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Der Senat für Wirtschaftsprüfersachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Er gilt nach § 74 Abs. 1 S. 2 WiPrO als Strafsenat im Sinne des § 132 GVG.
Der Senat für Wirtschaftsprüfersachen wurde zum 1. Januar 1062 errichtet.
Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die in der Wirtschaftsprüferordnung dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 77 Abs. 2 WiPrO, für die der III. Zivilsenat zuständig ist.
Der Senat für Wirtschaftsprüfersachen setzt sich nach § 74 Abs. 2 WiPrO aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Berufsangehörigen als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: Januar 2024)[1] wie folgt besetzt:
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