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Der Senat für Patentanwaltssachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Er gilt nach § 90 Abs. 3 PAO als Strafsenat im Sinne des § 132 GVG.
Der Senat für Patentanwaltssachen wurde am 1. Januar 1967 errichtet.
Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die in der Patentanwaltsordnung dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 93 Abs. 3 PAO, für die der III. Zivilsenat zuständig ist.
Der Senat für Patentanwaltssachen setzt sich nach § 90 Abs. 2 PAO aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Patentanwälten als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: September 2020)[1] wie folgt besetzt:
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