam zu leisten habe“.[M 1]
Bei der konkreten Aufstellung von Truppen sah sich der Kreis vor das Problem gestellt, den Gegensatz zwischen gleichmäßiger Verteilung der finanziellen Lasten auf alle Stände und der dadurch bedingten Größe des zu stellenden Kontingentes auf der einen Seite sowie die militärische Forderung von räumlicher Nähe der Kontingente zur schnelleren Zusammenführung und besseren Ausbildung auf der anderen Seite aufzulösen. Im Laufe der Zeit entwickelten sich hierzu folgende Grundsätze:
Die Nummerierung der Regimenter unten ist nicht zeitgemäß, sie erfolgte erst durch die Geschichtsschreibung zur besseren Unterscheidung und Gliederung.[S 2] Damals wurden die Regimenter nach ihren Inhabern benannt. Die aufgeführten Dienstgrade wurden – soweit im Einzelnen nichts anderes genannt – vom Reichskreis (ab Stabsoffizieren) bzw. den einzelnen Ständen (übrige) verliehen.
Die Kreistruppen bestanden gemäß der Matrikel aus Kavallerie- und Infanterieverbänden. Die Verteilung der Matrikel auf die Kreisstände 1563 enthält die Einteilung der Kreisviertel. Eigene Artillerieeinheiten unterhielt der Kreis nicht.
Der Zeit entsprechend waren die Soldaten bis Ende des 17. Jahrhunderts jeweils für einen bestimmten Feldzug angeworbene Söldner, teilweise aus dem Kreis, überwiegend aus anderen Territorien.
Die Kreisexekutionsordnung von 1563 sah die Aufstellung von 6 Fähnlein nach folgendem Schlüssel vor:
Dieser Plan wurde 1564 vom Kreistag zurückgewiesen.
1569 genehmigte der Kreis dem Markgrafen Karl von Baden 6.000 fl. Er sollte damit einen Leutnant mit Schutztruppe (bis zu 1.200 Schützern mit 400 Pferden) aufstellen, dazu zusätzlich zwei Rittmeister in Breitschaft, die bei Bedarf jeweils weitere 400 Reiter zuführen sollten. Die Truppe wurde aber nicht aufgestellt.
Am 31. Januar 1591 (Abschied des Kriegsrätetags) wurde dem Kreisobrist Herzog Johann Friedrich von Württemberg das Recht eingeräumt, bei eilender Not des Kreises „ein-, zwei- oder dreyhundert zu roß und dan in drey fenlein knecht, das fendtle ongefahrlich zu dreyhundert starck gerechnet“ aufzubringen.
Der Osmanische Angriff 1593 gegen Ungarn veranlasste den Kreis zunächst nur zu besonderen Kreishilfen in Geld (1593 225.564 fl 12 x und 1594 116.600 fl). 1595 bat Kaiser Rudolf II. die Reichskreise um Truppen. Der Kreis beschloss eine Umlage von 20 Römermonaten zur Aufstellung eines Regiments für die Dauer von sechs Monaten.
Im Jahr darauf stellte der Kreis wieder ein Regiment zur Reichstürkenhilfe auf.
Auch 1597 stellte der Kreis ein gleich starkes Regiment auf.
1622 beschloss der Kreis, 1.000 Reiter und 3.000 Knechte zu Fuß für drei Monate anzuwerben.
Nach dem Westfälischen Frieden gab es zwei Projekte des Kreises zur Aufstellung von Truppen.
Im 1. Projekt von 1651 plante der Kreis „bei Bedarf“ die Aufstellung von
als Ausschusstruppen, also aus dem Landesaufgebot. Es blieb jedoch bei dem Plan.
Das 2. Projekt von 1660 ging von geworbenen Truppen aus in der Stärke von 3.100 Mann, gegliedert in
Auch dieses Projekt bestand nur auf dem Papier.
Nachdem der Reichstag am 28. Januar 1664 eine freiwillige Türkenhilfe zu gewähren beschlossen hatte, stellte der Kreis Truppen auf.
In der Ersten Armatur hatte der Kreis wegen der Fahnen einen Reichsschluss abwarten wollen, jedenfalls über die Gestaltung der Fahnen keinen Beschluss gefasst. Ulm setzte 1664 folgendes über die Fahnen fest: „Ferner so müssen zween Fahn von einfachen Daffet gemacht werden, die sollen an der Stang 3, im Flug aber 4 Ellen halten; dz Feld derselbigen solle wexelsweyß gelb und schwartz sein nach Anweysung des alten Schwäbischen Wappens; im übrigen stehet einem jeden Stand frey, was er für Emblemata oder Signa darein weben oder stückhen lassen wolle: deß Fahnen halben, welcher der Stadt Ulm, Memmingen und Lindau gemain ist, hat man sich zu Regenspurg miteinander verglichen, dz diser dreyen Stätt Wappen uff gemain Kosten darinn gestickt werden solle neben der Überschrift PRO ARIS ET FOCIS.“[S 3]
Die Truppen des Kreises kämpften 1664 in der Schlacht bei Mogersdorf. Die im November zurückgekehrten Reste der Truppen wurden zunächst noch in Anerkennung ihres Einsatzes für drei Monate in „Sold und Brot“ gelassen, am 28. Februar 1665 wurde die Armatur dann aufgelöst.
Während des Französisch-Holländischen Krieges stellte der Kreis 1673 wieder Truppen auf, die jedoch nicht zur Reichsarmee stießen, sondern im Lande blieben.
Die im Frühjahr 1674 von beiden Religionsteilen beschlossene Verdoppelung (Duplum) der Kreismiliz betraf nur die Kompanien, d. h. die Anzahl der Kompanien je Regiment wurden verdoppelt (Die Musterung der Reiterei 1674 ist hier beschrieben). Die Kreisreiterei wurde im Frühjahr 1675 wieder auf das Simplum abgerüstet, wobei die besten Mannschaften und Pferde aus beiden Simpla zusammengefasst und gegen den Widerspruch des Reichsfeldmarschalls in zwei Schwadronen unter je einem Obristwachtmeister formiert wurden. Im August folgte der Kreis dem vorangegangenen Reichsschluss auf das Duplum und verdoppelte die Reiterei. Unter den alten Regimentsstäben wurden die 6 katholischen Kompanien (Stärke 102–108 Reiter) und 6 evangelischen Kompanien (Stärke 88-93 Reiter) formiert. Das Fußvolk war im Frühjahr bereits auf 1,5 Simplum herabgesetzt worden in 10 katholische und 10 evangelische Kompanien mit Stärken zwischen 139 und 146 Mann. Diese Einteilung blieb bis zur Auflösung der Kreismiliz im April 1677.
Bei Einsätzen außerhalb des Kreises (1664 und 1672/77) wurden die drei Obristen ohne kreiseigenes Oberkommando unmittelbar dem Feldmarschall der Reichsarmee Markgraf Leopold von Baden unterstellt.
Ein Schluss der beiden höheren Reichskollegien vom 23. Mai 1681 sah die Aufstellung von 10.000 Reitern, 2.000 Dragonern und 28.000 Fußsoldaten vor, die durch das Gutachten vom 30. August 1681 dem Kreis die Anwerbung von 1.321 Reitern und 2.707 Mann zu Fuß vorschrieben. Auf dem Allgemeinen Kreistag vom Juli 1683 beschloss der Kreis am 16. Juni jedoch, auf Anforderung des Kaisers rund 5.000 Mann als freiwillige Türkenhilfe nach Ungarn zu schicken.
Diesmal wurden die vier Regimentskommandeure einem kreiseigenen Oberbefehlshaber unterstellt.[S 4] Der Kreis verlieh dem Markgrafen Karl Gustav von Baden-Durlach neben einem Regiment (siehe unten) den Titel und Rang eines (Kreis-)Generalwachtmeisters zu Fuß „über samptliche dieses Creyses Trouppen“, wobei er für jeden Feldzug eine besondere Instruktion erhielt. Nur für den eigentlichen Einsatz unterstand er dem kaiserlichen Oberkommando, sonst war er ausdrücklich an die Weisungen des Kreiskriegsdirektoriums gebunden.
Der Regimentsstab bestand jeweils aus[R 1]
„Die Kreisfahnen der Dritten Armatur zeigen nach einem zeitgenössischen Kupferstich von J. U. Kraus nach einer Zeichnung des Ulmer Leutnants Paul Wille „Paraden der Truppen des Schwäbischen Kreises bei Ulm und ihre Einschiffung zum Türkenkrieg 1683 und 1684“ (Ulmer Museum) waagerechte schwarze und gelbe Streifen mit Ausnahme der Leibfahnen und in der Mitte einen ovalen Schild mit dem Kreuz unter den drei Löwen.“[S 5]
Wegen des inzwischen 1688 ausgebrochenen Pfälzischen Erbfolgekriegs beschloss der Kreis, die vorhandenen Regimenter nach ihrer Rückkehr aus Ungarn nicht abzudanken. Er stellte sogar 1691 neu auf
Diese wie die folgenden Truppen (und die in Subsidien genommenen, siehe Abschnitt unten) wurden nicht der kaiserlichen Armee unterstellt, sondern kamen unter dem Kommando des Kreises zur Reichsarmee.
Ebenfalls noch 1691 beschloss der Kreis, „nicht nur die Kreisinfanterie auf den kaiserlichen Fuß (Regiment = 2.000 Mann) zu setzen und die Kavallerieregimenter um je 300 Mann ebenso wie die Dragoner zu verstärken, sondern noch ein weiteres Dragonerregiment zu 800 Mann und ein viertes Infanterieregiment aufzustellen. Im Februar 1692 aber setzte man die Augmentation auf 2.700 Mann zu Fuß, 280 Mann zu Pferd und 300 Dragoner herab. .... Die Neugeworbenen wurden in 18 Kompanien zu Fuß zu je 150 Mann, 4 Kompanien zu Pferd und 4 Kompanien Dragoner zu je 75 Mann eingeteilt und auf die Regimenter verteilt; aus Ersparnisgründen lehnte die Mehrheit die Errichtung neuer Regimentsstäbe ab.“[S 6]
Seit Februar 1691 waren in jedem Regiment zu Fuß 70 Mann als Grenadiere unter dem Kommando eines Leutnants bestimmt worden. Im August 1693 erhielt jedes Regiment zu Fuß eine eigene Grenadier-Kompanie. Sie erhielten zunächst statt des Hutes eine Grenadiermütze, 1712 gestickte Kappen, die übrige Uniform war die der Infanteristen.
Im November 1696 errichtete der Kreis ein neues
Noch während des Krieges errichtete der Kreis am 11. Mai 1694 durch seinen Beschluss des miles perpetuus circuli (lat. ständiger Soldat des Kreises) ein stehendes Heer, in das die bestehenden Regimenter nahtlos übergingen.
Nach dem Frieden von Rijswijk rüstete der Kreis ab. Die Regimenter blieben zwar bestehen, die Stärken wurden aber herabgesetzt, die Reiterkompanie auf 71 Mann, die Fußkompanie auf 112 Mann. Im Mai 1699 wurden die drei jüngsten Kompanien der Infanterieregimenter aufgelöst und die Stärken neu festgelegt: je Kavallerieregiment 8 Kompanien zu 50 Mann, je Fußregiment 12 Kompanien zu 100 Mann.
Als 1701 der Spanische Erbfolgekrieg begann, wurde im April wurde ein weiteres Infanterieregiment aufgestellt:
Gleichzeitig wurde und die übrige Kreismiliz ganz neu gegliedert in
Die Abrüstung der Kreismiliz auf den Friedensfuß nach dem Spanischen Erbfolgekrieg hätte Gelegenheit geboten, sie so zu organisieren, dass ihr bisheriger Kampfwert erhalten blieb. Der Generalinspektor der Kreisinfanterie, Generalmajor von Rodt, hatte vorgeschlagen, die Regimenter als ganzes in einigen wenigen „beschlossenen Örtern“ wie Augsburg, Ulm, Rottweil, Heilbronn, Memmingen und Lindau zu dislozieren. Dies hätte eine Reihe von Vorteilen gehabt: Die Truppe hätte so ständig geübt werden können, ihre Disziplin wäre erhalten geblieben, schnelle Einsätze wären möglich gewesen und die Wachpflichten der Stadtbürger wären entfallen. Die Ordinarideputation hielt diese Anregung zwar für „sehr nützlich“, aber „nicht wohl practiabel“, weil die Stände ihr nicht zustimmen würden und ihr Standeskontingent zur eigenen Sicherheit lieber bei sich hätten.[S 7] Für den Friedensdienst sah die Ordonnanz von 1717 daher u. a. vor: „Der Stand darf sein Contingent zur eigenen Sicherheit, Streifereien, Thorwachen u.s.w. gebrauchen, doch geht der allgemeine Kreisdienst vor. Zusammenziehung und Exercieren der Compagnien soll wenigstens alle zwei Monate einmal geschehen, jedoch ohne Beschwerde der Stände. Zu jedem Ausrücken einer ganzen Compagnie sollen die Standarten, beziehungsweise die Fahnen abgeholt werden.“[St 5]
Die Truppen des Kreises bestanden ab 1714 aus
Nach der im Frieden durch die Stände immer wieder verzögerten, 1729 in Esslingen endlich durchgeführten Generalmusterung durch den Kreis wurde 1731 das 4. Infanterie-Regiment aufgelöst und alle Regimenter um 2 Kompanien verkleinert, am 11. August 1732 wurde das mixtierte Dragoner-Regiment aufgelöst und die Kavallerieregimenter erhielten 2 Kompanien dazu. Die Stärken wurden neu festgesetzt:
Diese Festlegung blieb bis zum Ende des Schwäbischen Reichskreises unverändert.
Die Generalmusterung 1729 brachte die Nachteile der seit 1714 geltenden Dislozierung bei den truppenstellenden Ständen zu Tage: Überalterung[S 8] durch Sparen bei Neuwerbung, keine gemeinsamen Übungen in größeren Verbänden (über den Kompanierahmen hinaus), kaum Pferde bei den Kavallerie-Kompanien, Unterschiede in der Bewaffnung und Ausrüstung oder Unterschiede in der Löhnung, ohne dass daraus Konsequenzen durch den Kreis gezogen wurden. So war zu Beginn des Ersten Koalitionskrieges (siehe unten) zunächst eine intensive Ausbildung erforderlich.
Zu Beginn des Ersten Koalitionskriegs beschloss der Kreis, die Kontingente zum 1. März 1794 vollzählig aufzustellen und darüber hinaus mit weiteren 4.000 Mann (1½ Simpla) zu verstärken. Ohne zusätzliche Offiziere oder Einheiten wurden die Stärken der Grenadierkompanien auf 150, der Füsilierkompanien auf 223 und der Reiterkompanien auf 111 Mann erhöht. Im Laufe des Jahres verlegten die Kreistruppen als „Corps“ unter dem Generalleutnant (ab 1795 Generalfeldzeugmeister) von Stain an den Rhein. Am 13. Oktober 1794 wurde die Zahl der Truppen um ein weiteres ½ Simplum erhöht. Dies erforderte eine neue Truppeneinteilung, die im März durchgeführt wurde. Aus den neuen Verstärkungen wurden bei den einzelnen Infanterieregimentern neue Kompanien aufgestellt und dann durch Abgabe von den Regimentern zwei neue (combinirte) Bataillone zu 5 Kompanien gebildet:
Aus den Grenadier-Kompanien der Regimenter wurden zwei selbständige Grenadier-Bataillone formiert.
Die schwäbischen Kreistruppen waren am Oberrhein eingesetzt, siehe unten Erster Koalitionskrieg.
Da die beschlossene Verstärkung nicht ausreichen würde, den Feind am Eindringen in das Land zu hindern, forderte der Kreis am 24. Juli und am 3. August 1794 die Stände zur Stellung einer Kreis-Landmiliz von 4.000 Mann auf[R 2] und beschloss auch ein allgemeines Landesaufgebot für alle Männer im Alter von 18 bis 50 Jahren zu verkünden. Zum Kommandanten des Landesausschusses wurde der württembergische Oberst von Seeger ernannt, der die Aufstellung und Organisation überwachen sollte. Die Aufstellung trat aber nicht in Kraft, da das rechte Rheinufer 1794 nicht durch französische Truppen betreten wurde.
Als im Zweiten Koalitionskrieg der Reichstag am 16. September 1799 beschloss, den Krieg gegen Frankreich wieder aufzunehmen, stellten auch verschiedene Stände des Kreises wieder Truppen zur Verfügung. Allerdings konnte der Kreis als Ganzes kein eigenes Kreiskorps mehr aufstellen.
Die Reichsexekutionsordnung von 1555 schrieb in § 81 Geschütze für die Truppen der Reichskreise vor. Der Kreis lagerte dazu in Ulm 6 Falkaunen (6-Pfünder).
Die Artillerie wurde nicht durch Kontingente gestellt, sondern durch den Kreis selbst. Aus Geldmangel wurde das meiste Artilleriegerät aber nicht vom Kreis selbst erworben und bereitgestellt, sondern von den mit Geschützen versehenen sogenannten Artillerieständen Herzogtum Württemberg, Stadt Ulm und Stadt Augsburg auf Kreisgarantie (Ersatz bei Beschädigung oder Verlust) während eines Feldzuges ausgeliehen. Diese stellten auch die eigentlichen Geschützbedienungen, als Hilfsmannschaften wurden Soldaten abgestellt, der Munitionstransport erfolgte durch Spanndienste oder eigens engagierte Fuhrunternehmer.
1664 beschaffte der Kreis für jedes Fußregiment zwei 3-Pfünder-Regimentsstücke, die nach der Abdankung den kreisauschreibenden Fürsten (Württemberg, Konstanz) überlassen wurden.
Während der Assoziation mit dem Fränkischen Reichskreis (Juni 1691 bis zum Ende des Pfälzischen Krieges) gab es ein eigenes, allerdings für beide Kreise gemeinsames Artilleriekorps.
Jedem Fußregiment wurden zu Beginn des Krieges 1701 zwei Regimentsstücke zugeteilt, von denen der Kreis selbst jedoch nur noch drei besaß, die übrigen[S 9] wurden von den Artillerieständen auf Kreisgarantie ausgeliehen. Im Mai 1702 wurde die Zahl auf drei Stücke pro Fußregiment erhöht.
Mitte des 16. Jahrhunderts wandelte sich der Sprachgebrauch bei den großen Geschützen, der das Geschossgewicht zur Geschützbezeichnung werden ließ, z. B. Viertelkartaunen zu „12-Pfündern“.
Die Artillerie 1793 bis 1796 (siehe auch das Gliederungsbild oben) bestand aus
Neben den bereits genannten Truppenteilen waren Armeen aber nur dann einsatzbereit, wenn sie über entsprechende Sondertruppen verfügten. Dazu zählten Feldbrücken-, Pionier-, Proviantfuhr-, Sanitäts- und Apothekenwesen sowie Proviantämter. Sie waren immer jeweils dem Oberbefehlshaber direkt zugewiesen. Die technische Kompliziertheit und/oder die geringe Größe der Sondertruppen machte eine Repartition (Aufteilung) im Reich auf die zehn Kreise oder im Kreis auf die verschiedenen Stände unmöglich.
Auch im Schwäbischen Reichskreis waren „sie im eigentlichen Sinne Kreiseinheiten, weil sie vom Kreis aufgestellt und aus der Kreiskasse unterhalten wurden, also anderen Strukturprinzipien folgten als die Hauptwaffengattungen“,[S 10] wurden aber nur während eines Feldzuges aufgestellt.
Die Reichskriegsverfassung, die Reichsexekutionsordnung von 1555 und die Kreisordnung von 1563 sahen einen Kriegsrat vor. Er sollte aus je zwei Vertretern von drei Bänken (geistliche Fürsten und Prälaten als eine gemeinsame Bank) bestehen und die Kompetenz des Kreisobristen beschränken. Er bestand nur bis zum Ende des Jahrhunderts. Seine Aufgaben als beratendes Organ des jeweiligen militärischen Befehlshabers wurden teilweise durch den württembergischen Kriegsrat erledigt.
Der Generalstab des Kreises ist nicht vergleichbar mit dem Generalstab in deutschen Armeen späterer Zeit. Seit der Kreis 1683 den ersten Kreisgeneral (hier gemeint als Funktion, nicht als Dienstgrad) bestellt hatte und ihm einen Stabsadjutanten beigefügt hatte, kann man von einem Generalstab im Kreis sprechen. Da der erste Kreisgeneral (Generalwachtmeister zu Fuß Markgraf Karl Gustav von Baden-Durlach) zugleich Regimentskommandeur blieb, wurden die zum Generalstab gehörenden Personen zunächst noch bei seinem II. Regiment zu Fuß geführt. Ab 1691 wurde der Generalstab an erster Stelle in den Verpflegungsordonnanzen aufgeführt. Er umfasste alle nicht zu einem bestimmten Regiment oder der Artillerie gehörenden Soldaten.
Im Kreis wurde unterschieden zwischen
Ein voller Generalstab bestand jeweils nur während Kriegen, im Frieden wurden nur die Generale, der Generaladjutant und der Generalquartiermeister beibehalten, die übrigen wurden abgedankt.
Eine Liste der Kreisgeneralfeldmarschalle steht hier.
1695 bestellte der Kreis zwei Kreisgenerale als Generalkriegsinspektoren. Sie hatten keine Kommandogewalt als Truppenführer, sollten aber die Truppenausbildung überwachen und die Kreisoffiziere anhalten, „bei ihren Regimentern und im Dienst zu verbleiben (!) sowie ihren Dienstpflichten hinsichtlich der ihnen anvertrauten Sachmittel nachzukommen.“[S 11] sowie das Kreiskriegskommissariat überwachen. Im Frieden ruhte die Tätigkeit der Generalinspektion. 1709 – 1714 (Spanischer Erbfolgekrieg) waren dies der (kath.) Generalmajor von Rodt mit der Generalinspektion über die 5 Fußregimenter und der (ev.) Generalmajor von Phull mit der Generalinspektion über die 3 Reiterregimenter, die Kreisartillerie und das Grenadierbataillon. 1735 – 1738 (Polnischer Erbfolgekrieg) gab es nur einen, Generalmajor Baron von Remchingen.
Das Kreiskriegskommissariat war als Militärverwaltung für die Belange der Musterung, Soldzahlung, des Proviantwesen und Zeugs[A 6] zuständig. Es wurde immer wieder anders organisiert, ab 1691 war es unabhängig von der Truppe.
Zwei befestigte Städte betrachtete der Kreis als Kreisfestungen, in denen u. a. die kreiseigenen Geschütze gelagert wurden: Heilbronn als evangelische, Offenburg als katholische Kreisfestung.
Auch die anderen Städte waren der Zeit entsprechend mehr oder weniger befestigt,[A 7] galten jedoch nur als „beschlossene Orte“.
In den Kriegen Ende des 17. / Anfang des 18. Jahrhunderts wurden verschiedene Verteidigungslinien, vor allem durch Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden (Türkenlouis), unter Ausnützung natürlicher Geländehindernisse unterschiedlich ausgebaut. Sie sollten – nach Besetzung mit Truppen – feindlichen, vor allem französischen Truppen den Zugang verwehren, um bestimmte Räume zu schützen oder den Durchzug verhindern.
Die Eppinger Linien sollten französische Truppen das Eindringen in den Kraichgau verwehren. Reste sind heute noch sichtbar.[A 8]
Die Bühl-Stollhofener Linie wurde von Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden zum Schutz des nördlichen Baden angelegt. Der französische Marschall de Villars ließ die Befestigungen 1707 schleifen.
Die Ettlinger Linie wurde von Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg, Nachfolger des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden-Baden als Oberbefehlshaber der Reichsarmee, angelegt.
Auch der Schwäbische Reichskreis nahm und gab der damaligen Zeit entsprechend Subsidien in Form von Geld oder Subsidienregimentern.
Von Juni 1693 bis 1698 nahm der Kreis zusätzlich drei Regimenter des Herzogs von Württemberg (Einzelheiten zu herzoglichen Regimentern siehe hier) als Subsidientruppen in Sold:
in einer Gesamtstärke von 2.800 Mann und 1.200 Pferden.
Der Kreis vermietete 1698 dem Kaiser ein Regiment als Besatzung der kaiserlichen Festung Freiburg.
Im Langen Türkenkrieg stellte der Reichskreis in den Jahren 1595 bis 1597 jeweils ein Regiment dem Kaiser für sechs Monate zur Verfügung. 1595 war das Regiment an der Eroberung der Festung Gran beteiligt. 1596 verlor das Regiment am 16. Oktober in der Schlacht bei Mezőkeresztes drei Fähnlein. 1597 kämpfte das Regiment am 20. August vor Pápa.
In diesem Krieg des Kaisers gegen die Türken beschloss der Reichstag im Februar 1664 zur „eyligen Hülf“ die erste, noch freiwillige „Armatur“. Der Kreis stellte zwei Regimenter zu Fuß und vier Kompanien Reiterei zur Reichsarmee. Die Truppen wurden am 10. und 11. Mai durch Herzog Eberhard von Württemberg in Söflingen bei Ulm gemustert[A 9] und auf den Kreis vereidigt, danach auf Ulmer Schachteln nach Österreich verschifft. Sie waren u. a. am 1. August 1664 in der Schlacht bei Mogersdorf an der Raab eingesetzt. Nur 350 Mann, „meist krank oder blessiert“, kamen zurück.
Im Französisch-Holländischen Krieg stellte der Kreis ab Sommer 1675 zwei katholische und zwei evangelische eigene Regimenter, die zwar dem Reichskommando unterstellt wurden, aber im Lande blieben. Sie wurden in den Kreisfestungen Heilbronn (evangelisch) und Offenburg (katholisch) sowie zum Schutz der westlichen Kreisgrenzen und des Gebietes um Philippsburg eingesetzt und 1677 wieder aufgelöst.
In diesem Krieg stellte der Kreis je ein katholisches Regiment zu Pferd und Regiment zu Fuß als freiwillige Türkenhilfe nur dem Kaiser für sechs Feldzüge (1683–1686) in Ungarn jeweils auf Anforderung unter gewissen Bedingungen zur Verfügung.[S 12]
Die erste „eylige Hülf“ des Kreises kam zur Befreiungsschlacht um Wien zu 1683 spät. Sie nahm an der Verfolgung der Türken teil und kehrte im Dezember in die Winterquartiere im Kreisgebiet zurück. Im September 1684 marschierte die Kreisinfanterie zum zweiten Mal nach Ungarn, während die Kreiskavallerie im März 1685 folgte. „Die Infanterie war nach der Ende Oktober 1684 aufgegebenen Belagerung von Ofen in schlechten Winterquartieren in Oberungarn geblieben. In den nächsten Jahren mit Ausnahme des Winters 1687/88 rief der Kreis seine Truppen zur Überwinterung in das Kreisgebiet zurück, von wo aus sie im Frühjahr wieder zum Feldzug aufbrachen. Die schwäbische Kreismiliz kämpfte im Türkenkrieg im Verband der kaiserlichen Armee und war an der Eroberung von Neuhäusel (19. August 1685), Ofen (12. September 1686) und Mohacs (12. August 1687) beteiligt“[S 13] sowie an der Eroberung von Belagerung von Belgrad (1688) (6. September 1688). Den Ende 1688 aus Ungarn zurückgerufenen Truppen gelang es, am 2. Januar 1689 Stuttgart von den Franzosen[A 10] zu befreien.
Der Reichsschluss vom 14. Februar 1689 legte die Teilnahme der Reichsarmee im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688–1697) gegen Frankreich fest. Hier stellte der Kreis drei katholische und zwei evangelische eigene Regimenter, ab 1691 ein zusätzliches gemischtes Dragonerregiment, ab 1696 ein weiteres gemischtes Regiment zu Fuß. Von 1693 bis 1698 nahm der Kreis außerdem drei württembergische Hausregimenter als Subsidientruppen in Sold, die er ebenfalls zur Reichsarmee stellte.
Für den Krieg gegen Frankreich im Spanischen Erbfolgekrieg (1701–1714) wurde die Reichsarmee laut Reichsschluss vom 30. September 1702 mobilisiert. Der Kreis stellte zwei Regimenter zu Pferd, ein Dragonerregiment und fünf Regimenter zu Fuß. Die fünf Grenadierkompanien wurden meist von ihren Regimentern getrennt in einem besonderen Grenadierbataillon als taktische Einheit eingesetzt. Kommandierende des Schwäbischen Reichskreises waren Markgraf Karl Gustav von Baden-Durlach, Ludwig Wilhelm von Baden-Baden und ab 1707 Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg.
Der Reichsschluss von 1734 bot die Reichsarmee auf Grund der Besetzung Lothringens durch Frankreich auf, vgl. Polnischer Erbfolgekrieg (1733–1738). Der Kreis stellte alle seine Truppen (ein Kürassier-Regiment, ein Dragonerregiment und drei Regimenter zu Fuß) zur Reichsarmee.
Die einzige Reichsexekution erfolgte durch Reichsschluss vom 17. Januar 1757 gegen Preußen, das durch die Besetzung Sachsens 1756 im Siebenjährigen Krieg Landfriedensbruch begangen hatte. Der Kreis sowie der Fränkische, der Oberrheinische, der Kurrheinische, der Niederrheinisch-Westfälische und der Sächsische Reichskreis stellten daraufhin mit großer Verspätung Truppen. Die Reichsarmee wurde in der Schlacht bei Roßbach als geschlossener Verband unter französischem Kommando eingesetzt und von den Preußen entscheidend geschlagen. Obwohl sie sich dabei durchaus ordentlich gehalten hatte und die Niederlage primär auf fehlerhafte Planung durch den französischen Oberkommandierenden Charles de Rohan zurückzuführen war, dichtete die preußisch-deutsche Geschichtsschreibung der Reichsarmee später den Spottnamen „Reißausarmee“ an.
Der Reichsschluss vom 22. März 1793[A 11] setzte die Reichsarmee im Krieg gegen das revolutionäre Frankreich im Ersten Koalitionskrieg (1792–1797) ein. Der Kreis stellte 1796 als einziger ein komplettes Corps (Fünffaches der Matrikularstärke „Quintuplum“ = 7.300 Mann; mit einem Kürassier-Regiment, einem Dragoner-Regiment, vier Regimentern zu Fuß, zwei Grenadier-Bataillonen, zwei combinierten Bataillonen und einer Artillerie-Reserve von 20 Geschützen) unter Generalleutnant von Stain, gegliedert in drei Brigaden.
Das Korps gehörte zur österreichischen „Oberrhein-Armee“ unter General der Kavallerie Graf Wurmser und stand zunächst in einer Linie von Rastatt über Kehl bis in die Gegend von Lahr. Nach anfänglichen Erfolgen der Oberrhein-Armee 1793 (Wiedergewinn Mannheims, Zurückdrängen der französischen Truppen linksrheinisch über die Lauterburger und Weißenburger Linien, Eroberung Fort Louis) ging sie wieder über den Rhein zurück, das schwäbische Korps (noch 2.586 Mann Infanterie und 533 Reiter) bezog Winterquartiere in der Gegend von Kehl, indem es gleichzeitig dieses Dorf besetzt hielt. Nach personeller Auffrischung deckte das Korps im Frühjahr 1794 den Rhein von der Murg bis zur Schutter, im Sommer von Ottenheim über Kehl bis Freistett. Dabei war ¼ der Truppen im eigentlichen Vorpostendienst, ein weiteres ¼ zum Soutien (Bereitschaft zur Verstärkung) der Vorposten eingesetzt. „Die zweite Hälfte des Truppencorps lag rückwärts in Cantonierung, und bei dieser zweiten Hälfte wurde der … Unterricht unaufhörlich fortgesetzt, daher auch in den Sommermonaten gewöhnlich Lager bezogen wurde. Von Monat zu Monat lösten sich die beiden Hälften einander ab, wodurch dann der praktische Dienst mit dem theoretischen Unterricht stets Hand in Hand ging.“[St 6] Hierzu hatte der Kreis 1793 neue Reglements erlassen für die Gewehr-Handgriffe, die Wendungen, das Marschieren und die Aufstellung der Formationen sowie den allgemeinen Dienstbetrieb.[A 12] Danach kehrte es wieder in die vorjährigen Winterquartiere zurück. 1795 sollte das Korps in den Raum Mainz verlegt werden, von Stain weigerte sich jedoch mit dem Hinweis, nur dem Kreis zu unterstehen, und verwies auf alte Beschlüsse des Kreises, seine Truppen dürften nur zur eigenen Verteidigung eingesetzt werden. Ebenso verfuhr nach der Verhaftung von Stains Ende März der nach ihm rangälteste General-Major von Zaiger und das Korps blieb am Oberrhein im Raum Kehl und deckte den Rhein von Freistett bis Ichenheim. Am 6. Mai wechselte das Kommando über das Korps von dem bereits am 10. April wieder eingesetzten von Stain auf Generalleutnant Landgraf Friedrich von Fürstenberg. Anfang 1796 hatte das Korps eine Stärke von 6.036 Mann Infanterie, 1.194 Mann Kavallerie und 48 Geschützen. Am 24. Juli überschritten die Franzosen bei Kehl den Rhein, die schwäbischen Truppen zogen sich nach hartem Widerstand (Verluste 37 Offiziere, 693 Mann, 14 Geschütze und 22 Munitionswagen) auf Bühl zurück, am 26. Juli auf Offenburg und am 28. Juli auf Biberach. Da auch die Nachbarn (links Corps Condé, rechts Österreicher unter Feldmarschall-Leutnant Graf Sztaray) zurückwichen, ging das Korps am 1. Juli auf Hausach zurück. Am 14. Juli ging das Korps an den Neckar im Raum Hornberg, Oberndorf und Horb, am 15. nach Haigerloch, am 18. nach Hechingen zurück.
Herzog Friedrich II. von Württemberg hatte bereits am 17. Juli 1797 mit General Moreau einen Waffenstillstand abgeschlossen und berief sein Kontingent vom schwäbischen Korps ab (Abmarsch 19. Juli), der badische Markgraf Carl Friedrich folgte diesem Schritt am 25. Juli. Generalleutnant Landgraf Friedrich von Fürstenberg wollte den Rest des Korps (rund 5.500 Mann und 24 Geschütze) mit der Armee des kaiserlichen Feldmarschalls Erzherzog Karl vereinigen und marschierte nach Gammertingen. Hier erhielt er vom Kreis den Befehl, sogleich mit dem Feind Verhandlungen über einen Waffenstillstand aufzunehmen und dann nach Biberach an der Riß zu marschieren, um dort bis auf weiteres zu bleiben. Der Waffenstillstand wurde in Hechingen abgeschlossen, das Korps marschierte am 21. nach Riedlingen und erreichte am 22. Biberach an der Riß.[A 13]
Der Kreis selbst verhandelte ebenfalls wegen eines Waffenstillstands. Noch vor Abschluss der Verhandlungen ließ Generalfeldmarschall Erzherzog Karl am 29. Juli die bei Biberach an der Riß stehenden Reste des schwäbischen Korps (4.000 Mann Infanterie, 850 Reiter und 21 Geschütze) durch 6.000 Mann umstellen und entwaffnen.[H 1]
In dem am 27. Juli 1796 in Stuttgart mit General Moreau abgeschlossenen Waffenstillstand verpflichtete sich der Schwäbische Reichskreis zur Lieferung von 12 Mio. Livres, 8.000 Pferden, 5.000 Ochsen, 150.000 ctr Brotgetreide, 100.000 Sack Hafer, 150.000 ctr Heu und 100.000 Paar Schuhen sowie der Entsendung von Unterhändlern zum Abschluss eines Friedensvertrages nach Paris.
Auch der letzte Krieg der Reichsarmee wurde gegen Frankreich geführt. Im Zweiten Koalitionskrieg (1799–1802) wurde per Reichsschluss vom 16. September 1799 ein letztes Aufgebot der Reichsarmee aufgestellt. Der Kreis stellte kein geschlossenes Korps. Württemberg und Baden unterstellten ihre Kontingente mit den Haustruppen direkt dem Reichsheer, das 3. Kreis-Infanterie-Regiment (Königsegg-Aulendorf) und das Kreis-Kürassier-Regiment (Hohenzollern) wurden (mit österreichischen Uniformen) in das österreichische Heer eingegliedert.
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