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Palatin (Ungarn)

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Das Amt des Palatin (lateinisch comes palatii, comes palatinus, später: palatinus (regni); ungarisch nádorispán/ nádor; slowakisch nádvorný župan/ nádvorný špán, später: palatín / nádvorník, kroatisch palatin oder dvorjanik) war während der gesamten Existenz des Königreichs Ungarn das nominell höchste Amt im Königreich.

Das entsprechende Amt wurde höchstwahrscheinlich im 10. oder 11. Jahrhundert nach dem Vorbild Großmährens übernommen. Ursprünglich war der Palatin der Verwalter des königlichen Hofes, ab dem Ende des 12. Jahrhunderts war er der Vertreter des Königs, insbesondere als oberster Richter (vor allem auf dem Land). Ab dem Ende des 14. Jahrhunderts war er auch königlicher Statthalter. Im Mittelalter wurde der Palatin auf Zeit bestellt (vom König vorgeschlagen, vom Landtag gebilligt), ab 1526 lebenslang. Im 16. bis 18. Jahrhundert war er unter anderem auch Vorsitzender des Landtages. Erzherzog Stefan von Österreich legte das Amt des Palatins 1848 nieder, danach wurde es nicht mehr ausgeübt.

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Liste der Palatine

Zusammenfassung
Kontext

(noch sehr unvollständig)

Herrschaft der Árpáden

Die Árpáden waren die erste Herrscherfamilie Ungarns, deren Angehörige das Land von 1001 bis 1301 als Könige regierten.

  • Sámuel Aba (vor 1041)
  • Heidrich aus der Familie der Héder (1162–1164)
  • Heinrich II. aus der Familie der Herren von Güns (um 1260)
  • Amadeus Aba (1288–1289, 1290–1291, 1293, 1295–1296, 1297–1298, 1299–1301)

Herrschaft der Anjou

Das (ältere) Haus Anjou war eine Nebenlinie der Familie der Kapetinger. Sie stammt von Karl Stephan von Frankreich (* 1226, † 1285) ab.

Phase abwechselnder Königshäuser

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Türkenkriege und Teilung

Ludwig II. fiel 1526 in der Schlacht bei Mohács. Nach einem anschließenden Bürgerkrieg (1527–1538) zwischen den Habsburgern und Johann Zápolya sowie der Eroberung Budas durch die Türken (1541) verlor das Königreich Ungarn einen Teil seines Gebiets an das Osmanische Reich (vgl. Sultane des Osmanischen Reichs), einen anderen an das unter osmanischer Oberhoheit stehende Fürstentum Siebenbürgen (vgl. Fürsten von Transsilvanien). Der Rest des Königreiches wurde unter der Bezeichnung „Königliches Ungarn“ Teil des Habsburgerreiches. Erst 1691, definitiv dann im Frieden von Karlowitz 1699 und 1718, wurde das Königreich Ungarn unter habsburgischer Oberhoheit wiedervereinigt.

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Wiedervereinigtes Ungarn in der Habsburgermonarchie

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Siehe auch

Einzelnachweise

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