Als Generalfeldmarschall oder Feldmarschall (von althochdeutschmarahscalc, „Marschall, Stallmeister, Pferdeknecht“) wurden seit der frühen Neuzeit in vielen ArmeenEuropas zunächst nur Inhaber unterer oder mittlerer Generalsränge, später die höchsten Militärs bezeichnet.
Der Feldmarschall war im 16. Jahrhundert der Führer der Reiterei. In Schweden, der im 17. und frühen 18. Jahrhundert vermutlich bestorganisierten Militärmacht Europas, wurde der Rang eines Fältmarskalk bereits seit Mitte des 16. Jahrhunderts vergeben. Über ihm stand seit 1607 in Krisenzeiten ein Reichsmarschall (Riksmarskalk) als Oberbefehlshaber des Heeres. Im Dreißigjährigen Krieg etablierte sich der Feldmarschall in vielen Staaten als ein Generalsrang der unteren bis mittleren Ebene.
In Frankreich stellte der Maréchal de camp, bis zur Französischen Revolution, den niedersten Generalsrang dar: Er kommandierte Truppenkontingente unterhalb der Armee und war Vorgesetzter der Brigadiers des armées du roi – einer 1657 (Kavallerie) bzw. 1668 (Infanterie) geschaffenen Dienststellung für erfahrene Obristen und Obristleutnante. Den höchsten militärischen Dienstgrad nahm hingegen der Maréchal de France ein (vor dem Lieutenant géneral des armées du roi und dem Maréchal de camp), seit die Ämter des Connétables (1624/27) und des Seneschalls (1191) abgeschafft worden waren. Um die untereinander herrschenden Rang- und Kompetenzstreitigkeiten der Marschälle von Frankreich zu regulieren, wurde ihnen zeitweise ein Maréchal général des camps et armées du roi vorgesetzt, der bis zur Abschaffung des Connétables auch als dessen Stellvertreter fungierte. Das Amt des Maréchal général wurde zwischen 1594 und 1847 jedoch nur siebenmal vergeben.
Dieser Titel bezeichnete die nächsthöhere militärische Führungsinstanz des jeweiligen Reichskreises (nicht zu verwechseln mit dem Kreismarschall): Er rangierte über den Feldmarschällen und Generalleutnanten seines Reichskreises. Der Generalleutnant des jeweils größten Territorialstaates bzw. der größten Militärmacht eines Reichskreises führte das Amt nicht selten in Personalunion.
Eine weitere Führungsebene bildeten seit 1664 bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches 1806 die beiden Reichs-General-Feldmarschälle, als Oberbefehlshaber der aus allen Kreisaufgeboten zu bildenden Reichsarmee. Über die Ernennung entschieden Kaiser und Reichstag gemeinsam. Aus Gründen des religiösen Proporzes wurde stets zwei Reichsgeneralfeldmarschälle berufen, je einer aus den Reihen der katholischen und einer der evangelischen Reichsstände.[1]
Erst um die Wende zum 18. Jahrhundert kehrte sich das Verhältnis um, so dass der (General-)Feldmarschall allmählich an die Spitze der Generalität rückte, während die neu geschaffenen Generale der Truppengattungen und nun auch die Generalleutnante hinter ihm rangierten. Damit folgte die Entwicklung dem schwedisch-französischen Vorbild. In der britischen Armee wurde der Dienstgrad Field marshal dagegen erst 1736, und damit vergleichsweise spät, eingeführt.
Brandenburg-Preußen führte als zunächst einziges Land den Titel eines Generalfeldmarschalls ein, ohne dass die Armee ansonsten über weitere, rangniedere Feldmarschälle verfügt hätte. Diesem Beispiel folgte dann auch die zaristisch-russische Armee. Ab 1871 wurde die Bezeichnung Generalfeldmarschall, für die höchsten Militärs, in allen Teilstaaten des Deutschen Reichs verbindlich.
Mittelalter bis 16. Jahrhundert
Aus dem ursprünglichen Hofamt eines Stallmeisters entwickelte sich im Mittelalter die Position des Oberbefehlshabers der Reiterei. Im 16. Jahrhundert war der Feldmarschall normalerweise der Befehlshaber der Kavallerie und der stellvertretende Oberbefehlshaber mit richterlichen Vollmachten.
Im Heiligen Römischen Reich konnte ein Reichsgeneralfeldmarschall nur vom Kaiser und den Reichsständen im Reichstag gemeinsam ernannt werden. Entsprechend musste der Ernannte vor dem Kaiser und dem Reichstag seinen Eid ablegen.[1]
17. Jahrhundert
In der kaiserlichen Armee entwickelte sich der Feldmarschall zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges und dem Anwachsen des Heeres unter Wallenstein als selbstständiger Führer von Armeen zum höchsten Generalsdienstgrad. Ihm vorgesetzt waren der Generalissimus als Oberbefehlshaber und der Generalleutnant als dessen Stellvertreter. Diese beiden Positionen waren eher Funktionen als Dienstränge und standen außerhalb der militärischen Hierarchie.[2]
Der Marschallstab, mit den Hoheitszeichen des Landesherren geschmückt, und nur von diesem verliehen oder übersandt, machte den Marschall zum Teilhaber an der Macht des Landesherren.
Preußische Armee
Der Generalfeldmarschall war in der preußischen Armee ein Dienstgrad, der an Offiziere in der Regel nur für herausragende militärische Erfolge verliehen werden konnte. Generalfeldmarschall konnte werden, wer einen Feldzug erfolgreich geführt, eine Festung erstürmt oder eine bedeutende Schlacht gewonnen hatte.
In Friedenszeiten wurde er aber auch ehrenhalber an Fürsten befreundeter Staaten oder als „Charakter“ (also als Ehrenrang) an verdiente Generale zur Versetzung in den Ruhestand vergeben.
Mitglieder des Königshauses wurden traditionellerweise nicht zum Generalfeldmarschall befördert. 1854 wurde der Rang des Generalobersten geschaffen, um Prinz Wilhelm befördern zu können, ohne gegen diese Regel zu verstoßen.
In der preußischen Armee – ebenso in der Wehrmacht – hatte ein Generalfeldmarschall Anspruch auf bestimmte Privilegien. Ein Feldmarschall schied nicht aus dem aktiven Dienst aus und wurde bis zum Tod als aktiver Soldat geführt und geehrt. In Preußen waren außerdem alle Feldmarschalle Mitglieder des Preußischen Staatsrates.
In der Reichswehr gab es nach der Verordnung des Reichspräsidenten über das Rang- und Vorgesetztenverhältnis der Soldaten des Reichsheeres vom 10. Dezember 1920[3] als ranghöchste Generalsdienstgrade zunächst nur die Generalmajore, Generalleutnante sowie die Generale der Infanterie, Kavallerie und Artillerie. Erst in der neuerlichen Verordnung vom 13. November 1926 wurden die Dienstgrade des Generalobersten sowie des Generalfeldmarschalls wieder eingeführt.[4] Zu Zeiten der Reichswehr wurde kein Offizier zum Generalfeldmarschall befördert.
1936 wurde in der Wehrmacht mit der Beförderung des Reichskriegsministers Generaloberst Werner von Blomberg der Dienstgrad Generalfeldmarschall wieder eingeführt.
Im Zug der Blomberg-Fritsch-Krise im Januar 1938 wurde Blomberg von Hermann Göring zum Rücktritt genötigt, offenbar in der Hoffnung, dessen Nachfolger als Oberbefehlshaber der Wehrmacht werden zu können. Hitler entließ Blomberg zwar, entschloss sich aber, den Oberbefehl über die Wehrmacht selbst zu übernehmen. Er beförderte am 4. Februar 1938 Göring zum Generalfeldmarschall. Göring war zunächst der einzige Träger dieses Dienstgrades und somit ranghöchster Offizier der Wehrmacht.
Während des Zweiten Weltkrieges ernannte Hitler nach Ende des Westfeldzuges am 19. Juli 1940 neun Generale des Heeres und drei der Luftwaffe zu Generalfeldmarschällen. Die Inhaber dieses Ranges hatten das Recht auf einen „direkten Vortrag beim Führer“. Für Göring, der seine Position des ranghöchsten Offiziers nicht durch die Ernennungen einbüßen sollte, schuf Hitler als nunmehr höchsten Offiziersdienstgrad der Wehrmacht den Reichsmarschall.
In den letzten Tagen der Schlacht von Stalingrad ernannte Hitler Ende Januar 1943 Friedrich Paulus, den Oberkommandierenden der eingeschlossenen 6. Armee, und anschließend dessen Vorgesetzten und zwei weitere Heeresgruppenkommandeure der Ostfront zu Generalfeldmarschällen. Nachdem Paulus sich, statt erwartungsgemäß kämpfend unterzugehen, der Roten Armee ergeben hatte, erklärte Hitler, im Heer keinen weiteren Generalfeldmarschall ernennen zu wollen.[6] Dennoch folgte 1944 im Heer die Ernennung Walter Models und 1945 die Ferdinand Schörners.
Im April 1945 ernannte Hitler nach der Absetzung Görings Robert Ritter von Greim zum Generalfeldmarschall der Luftwaffe.
Das Land führte 1933 den Rang eines Feldmarschalls (FI: Sotamarsalkka / SV: Fältmarskalk) ein. Einziger Inhaber dieses Ranges war Carl Gustaf Emil Mannerheim; 1942 wurde er zum FI: Suomen marsalkka / SV: Marskalk av Finland (Marschall von Finnland) erhoben, das entspricht dem Reichsmarschall.
Frankreich
Dem Feldmarschall entspricht der Maréchal de France (Marschall von Frankreich). Es ist allerdings kein Dienstgrad, sondern nur eine ehrenhalber verliehene Dienststellung. Er wird daher nicht befördert, sondern ernannt. Eine annähernd große Machtfülle besaß zur Zeit des Ancien Régime der Maréchal général des camps et armées du roi (wörtlich etwa „Generalfeldmarschall des Königs“); zur Ernennung in diese Stellung kam es jedoch nur sporadisch. In der Vierten Republik (1947–1958) wurden noch drei Marschälle ernannt. Nach dem Tod des letzten Marschalls von Frankreich Alphonse Juin 1967 wurde der Titel nicht mehr verliehen.
Daneben existierte bis 1791 der Rang eines Maréchal de camp (wörtlich „Feldmarschall“). Dieser war lediglich Brigadekommandant und dem Brigadier des armées du roi vorgesetzt; beide Ränge verschwanden 1793 und gingen in dem neuen Dienstgrad des Brigadegenerals (général de brigade) auf.
Der Mestre de camp (wörtlich „Feldmeister“) bezeichnete dagegen einen Regimentskommandanten, insbesondere bei der Kavallerie. Ihm entsprach der Colonel (Oberst).
Ein bloßer Unteroffiziersdienstgrad ist heute der Maréchal des Logis bei motorisierten Einheiten und der Gendarmerie. Er ist ranggleich mit dem Sergent.
Schweden
In Schweden wurde von 1561 bis 1824 der Feldmarschalltitel (fältmarskalk) als höchster militärischer Rang 83 mal verliehen.
Spanien
Dem Feldmarschall entspricht der Capitán generalGeneralkapitän. Zurzeit hat als einziger der König diesen Rang inne. Während des Faschismus waren die Befehlshaber der Militärbezirke im Range eines Generalkapitäns, die neben militärischen auch politische und richterliche Funktionen ausübten. Im 17. und 18. Jahrhundert genossen die Generalkapitäne unumschränkte Vollmacht, als Generalissimus konnte er aus eigener Initiative Schlachten und Belagerungen befehlen. Seit 1630 rangierte der Gobernador de las Armas y Ejército (etwa „Heeres-Gouverneur“, d.h. Befehlshaber des Heeres) als sein Stellvertreter.
Mit dem Feldmarschall nicht zu verwechseln ist der Maestre de Campo (wörtlich Feldmeister). Zwischen 1534 und 1704 kommandierte er als Oberst die zeitgleich aufgestellten neuen Regimenter (Terzios). Vorgesetzt war ihm seit 1540 der Maestre de campo general (Generaloberst), damals der zweithöchste Armeedienstgrad, mit dem Teniente de Maestre de campo general (etwa „Generaloberst-Leutnant“, vergleiche Feldmarschallleutnant) als Stellvertreter.
Dem Maestre de Campo nachgeordnet war der Sargento Mayor (etwa Major / Oberstleutnant). Gegen 1640 bildete der Sargento General de Batalla (etwa „Generalwachtmeister der Schlacht“) eine weitere Stufe direkt oberhalb des Maestre de Campo.[7]
Italien
1924 wurde der Marschall von Italien (Maresciallo d'Italia) als höchster Generalsrang eingeführt. Insgesamt wurden dreizehn Generale des Heeres und ein General der Luftwaffe zu Marschällen ernannt. Mit dem Ende der Monarchie 1947 wurde der Rang abgeschafft. Maresciallo ist hingegen ein Unteroffiziersdienstgrad der Carabinieri und Guardia di Finanza.
Heute wird durch das Gesetz Nr. 80 vom 11. Juli 1995 die Ernennung betreff des Standes der militärischen Kader dahingehend geregelt, dass vorgesehen ist, den Rang eines Feldmarschalls beziehungsweise eines Admirals nur für besondere Leistungen im Kriegsfall vergeben werden dürfen, und zwar nur vom Präsidenten Rumäniens.
Vereinigtes Königreich
Der Rang Field Marshal wurde 1736 durch König Georg II., den zweiten König aus dem Haus Hannover, in Großbritannien als Äquivalent zum auf dem Kontinent üblichen Feldmarschall mit der Ernennung von zwei Generalen eingeführt.[9]
Seit dem späten 17. Jahrhundert wurden vom Reichstag im Einvernehmen mit dem Kaiser stets zwei Reichsgeneralfeldmarschalle bestellt: je einer aus dem katholischen und einer aus dem evangelischen Lager.
1704 – Henri de Massue, Marquis de Ruvigny, Earl of Galway (1648–1720) – ein Franzose in britischen Diensten, alliierter Befehlshaber im Spanischen Erbfolgekrieg
1737 – Franz Stephan Erbprinz von Lothringen (1708–1765) – der Gemahl Maria Theresias, 1737 Reichsgeneralfeldmarschall, ab 1745 als Franz I. Stephan römischer Kaiser
26. Juni 1657 – Freiherr Otto Christoph von Sparr (1599–1668), der erste in der Reihe der kurbrandenburgischen und preußischen Feldmarschalle
24. Januar 1670 – Fürst Johann Georg II. von Anhalt-Dessau (1627–1693), Statthalter der Kurmark Brandenburg, Vater Leopolds I., des „alten Dessauers“
18. Februar 1670 – Reichsfreiherr Georg von Derfflinger (1606–1695), schlug in der Schlacht von Fehrbellin die Schweden
28. Juni 1675 – Landgraf Friedrich II. von Hessen-Homburg „mit dem silbernen Bein“ (1633–1708), kämpfte mit Derfflinger bei Fehrbellin und inspirierte Heinrich von Kleist zu seinem Drama Der Prinz von Homburg
1. Mai 1688 – Hans Adam von Schöning (1641–1696), brandenburgischer und sächsischer (1691) Feldmarschall, der Türkenbesieger
16. April 1691 – Heino Heinrich Graf von Flemming (1632–1706), seit 1681 kursächsischer Generalfeldmarschall, später in brandenburgischen Diensten, Gouverneur von Berlin
2. Dezember 1712 – Fürst Leopold I. von Anhalt-Dessau (1676–1747), „der alte Dessauer“, Heerführer und Militärreformer, wurde 1712 preußischer Generalfeldmarschall und 1733 zum Reichsfeldmarschall ernannt
29. Juni 1740 – Hans Heinrich Graf von Katte (1681–1741), Gouverneur von Kolberg; Vater des 1730 in Küstrin hingerichteten Leutnants Hans Hermann von Katte
12. Juni 1741 – Samuel Reichsgraf von Schmettau (1684–1751), 1741 österreichischer Generalfeldmarschall, trat später in preußische Dienste, Kurator der Preußischen Akademie der Wissenschaften
19. Oktober 1813 – Gebhard Leberecht von Blücher, Fürst von Wahlstatt (1742–1819), „Marschall Vorwärts“, Oberbefehlshaber der preußischen Armee in der Schlacht von Waterloo
16. November 1818 – Arthur Wellesley, Herzog von Wellington (1769–1852); britischer Feldmarschall, beim Abzug des ihm bis dahin unterstellten preußischen Besatzungskontingents aus Frankreich und in Anerkennung seiner Leistung als Feldherr.
5. Mai 1821 – Johann David Ludwig Graf Yorck von Wartenburg (1759–1830), Kommandeur des preußischen Korps bei Napoleons Russlandfeldzug 1812, Beteiligter an der Konvention von Tauroggen
6. Februar 1839 – Hans Ernst Karl Graf von Zieten (1770–1848), Husarengeneral, Kommandeur der Oberschlesischen Kavalleriebrigade unter Blücher
Friedrich Wilhelm IV.
5. Oktober 1847 – Karl Freiherr von Müffling, gen. Weiß (1775–1851), Militärschriftsteller und Geodät, war während der Befreiungskriege Blüchers Verbindungsoffizier in Wellingtons Stab, erfand 1813 den Namen „Völkerschlacht“
7. Oktober 1847 – Hermann von Boyen (1771–1848), preußischer Militärreformer und Kriegsminister
15. August 1856 – Friedrich Graf von Wrangel „Papa Wrangel“ (1784–1877), volkstümlicher preußischer Heerführer, Gouverneur von Berlin, schlug 1848 die Revolution ohne Blutvergießen nieder; war der erste lebende preußische Feldmarschall, der anlässlich seiner Erhebung in diesen Rang (1857) einen Marschallstab von seinem Souverän, König Friedrich Wilhelm IV., übersandt bekam.
Wilhelm I.
28. Oktober 1870 – Prinz Friedrich Karl Nikolaus von Preußen (1828–1885), Neffe Kaiser Wilhelms I., Heerführer in den deutschen Einigungskriegen, Inspekteur der preußischen Kavallerie, auch kaiserlich-russischer Generalfeldmarschall
1. Januar 1905 – Walter Freiherr von Loë (1828–1908), der einzige katholische Generalfeldmarschall in der preußischen Armee
9. September 1906 (bis 1915) – Prinz Arthur, Duke of Connaught and Strathearn (1850–1942), dritter Sohn der Königin Victoria, britischer Feldmarschall seit 1902, Generalinspekteur der britischen Truppen
20. April 1909 – König Karl I. von Rumänien, Prinz von Hohenzollern (1839–1914) -- Verleihung des Marschallstabes
1. Januar 1911 – Colmar Freiherr von der Goltz (1843–1916), „Goltz-Pascha“, Militärberater und Armeeführer im Osmanischen Reich, Generalgouverneur von Belgien
26. November 1916 – Franz Freiherr Conrad von Hötzendorf (1852–1925), österreichisch-ungarischer Feldmarschall (1916), österreichischer Generalstabschef im Ersten Weltkrieg
18. Dezember 1917 – Hermann von Eichhorn (1848–1918, Attentat), Oberbefehlshaber einer Heeresgruppe im Osten im Ersten Weltkrieg
31. Dezember 1917 – Remus von Woyrsch (1847–1920), Oberbefehlshaber einer Heeresgruppe im Osten im Ersten Weltkrieg
Anmerkung: ausländische Monarchen, die Chef eines preußischen Regiments waren, trugen die Rangabzeichen, die dem Range entsprachen, den sie in ihrer eigenen Armee innehatten.[19]
19. Juli 1940 – Wilhelm Keitel (1882–1946, hingerichtet), Chef des Oberkommandos der Wehrmacht 1938–1945
19. Juli 1940 – Gerd von Rundstedt (1875–1953), Oberbefehlshaber West und der Heeresgruppen Süd und A 1939–1945
19. Juli 1940 – Fedor von Bock (1880–1945, gefallen), Oberbefehlshaber der Heeresgruppen Nord, B, Mitte und Süd 1939–1942
19. Juli 1940 – Wilhelm Ritter von Leeb (1876–1956), Oberbefehlshaber der Heeresgruppen C und Nord 1939–1942
19. Juli 1940 – Wilhelm List (1880–1971), Oberbefehlshaber der Heeresgruppe A 1942
19. Juli 1940 – Günther von Kluge (1882–1944, Suizid), Oberbefehlshaber West und der Heeresgruppen Mitte und B 1941–1944
19. Juli 1940 – Erwin von Witzleben (1881–1944, hingerichtet), Oberbefehlshaber West und der Heeresgruppe D 1940–1942
19. Juli 1940 – Walter von Reichenau (1884–1942, Schlaganfall), Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd 1941–1942
31. Oktober 1940 – Eduard Freiherr von Böhm-Ermolli (1856–1941), österreichisch-ungarischer Feldmarschall, Armeeführer im Ersten Weltkrieg (Charakter eines deutschen Generalfeldmarschalls)
22. Juni 1942 – Erwin Rommel, „der Wüstenfuchs“ (1891–1944, zum Suizid gezwungen), für die Eroberung Tobruks als Oberbefehlshaber der Panzerarmee Afrika, Oberbefehlshaber der Heeresgruppen Afrika und B 1943–1944
30. Juni 1942 – Georg von Küchler (1881–1968), Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Nord 1942–1944
30. Juni 1942 – Erich von Manstein (1887–1973), für die Eroberung Sewastopols als Befehlshaber der 11. Armee, Heeresgruppenführer
25. April 1945 – Robert Ritter von Greim (1892–1945, Suizid), Oberbefehlshaber der Luftflotte 6, ab 26. April 1945 Oberbefehlshaber der Luftwaffe
Kriegsmarine
1. April 1939 – Erich Raeder (1876–1960), Oberbefehlshaber der Kriegsmarine bis Januar 1943, dann Generalinspekteur der Marine (Rangbezeichnung: Großadmiral)
31. Januar 1943 – Karl Dönitz (1891–1980), Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (Rangbezeichnung: Großadmiral)
Klaus Borchert: Die Generalfeldmarschalle und Großadmiräle der Wehrmacht. Podzun-Pallas-Verlag, Wölfersheim-Berstadt 1994, ISBN 3-7909-0511-9.
Jürgen Hahn-Butry (Hrsg.): Preußisch-deutsche Feldmarschalle und Großadmirale. Safari, Berlin 1937.
Schematismus für das k.u.k. Heer und für die k.u.k. Kriegsmarine für 1914. Wien 1914.
J. C. Steiner: Schematismus der Generale und Obersten der k.u.k. Armee. Edition S und H, Wien 1992, ISBN 3-901215-01-8.
Kasamas: Österreichische Chronik. Brüder Hollinek, Wien 1948.
Wandruszka-Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Band V. Die bewaffnete Macht. Verlag der Österr. Akad. der Wiss., Wien 1987, ISBN 3-7001-1122-3.
Fernando González de León: The road to Rocroi: class, culture and command in the Spanish Army of Flanders, 1567–1659. Brill Publishers (Leiden) 2009, ISBN 978-90-04-17082-7, S. 16f.
Antonio Schmidt‐Brentano:Die kaiserlichen Generale 1618 – 1655. Ein biographisches Lexikon. Hrsg.: Österreichisches Staatsarchiv. Wien 2022, S.205–209 (oesta.gv.at[PDF]).
Herbert Knötel, Paul Pietsch, Werner Baron Collas: Das Deutsche Heer - Friedensuniformen bei Ausbruch des Weltkrieges, 2. Aufl., Band 1, Stuttgart 1982, ISBN 3-440-81054-2, Seite 34