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deutscher Räuber Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Johannes Bückler, französisch Jean Buckler, genannt Schinnerhannes oder Schinderhannes (* vermutlich Herbst 1779 in Miehlen oder Weidenbach im Taunus; † 21. November 1803 in Mainz), war ein deutscher Räuber, dem mindestens 211[1] Straftaten, zumeist Diebstähle, Erpressungen und Raubüberfälle, aber auch Raubmord und Mord nachgewiesen werden konnten. Die Gesamtzahl seiner Mittäter betrug 94.
Der Name Schinderhannes verweist auf die Tätigkeit des jungen Bückler, der bei zwei Abdeckern, die mancherorts auch Schinder genannt werden, als Lehrjunge gearbeitet und dort den Spitznamen erhalten hatte; so seine Aussage im späteren Ermittlungsverfahren 1802 und 1803. Auch seine Vorfahren väterlicherseits waren seit Generationen Schinder gewesen.
Johannes Bücklers ältester bekannter Vorfahre war Sebastian Bickler, Henker und Wasenmeister (Abdecker) von Kirchberg und Koppenstein, der an der nach dem Dreißigjährigen Krieg verfallenen Mühle Wallenbrück dem Wasnerhandwerk (eine der weiteren Bezeichnungen für Abdecker) nachging. Nach Aussagen seines Sohnes Hans-Adam entstammte er einer alten Scharfrichter- und Schinderfamilie. Hans-Adam (auch Johann Adam) Bickler (1649–1720) führte nach seiner Bestätigung vom 13. November 1679 beide Ämter auf der Wallenbrück fort. Die Franzosen forderten während der Pfälzischen Erbfolgekriege eine von ihm nicht erbringbare Kontribution; daher wurde er 1693 abgesetzt und durch den Scharfrichter Dillendorf aus Corray bei Zell an der Mosel ersetzt. 1697, nach Kriegsende, konnte Hans-Adam Bickler jedoch zurückkehren.
1673 wurde Niclas Bickler, der Urgroßvater von Johannes Bückler, auf der Wallenbrück als Sohn von Hans-Adam Bickler und seiner Frau Margaretha, Tochter des Wasenmeisters Coller von Bernkastel, geboren. Auch er blieb zunächst vor Ort, verließ jedoch 1703 die Familie und ging nach Hilscheid bei Thalfang. Nachdem 1708 die Vordere Grafschaft Sponheim zwischen Baden und Kurpfalz aufgeteilt und die Wallenbrück zum badischen Grenzort geworden war, suchten dort immer mehr Kriminelle und gerichtlich Gesuchte Zuflucht. Nach dem Tod seines Vaters und schweren Erbstreitigkeiten zwischen ihm und seiner Stiefmutter Eva Marie gelang es Niclas Bickler, den Erbstandsbrief zu erhalten. Das Oberamt Kirchberg hob die Entscheidung jedoch anderthalb Jahre später, am 16. Februar 1722, auf; Eva Bickler erhielt nun den Brief. Infolge weiterer ruinöser Erbschaftsstreitigkeiten musste die Wallenbrück am 31. August 1733 zwangsversteigert werden. Sie ging an den Naumburger Scharfrichter Matthias Nagel, der sie 1738 an seinen Schwiegersohn Johann Leonard North weitergab, der sie wiederum von Johannes Bickler bewirtschaften ließ.
Otto Philipp Bickler, Niclas’ Sohn, wurde Scharfrichter in Wartelstein, dem heutigen Schloss Wartenstein bei Kirn. In diesem Amt folgte er Mattias Nagel, einem Enkel Matthias Nagels, nach. Bickler ging 1754 nach Merzweiler. Später erlernte Johannes Bückler, der Schinderhannes, bei Mattias Nagel das Schinderhandwerk. Nagel, der auch als Wundheiler bekannt war, versorgte Bückler nach Überfällen und Ausbrüchen ärztlich. Der Vater von Johannes Bückler, Johannes Bickler, wurde in Merzweiler geboren. Dieser heiratete Anna Maria Schmidt in Miehlen. Die Eltern Bücklers flüchteten 1783 wegen eines Waldfrevels und eines Wäschediebstahls der Mutter aus Miehlen. 1784 ließ sich der Vater für sechs Jahre vom Kaiserlichen Heer anwerben. Er diente in Mähren, desertierte 1789 und kehrte zunächst in seinen Geburtsort Merzweiler zurück.
Das exakte Geburtsdatum Johannes Bücklers ist bis heute umstritten. So wurde beispielsweise lange vermutet, dass er 1777 oder 1783 geboren sein könnte.[2] Heute gilt der Herbst 1779 als wahrscheinlichstes Datum.[3]
Die kriminelle Karriere des jungen Bückler begann im Alter von 15 Jahren: Er unterschlug einen Louis d’or, mit dem er im Nachbardorf Branntwein kaufen sollte. Seine erste Lehrzeit begann Ende 1796 beim Wasenmeister (Tierkörperverwerter) Nagel in Bärenbach und endete mit öffentlichen Rutenschlägen, da ihm vorgeworfen wurde, er habe seinem Meister sechs Kalbfelle und eine Kuhhaut gestohlen. Nach Meinung von Bückler hätten ihm diese Felle ungeborener Tiere jedoch zugestanden, da es Handwerksbrauch sei. Nachdem ihm diese Entschuldigung nicht abgenommen worden war, floh er aus dem Hause seines Herrn, wurde jedoch schon kurze Zeit später, Anfang 1797, in Kirn von Nagel getroffen und gefasst. Nach kurzem Prozess erhielt er eine öffentliche Prügelstrafe von 25 Hieben.
Danach schloss sich Bückler einem älteren Lehrjungen, Johann Niklas Nagel aus Mörschied, an, mit dem er sich beim Wasenmeister Pickler in Sobernheim verdingte und bald darauf ein zweites Mal bei Wasenmeister Nagel. Dieser hatte wegen einer Viehseuche, die in der Gegend von Kirn wütete, sehr viel zu tun. Die beiden Jugendlichen lernten in Kirn einen weiteren Burschen namens Engisch kennen, der als Knecht beim ansässigen Fleischer Andres in Diensten stand. Nun begannen die drei, nachts Viehdiebstähle zu begehen, insbesondere Schafe von Weiden und aus Ställen. Tagsüber versuchten sie, ihre Beute bei den verschiedenen Metzgern zu verkaufen, und fanden schließlich bei Fleischer Andres einen Abnehmer. Wasenmeister Nagel entdeckte diese Umtriebe und zeigte die drei Jugendlichen bei der Regierung in Kirn an.
Dadurch kam Johannes Bückler ein zweites Mal ins Gefängnis, konnte jedoch während der Verhandlungstage in der Nacht über das Dach der Ratsstube, in der man ihn gefangenhielt, entwischen. Nun lernte er Jakob Fink kennen, wegen seiner roten Haare Roter Fink genannt. Fink war damals schon ein berüchtigter Dieb, der bereits aus einem Kerker entflohen war. Er machte Bückler mit weiteren Mitgliedern der berüchtigten Hunsrückbande bekannt: Philipp Ludwig Ernst Mosebach, Johann Seibert aus Liebshausen († 16. Juni 1802 in Liebshausen durch Schüsse von Gendarmen, die ihn gesucht hatten), Iltis-Jacob und Peter Zughetto aus Ürzig († 19. Juli 1802 in Monzel durch Schüsse eines bewaffneten Einwohners). Ihr Hauptquartier war in Liebshausen.
Ab 1797 hielt sich Johannes Bückler des Öfteren im Breitsester Hof (Baumholder) und im Dreiweiherhof (Hallgarten) auf. Am 22. Dezember 1797 wurde im Baldenauer Hof Niklas Rauschenberger (Placken-Klos) ermordet.[4]
Am 10. Juli 1798 wurde Johannes Bückler in der Weidener Mühle in der Nähe von Weiden erneut festgenommen. Nachdem sein Fluchtversuch – er wollte sich vom Gefängnisdach zu Herrstein mit einem aus Stroh geflochtenen Seil abseilen – entdeckt und gescheitert war, wurde er nach Oberstein überstellt, wo ihm erneut der Prozess gemacht wurde. Anfangs leugnete er, legte aber unter dem Einfluss seiner Mutter ein Geständnis über etliche Pferdediebstähle ab. Er wurde vor das Geschworenengericht nach Saarbrücken gebracht, in dessen Zuständigkeit Herrstein damals lag. Schon am Tage seiner Ankunft im Arresthaus, am 17. Juli 1798, musste man seine Flucht vermelden.[5][6]
Peter Petri wird als schwarzhaariger Mann beschrieben, der nüchtern sanft wie ein Lamm gewesen sei, trunken jedoch gewalttätig und nicht mehr Herr seiner selbst. Iltis-Jacob und Reidenbach waren bereits früher seine Komplizen bei zahlreichen Raubzügen im Hunsrück gewesen. Als Petri und Iltis-Jacob mit Frau auf dem Heimweg von einer Kindstaufe waren, blieben Petri und Jacobs Frau ein wenig zurück und verkrochen sich ins Gras. Der vorbeikommende jüdische Viehhändler Simon Seligmann aus Seibersbach entdeckte die Liebenden und verriet sie dem vorangehenden Iltis-Jacob. Dieser kam zurück und erwürgte seine untreue Frau. Petri jedoch konnte Seligmann, der ihn bei seinem Schäferstündchen erwischt und es dem Iltis-Jacob verraten hatte, nicht verzeihen. Wenig später war er mit Johannes Bückler im Forsthaus Thiergarten bei Argenthal und feierte mit ihm und Freunden, wohin sie jüdische Bänkelspieler bestellt hatten, um Musik zu machen. Währenddessen kam Seligmann mit einer Kuh am Haus vorbei, wobei er von Petri gesehen wurde. Petri forderte Bückler auf, ihm zu folgen. Zu zweit machten sie sich über Seligmann her und bedeckten ihn über und über mit Messerstichen, an denen er starb. Seinen Leichnam plünderten die beiden. Ob auch Johannes Bückler Mörder an Seligmann geworden war, konnte nicht bewiesen werden.[7] Eine juristische Aufarbeitung des vollständigen Aktenmaterials hat gezeigt, dass gegen ihn der Vorwurf des Mordes nicht aufrechterhalten werden kann.
Zunächst trieb die Bande ihr Unwesen hauptsächlich in den damaligen Kantonen Kirn, (Bad) Sobernheim, Herrstein, Rhaunen, Kirchberg, Simmern und Stromberg, später verlegte sich das Betätigungsfeld in Gebiete jenseits der Nahe. Im Kanton Kirn hielten sich die Räuber vielfach in den Orten Hahnenbach und Schneppenbach auf, in Hahnenbach hatte Johannes Bückler bei einer schmutzigen Alten Anne Marie Frey seine Geliebte Elise Werner untergebracht. In Schneppenbach wohnte Elise Schäfer aus Faid mit ihrer 14-jährigen Tochter Amie. Dieses Mädchen wird als intelligent, nicht spröde und fleischigt anzufühlen beschrieben und wurde nebst einigen anderen von Bückler und Seibert umworben. Placken-Klos, der seine Elise an Johannes Bückler abgetreten hatte, wurde darüber eifersüchtig.
Eines Tages kam Placken-Klos in das Haus von Elise und Amie und forderte die Herausgabe von Amie zu seiner stetigen Begleitung. Die in Johannes Bückler verliebte Amie konnte sich erfolgreich gegen dieses Ansinnen wehren, musste jedoch ihre Kleider an Placken-Klos abgeben, der damit das Weite suchte. Wenig später erschien Bückler mit Seibert, Fink und anderen Gesellen bei Elise und Amie und erfuhr, was geschehen war. Man beschloss, den Räuber aufzusuchen, und fand ihn schließlich auf dem Baldenauer Hof in der Nähe von Morscheid, wo er von Seibert und Bückler am 22. Dezember 1797 erschlagen wurde. Auch dieser Mord an Placken-Klos konnte Johannes Bückler nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Ende Februar 1799 konnte die Gendarmerie von Kirn Johannes Bückler in Schneppenbach aufgreifen, indem sie das Haus Elises und Amies umstellten und ihn im Schlaf überraschten. Er wurde in Kirn dem Haftrichter vorgeführt. Ihm wurde vorgeworfen mehr als 40 Vieh- und Pferdediebstähle begangen zu haben. Einige seiner Straftaten gestand er.
Mit seinem Kumpan Johann Müller wurde er nach Simmern in den Gefängnisturm gebracht, wo ihn seine Elise zweimal besuchen konnte. Mit Hilfe seines Kumpans Philipp Arnold, der in der Wachstube saß, konnte Johannes Bückler in der Nacht vom 19. zum 20. August 1799 fliehen. Das Verlies im Turm bestand aus dessen rundem Untergeschoss, das nur durch eine Luke von oben erreichbar war, durch die man die Gefangenen hinabließ und heraufzog. Die Gefangenen wurden hierdurch auch mit den notwendigsten Lebensmitteln versorgt. In diesem Verlies war Bückler jedoch nicht untergebracht, sondern in einer Gefängniszelle darüber. Die Türbretter durchtrennte Bückler wohl mit einem heimlich zugesteckten Messer und verklebte sie wieder mit gekautem Brot als Klebemasse. Bei einer günstigen Gelegenheit verließ er die Zelle, durchbrach ein mit Eisen locker vergittertes Küchenfenster und sprang von dort aus dem ersten Stock in den Graben der Stadtmauer, wobei er sich vermutlich ein Bein verrenkte oder sich das Wadenbein brach.[1]
Johannes Bückler kehrte um 1800 auf die Wallenbrück zurück, wo er in der nun von Conrad Weyrich betriebenen Mühle Pferde zu stehlen versuchte. Ein weiterer längerer Aufenthaltsort Bücklers war die in der Nähe zu Dickenschied gehörende Siedlung Scheidbach.
Nach seiner Flucht aus dem Turm zu Simmern ging Bückler hauptsächlich zu Raubüberfällen und räuberischen Erpressungen über, weil ihm der Pferdediebstahl zu beschwerlich und nicht einträglich genug geworden war. Diese Taten beging er mit einer durchschnittlichen Zahl von fünf Mittätern. Ein großer Teil seiner Unternehmungen richtete sich dabei gegen Juden. Bei Angriffen auf diese Bevölkerungsgruppe war überdies kaum Einmischung seitens der christlichen Nachbarn zu erwarten.
Stationen:
Einige seiner Gefährten waren
In der Zeit bis zu seiner endgültigen Inhaftierung kam es zu mehreren Todesfällen, die möglicherweise Bückler zuzurechnen sind. Aber auch hier reicht das heute bekannte Aktenmaterial nicht aus, um Johannes Bückler als Mörder zu bezeichnen.
Darüber hinaus fehlt es an einer Bandentätigkeit insofern, als die Mittäter fast täglich wechselten. Zwar zog Bückler manchmal mit bestimmten Personen mehrere Wochen lang umher, und immer wieder schloss er sich anderen Spießgesellen an (bzw. sich diese ihm); jedoch kann von einer Bande im juristischen Sinne, in der sich verschiedene Personen verabredet haben, auf eine bestimmte Dauer Straftaten zu begehen, nicht die Rede sein.[9] Insgesamt lässt sich jedoch feststellen, dass sich insbesondere die zahlreichen Wohnsitzlosen und die fahrenden Krämer (die sogenannten Vaganten) durch Diebstähle ein Existenzminimum zu sichern versuchten. Kurzfristige Zusammenschlüsse waren dabei die Regel. Allerdings hatte sich Bückler im Laufe des Jahres 1800 einen immer bedeutsameren Ruf erworben, so dass sich ihm viele Personen mit zweifelhaftem Ruf gern anschlossen bzw. auch ohne Aufforderung Wache hielten, wenn er sich beispielsweise in einer Gaststätte aufhielt.
Mit dem neuen Jahrhundert begann allmählich das französische Polizeisystem Wirkung zu zeigen. Nach einer Verordnung des Generalregierungskommissärs Jean-Baptiste-Moïse Jollivet 1800 geriet Johannes Bückler auch überregional in den Fokus der Strafverfolgungsorgane, so dass er unter dem Pseudonym Jakob Ofenloch ein fahrendes Krämergewerbe im Rechtsrheinischen begann.
Am 31. Mai 1802 wurde er im östlichen Hintertaunus zwischen Wolfenhausen und Haintchen vom kurtrierischen Hofgerichtsrat und Amtsverwalter zu Limburg an der Lahn, Herrn Fuchs, morgens bei Tagesanbruch mit einem Kommando von Niederselters aufgespürt. Als man noch eine Viertelstunde vor Wolfenhausen war, sah man 300 Schritte neben der Straße eine Person aus einem Kornfeld herausgehen. Sie erschien dem Kommando fremd und wurde umgehend festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt wusste man noch nicht, dass der Fremde der Schinderhannes war. Vielmehr war Johannes Bückler von einer Streife schon zwei Tage zuvor des Ortes Wolfenhausen verwiesen worden und von ebendieser Streife wieder aufgegriffen und dann festgenommen worden. Er wurde nach Wolfenhausen geführt, wo sich der wied-runkelische Leutnant mit seinem Streifenkommando befand. Von dort wurde er nach Runkel verbracht. Mit der Aussage, er, Jakob Schweikard, wie er sich nannte, wolle sich zum Militärdienst melden, versuchte er diesmal zu entkommen. Er wurde unter leichter Bewachung von Runkel nach Limburg in das Haus Rütsche 5 gebracht, den Sitz des Rekrutierungsbüros. Zu diesem Zeitpunkt war noch immer nicht bekannt, dass es sich bei diesem Mann um Johannes Bückler handelte. Die leichte Bewachung hatte vielmehr mit einem Wunsch des Armeedienstes zu tun, weil viele der Freiwilligen sich mit dem Handgeld aus dem Staub gemacht hatten. Erst in Limburg wurde er von einem Mann namens Zerfass aus der langen Hecke, heute Villmar-Langhecke, verraten und nach kurzer Haft im Keller des Rekrutierungsbüros unter schwerer Bewachung in die kaiserliche Reichsstadt Frankfurt am Main gebracht.
Zu diesem Zeitpunkt schwankte Bücklers Entschlossenheit, ein Räuberleben zu führen. Er versprach den kaiserlichen Behörden, über alle seine Straftaten Auskunft zu geben, so lange er nicht an die französischen Behörden ausgeliefert werde, die seit 1801 das linksrheinische untergegangene Kurfürstentum Trier besetzt hatten. Nach mehreren ausführlichen Verhören wurde er jedoch mit Julchen und einigen Komplizen am 16. Juni 1802 an die Behörden übergeben und ins damals französische Mainz gebracht.
Nach der Übergabe war Bückler im Holzturm zu Mainz inhaftiert und wurde während der 16-monatigen Voruntersuchung durch Johann Wilhelm Wernher mehreren Dutzend Einzelverhören unterzogen, bei denen 565 Fragen gestellt wurden. Hinzu kamen noch zahlreiche Gegenüberstellungen. Das Gericht hielt Bücklers Hoffnung auf ein gnädiges Urteil aufrecht und konnte ihm so umfangreiche Geständnisse entlocken. Ohne sich selbst mit Gewaltdelikten zu belasten, benannte er weit über 100 Personen, die im Zusammenhang mit seinen Straftaten standen. Mit ihm wurden von insgesamt 68 Angeklagten weitere 19 Mittäter zum Tode verurteilt.
Am 24. Oktober 1803 begann der Prozess, der bereits eine große Volksmenge anzog. Drei Angeklagte waren bereits im Gefängnis verstorben. Die Verlesung der 72-seitigen Anklageschrift in deutscher und französischer Sprache nahm eineinhalb Tage in Anspruch. Im Prozess hatte Georg Friedrich Rebmann, der damalige Präsident des Mainzer Kriminalgerichts und Vorsitzender Richter am Mainzer Spezialgericht zwischen 1803 und 1811, den Vorsitz. Die Verhandlung fand im damaligen Akademiesaal des ehemaligen Kurfürstlichen Schlosses in Mainz statt. 400 Zeugen wurden vernommen. Die Beschäftigung von Berufsrichtern, Offizieren, Dolmetschern und Verteidigern lässt den Schluss zu, dass man zumindest in Ansätzen von der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Öffentlichkeit im heutigen Sinne sprechen kann.
Nach Abschluss des Verfahrens gab es 20 Freisprüche, 18 Verurteilungen zu Ketten- und Freiheitsstrafen bzw. Verbannung und 20 Todesurteile. Den Angeklagten wurden unterschiedliche Vergehen zur Last gelegt, unter anderem Landstreicherei und Nötigung, versuchter Einbruch und Diebstahl, Mundraub und Unterschlagung, Viehdiebstahl, Einbruch, Erpressung, Hehlerei, schwere Körperverletzung mit Todesfolge, Raubmord und Mord.
Bückler wurde aufgrund der gesetzlichen Regelung, die für bewaffnete Einbrüche die Todesstrafe vorsah, rechtskräftig zum Tode verurteilt. Das Urteil stand schon vor Beginn der Hauptverhandlung fest, weshalb die Gerichtspersonen bereits im Oktober Freunde und Bekannte zu der Hinrichtung am 21. November 1803 eingeladen hatten.[10]
Johann Bücklers Vater wurde zu 22 Jahren Kettenstrafe verurteilt, starb aber nach wenigen Wochen am 28. Dezember 1803. Julchen Blasius verbüßte zwei Jahre Zuchthaus. Sie gebar bereits vor dem Prozess in Gefangenschaft am 1. Oktober 1802 Bücklers Sohn, Franz Wilhelm.
Die Verurteilung von Bückler und 19 seiner Gefolgsleute zum Tod durch das Fallbeil wurde am 20. November 1803 verkündet. Wegen des großen Andrangs (etwa 30.000 Schaulustige) wurde die Guillotine nicht wie üblich im Bereich des Gautors, sondern außerhalb der Mauern direkt vor dem Neutor errichtet. Am 21. November 1803 fuhr man die Verurteilten in fünf offenen Wagen zum öffentlichen Richtplatz. Bückler wurde als erster auf das Schafott geführt. Sekunden später war die Hinrichtung vollzogen. 24 Minuten nach der ersten Hinrichtung war alles zu Ende.
Nachdem die abgetrennten Köpfe durch eine Vorrichtung in den unteren, abgedeckten Teil des Schafotts gefallen und erste Untersuchungen angestellt waren, wurden sie anschließend mit den Rümpfen in nahegelegene, eigens hierfür errichtete Baracken verbracht. Professoren der École Supérieure in Mainz (ehemalige Universität) und Wissenschaftler der Medizinischen Privatgesellschaft zu Mainz stellten unter anderem Untersuchungen mit Elektrizität an, um zu testen, ob die geköpften Personen nicht doch noch Empfindungen zeigten. Aufgrund dieser Untersuchungen ist der wahre Aufbewahrungsort von Bücklers Leichnam nicht mehr zu klären. Zwar befindet sich heute in der Anatomischen Sammlung der Universität Heidelberg ein Skelett mit der Aufschrift Schinderhannes, diesem Skelett fehlt aber der nachgewiesene Arm- und Beinbruch Bücklers, es weist zudem eine andere Körpergröße auf und besitzt seit 1945 einen anderen Schädel. Gemäß einer Auswertung der zeitgenössischen medizinischen Berichte hatte Bückler zudem im Brustkorb Knochentuberkulose im letzten Stadium.
Die Legendenbildung begann schon vor der Hinrichtung selbst. Bereits kurz nach seiner Inhaftierung 1802 kamen zwei angeblich authentische (in Wahrheit jedoch fast vollständig erfundene) Biographien über den Räuber auf den Markt. Diese wie auch zahlreiche in den Folgejahren erschienene, weitgehend auf Fiktion beruhende Berichte zeichneten ein überhöhtes Bild des Delinquenten und begründeten auch seinen Ruf eines Robin Hood vom Hunsrück. Die literarisch bekannteste Darstellung als edler Räuber bot dann aber erst Carl Zuckmayers Schinderhannes (1927).
„Bin weit in der Welt ’rumgekommen, im Wald hat man mich gefangen, man führte mich in die Stadt hinein, wo ich sollt gehangen sein.“
Auch gilt heute als gesichert, dass der Schinderhannes sich weder auf „den Krieg gegen Reiche, Juden und Franzosen (→Koalitionskriege)“ beschränkte, noch ein Wohltäter der Armen war. Obwohl ihn viele Personen vor Verfolgung schützten, war sein Bild selbst bei der ärmsten Bevölkerung fast ausschließlich negativ geprägt. So ist auch heute noch der Name Schinderhannes bei den Nachfahren der vor fast 200 Jahren ausgewanderten Hunsrücker und Hessen ausschließlich negativ besetzt.[11]
Die Geschichte wurde viermal verfilmt:
Nach Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, sind auch mehrere Wander- und Radwege bzw. Höhlen benannt:
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