Regierungssystem
zentraler Begriff der Politikwissenschaft, der Soziologie und der politischen Philosophie Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Regierungssystem beschreibt die formale Ausgestaltung und die Funktionsweise einer Regierung. Regierungssystem wird gelegentlich auch synonym für den Begriff „politisches System“ verwendet, obschon letzteres im eigentlichen Sinne ein abstrakterer Begriff ist. Nach Winfried Steffani ist ein politisches System viel mehr als die Regierung, und das Regierungssystem ist eine politikwissenschaftliche Klassifikation verschiedener Regierungstypen. Teilweise werden die Regierungssysteme auch als Regierungsformen bezeichnet.
Staats- und Regierungsformen der Welt |
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(Angaben de jure laut Verfassung, nicht zwangsläufig de facto. Stand: 2024) |
Zentral für die Typologisierung des Regierungssystems ist die Frage, wie Staatsoberhaupt, Regierungschef und Parlament zueinander stehen, d. h. welche politische Institution über welche Kompetenzen verfügt.
Zahlreiche Regierungssysteme gehen auf die geschichtliche Vergangenheit der Länder zurück. So orientieren sich zum Beispiel viele der Länder im Commonwealth of Nations am britischen Westminster-System[1] (siehe Varianten).
Wichtige Regierungssysteme, die sich nach der Stellung von Staatsoberhaupt, Regierung und Parlament bzw. insbesondere deren Machtkonstellation im verfassungsgemäßen Gefüge richten, sind nachfolgend aufgelistet:
Das Regierungssystem kann begrifflich von der Staatsform und der Herrschaftsform eines politischen Gemeinwesens unterschieden werden. In diesem Fall ist mit der Staatsform vor allem ein Typus der politischen Organisationsform eines Staates gemeint, besonders hinsichtlich der Stellung des Staatsoberhaupts bzw. der Frage, wer und auf welche Weise Funktionen der Souveränität persönlich oder als Repräsentant ausüben kann. In einer grundlegenden Typisierung werden dabei zunächst Republik und Monarchie gegenübergestellt und diese weiter unterteilt.[2]
Soll die Herrschaftsform betrachtet werden, so geht es vor allem um die Ausgestaltung der realen (de facto) Machtverhältnisse in einem Staat bzw. der tatsächlichen Herrschaftsweise, also um die Frage, welchen Instanzen bestimmte Entscheidungen zustehen, wer die Optionen vorbereitet und wer tatsächlich entscheidet. In der modernen Literatur wird diese Einteilung oft auf den Dualismus zwischen legitimer und illegitimer Herrschaft reduziert. Aber auch innerhalb legitimer Herrschaft und eines demokratischen Regierungssystems kann es entscheidend sein, ob Entschlüsse und Regelungen z. B. von Verbänden und Parteien, der Verwaltungsbürokratie oder etwa vom Parlament maßgeblich vorbereitet werden, oder ob bestimmte Instanzen als Veto-Spieler auftreten können, welche Rolle das Militär oder religiöse bzw. revolutionäre Gruppen und Gremien spielen etc. Einige Politikwissenschaftler behandeln Herrschaftsform und Regierungssystem allerdings als Synonyme.[3]
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