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Der Landkreis Angermünde, bis nach dem Zweiten Weltkrieg Kreis Angermünde, war ein Landkreis in Brandenburg. Er bestand von 1817 bis 1952 in der preußischen Provinz Brandenburg und im Land Brandenburg der SBZ bzw. DDR.
Der Kreis Angermünde umfasste am 1. Januar 1945 die sechs Städte Angermünde, Greiffenberg (Uckermark), Joachimsthal, Oderberg i./Mark, Schwedt/Oder und Vierraden, 83 weitere Gemeinden und vier Forst-Gutsbezirke. Heute gehört das ehemalige Kreisgebiet zu den Brandenburger Landkreisen Barnim und Uckermark.
Im Rahmen der Bildung von Provinzen und Regierungsbezirken in Preußen erfolgte mit Wirkung zum 1. April 1817 im Regierungsbezirk Potsdam der preußischen Provinz Brandenburg eine Kreisreform, bei der in der Uckermark die drei neuen Kreise Angermünde, Prenzlau und Templin gebildet wurden. Der Kreis Angermünde umfasste den Süden der Uckermark sowie die Stadt Oderberg, die bis dahin zum Landkreis Oberbarnim gehörte.[1][2] Das Landratsamt befand sich in der Stadt Angermünde.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Angermünde entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.
Das Gesetz über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 brachte zum 1. Juli 1950 umfangreiche Gebietsänderungen für den nunmehr Landkreis Angermünde genannten Kreis:[3]
Außerdem kam es 1. Juli 1950 zu einer Reihe von Eingemeindungen. Damitzow und Radekow kamen zu Tantow, Friedrichsthal zu Gartz und Neurochlitz zu Rosow.
Das Territorium des Landkreises Angermünde wurde während der DDR-Kreisreform von 1952 verkleinert. Der südliche Kreisteil mit der Stadt Joachimsthal kam zum neugebildeten Kreis Eberswalde. Die Gemeinden Blankenburg, Gramzow, Meichow, Neumeichow, Seehausen und Warnitz kamen zum Kreis Prenzlau. Das verbliebene Kreisgebiet gehörte als Kreis Angermünde bis 1990 zum Bezirk Frankfurt (Oder). Im Jahre 1961 wurde Schwedt/Oder kreisfreie Stadt.
Die Landkreise Angermünde, Prenzlau und Templin sowie die kreisfreie Stadt Schwedt/Oder wurden 1993 zum Landkreis Uckermark zusammengeschlossen.
Der Kreis Angermünde gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren fast vollständiger Auflösung im Jahre 1929 – in Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Dem Kreis Angermünde gehörten 1945 die folgenden Städte und Gemeinden an:
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Daneben bestanden 1945 noch die Gutsbezirke Forst Chorin, Forst Grumsin, Forst Maienpfuhl und Forst Schorfheide.
Der Ortsname Chorinchen wurde 1934 in Chorin geändert.
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