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Armee Württembergs bis 1918 Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Heerwesen des deutschen Staates Württemberg bis 1918 wird als Württembergische Armee bezeichnet. Es handelt sich hierbei um die Truppen, die von Württemberg für die Landesverteidigung und als Kontingente des Schwäbischen Reichskreises/Reichsarmee, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Reichsheeres unterhalten wurden. Zusätzlich gab es vor allem im 18. Jahrhundert Subsidienregimenter, die zur Finanzierung der regulären Armee und zur Aufbesserung der Kasse des Herzogs gegen Geldzahlungen ausländischen Mächten überlassen wurden. Diese Praxis wurde oft als „Soldatenhandel“ kritisiert. Teil der Armee war von 1807 bis 1918 auch das Landjägerkorps als Staatspolizei, wenn die Gendarmen auch in der normalen Dienstausübung den unteren Zivilbehörden unterstanden.
1704 wurde ein Kriegsratskollegium gebildet, das zunächst den Herzog unterstützte und zunehmend die Militärverwaltung übernahm.
Bis in das 16. Jahrhundert bot der Herzog bei Bedarf seine Lehensleute zum Kriegsdienst auf. In der Zweiten Regimentsordnung (Regiment in der ursprünglichen Bedeutung „Herrschaft“) von den fürstlichen Räthen, Prälaten, Rittern und der Landschaft errichtet vom 14. Juni 1498[R 1] sollten von den 100 Pferden am Hofe „sübentzig oder achtzig gerüst sein … zu Handthabung uffenthalt und beschirmung diß fürstentumbs landt und lüt dienende“. Auch wurden Feldhauptleute bestimmt: „und damit die zyt des frieds und kriegs nach aller nottdurft und gebür versehen werde So ordnen wir zu houptleuten inß feld graue [Graf] Wolffgangen von fürstemberg lanfhoffmaistern Graue Andressen von sonnenberg und Dieterichen von wyler“.
In der zweiten Landes-Ordnung vom 10. April 1515[R 2] wurden die Amtsleute angewiesen: „Item es sol auch ain jeder syn wer und harnasch sauber haben und halten, und damit gerüßt syn jeder zyt uß zu ziehen“.
Am 8. September 1519 zum Beispiel erging ein Befehl des Herzogs an seine Landsassen, Lehens- und Dienstleute, gerüstet nach Stuttgart zu kommen[R 3] und noch am 31. Januar 1633 wurde den Lehensleuten befohlen, „… am 11. März 1633, gerüstet mit Roß und Mann in Stuttgart sich zu stellen“.[R 4]
Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden die Vasallen nicht mehr aufgeboten.
Das Herzogtum Württemberg hielt an dem alten Prinzip, zur Verteidigung des Landes alle waffenfähigen Männer aufzubieten, bis zu seinem Ende fest. In Württemberg hieß dieses System Landmiliz, auch Landesausschuss oder Landesdefension, andere deutsche Länder bezeichneten es auch mit Landesaufgebot oder Landesauswahl.
Die württembergischen Landstände – ihr gehörten im 15. Jahrhundert noch Ritterschaft, Prälaten und Landschaft (= Ehrbarkeit der Städte und Ämter) an – hatten seit dem Münsinger Vertrag von 1492 und dem Tübinger Vertrag vom 8. Juli 1514 erhebliche Mitspracherechte: Kriege zur Rettung von Land und Leuten sollten mit Rat und Wissen, sonstige Kriege mit Rat, Wissen und Willen des Landtages zu führen sein. Der Herzog sollte nach altem Herkommen für Versorgung und Ausrüstung aus den Erträgen des Kammergutes aufkommen, während die Landschaft „mit iren lyben“ durch Gestellung der Mannschaften beteiligt war. So konnte der Herzog die Landmiliz zwar organisieren, sie allerdings nur mit der Zustimmung der Landstände auch tatsächlich aufbieten.
Nach der oben bereits genannten zweiten Landes-Ordnung vom 10. April 1515 war neben den zu Pferd dienenden Lehensleuten jeder Württemberger im Rahmen des Landesaufgebotes wehrpflichtig. Das Landesaufgebot wurde zur Musterung und zu Übungen in die Amtsstädte einberufen, im Übrigen trat es aber nur bei drohendem Krieg zusammen. Im Bereich der Städte Ebingen und Balingen waren die Einsatzorte an strategisch wichtigen Orten, Dobelsteige und am Lochenpass vorab festgelegt.[X 1] Übungen fanden sonntags an Zielstätten in den Dörfern statt. Bei Wettschießen konnten Preise gewonnen werden. Die Amtsleute wurden immer wieder aufgefordert, festzustellen, „wie viel alter und junger Knecht, so sich der Krieg geubt und gebrucht hab, in jedem Ampt sein mögen“ (am 19. Januar 1516)[R 5] oder wie viel Pferde und Männer zu Pferde oder zu Fuß in „seines Ampts Stette, Dörffern oder Hefen“ (am 14. August 1521)[R 6] vorhanden seien.
Am 13. März 1614 erließ der Herzog ein Rescript, betr. die Musterung und Auswahl im ganzen Lande, und Bewaffnung.[R 7] Dass die Auswahl nicht nur auf dem Papier stand, sondern zumindest zeitweise Mannschaften zur Landmiliz eingeteilt waren, kann man den Unterlagen entnehmen: Am 17. August 1610 erging ein Ausschreiben an die Ämter ob der Staig, 40 Mann (20 Musg., 20 Spieß) für die „Abrichtung zue Nothwendigen gebrauch der Wehren“ nach Stuttgart zu senden[R 8] oder am 2. August 1726 das Generalrescript betreffend das Verbot der Exercitien mit der Landmiliz während des Gottesdienstes.[R 9]
Zum ersten Mal wurde die Landmiliz aufgeboten zu Beginn des 17. Jahrhunderts. 1618 bewilligte die Landschaft Geld zur Anschaffung eines Vorrats in allen Ämtern und Städten als Vorbereitung zur Landesdefension. Zu Beginn des Folgejahres 1619 erfolgte eine allgemeine Musterung der Landesauswahl mit dem Ergebnis, dass über 10 % der 67.612 wehrhaften Männer eine Muskete besaßen.
Durch den Landtagsabschied vom 15. Juni 1622[R 10] zur Aufstellung einer allgemeinen beständigen Landesdefension sollten vier Regimenter (2 ob der Staig, 2 unter der Staig; damit gemeint sind die Rekrutierungsgebiete von südlich und nördlich der Stuttgarter Weinsteige) aufgestellt werden mit jeweils 3.000 Mann in 10 Kompanien zu 300 Mann. Gleichzeitig wurden zur Bezahlung in Kriegszeiten 1.000 fl (Gulden) vierteljährlich und 3 fl / Kopf / Monat im Felde bewilligt.
Der Landtagsabschied vom 23. März 1623[R 11] bewilligte für weitere zehn Monate je 45.000 fl, aber die Verpflegung war bei Auszug durch den Herzog zustellen, sowie 10.000 fl zur Vollendung und Erhaltung des Landgrabens. Im März 1624 erfolgte die Abdankung der Miliz, den Offizieren wurde ein Wartegeld gezahlt.
Im General-Ausschreiben, enthaltend die Anordnung der allgemeinen Landesdefension vom 9. November 1626 waren u. a. Regeln und Verhaltensweisen für die „Obriste Sampt seinen Vnderhabenden hohen vnnd annderen Officirn, Capitaini, Beuelchshabern, vnnd Kriegsleütten“ einschließlich Sold im Felde für das „Regiment zu Fuß Beniamin Büwingkhausen v. Wallerod“ und die drei Compagnien zu Pferdt geregelt.[R 12]
Mit dem Restitutionsedikt von 1629 wurden diese Truppen aufgelöst. Doch durch den Kriegseintritt Schwedens änderte sich die Vorzeichen abermals. Herzog-Administrator Julius Friedrich verbündete sich mit dem Schweden-König Gustav Adolf und hob die Landesdefension wieder aus. Zusätzlich stellte er durch Werbung zwei Infanterieregimenter nach schwedischem Muster in Dienst. 6000 Mann Landvolk, unter dem Befehl des Obersten Pleickhard von Helmstädt, kamen nun unter schwedisches Kommando und begaben sich ab 1632 auf Kriegszug nach Oberschwaben, Baar, ins Kinzigtal und Kraichgau, eroberten dabei Memmingen, Ravensburg, Wangen im Allgäu, Kempten, Offenburg und belagerten Villingen (die Belagerung wurde nach der Schlacht bei Nördlingen aufgehoben).
Zur Schlacht bei Nördlingen waren demnach noch 2 Regimenter einsatzfähig. Die Landregimenter I (ob der Steig) und II (unter der Steig) sammelten sich unter ihren Befehlshabern Melchior Linckh und Michael von Grien im August 1634 bei Göppingen. Dort kamen sie unter Oberkommando des Schwedischen Obristen Philipp von Liebenstein und trafen schließlich von dort aus am 25. August 1634 im protestantischen Feldlager ein. Während der Schlacht nahmen etwa 1000 Württemberger am Sturm des Albuch teil, 2000 kämpften am linken schwedischen Flügel im Heselwald und 2000 waren mit der Deckung des Trosses beauftragt. Die Verluste der Miliz waren verheerend: „Die guten Württemberger Bauern“ sah man nach der Schlacht „in großen Mengen und ganz gliederweis verstreut in ihren weißen Zwilchkitteln und Räntzlein …“. Die herzoglichen Räte notierten in einem Schreiben vom 3./13. September insgesamt 2000 Gefallene. Nach der Niederlage bei Nördlingen, wurden die württembergische Einheiten aufgelöst.[A 1]
Recht bald nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges erging am 18. September 1652 ein Generalrescript, die Landesdefension und Auswahl zu Roß und zu Fuß betreffend[R 13] zur Regelung der Landmiliz. 1655 bestanden die Truppen der Landmiliz (Landesausschuß) aus vier Regimentern, die nach dem „Befehl, daß und auf welche Weise der Abgang bei den neu errichteten Regimentern zu Roß und zu Fuß ergänzt werden solle“ vom 13. März 1655[R 14] vor der nächsten Visitation wieder voll aufgestellt werden sollten:
Die Infanterie-Kompanien bestanden je zur Hälfte aus Pikenieren und Musketieren.
Am 30. September 1663[R 15] waren die württembergischen Lehensleute „mit guter, zu dieser zeit üblichen Rüstung, wie es zum Feldzug und Ernst gehört, auch deinem Stand gebührt, und in der Anzahl wol mundierten Pferdt, so du zu Dienst, dessen von uns tragenden Lehens halber, zu tragen verbunden“ aufgeboten worden, am 12. September alle reißigen Schultheiß, Amtsknechte usw. mit guten Pferden und Waffen (Karabiner oder Feuerrohr und Pistole). Bei der Musterung des Landausschusses[S 1] waren unter 58.376 männlichen Personen 33.685 Landwehrpflichtige im Alter von 17 bis 55 Jahren, unter denen etwa 9.000 zum Dienst bestimmt wurden:
Außerdem hatten 104 Lehensleute des Herzogs 173 Reiter zu stellen.
Als Erbprinz Wilhelm Ludwig nach seiner Vermählung in Darmstadt am 12. Februar 1674 in Stuttgart einzog, waren sämtliche Truppen des Herzogtums „in ihrer vollen Stärke zum Empfang … auf der Feuerbacher Heide in Schlachtordnung aufgestellt und begrüßten ihn beim Heranführen, bei der Ankunft und beim Weiterfahren mit 3 Salven“.[S 2] Die Landmiliz war zu diesem Zeitpunkt gegliedert in
Außer den jährlichen Übungen und Musterungen der Kompanien fand alle drei Jahre eine Hauptmusterung statt, bei welcher auch die Musterrollen berichtigt wurden.[S 3]
Die Landmiliz wurde im Französisch-Holländischen Krieg (1672–1679) teilweise aufgeboten und zunächst an den Grenzen des Herzogtums und in Heilbronn eingesetzt. Nach dessen Ende drängten die Landstände auf Verminderung der Landmiliz. Der Herzog-Administrator Carl Friedrich von Württemberg[A 4] organisierte diese darauf 1677 selbständig neu in
Das Reiterregiment und die Regimenter der 1. Auswahl sollten eine ständige Defensionsmiliz bilden. Er konnte sich mit den Landständen jedoch nicht über die Organisation und die Verteilung der Kosten einigen.
Im Pfälzischen Erbfolgekrieg waren sämtliche Württembergischen Truppen außer Landes. Daher wurde mit Zustimmung der Landstände die Landmiliz aufgeboten. Diese Landmiliz wurde am 14. Mai 1691 in reguläre (=regulierte) Soldtruppen umgewandelt (s. u.). Der Herzog-Administrator geriet im Herbst 1692 bei einem Gefecht zwischen Pforzheim und Ötigsheim in französische Gefangenschaft. Die „Mitvormünderin“ Herzogin Magdalene Sybille entließ daraufhin 3.000 Mann der zwangsausgehobenen und regulierten Landmiliz wieder.
1733 wurde das Landes-Defensions-Wesen neu geregelt. Es waren zwar alle Männer im Alter von 18 bis 36 Jahren zur Landmiliz verpflichtet, es gab jedoch viele Ausnahmen. Die Obervögte wurden zur Musterung vor oder auf Georgi[A 5] verpflichtet.
Unter der Bedrohung durch französische Truppen im Ersten Koalitionskrieg (1792–1795) wurde die Landmiliz das letzte Mal im Herzogtum aufgeboten. Am 10. Februar 1794 erließ Herzog Ludwig Eugen ein General-Rescript, betreffend die Wiederaufstellung einer Landmiliz:[R 16] in jedem Ort sollten die Männer von 17 bis 50 Jahren in drei Rotten (1. Rotte von 17 bis 30 Jahren, 2. Rotte von 31 bis 40 Jahren, 3. Rotte von 41 bis 50 Jahren) eingeteilt werden, ausgenommen Schul-, Kirchen- und Gerichtsdiener und Kranke, und bei Bedarf zur Verteidigung des Landes aufgeboten werden. Die Männer hatten „theils in der Amtsstadt, theils an den schicklichst gelegenen Orten des Amts in den ersten 14 Tagen täglich, sodann biß sie das nöthigste begriffen haben, wöchentlich 3 Tage, in der Folge aber alle Sonn- und Feiertage nach der Kirche in den Waffen, Schwenkungen und endlich im Schießen“[S 4] zu üben. So wurden aus der 1. Rotte, wo dies nicht ausreichte auch aus der 2. Rotte, eine Landmiliz in Stärke von 14.000 Mann aufgeboten und in Brigaden, jede zu zwei Bataillonen à drei Compagnien organisiert. Brigade-Commandanten sollten Stabs-Offiziere, die Bataillons-Commandanten Hauptleute und die Compagnie-Commandanten Premierlieutenante aus den aktiven Truppen sein, die Unteroffiziere sollten die Compagnie-Commandanten „aus noch tauglich beabschiedeten Unterofficieren und Soldaten nehmen, und womöglich dahin zu trachten suchen, daß in jedem Ort ein Unterofficier sei, damit das Exercieren der Milizmänner mit der geringsten Zeitversäumniß geschehen könne. … Die Mannschaft soll mit gleichen calibermäßigen Gewehren versehen werden, welche stets auf den Rathäusern in eigens dazu eingerichteten Gewehr-Kammern aufzubewahren, und nur zum Exerciren und für den Dienst abzugeben sind.“[S 5] Als Bezahlung erhielten
Die Unteroffiziere erhielten nur als Entschädigung für Zeitversäumnis bei den Übungen, da sie sonst ihren bürgerlichen Geschäften nachkommen konnten, monatlich
Milizsoldaten erhielten nur eine „Ergötzlichkeit“ bei Übungen von der Compagnie aufwärts, bei den zwei ersten Zusammenziehungen der Compagnie je 6 ×, bei den zwei ersten Zusammenziehungen im Bataillon je 10 ×, beim Ausmarschieren aber täglich 12 ×, 2 Pfund Brot und frei Dach und Fach.
Aufgestellt wurden
Brigaden | Bataillone |
---|---|
1. Brigade in Bönnigheim | 1. Btl Lauffen a.N, 2. Btl Güglingen, 3. Btl Vaihingen a. d. E. |
2. Brigade in Ludwigsburg | 5. Btl Ludwigsburg, 10. Btl Weinsberg, 15. Btl Marbach a. N. |
3. Brigade in Tübingen | 11. Btl Herrenberg, 12. Btl Tübingen, 14. Btl Urach |
4. Brigade in Schorndorf | 16. Btl Waiblingen, 17. Btl Schorndorf, 18. Btl Göppingen |
5. Brigade in Calw | 4. Btl Leonberg, 6. Btl Calw, 7. Btl Neuenbürg |
6. Brigade in Freudenstadt | 8. Btl Dornstetten, 9. Btl Hornberg, 13. Btl Balingen |
Reserve-Brigade in Stuttgart | 19. Btl Kirchheim u. T., 20. Btl Nürtingen |
Für den Einsatz der Landmiliz wurde ein Plan zur Verteidigung des Landes in drei „Verteidigungslinien“ entworfen:
Die Landmiliz wurde aber nicht mehr aufgeboten und eingesetzt.
Durch den Westfälischen Frieden hatten die Fürsten des Heiligen Römischen Reiches das Recht zur Aufstellung von stehenden Heeren (jus armarum) erhalten. Die Größe des eigenen Heeres demonstrierte nicht nur das machtpolitische Gewicht eines Fürsten, wegen des Finanzbedarfs zu seiner Unterhaltung zeigte es auch die wirtschaftliche Macht des Fürstentums. Daher waren die Fürsten bestrebt, ein möglichst großes stehendes Heer zu unterhalten.
Es lag im freien Ermessen der Herzöge, auf eigene Kosten durch Werbung von Söldnern Truppen aufzustellen. Da ihnen dazu aber das Geld fehlte, versuchten sie immer wieder, das Landesaufgebot in stehende Truppen umzuwandeln. Diesen Versuchen widerstanden die württembergischen Landstände mit der Auffassung, das Landesaufgebot reiche aus und sei leistungsfähig, auch könne der gemeine Mann nicht mit seinem Leib hinausziehen und dazuhin gegen alles Herkommen auch noch Geld für die Anwerbung meist Fremder ausgeben.
Im Französisch-Holländischen Krieg hielt der Landtag 1672 die vorhandenen 180 Mann zu Fuß und 86 Reiter der Leibwache zunächst für genug, bewilligte aber dann doch Geld zur Anwerbung weiterer 20 Mann zu Fuß sowie für die Stellung zum Reichsheer für 100 Reiter und 200 Mann zu Fuß. Erst 1673 angesichts der Bedrohung durch Frankreich genehmigte er 33.000 fl (Gulden) für die Anwerbung von 300 Reitern und 1.000 Mann Fußvolk außerhalb des Kreiskontingentes: das u. a. Herzogliche Regiment zu Fuß.
1691 machte Herzog-Administrator Carl Friedrich von Württemberg den Landständen den Vorschlag, die Landmiliz in reguläre Soldtruppen umzuwandeln. Diese weigerten sich mit dem Hinweis, die bisherige Einrichtung reiche zur Verteidigung des Landes, mehr Militär würde nur zu eifrigerer aktiven Teilnahme am Krieg verleiten und so den Feind zu Angriffen auf das Herzogtum reizen. Auch ohne die Zustimmung wandelte der Herzog-Administrator mit Werbung und zusätzliche Zwangsaushebungen die Truppen um. Zur Deckung der Kosten wurden eine Kopf- und Familiensteuer und die Erhebung des dreißigsten Teils vom Frucht- und Weinertrag, die sogenannten „Trizesimen“, erhoben. Diese Mittel reichte aber zum Unterhalt der Truppen nicht aus. Nachdem Carl Friedrich 1692 in französische Gefangenschaft geraten war, wurden die Trizesimen nicht mehr erhoben.
Der Streit mit den Landständen ging auch unter Herzog Eberhard Ludwig weiter. Der 1698 einberufene Landtag stimmte der Finanzierung der auf knapp 2.000 Mann (einschließlich 850 Mann Kreiskontingent) erhöhten Truppen nicht zu und forderte deren Entlassung. Daraufhin löste der Herzog den Landtag auf. Zur Finanzierung der Truppen schrieb er ohne Zustimmung der Landstände wieder die Trizesismen aus. Der Streit über die Finanzierung wurde erst 1724 beigelegt. Gegen Abschaffung der Trizesismen und der Landesauswahl (Zwangsaushebung) bewilligte der Große Ausschuss des Landtags zunächst probeweise jährlich 360.000 fl (Extraordinarii) zur Unterhaltung der geworbenen Truppen und zur Bestreitung der Kreisextraordination (Steuer des Schwäbischen Reichskreises zur Bezahlung des stehenden Heeres). Diese Summe wurde unter Eberhard Ludwig und seinen Nachfolgern beibehalten und 1739 auf 460.000 fl erhöht. Damit war die Finanzierung des stehenden Heeres im Herzogtum Württemberg endgültig gesichert.
Der Konflikt zwischen Herzog und Landtag hinsichtlich notwendiger Truppenstärken und ihrer Beschaffung blieb aber bis zum Ende des Herzogtums bestehen. So verstärkte Herzog Carl Eugen die Truppen eigenmächtig bis auf zeitweise 15.000 Mann, vor allem mit Hilfe französischer Subsidien, und trieb die dazu notwendigen Mittel verfassungswidrig ein. Der Gegensatz zur Landschaft wurde schließlich durch den „Erbvergleich von 1770“ beendet, der das württembergische Heer wieder auf den Stand von 1739[P 1] zurücksetzte.
Als Haustruppen wurden im Herzogtum Württemberg die stehenden Truppen des Herzogtums bezeichnet zur Unterscheidung von der Landmiliz oder den Kreistruppen. Die Rekrutierung der Mannschaften erfolgte der Zeit entsprechend durch Werbung.
Nach damaliger Sitte wurden die Regimenter nach ihrem jeweiligen Inhaber benannt. Das gleiche Regiment hatte somit im Laufe der Zeit unterschiedliche Namen. (In der folgenden Darstellung ist dies mit „ab“ und Name in Kursivschrift vermerkt.)
1638 stellte Herzog Eberhard III. von Württemberg als ersten stehenden Truppenteil des Herzogtums eine ständige
1660 erhielt der Obristlieutenant und Commandant der Leibwache zu Fuß Herbert Balthasar von Klenk, Obervogt zu Göppingen, den Befehl, 100 Reiter anzuwerben. Diese waren ab 8. Mai 1660 als
Württemberg war am 25. Oktober 1660 der Rheinischen Allianz beigetreten, für die es 100 Reiter und 200 Fußknechte zu stellen hatte. 1663 sandte der Herzog daher seine stehenden Truppen, 100 Reiter (Leibwache zu Pferd) und 200 Fußknechte (Leibwache zu Fuß), mit den Allianztruppen nach Ungarn. Im Frühjahr 1664 wurden diese Truppen durch neu geworbene 70 Reiter und 200 Fußknechte verstärkt. Die Allianz- und die Kreistruppen kehrten im Herbst 1664 zurück. Als die Kreistruppen „abgedankt“ (entlassen) wurden, behielt der Herzog sein durch Ausfälle geschrumpftes Kontingent mit Zustimmung der Landstände als Haustruppen im Dienst.
Im Französisch-Holländischen Krieg warb Herzog Eberhard III. ab 1673 neue Soldaten. 1674 bestanden[S 6]
Als 1683 die Türken Wien belagerten und der Reichstag das Reichsheer aufbot, sandte Friedrich Carl sofort seine Haustruppen nach Österreich, wo sie am 7. Juli zum Hauptheer unter Herzog von Lothringen stießen und sich an der Befreiung Wiens beteiligten. Danach wurden sie als württembergisches Kontingent in die Truppen des Schwäbischen Reichskreises eingegliedert.
1691 wandelte Friedrich Carl von Württemberg-Winnental 6.000 Mann teilweise zwangsausgehobene Landmiliz in zwei Regimenter reguläre Truppen um:
Das 1689 aus Venedig zurückgekommene Subsidienregiment „Regiment zu Fuß Württemberg“ war von Januar 1689 bis Herbst 1689 im Herzogtum Württemberg das
Die mit dem obigen Regiment erstmals begonnene Zählung wurde mit den 1691 aus der Landmiliz umgewandelten Regimentern
fortgesetzt. Die zusätzlich erhobenen Steuern reichten aber zum Unterhalt der Truppen nicht aus. Alle drei Regimenter wurden daher sofort dem Schwäbischen Reichskreis bis 1693 als Subsidien überlassen.
Zu Beginn des Spanischen Erbfolgekrieges wurden 1701 die herzoglichen Haustruppen umorganisiert:
Der erste Vorläufer der späteren Kriegsschule war ab 1720 das
Das 1716 in Subsidien des Kaisers aufgestellte Regiment Alt-Württemberg wurde nach seiner Rückkehr 1720
Aus Teilen des Leib-Infanterie-Regiments wurde 1734
Aus den württembergischen Teilen des Kreis-Dragoner-Regiments (ev.), von dessen sechs Kompanien nach der Festlegung von 1732 3½ Kompanien das Herzogtum Württemberg stellte, bildete Herzog Eberhard Ludwig 1732 ein eigenes
Aus den württembergischen Teilen des 5. Kreis-Infanterie-Regiments (ev.), von dessen elf Kompanien nach der Festlegung von 1732 das Herzogtum Württemberg neun Kompanien stellte, bildete Herzog Eberhard Ludwig ein eigenes
1734 wurde aus Landesauswahlmannschaften aufgestellt
Mit der Escadron Garde du Corps und der Escadron Garde-Carabiniers als Stamm wurde ebenfalls 1734 aufgestellt
Anfangs gab es nur auf den Festungen des Herzogtums Artillerie. Aus den „besten Leuten“ wurde 1736 die
Die folgende über 50-jährige Regierungszeit Herzog Carl Eugens ist durch ständig neu aufgestellte, umgegliederte, vermietete und aufgelöste Truppenteile gekennzeichnet. Für ihn war das Militär kein Machtfaktor, vielmehr diente es ihm zur Ausstaffierung seiner prunkvollen Hofhaltung (Schaumanöver) und zur Geldbeschaffung (siehe unten: Subsidienvertrag mit Frankreich).
1757 wurden die Grenadier-Kompanien aus den Regimentern herausgelöst und zu eigenen Bataillonen zusammengefasst:
Über den Zustand der herzoglichen Truppen gegen Ende der Regierungszeit Carl Eugens berichtet der englische Oberst Faucitt von der Suche nach Subsidientruppen in einem Brief vom 7. Februar 1777 aus Stuttgart an den englischen Minister Suffolk:
Nach dem Ersten Koalitionskrieg wurden 1798 die herzoglichen Truppen ganz neu formiert:
Als größter Reichsstand des Schwäbischen Reichskreises hatte das Herzogtum auch das größte Truppenkontingent zu stellen. Da die Kreismiliz als Reichssache galt, bewilligten die Landstände die hierfür erforderliche Gelder immer.
Besonders Herzog Eberhard Ludwig, der gleichzeitig ab 22. März 1707 Kreisgeneralfeldmarschall war,[St 1] zeigte großese Interesse an der Kreismiliz. „Er versuchte sein Kontingent, das anfangs als Ersatz, dann als Ergänzung der Haustruppen fungierte, beständig in den Kreisregimentern zusammenzuhalten, deren Inhaber er war“[X 3] (5. Kreis-Infanterie-Regiment (ev.) und Kreis-Dragoner-Regiment (ev.)). 1732 bildete er aus diesen württembergischen Kontingenten zwei Regimenter der Haustruppen (siehe oben).
Die Stärken der württembergischen Kontingente im Laufe der Zeit zeigt folgende Tabelle:[St 2]
Armatur | zu Pferd | zu Fuß |
---|---|---|
1. Armatur des Kreises 15. April 1664 | 170 Mann unmittelbar zum Allianzkorps des Rheinbundes | 200 Mann = 1. Kompanie II. Regiment zu Fuß |
2. Armatur des Kreises 1673 | 87 Mann in 1. Kompanie Ev. Kreisregiment zu Pferd | 194 Mann = 1. Kompanie Ev. Kreisregiment zu Fuß |
2. Armatur des Kreises 16. Mai 1673 | 174 Mann = 1. + 2. Kompanie Ev. Kreisregiment zu Pferd | 435 Mann = 1.–3. Kompanie Ev. Kreisregiment zu Fuß |
3. Armatur des Kreises 16. Juni 1683 | 175 Mann = 1. + 2. Kompanie II. Regiment zu Pferd | 661 Mann = 1.–3. Kompanie II. Regiment zu Fuß |
zusätzliche Truppen 20. Februar 1691 | 81 Mann = 1. Kompanie Dragoner-Eskadron | 195 Mann = 2. Kompanie III. Regiment zu Fuß |
stehendes Heer 27. Mai 1701 | 277 Mann = 1., 2., 5., 6. Kompanie Erbprinz Württembergisches Regiment zu Pferd | 1.363 Mann = 12 (von 13) Kompanien Reischachsches Regiment zu Fuß |
Kreismiliz 20. November 1714 | 158 Mann = 1., 4., 6., 8. Kompanie Kreis-Dragoner-Regiment (ev.) | 836 Mann = 11 (von 13) Kompanien 5. Kreis-Infanterie-Regiment (ev.) |
Kreismiliz 11. August 1732[A 6] | 134 Mann = 3 (von 6) Kompanien Kreis-Dragoner-Regiment (ev.) | 655 Mann = 7 (von 9) Kompanien 5. Kreis-Infanterie-Regiment (ev.) |
Die Herzöge gaben die folgenden Regimenter in Subsidien.
Ein weiteres Regiment aus Württemberg (jedoch nicht herzogliches Subsidien-Regiment) war später noch einmal in venetianischen Diensten. „Aus Archival-Acten geht hervor, daß im Jahr 1695 Venedig sich wiederholt an den Herzog Friederich Karl von Württemberg (der nun nicht mehr die Vormundschaft über das Herzogthum führte) gewendet hat, ein Subsidien-Regiment zu stellen. Der Herzog übernahm die Werbung und die Stellung des Regiments. Sein ältester Sohn, Karl Alexander, wurde Chef davon, die Republik sicherte demselben zufolge eines Contractes (Condotta) jährlich eine Pension von 1000 Ducati zu. Wegen der zarten Jugend des Regiments-Chefs (Carl Alexander zählte noch nicht volle elf Lebensjahre) wurde der schon früher auf Morea gestandene Oberst v. Rammstedt Regiments-Commandant, und später ersetzte den letzteren der Oberst v. Roelli. Das Schicksal des Regiments geht verloren, nur aus den Anklageakten der bei dem Regiment gestandenen Officiere, welche durch den Oberst Rammstedt an ihrem Einkommen verkürzt worden zu sein angaben, ist zu ersehen, daß das Regiment im Jahr 1698 wieder aus venetianischen Diensten muß zurückgekommen sein.“[S 8]
Von 1698 bis 1698 (nach dem Frieden von Ryswick stellte der Kreis seine Zahlungen ein) überließ Herzog-Administrator Friedrich Carl von den regulären Haustruppen für jährlich 155.000 fl. (Der Herzog hatte dafür Sold, Verpflegung, Rekrutierung und Remontierung zu übernehmen.) dem Schwäbischen Reichskreis:
1688 verpflichtete sich Herzog-Administrator Friedrich Carl für die Niederlande (Generalstaaten) 900 Reiter in drei Regimentern anzuwerben, diese sagten ihm für jeden gestellten Mann mit Montur und Waffen, aber ohne Pferd, 60 „Rixdaler“ zu. Die Regimenter wurden an die Niederlande übergeben, aber scheinbar nicht bezahlt. Nach Stadlinger[S 9] war dieser Betrag noch bei Subsidienverhandlungen 1802 ein Streitpunkt (s. u.), der dann die Verhandlungen scheitern ließ.
Mit einem Subsidienvertrag vom 31. März 1704 stellte der Herzog ein Truppencorps aus drei Regimentern zu Fuß und einem Dragoner-Regiment in einer Gesamtstärke von 4.000 Mann für Kaiser und Alliierte für die Dauer des Spanischen Erbfolgekrieges in den Niederlanden gegen Frankreich. Der Herzog hatte Monturen, Waffen, Munition und die zur Bagage erforderlichen Wagen zu stellen, die Generalstaaten der Niederlande zahlten 375.000 fl. pro Jahr.
In französischen Diensten 1752 bis 1758
Nach Ablauf des Vertrages am 15. Dezember 1758 schloss Herzog Carl Eugen wegen des immer noch dauernden Krieges und seines weiterhin bestehenden Geldmangels einen Folgevertrag zur Gestellung von 12.000 Mann für die Dauer eines Jahres.
In dieser Zeit bestimmten die Kriege mit und gegen Napoleon die Aufstellung von Truppen. Für das neu entstandene Königreich Württemberg war dies die längste Kriegszeit vor dem Ersten Weltkrieg: Die in den Jahren der Koalitionskriege erlittenen Verluste sind mit 269 Offizieren und etwa 26.500 Soldaten beziffert worden. Nahezu drei Viertel dieser Verluste entstanden in den Kriegen von 1812 und 1813.[X 5]
Nach dem Militär-Conskriptions-Gesetz vom 6. August 1806 waren zwar alle männlichen Einwohner wehrpflichtig, in der Praxis wurden jedoch aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen vor allem Arme und Ungebildete ausgehoben. Zudem konnten sich Ausgehobene durch Einsteher vertreten lassen. Die Dienstzeit betrug acht Jahre, bei der Kavallerie zehn Jahre, die Soldaten wurden aber nach einer „Grundausbildung“ beurlaubt. Am 20. August 1809 wurde die Konskriptionsordnung durch Wegfall der Ausnahmen verschärft.
Durch Königliche Ordre vom 12. Dezember 1806 erhielten alle Offiziere ab Stabshauptmann und Stabsrittmeister den persönlichen Adel.
Dem Kriegsratskollegium wurde 1806 Herzog Wilhelm, der Bruder des Königs, als Kriegsminister vorgesetzt. Das Kriegsministerium blieb jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre nur eine Kanzlei des Ministers, die eigentlichen Geschäfte der Militärverwaltung wurden weiterhin durch das Kriegsratskollegium bearbeitet. Dieses wurde 1811 in Kriegsdepartement umbenannt und unterstand nun einem Präsidenten mit Vizepräsident.
Die aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Soldaten wurden ab 1806 in Landbataillonen, die für die Heimatverteidigung vorgesehen waren, in zwei Aufgeboten zusammengefasst. Zum ersten Aufgebot zählten die ausgeschiedenen Infanteristen für die Dauer von vier Jahren, die ausgeschiedenen Kavalleristen und Artilleristen für drei Jahre. Danach gehörten sie für zwei bzw. drei Jahre zum zweiten Aufgebot.
1809 wurden die Landbataillone Stuttgart, Tübingen, Schorndorf, Heilbronn und Rottweil während des Feldzugs gegen Österreich mobilisiert.
In den letzten Monaten des Jahres 1813 wurde die Landwehr wieder mobilisiert und
Im Januar 1815 erließ König Friedrich I. eine General-Verordnung zu einer neuen Aufstellung des Landsturms mit einer Gesamtstärke von 112.000 Mann. Er war gegliedert in
Nach Rückkehr der Truppen im gleichen Jahr wurde der Landsturm wieder aufgelöst, die Offiziere in die Linienregimenter zurückversetzt.
In diesen Verordnungen tauchten in Württemberg erstmals offiziell von den Dienstgraden unabhängige Funktionsbezeichnungen wie Compagnie-Vorsteher, Bataillons-Chef, Brigadier und Divisionär auf, wahrscheinlich weil verschiedene Funktionsinhaber keinen militärischen Rang hatten.
Als Herzog Friedrich II. am 1. Januar 1806 die Königswürde annahm, bestanden die württembergischen Truppen nur aus drei Kavallerie-Regimentern, elf selbständigen Infanterie-Bataillonen und drei Artillerie-Kompanien. Dazu kamen noch die kleinen Garde- und Garnisonseinheiten auf den Festungen sowie die Reste des Kapregiments in Asien. Die Mitgliedschaft im Rheinbund verpflichtete den König zur Stellung von 12.000 Mann. Die Teilnahme an den Napoleonischen Kriegen und den Befreiungskriegen erforderte immer wieder die Aufstellung neuer Truppenteile.
Die Rekrutierung der Mannschaften war geregelt durch
Die Bataillone und Regimenter wurden zunächst weiter nach ihren Inhabern benannt. Durch eine Königliche Ordre vom 26. Mai 1811 trat an Stelle der Bezeichnung nach dem Regimentsinhaber eine durchgehende Nummerierung:[X 7] Alle Linien-Regimenter der Cavallerie und Infanterie, ausgenommen die, so Prinzen des Königl. Hauses zu Chefs haben, werden nicht mehr die Namen des Proprietairs führen, sondern nach Nummern folgendermaßen benannt werden:
Cavallerie
Infanterie
1812 fiel die Bezeichnung Leib-Compagnie bzw. Leib-Escadron weg.
Im Feldzug 1812 gegen Russland wurden die dort eingesetzten württembergischen Truppen ganz aufgerieben. Am 24. Oktober 1812 hatte der König bereits vor der Rückkehr der Reste der württembergischen Truppen befohlen, neue Verbände zum sofortigen Abmarsch ins Feld aufzustellen.
Obwohl König Friedrich 1813 auch auf die Seite der Allianz Russland/Preußen/Österreich wechselte, reagierte er heftig auf den eigenmächtigen Wechsel der Brigade Normann auf die Seite Österreichs am 18. Oktober 1813 bei Leipzig. Die beiden Reiter-Regimenter (Leib-Chevauxlegers-Regiment Nr. 2, Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 4 König) sollten aufgelöst werden. Durch den Bedarf an Truppen geschah dies aber nur teilweise, die Regimenter wurden umbenannt
Alter Namen | Neuer Namen |
---|---|
Chevauxlegers-Regiment Nr. 1 | Leib-Cavallerie-Regiment Nr. 1 Prinz Adam |
Leib-Chevauxlegers-Regiment Nr. 2 | Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 4 Prinz Adam |
Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 3 Herzog Louis | Cavallerie-Regiment Nr. 2 Jäger Herzog Louis |
Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 4 König | Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 5 |
Cavallerie-Regiment Nr. 5 Dragoner Kronprinz | Cavallerie-Regiment Nr. 3 Dragoner Kronprinz |
Bei der Annahme der Königswürde durch Herzog Friedrich am 1. Januar 1806 bestanden die gesamten württembergischen Truppen aus drei Kavallerie-Regimentern, elf Infanterie-Bataillonen, drei Artillerie-Batterien, der Garde du Corps und ein Leibjäger-Eskadron (Sie sind im Einzelnen im obigen Abschnitt bei den Haustruppen aufgeführt).
Die Uniformen wechselten öfter als die aufgestellten Truppenteile und können wegen ihrer Vielfalt hier nicht im Einzelnen beschrieben werden.
Über das Aussehen der ursprünglichen Fahnen sind keine Einzelheiten bekannt. Die Württemberger waren stolz, aus dem Feldzug gegen Russland alle Fahnen zurückgebracht zu haben. Die 1812 neu aufgestellten Regimenter erhielten durch Dekret vom 11. Februar 1813 zwei neue Fahnen je Bataillon. Die alten (vier „rosenrote“, wahrscheinlich verblichene ponceaurote des Infanterie-Regiments Herzog Wilhelm Nr. 2, drei „weiße“, wahrscheinlich verblichene rosenrote des Infanterie-Regiments Nr. 4, drei gelbe des Infanterie-Regiments Prinz Paul Nr. 1 und zwei „ganz alte Fahnen, wovon ursprüngliche Farbe nicht mehr erkannt werden kann.“[X 8]) wurden an das Zeughaus abgegeben.
Das Königreich Württemberg stellte im Bundesheer Teile des VIII. Armeekorps, insgesamt 13.955 Mann (davon 10.826 Infanterie, 1.994 Kavallerie und 1.145 Artillerie mit 18 Geschützen).
Am 30. Oktober 1816 starb König Friedrich. Sein Nachfolger König Wilhelm I. hatte als Kronprinz das württembergische Kontingent der Allianz gegen Napoleon geführt und fühlte sich auch als König als Soldat. Er führte 1817 eine durchgreifende Reorganisation des württembergischen Heerwesens durch, wobei der Gesichtspunkt der Kriegstüchtigkeit, nicht der Repräsentation die Hauptrolle spielte. Er konnte diese Reformen wegen noch fehlender Bestimmungen ohne Rücksicht auf die Gliederung des Bundesheeres durchführen. Die Reorganisation[R 20] betraf
Es gab von da an auch keine Inhaber von Regimentern oder Kompanien mehr. Erst durch einen Erlass König Karls vom 19. Dezember 1864 wurde wieder an die frühere Tradition angeknüpft und so die Namen einiger Regimenter erweitert: In der Absicht, die früher bestandene Einrichtung der Benennung der Reiter- und Infanterie-Regimenter wieder ins Leben zu rufen, zugleich auch um ausgezeichnete militärische Verdienste in besonderer Weise zu ehren und zu belohnen, finde Ich Mich bewogen, Folgendes zu verfügen:
Für diese Regiments-Inhaber, die lediglich eine die Ehrenfunktion hatten, bürgerte sich die Bezeichnung „Chef des Regiments“ oder Regimentschef ein.
Nach der Niederlage im Deutschen Krieg schloss Württemberg 1867 mit Preußen ein zunächst geheimes ’’Schutz- und Trutzbündnis’’ und begann eine Reform seines Heerwesens. Die allgemeine Wehrpflicht mit zweijähriger Dienstzeit wurde eingeführt[X 10] und preußische Vorschriften und Exerzierreglements wurden übernommen.
Nach der Bundeskriegsverfassung des Deutschen Bundes hatte das Königreich Württemberg auch Truppen zum Bundesheer zu stellen. Gemäß § 1 der „Näheren Bestimmungen“ von 1821[X 11] hatte jeder Bundesstaat 1 % seiner bundesmatrikularmäßigen Bevölkerung als Hauptkontingent zum Bundesheer zu stellen; dazu kam im Kriegsfall ein Ersatzkontingent, das für jedes Kriegsjahr auf höchstens 1/2 % der Bevölkerung beschränkt war. Württemberg hielt sich zwar auf dem Papier an die Forderung des Deutschen Bundes, hielt von den 21.000 Soldaten seines Kontingentes aber nur ein Drittel präsent und schickte die übrigen Wehrpflichtigen nach Beendigung der elementaren Ausbildung auf unbestimmten Urlaub: „§ 344. …Die Soldaten werden von den Hauptleuten zum Urlaub vorgeschlagen, und ist dabei zu berücksichtigen, daß diejenigen zuerst beurlaubt werden, welche den Ihrigen bei der Arbeit zur Hand gehen, oder die sich in Urlaub einigen Vortheil zu verschaffen wissen. Soldaten, die noch nicht lange im Dienst sind, sollen nur dann beurlaubt werden, wenn sie gehörig exerziert und unterrichtet sind.“[R 21] da der Landtag nie genügend Mittel zu ihrem Unterhalt bewilligte. Dies änderte sich erst ab 1860.
Die Rekrutierung der Mannschaften war geregelt durch
Die Wehrpflicht wurde in der erst am 25. September 1819 vom König erlassenen Verfassung verankert: „§ 25 Die Verpflichtung zur Vertheidigung des Vaterlandes und die Verbindlichkeit zum Waffendienst ist allgemein; es finden in letzterer Hinsicht keine andere, als die durch Bundesacte und die bestehenden Gesetze begründeten Ausnahmen Statt. Über das Recht, Waffen zu tragen, wird ein Gesetz die näheren Bestimmungen treffen.“
Ab 1822 hieß das Kriegsdepartement Kriegsrat und wurde dem Kriegsminister unmittelbar unterstellt. 1829 wurde der Kriegsrat aufgelöst, das Kriegsministerium wurde die allein zuständige Zentralbehörde der Militärverwaltung.
Bis 1817 waren die Kommandeure der Regimenter unmittelbar dem König unterstellt, im Kriegsfall wurde für die ausrückenden Truppenteile jeweils ein besonderer Gesamt-Kommandeur ernannt. Bei der Reorganisation des württembergischen Heerwesens wurde ab 22. April 1817 das Kriegsministerium oberste Kommandobehörde. Am 19. Juli 1849 wurde ein Korps-Kommando vom Kriegsministerium getrennt und diesem untergeordnet.
Zusammen mit den Kontingenten des Großherzogtums Baden, des Großherzogtums Hessen-Darmstadt und bis 1830 (in diesem Jahr wurde eine Reservedivision aus den Kontingenten der Kleinstaaten gebildet) auch der Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen und Liechtenstein bildeten die württembergischen Truppen das VIII. Armeekorps des Bundesheeres.
Die Regimenter der Infanterie und Kavallerie wurden 1817 alle aufgelöst, neu formiert, nur noch nummeriert und auch ihre Stärken neu festgelegt. Lediglich das Ehren-Invaliden-Corps blieb unverändert bestehen.
Die „Reiterei“ (damaliger offizieller Name) wurde gegliedert in
Die Infanterie war gegliedert in
Bei der Artillerie wurde 1817 die Bezeichnung Artillerie-Brigade zwar beibehalten, die für den Einsatz bestimmte (Feld-)Artillerie aber gegliedert als
Zur Brigade gehörte auch die
Zusätzlich wurden in den Garnisonen
gebildet aus dem Garnisons-Regiment Nr. 12. Sie erfüllten vor allem disziplinarische Aufgaben und wurden 1850 in eine regelrechte Disziplinar-Kompanie zusammengefasst. Diese wurde zwischen 1866 und 1869 in Arbeiter-Kompanie umbenannt und ging 1871 in der Arbeiterabteilung Ulm auf.
1835 änderte sich durch den Wechsel der Garnisonen (siehe Anmerkung dort) auch das Unterstellungsverhältnis der Infanterie-Regimenter:
Dies wiederholte sich 1847 teilweise:
1849 wurde das württembergische Heer umgegliedert. Bei der Kavallerie war die Änderung nur gering. Aus den vier Regimentern wurde eine Brigade gebildet, die aber schon 1852 wieder die Bezeichnung Reiter-Division erhielt. Die Infanterie wurde zusammengefasst in eine Division mit drei Brigaden:
Im September 1855 wurde die Artillerie-Brigade vergrößert und umgegliedert. Neben dem Artillerie-Regiment mit nunmehr 9½ Batterien gehörten die Arsenal-Direction und eine Armee-Train-Abteilung zur Brigade. Letztere war für den Nachschub an Munition für die ganze württembergische Armee zuständig.
1859 wurden zwei Jägerbataillone aufgestellt.
1860 wechselten die Infanterie-Regimenter wieder ihre Unterstellung:
Im Schleswig-Holsteinischen Krieg stellte Württemberg eine zusammengestellte kombinierte Brigade unter Generalleutnant Moriz von Miller. Eingesetzt wurden dabei
mit einer Gesamtstärke von 4.938 Mann, 1.161 Pferden und 6 Sechspfünder-Kanonen.
Die Brigade marschierte am 21. August 1848 von Ludwigsburg ab in sechs Kolonnen nach Altona, zum Teil mit Dampfschiffen von Mannheim nach Köln, zum Teil mit der Eisenbahn über Frankfurt am Main und Kassel. Noch auf dem Marsch erhielten in Dransfeld das 2. Reiter-Regiment mit der 3. reitenden Batterie den Befehl zur Umkehr nach Frankfurt.[A 7]
In Altona übernahm Generalleutnant von Miller das Kommando über eine aus württembergischen, badischen[A 8] und hessen-darmstädtischen Truppen zusammengestellte Division,[X 13] das Kommando über die württembergische Brigade übernahm Generalmajor Wilhelm von Urach. Die Division wurde nach dem Waffenstillstand von Malmö in ihre Heimat entlassen. Lediglich das II. Bataillon des 8. Infanterie-Regiments blieb zurück und bildete mit dem I. Bataillon des badischen Infanterie-Regiments von Freydorf und einer Fußbatterie aus Hessen-Darmstadt die kombinierte Brigade von Porbeck und war am Gefecht von Ulderup und an der Küstensicherung beteiligt. Im August 1849 kehrte das Bataillon zurück.
Den aus Schleswig-Holstein zurückmarschierenden württembergischen Truppen wurde auf dem Rückmarsch am 24. September 1848 in Hannover befohlen, mit dem VIII. Armee-Korps nach Baden zu marschieren.[A 9] Bei der Ankunft der Truppen in Freiburg war Struves Freischar bereits bei Staufen zerschlagen. Im Oktober kamen das 2. Reiter-Regiment mit der 3. reitenden Batterie aus Frankfurt und das 4. Infanterie-Regiment aus seiner Garnison in Stuttgart sowie 2 Eskadronen des 4. Reiter-Regiments zum Korps, das den Seekreis als Einsatzraum mit Hauptquartier in Donaueschingen hatte. Bei Beginn der Kampfhandlungen in Baden 1849 verlegte das Korps ins Königreich Württemberg zurück.
Anfang Mai 1849 marschierte das I. Bataillon des 8. Infanterie-Regiments und das II. Bataillon des 4. Infanterie-Regiments als kombiniertes württembergisches Regiment per Bahn nach Frankfurt und sicherte ab 17. Mai bei Lorsch und Heppenheim den Rheinübergang bei Worms. Anschließend kämpfte es im Verband des Neckar-Korps.
Nach Ausbruch des Sardinischen Krieges wurde für das Bundesheer die Mobilmachung angeordnet. Ende März wurden die Beurlaubten zu ihren Verbänden zurückgerufen, Anfang Mai die Zusammenstellung einer württembergischen Feld-Division aus zwei Feld-Brigaden (fünf Infanterie-Regimenter), einer Reiter-Brigade (drei Regimenter) und 6½ Batterien angeordnet, die erst am 2. Juli zusammentreten konnte[A 10] und am 21. Juli wieder aufgelöst.
Im Deutschen Krieg von 1866 stellte Württemberg mit einer zusammengestellten Felddivision unter Generallieutenant Oskar von Hardegg die 1. Division des VIII. Deutschen Bundes-Armee-Korps sowie Teile der Reserve-Kavallerie und der Reserve-Artillerie.[X 14] Eingesetzt wurden dabei
Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 stellte Württemberg eine zusammengestellten Felddivision in der 3. Deutschen Armee (Kronprinz Friedrich Wilhelm). Divisionskommandeur war der preußische Generalleutnant Hugo von Obernitz. Eingesetzt wurden dabei
Ab 2. August 1870 bildete die Division zusammen mit der Badischen Felddivision das Korps Werder und wurde am 8. August dem V. (preuß.) Armee-Korps unterstellt.
Die Uniformen wurden durch die „Uniformsvorschrift für das Königlich Würtembergische Militair, in besonderer Beziehung auf die Kleidung der Offiziere“ vom Januar 1818 einheitlich. In den Monaten Mai bis Oktober wurde als Dienstrock der Infanterie ein königsblauer Spenzer, in den Monaten November bis April eine königsblaue Kutka ohne Knöpfe, mit Ärmelaufschlägen, Epauletten und Tuchgürtel mit einer Einfassung in der Farbe „der Passepoils oder der Aufschläge“ getragen, bei der Reiterei und der Artillerie ein Rock, vorn herunter, in den Nähten, Taschen, Kragen und Aufschlägen rot, bei der Infanterie „aber nur da, wo es ohnehin die Aufschläge des Regiments mit sich bringen, passsepoiliert“. Die Epauletten waren bei der Reiterei mit Halbmond und acht Schuppen auf dem Band aus Messing, bei der reitenden Artillerie aus poliertem Eisen, bei der Infanterie und Fußartillerie mit silbernem Halbmond und Band aus Tuch mit weißer Kompanie-/Batterienummer. Dazu kam bei allen ein schwarzes Halsband. Alle hatten königsblaue, halbweite, bei Kavallerie und Artillerie rot paspelierte Hosen (im Sommer weiße Hosen und Gamaschen), einen schwarzen Tschako (Reiterei Tuch, Infanterie Filz) mit ledernem Deckel, vorn metallenes Schild mit Regimentsnummer und schwarz-rote Kokarde. Reiterei und reitende Artillerie hatten Bundstiefel, Infanterie und Fußartillerie schwarze Bundschuhe (ab 1820 Gamaschen und Schuhe). Das Lederzeug (unter den Epauletten getragen) war weiß, die Mäntel waren hellgrau.
Bereits 1821 wurden Spenzer und Kutka durch ein königsblaues Kolett ersetzt und die Hosen wurden blau. 1848 wurde ein einreihiger blauer Waffenrock für alle eingeführt. 1864[X 15] wurde der nun kürzere Waffenrock dunkelblau mit zwei Reihen Knöpfen und in der Farbe des Regiments eingefasstem Kragen, an die Stelle der Epauletten traten rote Achselwülste, als Dienstgradabzeichen wurden Sterne am Kragen wie in Österreich eingeführt.
1817 mussten alle Truppenteile ihre Fahnen an das Arsenal abliefern, lediglich das 2. Reiter-Regiment durfte sein Ehren-Standarte, die ihm 1809[A 12] verliehen worden war, behalten.[A 13]
1818 erhielten alle Truppenteile Feldzeichen. Auf einer schwarzen Stange mit Spitze befand sich ein in Bronze gegossener und grün lackierter, golddurchflochtener Lorbeerkranz mit goldenen Beeren, der mit dem Namenszug „W“ des Königs versehen war. Von beiden Seiten eines darunter angebrachten Querbalkens hingen golden-gelbe Schnüre mit Quasten herab. Ein blaues Schild unterhalb des Querbalkens trug die erhabene Nummer des Regiments, bei der Infanterie silbern und bei der Kavallerie golden, die Leibgarde zu Pferd eine Königskrone an Stelle der Nummer.
Durch königliche Ordre vom 3. September 1851 erhielten alle Bataillone neue Fahnen und alle Kavallerie-Regimenter neue Standarten, die ihnen auf dem Cannstatter Wasen durch den König übergeben wurden. Die Fahnen der Infanterie waren von roter Seide, mit dem gekrönten Namenszug „W“ des Königs auf der einen Seite, auf der anderen Seite das von einem gelben Hirsch und einem schwarzen Löwen gehaltenen gekrönte große württembergische Wappen, darunter auf einem blauen Devisenband die Inschrift „Furchtlos und trew“ und das weiße Kreuz des Militärverdienstordens. Die Franseneinfassung war in den Farben der Aufschläge des Regiments. Die Standarten der Kavallerie war aus burgunderroter Seide mit Fransen ringsum (Farben bei den Regimentern verschieden), auf der Vorderseite in gold-gelb der gekrönte Namenszug „W“, auf der Rückseite das von einem gelben Hirsch und einem schwarzen Löwen gehaltene gekrönte württembergische Wappen mit blauem Devisenband und der Inschrift „Furchtlos und trew“. Am unteren Ende des Wappens das weiße Kreuz des Militärverdienstordens. An der Stangenspitze in Gold „W.R.“
Württemberg lehnte sich während der Zeit des Deutschen Bundes an das österreichische Militär an. So wurde neben den österreichischen Dienstgradabzeichen am Kragen die dortige Stationierungsmethode mit periodischem Wechsel der Garnisonen[A 14] übernommen.
1817
1818
1833
1844
1845
1852
1856
1866
1817
1818
1838
1866
1818
1817
1818
1833
1842
1851
1852
1856
1866
1871
1817
1818
1833
1834
1842
1849
1852
1856
1866
1868
Die Württembergische Armee des Kaiserreichs bildete einen eigenständigen Teil des im Krieg aufzubietenden Heeres des Deutschen Reichs. Sie bestand aus dem XIII. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps mit Sitz in Stuttgart, dem zwei Divisionen (26. in Stuttgart und 27. in Ulm) unterstellt waren. Kommandierender General war im Normalfall ein württembergischer Offizier. Daneben beteiligten sich württembergische Truppen an der Aufstellung des XV. Armee-Korps (Straßburg).
Die Württembergische Armee hatte gemäß der Militärkonvention mit dem Norddeutschen Bund vom 21./25. November 1870 ähnlich wie Bayern und Sachsen ein eigenes Kriegsministerium und einen eigenen Generalstab und war insofern nicht in das preußische Heer eingegliedert. Chef der Truppen war der König von Württemberg. Kokarde und Wimpel waren in den schwarz-roten Landesfarben, das Koppelschloss trug den Sinnspruch: „Furchtlos und trew“. Die Verbände der württembergischen Armee behielten ihre bisherige interne Nummer, zur Unterscheidung von Truppenteilen anderer deutscher Staaten erhielten sie am 2. Oktober 1871 den entsprechenden Zusatz: „… württembergisches … Regiment“. Am 18. Dezember 1871 erhielten sie zusätzliche Nummern. Diese entsprachen der fortlaufenden Nummerierung aller Regimenter des deutschen Bundesheeres, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem der Kontingente. Die württembergischen Infanterieregimenter erhielten die Nummern 119 bis 126, die Kavallerieregimenter die Nummer 19 und 20 sowie 25 und 26 und die Artillerieregimenter die Nummern 26 und 27. Sie erhielten am 14. Dezember 1874 die Namen in der endgültigen Schreibweise und Nummerierung: „… Regiment (x. Württembergisches) Nr. x“. Häufige Schreibweisen waren auch „… (x. Württemb.) Nr. x“ oder „… (x. Württ.) Nr.x“, z. B. Infanterieregiment (3. württembergisches) Nr. 121.
Die Eigenständigkeit gegenüber Preußen drückte sich auch darin aus, dass die Württemberger Truppen noch bis 1891 statt des preußischen einreihigen einen zweireihigen Waffenrock trugen.[X 16]
Nach der Rangliste des aktiven Dienststandes der Königlich Preußischen Armee und des XIII. (Königlich Württembergischen) Armeekorps, Berlin 1912.
Ulm:
Straßburg im Elsaß:
Metz (Lothringen):
Truppenübungsplatz Döberitz (Brandenburg):
Für die inaktiven Landwehrverbände und -einheiten gab es Bezirke, die auf den Ortstafeln standen.
Bereits am 15. Juli 1914 wurden der Jahrgang 1867 und ein Teil des Jahrgangs 1866 einberufen. Mit der Mobilmachung 1914 und während des Ersten Weltkriegs wurden weitere württembergische Verbände aufgestellt (nichtwürttembergische Truppenteile sind in der folgenden Aufstellung kursiv gekennzeichnet).[X 18]
Nach dem Ersten Weltkrieg erfolgte gemäß den Vorschriften des Versailler Vertrages zunächst die Demobilisierung der Armee. Die Provisorische Regierung Württembergs unterstellte am 21. November 1918 das stellvertretende XIII. Generalkommando dem württembergischen Kriegsministerium,[X 19] nach seiner Abdankung am 30. November 1918 entband König Wilhelm II. alle Beamten und Soldaten von ihrem Eid auf ihn. Mit der Bildung der Reichswehr der Weimarer Republik wurden dann alle Verbände und Einheiten der früheren deutschen Heere aufgelöst. Durch Verfügung des württembergischen Kriegsministeriums I a Nr. 17431 vom 16. April 1919 wurde die Auflösung des stehenden württembergischen Heeres zum 30. April 1919 angeordnet. Die noch vorhandenen Regimentsstäbe blieben aber für weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Auflösung weiter bestehen. Sie wurden am 1. Oktober 1919 in Abwicklungsstellen umgewandelt und nach Abschluss aller Arbeiten bis zum 1. Juli 1920 auch aufgelöst.
Die Verfassung der Weimarer Republik übertrug einige wichtige im Kaiserreich noch bei den süddeutschen Staaten liegende Hoheitsrechte endgültig an das Reich. Das bedeutete für Württemberg u. a. den Übergang der Sicherheitstruppen an die Reichswehr, so dass das württembergische Kriegsministerium ab Juni 1919 aufgelöst werden konnte.
Die provisorische Regierung Blos des Volksstaates Württemberg beschloss unmittelbar nach dem Ende des Ersten Weltkrieges am 20. Dezember 1918 aus den vorhandenen Resten des alten Heeres Sicherheitseinheiten aufzustellen, die im Mai 1919 in 3 Sicherheitsregimenter ohne Regimentsstäbe zusammengefasst wurden. Ihre Aufgabe war der „Schutz des militärischen Eigentums und die Sicherstellung der öffentlichen Ernährung.“ Führer der Sicherheitstruppen war der Leutnant der Landwehr Paul Hahn.
Am 16. April 1919 wurde in Ulm aus den Sicherheitstruppen eine
gebildet, die bei Augsburg und München zur Bekämpfung der Münchner Räterepublik eingesetzt und danach wieder aufgelöst wurde.
Von den Sicherheitstruppen unabhängig wurde am 25. Februar 1919 die Aufstellung einer
auf dem Truppenübungsplatz Münsingen befohlen. Sie sollte aus dem 1. bis 3. Württembergischen Freiwilligen-Regiment bestehen. Tatsächlich wurde nur das 1. Regiment aufgestellt. Es wurde am 16. April zu einem Angriff auf Augsburg, am 28. April zu einem Angriff auf München eingesetzt.
Diese württembergischen Sicherheitstruppen und Freiwilligenverbände wurden ab Juni 1919 in die Reichswehr-Brigade 13 der Vorläufigen Reichswehr[X 20] überführt.
Dienstgrade der Württembergischen Armee[1][2][3] | |
---|---|
ab 1817 | ab Dezember 1871 |
Offiziere | |
General (um 1817 nur der Kriegsminister) | General |
Generallieutenant | Generallieutenant (ab Januar 1899 Generalleutnant) |
Generalmajor | Generalmajor |
Oberst | Oberst |
Oberstlieutenant | Oberstlieutenant (ab Januar 1899 Oberstleutnant) |
Major | Major |
Hauptmann bzw. Rittmeister I. Klasse (vorher Hauptmann bzw. Eskadronchef) | Hauptmann bzw. Rittmeister |
Hauptmann bzw. Rittmeister II. Klasse (vorher Stabs-Hauptmann bzw. Stabs-Rittmeister, 1841 zusammengelegt mit Hauptmann/Rittmeister I. Klasse) | entfallen |
Ober-Lieutenant (vorher Premier-Lieutenant) | Premier-Lieutenant (ab Januar 1899 Oberleutnant) |
Unter-Lieutenant (vorher Seconde-Lieutenant), ab 1841 Lieutenant | Second-Lieutenant (ab Januar 1899 Leutnant) |
Unteroffiziere | |
Oberfeldwebel, Oberwachtmeister (bis 1817 Feldwebel bzw. Wachtmeister), Oberfeuerwerker, Stabshornist | Feldwebel, Wachtmeister, Oberfeuerwerker |
Portepeefähnrich (bis Okt. 1867 Fähnrich, bis Dez. 1864 Portepeekadet(t)) | Portepeefähnrich |
Feldwebel, Wachtmeister, Feuerwerker (1817 als Zwischenstufe neu eingeführt) | Sergeant, Feuerwerker |
Fourier (bis 1825 Quartiermeister) | entfallen |
Obermann (in allen Waffengattungen; bis 1817 Unteroffizier) | Unteroffizier, Oberjäger |
Hornist | unbekannt |
Mannschaften | |
Rottenmeister (infanterie und Kavallerie; vorher Vice-Unteroffizier, fungierend als Unteroffizier-Stellvertreter), Oberkanonier, Oberpionier, Obertrainsoldat (nicht aber Oberjäger!) | Gefreiter |
Tambour | |
Schütze (ab 1817 der Unteroffizieranwärter in Infanterie und Kavallerie, doch später wieder verschwunden. Vor dem Gemeinen rangierend, als Flankeur bzw. Plänkler eingesetzt) | entfallen |
Gemeine: Soldat (Infanterie, auch in Jägerbataillonen), Reiter, Kanonier (1. & 2. Classe), Pionier (1. & 2. Classe), Trainsoldat, Feldjäger | Füsilier, Grenadier, Musketier, Kanonier, Pionier, Reiter, Trainsoldat |
Die Dienstgrade der württembergischen Armee folgten ab 1871 dem preußischen Beispiel. Entsprechend wurde die Rangleiter der Unteroffiziere in später noch um den Feldwebelleutnant (1877) und den Offizierstellvertreter (1887) ergänzt.
siehe auch: Dienstgrade des Deutschen Heeres (Deutsches Kaiserreich)
Württembergische Truppen waren an folgenden Kriegen beteiligt:
Einzelne württembergische Soldaten nahmen zudem an folgenden Konflikten teil:
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