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Worttrennung:
- kund·ma·chen, Präteritum: mach·te kund, Partizip II: kund·ge·macht
Aussprache:
- IPA: [ˈkʊntˌmaxn̩]
- Hörbeispiele: kundmachen (Info)
Bedeutungen:
- [1] transitiv, österreichische Amtssprache, sonst gehoben:
öffentlich bekanntgeben
Herkunft:
- gebildet aus dem Adjektiv kund als Verbzusatz und dem Verb machen
Synonyme:
- [1] abgeben, ausrufen, avisieren, bekannt geben, deklarieren, kundgeben, proklamieren, publik machen, übermitteln, verkünden, verlautbaren
Oberbegriffe:
- [1] informieren, mitteilen
Beispiele:
- [1] Bundesgesetze, Staatsverträge und Verordnungen müssen im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden, um verbindliche Geltung zu erlangen.[1]
- [1] Mit BGBl. II Nr. 10/2015 wurde die Verpackungsabgrenzungs-Verordnung kundgemacht.[2]
- [1] Es wird hiermit kundgemacht, dass am Donnerstag, den 26. April 2018 um 19:00 Uhr im Gemeindeamt Prutz eine öffentliche Gemeinderatssitzung stattfindet.[3]
- [1] Wird nur eine berufliche Anschrift, d. h. die Anschrift der beruflichen Niederlassung bzw. des Hauptsitzes kundgemacht, bedarf es keiner Bezeichnung als „berufliche Niederlassung“ oder „Hauptsitz“.[4]
- [1] Am 23. Januar 1921 wurde dem damals in Wersau tätigen Polizeidiener für eine Mark der Auftrag erteilt, allen Wersauer Einwohnern mit der Ortsschelle kundzumachen, dass der Männergesangverein wiederbelebt werden soll.[5]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] ein Gesetz kundmachen; eine Bestimmung, Verordnung kundmachen
Wortbildungen:
- Konversionen: kundgemacht, Kundmachen, kundmachend
- Substantiv: Kundmachung
Übersetzungen
[1] öffentlich bekanntgeben
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „kundmachen“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „kundmachen“
- [1] The Free Dictionary „kundmachen“
- [1] Duden online „kundmachen“
Quellen:
Amtstafel. Gemeinde Prutz, abgerufen am 2. Mai 2018.