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erstes der sieben Konzile der alten Kirche Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Erste Konzil von Nicäa (lat. Concilium Nicaenum) wurde von Konstantin I. im Jahre 325 n. Chr. in Nicäa (heute İznik, Türkei) bei Byzantion (heute Istanbul) einberufen. Zentraler Streitpunkt war die christologische Frage nach der Natur von Jesus und seiner Stellung gegenüber Gott dem Vater und dem Heiligen Geist. Im Herbst 324 hatte Konstantin die Alleinherrschaft erlangt; ein Grund für die Einberufung des Konzils könnte der Wunsch gewesen sein, die neu gewonnene Reichseinheit auch durch ein kirchliches Konzil für das gesamte Römische Reich mit Konstantins Namen und seiner Herrschaft zu verbinden. Daneben galt es, verschiedene Probleme wie die Regelung des Osterfestes zu lösen, aber auch den in Alexandria ausgebrochenen Streit um den Arianismus, immer mit dem Ziel, die Kircheneinheit herzustellen.[1] Etwas mehr als 200, womöglich auch mehr als 300 Bischöfe und andere Kleriker kamen nach Nicäa, fast alle aus dem Osten des Reiches. Anhand der Unterschriftenliste für die in Nicäa verabschiedeten ‚Kanones‘ sind zumindest etwas mehr als 200 Bischöfe namentlich nachweisbar.[2] Das Konzil endete mit dem (vorläufigen) Sieg der Gegner des Arianismus bzw. verschiedener Formen von origenistischer Hypostasen-Theologie und mit dem nicänischen Glaubensbekenntnis, das die Göttlichkeit von Jesus und die Wesenseinheit von Gott dem Vater, Jesus dem Sohn und dem Heiligen Geist (Trinität) bekräftigte. Das Bekenntnis wurde von den allermeisten Bischöfen des Konzils zumindest formal anerkannt, doch eine ganze Anzahl der östlichen Bischöfe hatte das Bekenntnis während der Beratungsphase abgelehnt. Doch soll Kaiser Konstantin die Diskussionen mit der expliziten Feststellung beendet haben, dass „der Sohn eines Wesens mit dem Vater“ sei, so dass nahezu alle Bischöfe, die anderer Meinung gewesen waren, nachgegeben hätten.
1. Konzil von Nicäa 20. Mai/Juni – 25. Juli 325 Nicäa | |
Akzeptiert von | |
Einberufen von | Konstantin dem Großen |
Präsidium | |
Teilnehmer | Insgesamt etwa 2000 Teilnehmer (davon vermutlich 200–300 Bischöfe) |
Themen |
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Dokumente | |
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Die Kanones des Konzils sind die ersten Lehrentscheidungen der christlichen Gesamtkirche, die u. a. durch die überlieferten, gemeinsamen Unterschriften der Bischöfe und Kleriker bedeutend geworden waren; besonders aber durch den offiziellen Status des nicänischen Konzils unter der Autorität von Kaiser Konstantin I, welcher die Kanones und Beschlüsse des nicänischen Konzils bestätigte, die damit Gesetzeskraft für die römische Reichskirche erlangten.[3] Die vorhergehenden Synoden und Konzilien waren regional von Kirchenvertretern selbst organisiert worden ohne entsprechende Möglichkeiten einer Allgemeinverbindlichkeit/Gesetzeskraft der Beschlüsse und deren Durchsetzungsfähigkeit.
In der Kirchengeschichte wird das Konzil von Nicäa als das erste ökumenische Konzil gezählt, obgleich die übergroße Mehrheit der Bischöfe und Kleriker aus dem östlichen Teil des Römischen Reiches stammte und nur eine Handvoll kirchlicher Würdenträger aus dem westlichen Teil angereist war. Ungeachtet dieses Umstandes wird das nicänische Konzil als einer der wesentlichen Bezugspunkte der Kirchengeschichte angesehen, so dass die Geschichte der Alten Kirche oft in vor-nicänische und nach-nicänische Theologie eingeteilt wird. Die kirchenhistorische Bedeutung des Konzils kristallisierte sich jedoch erst im Verlauf des vierten Jahrhunderts heraus, und die Beschlüsse des Konzils wurden nach dem Tod Konstantins 337 vielfach in Frage gestellt, bevor sie 381 durch das erste Konzil von Konstantinopel bestätigt wurden.
Der Gedenktag für das Erste Konzil von Nicäa ist in der Lutherischen Kirche – Missouri-Synode der 12. Juni. In der orthodoxen Kirche wird es am sechsten Sonntag nach Ostern gefeiert.
Auf dem Konzil selbst wurde kein Protokoll geführt und es sind keine Akten überliefert worden, auch wenn nachträglich einige angebliche Protokolle aufgetaucht sind. Es gab jedoch verschiedene zeitgenössische wie spätere Briefe und Berichte oder Überlieferungen darüber, die wesentlichen Vorgänge am Konzil sind heute historisch unbestritten:
Mit der vom (west-)römischen Kaiser Konstantin I. nach der entscheidenden Schlacht gegen den oströmischen Kaiser Licinius im September 324 erreichten Alleinherrschaft, nun auch über die östlichsten Reichsgebiete, wurde die dogmatische Einheit der seit der Konstantinischen Wende sich entwickelnden, im ganzen Römischen Reich staatlich gestützten und anerkannten christlichen Reichskirche notwendigerweise immer wichtiger.[4] Verschiedene Fragen und Probleme, besonders in den ab September 324 von Konstantin I. nun ebenfalls beherrschten östlichen Teilen des Römischen Reiches wie Ägypten mit Alexandria, erschwerten diese Einheit. Da die bedeutenden Differenzen von den Bischöfen und sonstigen kirchlichen Würdenträgern nicht allein gelöst werden konnten, drängte Kaiser Konstantin I. auf eine einheitliche Regelung der verschiedenen Streitpunkte, eine der Aufgaben des ersten nicänischen Konzils. Weiterhin sollte in Nicäa wahrscheinlich auch die von Konstantin I. neu errungene, umfassende kaiserliche Alleinherrschaft über das ganze Römische Reich nach dem von ihm auch religiös gedeuteten Sieg über Licinius mit einer kirchlichen Einheitssynode unter Konstantins Schirmherrschaft und Regie besiegelt werden.[5] Zumal Nicäa wie auch der ursprünglich geplante Konzils-Veranstaltungsort Ankyra zu jenen östlichen Reichsgebieten gehörten, über die Konstantin der Große ab September 324 ebenfalls herrschte. Er griff auch mit Kompromissformeln aktiv in den Konzilverlauf ein, und aus seiner Sicht war die Sicherung des Religionsfriedens eine wesentliche kaiserliche Aufgabe mit politischen Implikationen (siehe auch Pax romana).
Im 20. Jahrhundert wurden die Akten eines lokalen Konzils entdeckt, das ein halbes Jahr vor dem Konzil von Nicäa in Antiochia (heute Antakya/Türkei) stattgefunden hat. Dieses Konzil wird von einigen Forschern (J.N.D. Kelly, Eduard Schwartz) als wesentlicher Vorläufer von Nicäa angesehen. Teilnehmer waren 59 Bischöfe aus Palaestina, Arabien, Phönizien und Kappadokien. Die Leitung hatte Ossius von Córdoba, der auch in Nicäa eine führende Rolle spielte. Der Anlass für das Konzil war die Wahl eines neuen Bischofs von Antiochia, aber daneben wurde eine deutliche Stellungnahme zum Arianismus und ein ausführliches anti-arianisches Glaubensbekenntnis verfasst, das jedoch keine literarische Verwandtschaft zum nicäischen Glaubensbekenntnis aufweist. Wissenschaftlich umstritten ist die These, dass Eusebius von Caesarea und andere Bischöfe provisorisch exkommuniziert worden sein sollen – mit der Chance, ihre Meinung vor der „großen und heiligen Synode“ von Ancyra (die dann in Nicäa stattfand) zu ändern –, weil sie sich geweigert hätten, dieses Bekenntnis zu unterzeichnen.[6]
Das Konzil fand in Nicäa, dem heutigen İznik statt, damals die zweitgrößte Stadt von Bithynien und nur etwa 30 km vom damaligen Kaisersitz Nikomedia entfernt, einem Ort, der zu Land und zu See gut erreichbar war. Die Lokalitäten gehörten vermutlich zum kaiserlichen Palast.
Die Eröffnungssitzung fand am 20. oder 25. Mai 325, womöglich auch erst im Juni statt, und das Konzil endete Ende Juli desselben Jahres mit einem Bankett zur Feier des 20. Jahrestags der Thronbesteigung von Kaiser Konstantin.
Kaiser Konstantin hatte alle 1800 Bischöfe der damaligen christlichen Kirche (etwa 1000 im griechischen und 800 im lateinischen Sprachraum) brieflich zur Teilnahme aufgefordert und trug die Reisespesen der 200–300 Bischöfe und Kleriker, die die Einladung annahmen. Die ab den 60er Jahren des vierten Jahrhunderts kanonisch gewordene, tradierte Teilnehmerzahl von 318 Bischöfen, erstmals 359/360 durch Hilarius von Poitiers genannt, geht auf die 318 Knechte oder Männer Abrahams zurück (Gen 14,14 EU).[7]
Da jeder Bischof zwei Presbyter und drei Diakone mitbringen konnte, dürften bis zu zweitausend Personen am Konzil teilgenommen haben. Die meisten östlichen Provinzen des Reichs waren gut vertreten. Von den lateinischen, ‚weströmischen‘ Kirchen kamen jedoch nur sieben: Ossius von Córdoba, Nicasius von Die, Caecilian von Karthago, Domnus von Strido, Markus von Kalabrien und die beiden Presbyter Victor (oder Vitus) und Vicentius als Abgeordnete des alten Bischofs von Rom Silvester I.
Unter den Bischöfen waren einige, z. B. Paphnutius von Theben, Potamon von Heraklea und Paul von Neo-Caesarea, sichtbar durch die erst 15 Jahre zurückliegende Christenverfolgung verstümmelt. Bemerkenswert sind Jakobus von Nisibis, der als Einsiedler, oder Spyridion von Zypern, der auch als Bischof noch als Schafhirte gelebt hatte. Daneben waren auch Nikolaus von Myra, ein persischer Bischof Johannes und ein gotischer Bischof Theophilus anwesend, also Bischöfe von Gebieten außerhalb des Römischen Reiches.
Auf Befehl des Kaisers nahm auch der alexandrinische Presbyter Arius teil.
Beim Kaiser dürften Ossius von Córdoba und Eusebius von Nikomedia am meisten Einfluss gehabt haben.
Die Teilnehmer hatten bezüglich der Frage der Trinitätslehre im Wesentlichen drei Positionen:
Der Verlauf selber ist konkret im Detail nicht überliefert worden; es gibt verschiedene summarische Darstellungen zu einzelnen Punkten, beispielsweise bei Eustathius, die sich teils widersprechen.
Eusebius von Cäsarea hat in seiner Vita Constantini, einer Art Biographie/Lebensgeschichte zu Konstantin I., über die Eröffnung und die Ergebnisse des Konzil kurz referiert. So schreibt Eusebius in seiner Vita Constantini, III, 13, zu Beginn hätten viele Bischöfe Eingaben über private Streitigkeiten vor den Kaiser gebracht, welcher abschließend die Teilnehmer zu Versöhnung und Harmonie ermahnte.[11] Spätere legendäre Ausschmückungen ließen den Kaiser sogar alle schriftlichen Eingaben ungelesen verbrennen.
Zuerst schlugen die Arianer ein Bekenntnis vor, das jedoch unter Tumulten von den Anwesenden zerrissen wurde, worauf sechzehn der achtzehn Unterzeichner die Seite wechselten. Arius argumentierte aus der Position einer absolut monotheistischen Theologie, die keinerlei Verletzung der Einheit und Einzigkeit Gottes zulassen dürfe. Folgerichtig sprach er der Person Jesu Christi die Gottheit ab und wies ihr nur die Rolle des vornehmsten aller Geschöpfe zu. In seinen philosophischen Argumenten ging er von platonischen und neuplatonischen Prämissen aus.
Die Gegner des Arius auf Seite von Athanasius hingegen argumentierten mit dem Begriff homoousios, eines Wesens (Wesensgleichheit). Die Homoousianer argumentierten, dass der Arianismus die christliche Gotteslehre nicht durch Monotheismus, sondern durch einen Polytheismus ersetze, da Gott und Jesus Christus für die Arianer völlig verschiedene Wesen sind, die beide verehrt werden. Daneben würden dadurch liturgische Traditionen wie die Taufe im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes oder Gebete zu Jesus Christus unsinnig. Außerdem, vielleicht am wichtigsten, sei beim Arianismus das christliche Konzept der Erlösung in Christus nicht denkbar, da nur ein wirklich göttlicher Mittler eine Versöhnung der Schöpfung mit Gott zustande bringen könne – für ein Geschöpf sei das nicht möglich.
Dann schlug Eusebius von Caesarea, der Arius nach seiner Verbannung von Alexandria bei sich aufgenommen hatte, ein altes palästinisches Bekenntnis vor, das die Göttlichkeit Christi in allgemeinen biblischen Ausdrücken bestätigte. Gemäß neueren Erkenntnissen aufgrund des Konzils von Antiochia dürfte das jedoch kein Vorschlag eines Bekenntnisses für die Versammlung gewesen sein, sondern eine Rechtfertigung seiner Rechtgläubigkeit vor dem Konzil aufgrund seiner Exkommunikation (was Eusebius verständlicherweise in einem Brief an seine Gemeinde nicht besonders betont).
Eusebius bemerkt, sein vorgelegtes Credo sei von Kaiser Konstantin als orthodox betrachtet worden, doch der von Eusebius anschließend erweckte Eindruck, das von ihm vorgelegte Credo hätte mit einer kleinen Änderung das Bekenntnis von Nicäa werden sollen, wäre aber von einer Konzils-Kommission mit einem ganz anderen Text versehen und so verabschiedet worden, trifft nicht zu.
Da einerseits die wenigen Vertreter der arianischen Christologie für jeden biblischen Ausdruck, den die sehr vehemente, aber kaum stärker vertretene anti-arianische bzw. anti-origenistische Fraktion vorschlug, eine ihnen gemäße Interpretation fand und auf der anderen Seite die gegnerische Fraktion nicht bereit war, die Entscheidung durch ein doppeldeutiges Bekenntnis weiter offenzulassen, stimmte der Kaiser ausdrücklich für den von Arius zurückgewiesenen Ausdruck „wesenseins“ (griechisch ὁμοούσιος homoousios, lateinisch consubstantialis (von gleicher Substanz)), und ordnete an, das Bekenntnis entsprechend zu überarbeiten. Eusebius schreibt, der Kaiser persönlich habe diesen Ausdruck so ausgelegt, dass er möglichst breit akzeptiert werden konnte: „Er erklärte, dass ὁμοούσιος nicht im Sinn von körperlichen Beziehungen verstanden werden dürfte, (?) da eine immaterielle geistige und nichtkörperliche Natur nicht körperlichen Beziehungen unterworfen sein könne. Diese Dinge müssten verstanden werden als geistliche und unaussprechliche Bedeutung.“
Da verschiedene sehr ähnlich lautende östliche Bekenntnisse existieren, kann nicht entschieden werden, welches davon die Grundlage für das neu erarbeitete Bekenntnis war. Die überarbeitende Gruppe unter Ossius von Córdoba begnügte sich nicht mit dem Ausdruck der Gotteinigkeit des Sohnes mit dem Vater, sondern fügte weitgehend alle Formeln ein, gegen die sich die Arianer, doch auch vielfach die Vertreter der origenistischen Mittelgruppe in den letzten Jahren gestellt hatten. Zu den Formeln gehörten: „gezeugt aus dem Wesen des Vaters“, „gezeugt und ungeschaffen“ und „wesenseins mit dem Vater“. Das Konzil betonte, dass der Sohn Person der Dreieinigkeit sei und nicht Teil der Schöpfung. Dazu kam ein Zusatz, der die arianische Häresie ausdrücklich verurteilt.
Praktisch alle Bischöfe unterschrieben das von Ossius vorgeschlagene nicäische Glaubensbekenntnis, zuerst Ossius und nach ihm die beiden römischen Presbyter im Namen ihres Bischofs. Auch Eusebius von Caesarea unterzeichnete nach einem Tag Bedenkzeit und verteidigte seine Unterschrift in einem Brief an sein Bistum. Eusebius von Nikomedia und Theognis von Nicäa unterschrieben das Bekenntnis, jedoch nicht den Anhang am Schluss des Bekenntnis-Textes, die Anathematismen (Verurteilungen) arianischer Kernpositionen, wurden dafür abgesetzt und für eine Zeit verbannt, dann jedoch etwa 327 wieder rehabilitiert.[12] Nur Arius und zwei seiner Anhänger, die ebenfalls aus Ägypten stammenden Bischöfe, Theonas und Secundus, weigerten sich konsequent, das Bekenntnis zu unterschreiben und wurden nach Illyrien verbannt, doch ebenfalls wie Eusebius von Nikomedien etwa 327 rehabilitiert.
Neben dem Hauptthema des Arianismus entschied das Konzil über weitere Fragen, die in der damaligen Kirche diskutiert wurden. Diese sind in den Kanones des Konzils aufgeführt:[13]
Der wörtliche Kanon bezüglich des Osterdatums ist nicht erhalten; ob eine verbindliche Regelung zur Errechnung des Ostertermins verabschiedet wurde, ist womöglich nicht ganz gesichert. Vielleicht wurde in Nicäa nur so etwas wie eine Empfehlung gegeben, sich an den in Alexandria errechneten Ostertermin und Berechnungsweg zu halten.[14] Jedenfalls kann die Regelung oder Empfehlung aus verschiedenen erhaltenen Bemerkungen von Autoren des vierten Jahrhunderts (z. B. bei Epiphanios von Salamis, Sokrates Scholastikos) rekonstruiert werden. Danach wurde beschlossen bzw. empfohlen:[15]
Trotz des Konzilsentscheids blieben unter den versammelten kirchlichen Würdenträgern die Beschlüsse im arianischen Streit umstritten und einige der Bischöfe, die unterzeichnet hatten, allesamt der so genannten origenistischen Mittelgruppe zugehörig, widerriefen später oder distanzierten sich davon. So schrieb beispielsweise Eusebius von Nikomedia in einem Brief an den Kaiser: „Wir handelten sündig, o Fürst, als wir aus Furcht vor Euch einer Blasphemie zustimmten.“
Mit allen Mitteln suchte Konstantin die Stabilität und Einheit des Reiches zu festigen. Die dynamisch wachsende christliche Kirche bot sich als ein integrierender Faktor an, dessen er sich bediente.
Konstantin ließ sich erst auf dem Sterbebett taufen. Nach Eusebius von Caesarea und Lanctantius soll er vor der Schlacht gegen Maxentius Christus in einer Vision gesehen haben. Im theologischen Streit drängte er zunächst zu einer gütlichen Einigung, unterstützte dann auf dem Konzil die Trinitarier, zeigte sich im Folgenden aber wiederum versöhnungsbereit gegenüber den Arianern. Belegt ist, dass dem Kaiser in erster Linie an Frieden und Einheit in der Kirche – und damit des Reiches – lag. In einem Brief schrieb er: „Mein Ziel war es, die unterschiedlichen Urteile unter allen Nationen, die die Gottheit verehren, zu einem Zustand der beschlossenen Einheit zu bringen, und zweitens, den gesunden Ton im Weltsystem wieder herzustellen.“ Dieses Ziel hat der Kaiser jedoch weder am Konzil noch in den Folgejahren erreicht.
Befürworter eines kaiserlichen Einflusses meinen, dass Konstantin so lange über Jesu Gottgleichheit abstimmen ließ, bis alle Andersdenkenden abgereist waren, womit Jesus quasi durch einen manipulierten Mehrheitsbeschluss zum Gott gemacht wurde.
Gegen ein kaiserliches Diktat sprechen die folgenden Argumente:
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